3 beste Dates, dreimal ‚lol no‘ – und plötzlich kein Interesse mehr

Ein interessanter Tweet auf Twitter:

Went on the best 3 dates with this dude. After each date he kept trynna get me back to his crib because “I’m so interesting” and I was always like “lol no” — Anyway, he text me this last night…

Went on the best 3 dates with this dude. After each date he kept trynna get me back to his crib because “I’m so interesting” and I was always like “lol no” — Anyway, he text me this last night…

Unter dem Tweet in den Kommentaren sind die zu erwartenden zwei Lager:

  • Er wollte nur Sex, da kann er noch so freundlich absagen, es zeigt das er nur auf das eine aus war
    zB
    This stuff is only annoying because any text that doesn’t explicitly state you lost interest because you didn’t get penetration feels dishonest. Like yes he was respectful but it’s a lie of omission. You’re still a degenerate. A polite degenerate.
  • Für ihn war anscheinend die passende Verbindung nicht da, er hat es höflich abgebrochen ohne zu ghosten, es ist seine seine Sache warum er kein Interesse mehr hat:
    zB
    I mean…..everyone has the right to not pursue something for whatever reason they want. Was it only sex that was off the table, were you showing affection and/or clear interest in other ways? There are definitely scenarios where I would do this too. I wouldnt if it was only sex, but if I felt like I was making my interests clear and I was getting ambiguous signals in return, especially after three dates, I would probably. I dont think we want to get into policing when someone is allowed to end a relationship (and before you say „men always…..!!“, i have no control over what other men say on the internet, all i can do is speak for myself and i would never say that). He did it respectfully, his reasons are his own and he’s entitled to them.

Ein paar Überlegungen dazu:

  • Man stelle sich den umgekehrten Fall vor, sie bietet drei mal die Gelegenheit zum Sex und wird abgelehnt. Aber natürlich vollkommen anderer Fall
  • Die Regel, dass man wenn man nach drei tollen Dates nicht zumindest mal etwas rumknutscht eine hohe Wahrscheinlichkeit hat, dass es nichts wird (oder aber man zu unterschiedlich ist, wenn einen das stört)
  • „3 Best Dates“ aber sie schildert auch nichts von ihrer Seite. Wollte sie mehr? Hat sie ihm ein gutes Gefühl gegeben? Wie hat sie ihr Interesse signalisiert? „lol no“ ist ja auch nicht unbedingt die genialste Reaktion auf die Frage ob man mit nach oben kommt.
  • Wäre auch interessant was bei den „3 Best dates“ so passiert ist. Er hat sie dreimal ausgeführt und sie hat im wesentlichen konsumiert ohne großartig selbst etwas zu investieren? Dann könnte ich es ganz gut verstehen.
  • Natürlich ist der Einblick zu kurz um die Situation wirklich bewerten zu können. Vielleicht wollte er sie mit drei Dates beeindrucken um Sex zu haben. Dann wäre er in der Hinsicht evtl unehrlich gewesen. Gerade wenn er den Plan gehabt hätte sich danach nicht mehr zu melden obwohl er ein deutlicheres romantisches Interesse bekundet hätte.
    Vielleicht wollte sie auch nur ein paar Essen abstauben und war sauer, dass er sie dann ablehnt obwohl sie das eigentlich vor hatte.

 

Selbermach Mittwoch

Bitte Kommentare bündeln, wenn sie nur aus einzelnen Tweets und kurzem Kommentar bestehen und man sehr viele davon plant.

Zwischen einem Kommentar, der nur einen Link oder einen Tweet ohne Besprechung des dort gesagten enthält, sollten mindestens 5 Kommentare anderer liegen, damit noch eine Diskussion erfolgen kann.

„Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ Eine geschlechterübergreifende Bevölkerungsbefragung zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland.

Es wurde eine interessante Dunkelfeldstudie zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland durchgeführt.

Die Mitteilung dazu:

Ein Großteil von Gewalterfahrungen in Deutschland wird nicht angezeigt. Die Anzeigequoten sind unabhängig von der Form der verübten Gewalt durchgehend niedrig; sie liegt bei den meisten Gewaltformen unter zehn Prozent. Innerhalb von (Ex-)Partnerschaften liegen die Anzeigequoten psychischer und körperlicher Gewalt sogar unter als fünf Prozent.

