05.30.2026
Ab dem 19. Juni 2026 sind alle B2C Onlineshops in der EU verpflichtet, Verbraucher:innen eine elektronische Widerrufsfunktion bereitzustellen, den sogenannten „Widerrufsbutton“. Die neue Vorgabe ist Teil der aktualisierten EU-Verbraucherschutzrichtlinien und soll sicherstellen, dass Vertragswiderrufe genauso einfach möglich sind wie der eigentliche Kaufprozess. Für Onlinehändler bedeutet das neue operative und rechtliche Anforderungen. Wir zeigen, worum es geht, wie Brands sich schnell vorbereiten können und welche Auswirkungen das auf die Customer Experience hat.