KRITIS – auf den zweiten Blick

OpenKRITIS ist eine unabhängige Plattform für den Schutz Kritischer Infrastrukturen. Wir unterstützen Betreiber und Prüfer in der KRITIS und NIS2-Regulierung: Klare Strukturen zur Umsetzung von Cybersecurity, Governance und Prüfungen.

Industry

NIS2 und KRITIS

Power plant

Kritische Infrastrukturen

NIS2-reguliert – und nun?

Von Paul Weissmann am 21. Januar 2026

Seit Ende 2025 fallen Tausende Unternehmen in Deutschland unter die NIS2-Regulierung: Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) und viele Unternehmen in NIS2-Sektoren. Nach der eigenen Identifikation müssen sich betroffene Unternehmen in drei Monaten – bis 6. März 2026 beim BSI registrieren.

Dann folgen Pflichten und Cybersecurity unmittelbar nach Registrierung: Meldung von Sicherheitsvorfällen, Umsetzung der Maßnahmen sowie Nachweise und Audits (KRITIS). Eine Übersicht:

eigene Zusammenstellung KRITIS-Pflichten, Stand 2026
† - als Betreiber kritischer Anlagen
Pflicht Handlung Verantwortlich
(A)    (R)
Dritte
(C/I)
Wann
Identifikation Betroffenheit Einrichtung
Betroffenheit Anlagen†
GF jährlich
bei Änderungen
Registrierung Registrierung Einrichtung beim BSI
Registrierung Anlagen† beim BSI/BBK
GF BSI
BBK
nach Identifikation
bei Änderungen
Geltungsbereich Anlagen und eigenen Scope definieren im Unternehmen GF Stabsstelle
CISO
nach Identifikation
bei Änderungen
Meldepflicht Erhebliche Sicherheits­vorfälle
Vorfälle†
GF CISO
SOC
BSI
BBK
unverzüglich
Komponenten Freigabe Kritische Komponenten† GF Stabsstelle
CISO
BMI vor Einsatz
Cybersecurity Maßnahmen §30 BSIG umsetzen GF Fachbereiche
CISO
regelmäßig
Resilienz Maßnahmen §30 BSIG umsetzen
Maßnahmen DachG umsetzen†
GF Fachbereiche
CISO
regelmäßig
Angriffserkennung Maßnahmen §31 BSIG und OH SzA† GF SOC/CISO regelmäßig
Dokumentation Nachweis Umsetzung BSIG GF CISO (BSI) regelmäßig
Prüfungen Audit Umsetzung BSIG in Anlagen†
Audit Umsetzung DachG in Anlagen†
GF Prüfer BSI
BBK
alle 3 Jahre
Reifegrade Reifegrade BSI RUN† GF Prüfer BSI Prüfungen
Betriebsführung Betriebsführung im EnWG GF Betriebsführer BNetzA konstant
Bußgelder Sanktionen Verstöße BSIG
Sanktionen Verstöße DachG†
GF BSI
BBK
bei Anlaß

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NIS2 und der CS&R in Großbritannien

Von Paul Weissmann am 19. Januar 2026

NIS2 Law DE

Während die NIS2-Umsetzung in der EU im Gange ist, arbeitet auch Großbritannien an NIS2 und aktualisiert die Regulierung Kritischer Infrastrukturen mit NIS2-artigen Verpflichtungen.

Die Vorgaben aus EU NIS (2016) hat UK mit der eigenen NIS-Verordnung 2018 umgesetzt. Obwohl nicht mehr Teil der EU, besteht für Großbritannien weiterhin der Anreiz, sich an NIS2-ähnliche Cyber-Vorgaben anzupassen. Dies verringert die Hürden in der der Compliance britischer Unternehmen, die auf dem britisch-europäischen Markt tätig sind – als Betreiber und als Dienstleister.

In 2024 versprach die britische Regierung, dass das NIS-Regime von 2018 dringend aktualisiert werden müsse. Diese Aktualisierung durch den Cyber Security and Resilience Bill (CS&R Bill) nimmt Gestalt an. Das Gesetz wurde im November 2025 ins Unterhaus eingebracht und wird voraussichtlich 2026 vom Parlament verabschiedet.