Da müsste man zuallererst die Gewaltdefinition anschauen, gerade wenn es psychische und körperliche Gewalt ist. Wenn da (wie so gerne) auch relative Banalitäten erfasst sind und mit schweren Taten in einen Topf geworfen werden („Hat der Partner sie mal 1. beleidigt, 2. angeschrien …oder… oder…. 21. mit einer Waffe  schwer verletzt?“) dann ist es wenig verwunderlich wenn es nicht angezeigt wird. Man versöhnt sich eben wieder und kommt wie ein typischer Erwachsener darüber hinweg, zumal vielleicht beide lauter geworden sind.

Aber „die meisten Gewaltformen werden nicht angezeigt“ klingt halt mehr nach Handlungsbedarf. Ich bin noch nicht dazu gekommen mir die ganze Studie anzuschauen.

Das ist ein zentrales Ergebnis der Dunkelfeld-Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“, die das Bundeskriminalamt in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat.

Ein weiteres Ergebnis der Studie: Frauen sind meist häufiger und stärker von partnerschaftlicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen als Männer, insbesondere bei sexuellen Übergriffen, sexueller Belästigung und Stalking.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Die Zahlen machen sichtbar, was lange im Verborgenen lag: Das Dunkelfeld bei partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt ist riesig. Gewalt ist kein Randphänomen, sie betrifft Millionen Menschen in unserem Land. Fast jede sechste Person erlebt körperliche Gewalt in der Partnerschaft – und 19 von 20 Taten werden nicht angezeigt. Dieses Schweigen ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck von Angst und offenbar fehlenden Zugängen zu Hilfe. Genau deshalb bauen wir Hürden ab und schaffen mit dem Gewalthilfegesetz ein verlässliches, flächendeckendes Schutznetz. Wir müssen Gewalt verhindern, bevor sie entsteht. Schuld und Scham liegen immer bei den Tätern, niemals bei den Betroffenen.“

Das klingt etwas als wollte man weitere Maßnahmen mit dem Gesetz begründen.

Das Gewalthilfegesetz und die dortigen Änderungen in letzter Minute zu Gunsten von Frauen hatte ich hier bereits dargestellt.

Hier noch mal kurz ein Beispiel:

aa) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Geschlechtsspezifische Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist Gewalt gegen Frauen und damit jede körperliche, sexuelle oder psychische Gewalthandlung durch eine oder mehrere Personen, die sich gegen eine Frau richtet, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft und zu Schäden oder Leiden führt oder führen kann.“
bb) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Häusliche Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist jede körperliche, sexuelle und psychische Gewalthandlung gegen eine Frau durch eine oder mehrere Personen des familiären Umfelds, innerhalb bestehender oder beendeter Ehen, bestehender oder beendeter eingetragener Lebenspartnerschaften, bestehender oder beendeter Partnerschaften oder durch sonstige im Haushalt der gewaltbetroffenen Frau lebende Personen. Ein fester Wohnsitz der gewaltbetroffenen Frau oder
eine feste Haushaltszugehörigkeit ist nicht erforderlich.“

cc) Absatz 3 Satz 1 wird durch folgenden Satz ersetzt:
Gewaltbetroffene Personen im Sinne dieses Gesetzes sind
Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt oder häusliche
Gewalt erlitten haben, erleiden oder hiervon bedroht sind sowie Kinder, die geschlechtsspezifische oder häusliche Gewalt gegenüber nahestehenden Dritten miterlebt haben oder
miterleben.“

Gerade da die Studie erhebliche Gewalt gegen Männer belegt wäre es ja eigentlich ein Grund das wieder zu ändern.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Es geht darum, die Opfer von Gewalt in den Mittelpunkt zu stellen. Die Opfer brauchen Schutz und müssen sich frei bewegen können. Darum ist es gut, dass jetzt das spanische Modell der Fußfessel auch in Deutschland kommt. Der Einsatz von K.o.-Tropfen wird künftig so geahndet wie der Einsatz einer Waffe. Wir setzen früh an und klären junge Menschen auf an welcher Stelle Gewalt in der Partnerschaft beginnt. Es geht um mehr Schutz für die Opfer und härtere Strafen für die Täter.“

BKA-Präsident Holger Münch: „Mit LeSuBiA liegen erstmals umfassende geschlechterübergreifende Dunkelfelddaten zu Gewalterfahrungen in Deutschland vor. Mit dieser belastbaren Datenbasis trägt die Studie zu einer gezielten Weiterentwicklung von Schutz- und Hilfsangeboten bei. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass mehr Betroffene den Mut finden, Gewalt anzuzeigen, um Unterstützung zu erhalten.“

Ein weiterer zentraler Befund der Dunkelfeldstudie: Frauen und Männer sind sowohl von psychischer als auch körperlicher Gewalt in (Ex-)Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre ähnlich häufig betroffen. Frauen erleiden jedoch im Vergleich zu Männern in Gewaltsituationen mehr Verletzungen, schätzen die Lebensgefahr als größer ein und empfinden stärkere Angst.

