| In eigener Sache: Neue News-Seite |
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8. Mai 2019
Unser Blog mit aktuellen Beitr�gen finden Sie unter info.4commerce.de.
Wir freuen uns, wenn Sie die Seite besuchen, viel Spa� beim St�bern!
| Neuer Erpresservirus Goldeneye bedroht Personalabteilungen |
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12. Dezember 2016
In letzter Zeit war es etwas ruhiger geworden um die so genannten Verschl�sselungstrojaner wie z.B. Petya, Locky und TeslaCrypt. Doch seit Anfang Dezember ist eine neue Variante dieser Erpresserviren im Umlauf: Goldeneye zielt vor allem auf Personalverantwortliche und versteckt sich im Anhang von Bewerbungen.
Schadcode im Gewand von vermeintlichen Bewerbungen gab es zwar schon �fter, doch sind die Schreiben aktuell �u�erst professionell gestaltet und beziehen sich auf tats�chliche Stellenausschreibungen der jeweiligen Unternehmen. Auch der zust�ndige Personalverantwortliche wird gezielt angeschrieben und namentlich korrekt angesprochen. Das macht es extrem schwer, die m�gliche Bedrohung zu erkennen. (mehr)
| Mobile Internetnutzung �berholt erstmals Desktop-Zugriffe |
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8. November 2016
Wie heise online berichtet, wurde im Oktober zum ersten Mal mehrheitlich mit mobilen Endger�ten auf das Internet zugegriffen. Bis dahin hatte immer noch die Nutzung per Desktop-PC vorne gelegen.
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| Neue Webseite nuun food & talk online |
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4. Oktober 2016
Ende September hat die Webseite der nuun food & talk GmbH das Licht der Welt erblickt. 4commerce hat die Webpr�senz als modernen One Pager umgesetzt.
Die Seite bietet einen kompakten �berblick �ber die Handlungsfelder und Kernkompetenzen des neu gegr�ndeten Kaarster Unternehmens. Neben der Pr�sentation der Fakten setzt die Seite unterst�tzend auf eine aussagekr�ftige Bildsprache. Sie vermittelt eine Vorstellung von den R�umen sowie deren Nutzungsm�glichkeiten und unterstreicht den hochwertigen Eindruck der Location.
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| Gesetzes�nderung zur WLAN-Haftung � Rechtssicherheit nicht in Sicht |
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29. September 2016
Bereits seit Jahren gibt es in Deutschland immer wieder Streit um die so genannte St�rerhaftung bei WLANs. Der Begriff besagt, dass jeder, der ein offenes WLAN betreibt, z.B. im eigenen Caf� oder im Unternehmen f�r Kunden, daf�r verantwortlich ist, dass die Benutzer keine Urheberrechts- oder sonstige Rechtsverletzungen begehen. Im Falle des Falles macht sich also nicht nur der User, der z.B. Musikst�cke oder Filme illegal herunterl�dt, strafbar, sondern auch derjenige, der den WLAN-Zugang bereitstellt. Beide sind in diesem Fall an der "St�rung" des Rechts beteiligt.
Nun liegt ein aktuelles Urteil des Europ�ischen Gerichtshofes (EuGH) vor, das eigentlich f�r mehr Klarheit und vor allem Rechtssicherheit h�tte sorgen k�nnen. Doch unter Rechtsexperten sorgt es f�r viel Diskussionsstoff, es herrscht weiterhin Uneinigkeit.
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