Die britische NIS-Regulierung ändert sich durch CS&R deutlich:

  • Ausweitung des Geltungsbereichs über Betreiber wesentlicher Dienste hinaus – Erweiterung der britischen Sektoren und Ergänzung einiger digitaler Anbieter und Dienste
  • Neue Regulierung von designierte kritische Lieferanten als direkten Hebel für eine kleine Anzahl von Lieferanten mit großer Wirkung, einschließlich grenzüberschreitender Lieferketten
  • NIS2-ähnliche zweistufige Struktur für die Meldung von Vorfällen (24/72 Stunden)
  • Stärkere Befugnisse der Regulierungsbehörden (Informationsaustausch, Durchsetzungs, Kosten)
  • NIS2-ähnliche umsatzabhängige Sanktionen
  • Flexibilität in der Anpassung von Schwellenwerten und Anforderungen in sekundären Vorschriften

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NIS2 in Deutschland verkündet

Von Paul Weissmann am 5. Dezember 2025

NIS2 Law DE

Das NIS2-Umsetzungsgesetz wurde am 5. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit verkündet. Die NIS2-Umsetzung tritt nun nach jahrelanger Gesetzgebung endlich in Deutschland in Kraft, mit vielen geänderten Gesetzen wie dem neuen BSIG, EnWG und TKG.

In der deutschen NIS2-Umsetzung gibt es keine Übergangsfristen mehr für regulierte Unternehmen: Tausende Einrichtungen müssen sich identifizieren, registrieren und dann alle NIS2 Cybersecurity-Pflichten umsetzen – vom Risikomanagement über ISMS und Resilienz bis zu SSO und MFA.

Pflicht Kritische Anlagen Einrichtungen
Geltungsbereich Anlage Unternehmen
Maßnahmen Risikomanagement §30 *
Höhere Maßstäbe für KRITIS §31 (1)
Besondere Maßnahmen SzA §31 (2)
Meldepflichten §32 *
Registrierung §33 §34
Unterrichtungspflichten (Kunden) §35 *
Geschäftsleitung Umsetzung §38 *
Nachweise und Prüfungen §39 §61§62

Offen bleiben noch einige Folgeregelungen durch Gesetzgeber und Bundesverwaltung: Das KRITIS-Dachgesetz für mehr Resilienz und physische Sicherheit, tiefer angepasste KRITIS-Verordnung und noch notwendige Sicherheitsstandards und weitere IT-Sicherheitskataloge.

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Das OpenKRITIS-Betreiberforum

Von Paul Weissmann am 2. Dezember 2025

Forum OpenKRITIS

Das OpenKRITIS Betreiberforum ist ein interaktives Austauschformat für regulierte Unternehmen, die gemeinsam Fragen rund um NIS2 und KRITIS und aktuelle Themen diskutieren wollen.

Das Ziel ist, von anderen Betreibern zu lernen – in einer Gruppe mit Gleichgesinnten. Dabei können eigene Fallbeispiele eingebracht und viele Fragen gestellt werden. Das Betreiberforum findet ab Februar 2026 alle zwei Monate in Köln mit Anmeldung pro Termin statt. Es richtet sich an direkt regulierte Einrichtungen in NIS2 und KRITIS. Vorwissen und aktives Einbringen sind erwünscht.

Geplante Themen Betreiberforum, Stand November 2025
ID Schwerpunkt Themen
Februar 2026 NIS2-Programme
  • Zentrale Planung, dezentrale Umsetzung
  • Practices von NIS2-Programmen im Konzern
März 2026 Prüfungen in NIS2
  • Neue Prüferschulungen vom BSI
  • Wie wird in NIS2 ab 2026 geprüft?
Q2 2026 BCM in NIS2
  • Anforderungen NIS2 und BCM
  • Aufbau BCMS, Integration ISMS
Q2 2026 Vorfälle und Sensorik
  • Sensorik im SOC und SIEM (SzA)
  • Meldepflichten
Q2-Q3 2026 KRITIS-Dachgesetz
  • Betreiber mit Doppelregulierung
  • BCM, Krisen und physische Sicherheit
Q2-Q3 2026 Kritische Komponenten
  • Kritische Funktionen im Energiesektor
  • Umgang, Definition, Vergabe

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Cyber Resilience Act: EU CRA

Von Henri Jäger am 1. Dezember 2025

Legislative roadmap

Der EU Cyber Resilience Act (EU CRA) schafft in der EU einen einheitlichen Rechtsrahmen für Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen. Mit CRA werden Hersteller zur sicheren Entwicklung von digitalen Produkten und zum Support über den gesamten Lebenszyklus für Cybersicherheit dieser Produkte verpflichtet.

EU CRA wurde im Oktober 2024 vom Europäischen Rat verabschiedet und tritt in Stufen bis Dezember 2027 in kraft. EU CRA kann als Ergänzung zur EU NIS2 Richtlinie gesehen werden, welche umfassende Anforderungen an Cybersecurity bei Betreibern in der EU macht, jedoch keine Anforderungen an Sicherheit von Produkten enthält. Dies soll der CRA ergänzen.