Das erste im Fettdruckist ja eine interessante Feststellung, die so lange vollkommen undenkbar war. Zu den Unterschieden:

Psychische Gewalt:

Frauen: 29,0% (Lebenszeit: 48,7%)
Männer: 23,7% (Lebenszeit: 40,0%)
Bei 5-Jahresprävalenz verschwinden die großen Geschlechterunterschiede

Körperliche Gewalt:

Frauen: 5,2% (Lebenszeit: 18,0%)
Männer: 6,1% (Lebenszeit: 14,0%)
Unterschied ist statistisch nicht signifikant

Die Studie stellt ausdrücklich fest: „Ein zentraler Befund der Studie ist, dass unter Bezugnahme auf die 5-Jahresprävalenz Frauen und Männer sowohl von psychischer als auch von körperlicher Gewalt in (Ex-)Paarbeziehungen ähnlich häufig betroffen sind.“

2. Massive Unterschiede bei Verletzungen
Körperliche Folgen/Verletzungen:

Frauen: 54,5% trugen Verletzungen davon
Männer: 32,5% trugen Verletzungen davon
Unterschied: 22 Prozentpunkte (Frauen 67% häufiger verletzt)

Leider gibt es keine detaillierte Aufschlüsselung darüber, welche konkreten Verletzungsarten jeweils bei  Frauen bzw Männern wie häufig vorkamen.

Sie listet zwar die abgefragten Verletzungskategorien auf (von leichteren Verletzungen wie blaue Flecken bis zu schweren wie Knochenbrüche, Bewusstlosigkeit oder Hirnverletzungen), aber es werden keine geschlechtsspezifischen Häufigkeiten für die einzelnen Verletzungs dargelegt

3. Drastische Unterschiede bei Lebensgefahr
Gefühl der Lebensgefahr:
Frauen: 21,4% fühlten sich in Lebensgefahr
Männer: 4,7% fühlten sich in Lebensgefahr
Unterschied: 16,7 Prozentpunkte (Frauen 4,6-mal häufiger)

4. Deutliche Unterschiede bei Angstempfinden
Angst-Skala (1-7):
Frauen: 4,7 (mittlere bis hohe Angst)
Männer: 2,4 (niedrige Angst)
Unterschied: 2,3 Punkte (Frauen fast doppelt so hohe Angst)
Schweregrad-Einschätzung (1-7):

Frauen: 5,5 (eher schlimm)
Männer: 3,7 (mittelmäßig schlimm)
Unterschied: 1,8 Punkte

Die Bewertung nach Lebensgefahr und Angstempfinden ist natürlich sehr subjektiv. Wäre interessant, wenn ausgewertet wäre wie realistisch das war.

Zu den Zahlen ist aber noch das Folgende zu sagen, weil ich sicher bin, dass demnächst unter Berufung auf die Studie irgendwo auftaucht, dass 21,7% alle Frauen sich schon mal in Lebensgefahr aufgrund von Gewalt gegen sie sahen:

Bei den Analysen zur körperlichen Gewalt werden nur die tatsächlich Betroffenen analysiert:

  • Frauen mit körperlicher Gewalterfahrung: n=342 (von ca. 7.900)
  • Männer mit körperlicher Gewalterfahrung: n=382 (von ca. 7.600)

Von allen befragten Frauen erlebten etwa 4,3% körperliche Gewalt in den letzten 5 Jahren (342/7.900), von allen befragten Männern etwa 5,0% (382/7.600) – was gut mit den berichteten Prävalenzen von 5,2% bzw. 6,1% übereinstimmt.

Von diesen 4,3% der Frauen fühlten sich dann wieder 21,4% in Lebensgefahr

Neben dem Geschlecht spielt auch das Alter bei Gewalterfahrungen eine Rolle. Junge Menschen sind nahezu von allen Gewaltformen deutlich häufiger betroffen als ältere Menschen. Jüngeren Personen widerfährt Gewalt besonders häufig durch sexuelle Belästigung, in Form von digitaler Gewalt und verabreichten K.O.-Tropfen.

Ich bin eigentlich sicher, dass ich hier mal einen Artikel hatte, dass die meisten angeblichen K.O. Tropfen-Fälle nicht nachweisbar sind und man insofern einen gewissen Zweifel an Selbstauskünften dazu haben kann. Finde ich aber nicht.

