Queerfeindlichkeit scheint im aktuellen Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD nahezu gar keine Rolle zu spielen.
Zur Einordnung der Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ stellt das Gutachten die Negierung der Menschenwürde ins Zentrum der Argumentation. Hetze gegenüber Migrantisierten, Rassismus und Antisemitismus werden unter diesem Aspekt – zu recht – sehr ausführlich behandelt. Wer die Menschenwürde dieser betroffenen Gruppen systematisch verneint und unterhöhlt, so die Argumentation, verlässt damit den Rahmen des Grundgesetzes und richtet sich aktiv gegen die freiheitliche Grundordnung.
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