Hersteller regulierter Produkte müssen Cybersecurity-Pflichten umsetzen, Cybersecurity-Risiken bewerten und viel dokumentieren und bewerten (lassen). Regulierte Unternehmen und Betreiber nach NIS2 und KRITIS sind indirekt von CRA betroffen – bei der Beschaffung regulierter Produkten und Überschneidungen mit kritischen Komponenten.

Gruppe CRA Anforderung
Produkte Annex I Part I Cybersecurity in Produkten
Hersteller Art. 13
Art. 14
Annex I Part II
Art. 31
Annex VII
Cybersecurity bei Herstellern
Meldepflichten
Schwachstellenmanagement
Technische Dokumentation
Detaillierte Technische Dokumentation
Einfuhr und Handel Art. 19
Art. 20
Pflichten in der Einfuhr
Pflichten im Handel
Konformität Art. 32
Annex VIII
Art. 28
Konformitätsbewertung
Bewertungsschema (Modul A, B, C, H)
Konformitätserklärung
Betreiber und
Einrichtungen
-
§41 BSIG-E
Art. 8 (2)
Einkauf und Beschaffung
Kritische Komponenten
Kritische Produkte

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NIS2 und KRITIS bis Ende 2025

Von Paul Weissmann am 27. November 2025

Legislative roadmap

Das NIS2-Umsetzungsgesetz hat mittlerweile Bundestag und Bundesrat passiert und wird wohl Ende 2025 verkündet – mit sehr baldigem Inkrafttreten. Nach der de-facto Übergangsphase seit Oktober 2024 kommt auf regulierte Unternehmen ab Ende 2025 einiges zu – vieles davon sehr bald.

  1. In der NIS2-Umsetzung gibt es keine Übergangsfristen: Für Tausende Unternehmen gilt es zu identifizieren, registrieren (3 Monate) und dann alle NIS2 Cybersecurity-Pflichten.
  2. Das KRITIS-Dachgesetz naht auch. Für Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) kommen dann noch detailliertere Resilienz und physische Schutzmaßnahmen dazu.
  3. Der Energiesektor darf noch auf neue IT-Sicherheitskataloge der BNetzA warten: Anpassung an NIS2, Integration KRITIS-Dachgesetz, Nachweise sowie kritische Komponenten.
  4. Für Cloudbetreiber und IT-Provider gilt zusätzlich der Implementing Act der EU mit genauen NIS2-Vorgaben und Meldepflichten.
  5. KRITIS-Anlagen und Schwellenwerte werden in neuen KRITIS-Verordnungen noch angepasst. Die Sektoren eigentlich auch, aber in welche Richtung die Änderungen gehen – noch offen.
  6. Die EU hat beim Vertragsverletzungsverfahren und der Notifizierung der Gesetze mitzureden. Und andere EU-Länder und deren Unternehmen warten, dass es endlich ein belastbares Gesetz gibt.

Es bleibt viel zu tun!

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NIS2 im Bundestag angenommen

Von Paul Weissmann am 13. November 2025

NIS2 law cover

Der Bundestag hat am 13. November 2025 die finale Version der deutschen NIS2-Umsetzung (21/2782) angenommen. Damit geht eine lange Wartezeit und Periode der Gesetzgebung zu Ende – mehr als ein Jahr nach EU-Frist zur nationalen NIS2-Umsetzung. NIS2 wird damit hoffentlich Ende 2025 oder Anfang 2026 in Kraft treten.

Die Änderungen der letzten Gesetzesentwürfe und Änderungsanträge waren für die regulierte Wirtschaft überschaubar – Cybersicherheit und Betroffenheit wird wie seit spätestens 2024 bekannt. Es bleibt bei flächendeckender Betroffenheit der Wirtschaft (über 30 Tsd. Unternehmen) und großen Auswirkungen innerhalb regulierter Unternehmen.

Unternehmen müssen sich nun zeitnah identifizieren, bei den Behörden registrieren und notwendige Cybersecurity- und Resilienzmaßnahmen umsetzen. Änderungen ergaben sich bei kritischen Komponenten, offene Fragen bleiben bei vernachlässigbaren Tätigkeiten, der KRITIS-Verordnung sowie dem KRITIS-Dachgesetz für Resilienz und physische Sicherheit, was (auch) überfällig ist.