Ein relevanter Teil der Bevölkerung berichtet davon, in der Kindheit und Jugend schon einmal Gewalt durch Eltern oder Erziehungsberechtigte erlebt zu haben. Mehr als jede zweite junge Person ist von körperlicher Gewalt und mehr als jede dritte Person von psychischen Gewalterfahrungen betroffen. Fast jede vierte Person hat Gewalt zwischen den Erziehungsberechtigten miterlebt. Dabei wurden Personen, die Gewalt zwischen Erziehungsberechtigten erlebt haben, auch häufiger selbst Opfer von Gewalt durch Erziehungsberechtigte.

Eigentlich eine spannende Studie.

Weitere, im Vergleich zur restlichen Bevölkerung besonders stark mit Gewalt konfrontierte Gruppen, sind Personen mit Migrationshintergrund – auch hier vor allem Frauen – sowie Angehörige der LSBTIQ*-Community.

Das lässt ja viele Möglichkeiten offen:

  • Sind Personen mit Migrationshintergrund – gerade Frauen – mehr Gewalt ausgesetzt wegen Rassismus oder von Partnern gerade evtl solchen mit ebenfalls Migrationshintergrund
  • Eine ähnliche Frage kann man auch bei der LSBTIQ*-Community stellen.

Leider ist die Kategorie LSBTIQ* nicht näher aufgeschlüsselt. Da das Q für „Queer“ steht kann da ja auch fast jeder drin sein.
Entsprechend überraschend groß war der Anteil an der Studie: 16,7%

Das wäre dann eigentlich nicht repräsentativ wenn man nicht eine sehr weite Definition von Queer hat.

Ausgewählte Erkenntnisse aus LeSuBiA zu einzelnen Gewaltformen im Überblick:

  • Psychische Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft erlebten knapp die Hälfte der Frauen (48,7 %) und 40,0 Prozent der Männer mindestens einmal in ihrem Leben. Emotionale Gewalt macht dabei mit 37,8 % den größten Teil der in LeSuBiA erfassten psychischen Gewaltformen aus. Obwohl Frauen über ihr gesamtes Leben stärker betroffen sind, zeigt die Betrachtung der letzten fünf Jahre, dass auch Männer vergleichsweise häufig von psychischer Gewalt (Männer: 23,3 %; Frauen: 23,8 %) und insbesondere von kontrollierender Gewalt (Männer: 8,7 %; Frauen: 7, 1%) betroffen sind.
  • Von körperlicher Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft waren 16,1% in ihrem Leben und 5,7% innerhalb der letzten fünf Jahre betroffen. Bezogen auf die letzten fünf Jahre haben Frauen (5,2 %) und Männer (6,1 %) nahezu gleich häufig körperliche Gewalt erfahren.
  • Sexuelle Belästigung hat bereits fast jede zweite Person (45,8 %) in ihrem Leben erfahren. Mehr als ein Viertel (26,5 %) der Befragten gab an, innerhalb der letzten fünf Jahre sexuelle Belästigung erlebt zu haben. Über ein Drittel der Frauen (34,7 %) und etwa jeder siebte Mann (14,5 %) war in den letzten fünf Jahren von sexueller Belästigung ohne Körperkontakt betroffen, bei sexueller Belästigung mit Körperkontakt liegen die Werte bei 14,5 Prozent (Frauen) und 4,6 Prozent (Männer). Täter bzw. Täterinnen sind überwiegend fremde oder flüchtig bekannte Personen.
  • Mehr als jede zehnte Person (11,2 %) wurde in ihrem Leben Opfer eines sexuellen Übergriffs, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 2,7 Prozent der Befragten. Auch hier sind Frauen (4,0 %) deutlich stärker betroffen als Männer (1,4 %). Bei Frauen war der Ex-Partner bzw. die Ex-Partnerin am häufigsten Täter bzw. Täterin (46,5 %), bei Männern eine flüchtig bekannte Person (33,3 %).
  • Mehr als jede fünfte Person (21,2 %) war in ihrem Leben von Stalking betroffen, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 9,0 Prozent. Auch hier sind etwas höhere Prävalenzen bei Frauen zu beobachten: 10,6 Prozent der Frauen und 7,0 Prozent der Männer haben innerhalb der letzten fünf Jahre Stalking erfahren.
  • Jede fünfte Frau (20,0 %) und jeder siebte Mann (13,9 %) erlebte in den letzten fünf Jahren digitale Gewalt. Die Opfer sind vergleichsweise jung – so waren über 60 Prozent der 16- bis 17-jährigen Frauen und rund 33 Prozent der 16- bis 17-jährigen Männer in den letzten fünf Jahren Opfer digitaler Gewalt.

Über die Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA)

LeSuBiA ist eine Dunkelfeldbefragung zu Gewalt in Deutschland. Die Studie beleuchtet erstmals umfassend, wie viele Menschen tatsächlich von Gewalt betroffen sind – unabhängig davon, ob diese Taten der Polizei bekannt oder angezeigt wurden. Rund 15.000 Personen im Alter von 16 bis 85 Jahren wurden im Zeitraum zwischen Juli 2023 und Januar 2025 zu ihren Erfahrungen, Einstellungen und Verhaltensweisen in verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere zu Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt, Stalking und Gewalt im digitalen Raum befragt. Zusätzlich wurden Angaben zu Erfahrungen mit Polizei, Medizin, Justiz und Opferhilfeangeboten sowie sozialstrukturelle Merkmale und das Wohnumfeld erfasst.

Da sowohl Männer als auch Frauen befragt wurden, sind, anders als bei früheren Untersuchungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt, direkte und tiefgehende Vergleiche zwischen den Geschlechtern möglich. Die Studie schließt damit eine langjährige Datenlücke in Deutschland.

Die Ergebnisse von LeSuBiA sollen eine verlässliche empirische Grundlage für politische Entscheidungen, Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote liefern. Sie sollen helfen, geschlechtsspezifische Unterschiede in der Gewaltbetroffenheit besser zu verstehen und aufzeigen, wo Diskrepanzen zwischen Hell- und Dunkelfeld bestehen. Damit trägt die Studie dazu bei, gezielte Maßnahmen zum Schutz von allen Menschen weiterzuentwickeln, für mehr Sensibilisierung im Alltag zu sorgen und die Ansätze von Prävention, Opferschutz und Intervention zu verbessern.

Wer interessante Besprechungen in der Presse findet: Gerne in den Kommentaren mitteilen

Enhancer Journals: Philip Piskator: Kultureller Angriff auf Männer?

Die Linke und ihre Vermögenssteuer mit bis zu 12%(!)

Die Linke will eine Vermögenssteuer einführen:

In seinem Gutachten überprüft DIW-Forscher Bach nun verschiedene Varianten der Linken-Idee auf ihre Wirkungen. Die Eckpunkte des Konzepts sehen so aus: Die Linke will eine jährliche Steuer auf hohe persönliche Nettovermögen erheben. Diese soll sämtliche Immobilien-, Unternehmens- und Finanzvermögen sowie Luxusgüter erfassen. Die Freibeträge könnten 1 Million Euro für privates und 5 Millionen Euro für Firmenkapital betragen. Der Basissteuersatz läge bei 1 Prozent und stiege auf 5 Prozent bei 50 Millionen Euro an. Ab 1 Milliarde Euro soll die Belastung 12 Prozent betragen.

Die potenziellen Einnahmen erreichten bis zu 147 Milliarden Euro pro Jahr, hat Bach errechnet. Diese kämen den Bundesländern und Kommunen zugute, weil die Vermögensteuer traditionell eine Ländersteuer ist. Bezahlen würde das vor allem das 1 Prozent der Bevölkerung mit den höchsten Rücklagen – Mul­ti­mil­lio­nä­r:in­nen und Milliardär:innen. Beließe man es bei einem Steuersatz von 1 Prozent oberhalb der Freibeträge, kämen immer noch 42 Milliarden Euro jährliche Mehreinnahmen des Staates zusammen.

Laut Bachs Einschätzung sind das aber nur theoretische Werte. Denn die Ka­pi­tal­be­sit­ze­r:in­nen würden reagieren. „Berücksichtigt man mögliche Anpassungsreaktionen wie Steuergestaltungen und Investitionszurückhaltung bis zur Verlagerung von Vermögen oder Abwanderung ins Ausland, kann sich das potenzielle Vermögensteueraufkommen deutlich reduzieren“, schreibt der DIW-Ökonom. Er rechnet mit einem Verlust von etwa einem Drittel, wodurch noch ungefähr 100 Milliarden Euro übrigblieben. Fallen die Reaktionen stärker aus, könnten aber auch bis zu 80 Prozent verloren gehen.

Begrenzen ließen sich die Verluste Bach zufolge zwar durch eine wirksamere Politik gegen Steuergestaltungen. Dennoch schreibt er: „Kurz- und mittelfristig drohen bei einer so hohen Vermögensteuer erhebliche Belastungen für Standortattraktivität, Investitionen und Innovationskraft der Wirtschaft, zumal vor dem Hintergrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Stagnation und der Krise des deutschen Industrie-Export-Modells.“

Mit anderen Worten: Wenn die Reichen deutlich weniger Gewinn machen, investieren sie weniger Mittel in Forschung und neue Produkte, was sich auch negativ auf die Beschäftigung auswirken kann. „Daher sollte eine Vermögensteuer nur schrittweise und möglichst international koordiniert eingeführt werden“, so Bach.