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KRITIS in Zahlen – Reifegrade Herbst 2025

Von Paul Weissmann am 16. August 2025

Neue KRITIS in Zahlen vom BSI aus dem Herbst 2025 – mit aktuellen Werten zu Betreibern, Anlagen und Reifegraden in Deutschland. Die Zahlen wurden mit Stand September 2025 aktualisiert: nur wenig Änderungen, aber einige Abmeldungen.

KRITIS data picture

Mitte 2025 gab es 1.209 Betreiber (Dopplungen möglich) mit 2.135 KRITIS-Anlagen mit nur leicht veränderten Reifegraden im ISMS, BCMS und SzA. Einige Verschiebungen der Reifegrade im Sektor Gesundheit und Abmeldung von vielen Reifegraden im Sektor Finanzen, wohl durch DORA. Keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Korrektheit der Auswertung oben.

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Stand der NIS2-Umsetzung im Herbst 2025

Von Paul Weissmann am 17. Oktober 2025

Draft document

In die Umsetzung von NIS2 in Deutschland ist im Herbst 2025 Bewegung gekommen. Nach langem Warten ging das NIS2-Umsetzungsgesetz im Sommer aus dem Bundeskabinett in die Gesetzgebung, die sich nach der Sommerpause im Bundestag und Bundesrat fortsetzt.

  1. Gesetz: Die NIS2-Umsetzung wurde seit 2024 im Bundeskabinett (Regierungsentwurf) und Bundestag (21/1501) nur noch sehr wenig geändert.
  2. Sachverständige: In der öffentlichen Anhörung im Bundestag äußerten Sachverständige Mitte Oktober Kritik an der NIS2-Umsetzung (hib 507/2025).
  3. Stellungnahmen: Der Bundesrat nahm im Oktober kritisch Stellung zu Regelungen der NIS2-Umsetzung (369/1/25), gefolgt von einer Gegenäßerung der Bundesregierung (21/2072).
  4. Inkrafttreten: Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die NIS2-Umsetzung mit nur noch wenig materiellen Änderungen Ende 2025 oder Anfang 2026 in Kraft tritt.

Die Umsetzung vom KRITIS-Dachgesetz scheint unklarer – das Gesetz selbst wirkt in den Versionen seit 2024 noch unausgegoren(er) mit wenig Änderungen der aktuellen Regierung und ebenso wenig Diskussionen zur Gesetzgebung.

Weiterhin offen verbleiben auch noch: eine neue KRITIS-Verordnung, welche Anlagen für NIS2 und KRITIS-Dachgesetz anpasst und harmonisiert und viele Kataloge und Vorgaben von BSI und BNetzA für die Umsetzung bei Betreibern, Sektoren (IT-Sicherheitskataloge Energie und TK) und Prüfungen.

Es gleibt spannend – die vielen regulatorische Änderungen ab Anfang 2026 sind absehbar.

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Geltungsbereich für NIS2 und KRITIS

Von Hanna Lurz am 10. Oktober 2025

Draft document

Der Geltungsbereich regulierter Unternehmen definiert und beschreibt den regulierten Bereich mit den notwendigen Prozessen und IT/OT. NIS2 erweitert den Geltungsbereich in betroffenen Unternehmen gegenüber KRITIS deutlich. Zukünftig fallen große Teile von Unternehmen unter die Regulierung.

Es gibt mehrere Geltungsbereiche je nach Betroffenheit als reguliertes Unternehmen:

  • Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) mit definierten Anlagen über Schwellenwert. Dort sind die Anlage (KRITIS) und kritische Dienstleistung (kDL) mit Prozessen und IT im Scope.
  • NIS2-Einrichtung als ganze Legaleinheiten nach Unternehmensgröße. Geltungsbereich ist das ganze Unternehmen als Legaleinheit mit sämtlichen Aktivitäten und praktisch der ganzen IT

In den verschiedenen Scopes im Geltungsbereich gelten dann, je nach genauem Sektor und Unternehmensart, verschiedene NIS2- und KRITIS-Vorgaben:

Geltungsbereich Abgedeckt Anforderungen
Einrichtung     ganze Legaleinheit NIS2-Anforderungen
§30§32§33§35§38
Kritische Anlage    
wenn vorhanden
Systeme, Komponenten und Prozesse
der kritischen Dienstleistung (Anlage)
NIS2 und KRITIS-Anforderungen
§30§31§32§33§35§38§39
Resilienz-Anforderungen
KRITIS-DachG

Der Geltungsbereich muss von regulierten Einrichtungen und Betreibern selbst im Detail definiert und in einem Geltungsbereichsdokument beschrieben werden.

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Kritische Komponenten im Energiesektor: 5G-Moment?