Das ist ein weiterer kritischer Punkt. Denn die meisten mit Deutschland vergleichbaren Staaten erheben heute keine Vermögensteuer mehr. Beispielsweise Großbritannien, Frankreich und Kanada erzielen dagegen hohe Einnahmen mittels der Grundsteuer auf Immobilien.

Diese Gegenargumente stören die Linken erst mal nicht. „Die Wiedereinführung der Vermögensteuer wäre keine ungerechte Mehrbelastung, sondern der faire Beitrag derjenigen, die ganz besonders von dieser Gesellschaft profitieren“, schreiben Heidi Reichinnek und Sören Pellmann, die Fraktionsspitze der Linken, im Vorwort der Untersuchung. „Gesamtgesellschaftlich ist es daher dringend geboten, sowohl die Vermögensunterschiede zu reduzieren, als auch eine deutliche Erhöhung der Bildungsausgaben zu ermöglichen, um die Chancen von Kindern aus ärmeren Haushalten zu verbessern.“

Wie dumm muss man sein, wenn man meint, dass das für den Staat Vorteile bringt?

Es bedeutet letztendlich, dass jemand, der in Deutschland eine geniale Gesellschaft gründen will fast sicher sein kann, dass es sich nicht lohnt bzw das die Gesellschaft schnell nicht mehr seine ist.

Das ist eine so unglaubliche Vermögensvernichtung und insbesondere auch Einflussreduzierung, dass man hier nichts mehr groß machen kann.

Ich habe es mal von Grok mit einem Beispiel durchrechnen lassen:
5 Millarden Firma. Der Wert steigt jedes Jahr um 15%.

 

Jahr Firmenwert
(Mrd. €)
gezahlte Steuer
(Mrd. €)
Vermögen nach Steuer
(Mrd. €)
Anteil an der
Gesellschaft
1 5,75 0,57 5,18 90,09 %
2 6,61 0,59 5,36 81,09 %
3 7,60 0,62 5,55 72,94 %
4 8,75 0,65 5,73 65,56 %
5 10,06 0,67 5,92 58,88 %
6 11,57 0,70 6,11 52,86 %
7 13,30 0,72 6,31 47,42 %
8 15,30 0,75 6,50 42,51 %
9 17,59 0,78 6,70 38,09 %
10 20,23 0,80 6,90 34,11 %

Annahmen: Startvermögen 5 Mrd. €, +15 % jährliches Wachstum vor Steuer, 12 % Vermögenssteuer auf den Teil über 1 Mrd. €, Steuer wird komplett durch Anteilsverkauf finanziert.

Eine Steigerung um 15% halte ich für schon sehr hoch, wahrscheinlich würde niemand die Anteile kaufen wollen, wenn er sie dann in Deutschland versteuern müsste. Mit 50% Steigerung sieht es so aus:

Jahr Firmenwert
(Mrd. €)
gezahlte Steuer
(Mrd. €)
Vermögen nach Steuer
(Mrd. €)
Anteil an der
Gesellschaft
1 7,50 0,78 6,72 89,60 %
2 11,25 1,09 8,99 79,91 %
3 16,88 1,50 11,99 71,04 %
4 25,31 2,04 15,94 62,99 %
5 37,97 2,75 21,17 55,74 %
6 56,95 3,69 28,06 49,27 %
7 85,43 4,93 37,16 43,49 %
8 128,14 6,57 49,17 38,37 %
9 192,22 8,73 65,02 33,83 %
10 288,33 11,58 85,95 29,81 %

Annahmen: Startvermögen 5 Mrd. €, +50 % jährliches Wachstum vor Steuer, 12 % Vermögenssteuer auf den Teil über 1 Mrd. €, Steuer wird komplett durch Anteilsverkauf finanziert. (Korrigierte Version – Firmenwert wächst exponentiell.)

Die Linke wird wahrscheinlich einwenden, dass er immer noch Milliardär ist, in beiden Fällen.
Aber jeder rationale Menschen wird anführen, dass man mit der gleichen Geschäftsidee in den USA oder in anderen Ländern zum einen noch wesentlich mehr Vermögen hätte und zum anderen auch noch deutlich mehr Anteile hätte und damit den Einfluss über seine Gesellschaft behalten hätte.