Von Jakob Nischan am 30. September 2025

OpenKRITIS Editorial Kritische Komponenten

Die Umsetzung von NIS2 in Deutschland schafft mit §41 BSIG-E eine sektorübergreifende Generalklausel für kritische Komponenten und löst die Debatte aus dem 5G-Kontext der Telekommunikation. Im Energiesektor treffen erweiterte Pflichten und unklare Betroffenheit auf ein anderes Marktumfeld als im TK-Bereich mit dezentraleren Akteuren, Sicherheitsanforderungen und langen Investitionszyklen.

Für den Energiesektor rücken dadurch Beschaffung, Haftung und Planungssicherheit mehr in den Fokus. Das Editorial Kritische Komponenten im Energiesektor: 5G-Moment? fasst die Ergebnisse einer Forschungsarbeit von Jakob Nischan (2025) zusammen und beantwortet die Frage, ob mit NIS2 in kritischen Komponenten ein neuer 5G-Moment bevorsteht.

Im Rahmen einer Forschungsarbeit haben wir untersucht, wie Betreiber und Hersteller auf die veränderte Gesetzeslage reagieren. Im Mittelpunkt stand die Untersuchung, wie vormals apolitische oder technische Fragen zunehmend durch die Linse (nationaler) Sicherheit betrachtet werden, sodass die Trennlinie zwischen technischer Debatte und sicherheitspolitischen Logiken verwischt.

Anders als Staaten, die mit unternehmensbezogenen Ansätzen den Marktzugang ausländischer Technologieanbieter beschränken (z. B. durch Blacklists), erlaubt das deutsche Recht Eingriffe auf Ebene einzelner Hardware- oder Softwarekomponenten, sofern diese für den sicheren Betrieb Kritischer Infrastrukturen wesentlich sind. Mehr im Editorial zu Kritischen Komponenten im Energiesektor.

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OpenKRITIS Winter School 2025-2026

Von Paul Weissmann am 17. September 2025

OpenKRITIS Winter School 2025-2026

Kompaktes Schulungsprogramm mit OpenKRITIS – Sicherheit und Resilienz für regulierte Einrichtungen in der OpenKRITIS Winter School 2025-2026 ab November 2025. Nach den beliebten Durchläufen in 2024 und 2025 nun die dritte Winter School mit vier kompakten Schulungen.

Die Winter School richtet sich mit intensiven Kurzworkshops an Verantwortliche bei regulierten Einrichtungen für NIS2, KRITIS und EnWG, die eine Einordnung und Erfahrungen in der Umsetzung von ISMS und BCMS suchen. In zwei Online und zwei Vor-Ort Terminen im Rheinland liegt der Schwerpunkt auf Interaktion und vielen Fragen aus dem Plenum.

Programm OpenKRITIS-Workshops Winter 2025-2026, Stand September 2025
ID Thema Plätze Termin
W26.1 NIS2 und KRITIS-Betroffenheit – und nun?
Roadmap zu NIS2 für regulierte Einrichtungen mit Erfahrung.
In NIS2 und KRITIS sind viele Sektoren, Dienstleistungen, Produkte und Unternehmen betroffen – mit noch mehr Anforderungen. Wir erarbeiten die eigene Betroffenheit und neue Security-Pflichten.
8 6. November 2025
9:30-12:30
online
W26.2 Bootcamp NIS2 und KRITIS: ISMS und Resilienz
OpenKRITIS x 3-Core
Dieses eintägige Bootcamp richtet sich an regulierte Unternehmen, die in KRITIS und NIS2 vor den Herausforderungen eines integrierten ISMS, BCMS und physischen Schutzanforderungen stehen.
12 20. November 2025
9:30-15:30
Bonn
W26.3 NIS2 im Energiesektor: BSI, BNetzA & EnWG
Mit NIS2 bleibt mehrfache Regulierung im Energiesektor erhalten.
Betreiber von Netzen und Anlagen fallen neben KRITIS und NIS2 unter EnWG und viele neue BNetzA-Sicherheits­kataloge. Was gilt nun wo? Wir besprechen Wege und Lösungen im Energiesektor.
8 22. Januar 2026
10:00-16:00
Köln
W26.4 NIS2 und KRITIS für Studierende
Ein Einstieg in Kritische Infrastrukturen.
Grundlagen von NIS2 und KRITIS in Deutschland und der EU, Diskussion der Ziele staatlicher Regulierung Kritischer Infrastrukturen. Einblick in die praktische Umsetzung in der Wirtschaft. Offen für alle Fachrichtungen.
8 7. Januar 2026
10:00-13:00
online

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