Bei einer geringen Wachstumsrate von 5% sähe es so aus:

Jahr Firmenwert
(Mrd. €)
gezahlte Steuer
(Mrd. €)
Vermögen nach Steuer
(Mrd. €)
Anteil an der
Gesellschaft
1 5,25 0,51 4,74 90,29 %
2 5,51 0,48 4,50 81,63 %
3 5,79 0,45 4,28 73,91 %
4 6,08 0,42 4,07 67,01 %
5 6,38 0,39 3,88 60,85 %
6 6,70 0,37 3,71 55,34 %
7 7,04 0,35 3,55 50,40 %
8 7,39 0,33 3,40 45,98 %
9 7,76 0,31 3,26 42,01 %
10 8,14 0,29 3,13 38,44 %

Annahmen: Startvermögen 5 Mrd. €, +5 % jährliches Wachstum vor Steuer, 12 % Vermögenssteuer auf den Teil über 1 Mrd. €, Steuer wird komplett durch Anteilsverkauf finanziert. (Das Nettovermögen sinkt trotz positivem Wachstum, weil die Steuerbelastung das Wachstum übersteigt.)

 

Die Schilderungen der Mitarbeiter der „Female Company“ reichen von Burn-out über Schlafprobleme bis hin zu Suizidgedanken. Ab Sonntagnachmittag habe sie Atemnot und Panikattacken“

Eine Gesellschaft namens „The Female Company“, die sehr feministisch auftritt und ein von einer Frau gegründetes Start UP ist, welches Periodenunterwäsche herstellt hat anscheinend eine sehr patriarchale Unternehmenskultur:

Dem SPIEGEL hingegen schildern Ex-Mitarbeiterinnen eine Arbeitskultur zwischen Druck und Erschöpfung. Claus sei eine Gründerinnenpersönlichkeit mit Strahlkraft, die charismatisch und zugewandt auftreten könne. Aber auch launisch und manipulativ.
»Ich bin da sehr gebrochen rausgegangen«, sagt eine ehemalige Angestellte. Nach ihrer Kündigung habe sie ein halbes Jahr gebraucht, ehe sie wieder arbeiten konnte. Viele werden vom Versprechen eines feministischen Unternehmens gelockt, halten aber offenbar teils kaum zwei Jahre durch. Es sei klar gewesen, dass eine hohe Arbeitsbelastung bei einem Start-up normal sei, doch das Ausmaß bei The Female Company sei gesundheitsschädigend, lautet eine häufige Schilderung. Eine Ex-Mitarbeiterin berichtet, dass sie und andere regelmäßig Phasen mit täglich 12 bis 13 Stunden Arbeit erlebten.
Neben Sina Paulsen verließen weitere die Firma auf ärztlichen Rat. Von »akuten Krankheitszeichen, in Folge ihrer beruflichen Tätigkeit« und einem »hohen Leidensdruck« ist in einem Attest die Rede, das dem SPIEGEL vorliegt. Fünf Personen neben Paulsen berichten von massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen, als deren Ursache sie ihre Arbeit bei The Female Company sehen. Ihre Schilderungen reichen von Burn-out über Schlafprobleme bis hin zu Suizidgedanken. Ab Sonntagnachmittag habe sie Atemnot und Panikattacken aufgrund der anstehenden Arbeitswoche gehabt, erzählt eine Ex-Angestellte.
Insbesondere Mütter hätten es mit der Unternehmensgründerin schwer gehabt, berichten mehrere Quellen. »Niemand ist für sie weniger wert als eine Mutter, die für sie arbeitet«, bemängelt eine. Claus habe familienfreundliche Teilzeit verhindert und ständige Verfügbarkeit verlangt, erzählt eine andere. »Wenn du eine Mutter gewesen bist, hattest du ganz schlechte Karten in dem Unternehmen«, beschreibt eine weitere Ex-Mitarbeiterin ohne Kinder ihre Wahrnehmung: »Die mussten wirklich am meisten kämpfen.«
Claus bestreitet, diese Aussagen getätigt zu haben, will dies auch an Eides statt versichern. Das Unternehmen lässt über seine Anwälte betonen, dass es falsch sei und bestritten werde, dass Mütter benachteiligt worden seien

Wäre interessant ob da gerade der Ruf als feministisch die Lage noch verschärft hat. Bei einem „Normalen“ Startup hätte man wahrscheinlich keine Rücksichtnahme erwartet, aber bei einer guten feministischen Gesellschaft hat man wahrscheinlich ein „weibliches Betriebsklima“ erwartet,  bei dem Work-Life-Balance wichtig ist und die Schwierigkeiten von Müttern akzeptiert werden.

Aber natürlich will auch diese Firma gut laufen und der Weg dahin ist nicht unbedingt seinen Arbeitnehmern alles nachzulassen. Die Chefin kann im Gegenzug anführen, dass sie ja gerade hier für den Ruf aller weiblich besetzten Firmen arbeiten und sich quasi schon aus weiblicher Solidarität besonders anstrengen sollten.

Claus habe ihr gegenüber Unverständnis geäußert, wenn auf dem Homeoffice-Bildschirm von Müttern im Hintergrund ein Kind auftauchte, sagt eine Ex-Mitarbeiterin an Eides statt. Von stillenden Mitarbeiterinnen habe Claus sich genervt gezeigt und den Wunsch geäußert, dass diese abstillten, unter Verweis auf ein angebliches Hormonchaos der Mitarbeiterinnen. Mütter habe Claus als oft zu emotional oder wenig leistungsfähig beschrieben. Trotz anderslautender Zusicherungen habe es in der Realität immer wieder verpflichtende Abendtermine gegeben, für viele Mütter ein Problem

Auch da ist es wahrscheinlich (wenn es überhaupt stimmt) aus ihrer Sicht unproblematischer, weil sie eben eine Frau ist und es damit ja nicht sexistisch ist. Und sie ist ja auch eine Frau und bekommt es hin.

Zudem hat wohl ein schwuler Angestellter in leitender Funktion sich sexuell übergriffig gegenüber einer Frau verhalten:

Im Verlauf des Abends habe sie sich irgendwann auf einer der Stufen der Schlosstreppe gesetzt, erzählt Paulsen. Sie sei im Gespräch mit Kolleginnen gewesen, als plötzlich zwei Hände ihren Kopf gegriffen hätten. Leon Reuf, der eigentlich anders heißt, habe einige Stufen unter ihr getanzt. Dann habe er unvermittelt ihr Gesicht unmittelbar vor seinen Genitalbereich gedrückt. Er habe mehrfach ihren Kopf vor und zurück bewegt, wie beim Oralsex.
»Ich habe seine Hände weggeschlagen und gesagt, er soll aufhören«, sagt Paulsen. »Dann hat er gelacht. Er hat gar nicht gecheckt, dass er grenzüberschreitend war.« Für Paulsen ist das, was sie an jenem Abend erlebt haben will, ein sexualisierter Übergriff. Heute glaubt sie rückblickend: »Das hat er gemacht, weil ich machtmäßig nicht auf seiner Ebene war.«
Zwei Kolleginnen schildern gegenüber dem SPIEGEL, sie hätten gesehen, wie Reuf Paulsens Kopf genommen und Bewegungen vor seinem Genitalbereich ausgeführt habe. Eine weitere Person aus Paulsens Umfeld gibt an, sie habe ihr den Vorfall in gleicher Weise geschildert. Paulsen, die heute nicht mehr für das Unternehmen arbeitet, und ihre zwei Kolleginnen haben ihre Aussage an Eides statt versichert, um ihre Schilderung zu untermauern.
Reuf lässt über seine Anwälte alle Vorwürfe »ausdrücklich« zurückweisen. Alle Darstellungen seien falsch. »Ein sexualisierter Übergriff oder sonstiges unangemessenes Fehlverhalten« habe nicht stattgefunden. Auch The Female Company betont über Anwälte, dass andere Mitarbeiterinnen die Szene »nicht als auffällig« wahrgenommen haben. Die Party, so viel ist klar, ging danach weiter, und auch untereinander tanzten Frauen an dem Abend mit lasziven Hüftbewegungen, auch Paulsen.

Paulsen sieht Reuf an diesem Tag zum ersten Mal. Co-Firmengründerin Ann-Sophie Claus hatte ihn der Belegschaft zuvor beim Grillen als künftige neue Führungskraft präsentiert. »Ich wusste, das ist die Person, mit der ich künftig mein Gehalt verhandeln muss«, sagt Paulsen. In einem Gespräch soll Reuf laut Paulsen später die Vorwürfe zunächst bestritten und sich dann darauf berufen haben, betrunken gewesen zu sein. Auch diese Darstellung bestreiten Reufs Anwälte.

Gründerin Claus weist dagegen den Vorwurf entschieden zurück, das Geschehen in Wartin unzureichend aufgearbeitet zu haben. Monatelang habe das Unternehmen die Anschuldigungen geprüft und mehrere konkrete Maßnahmen ergriffen, lässt sie über eine Kanzlei mitteilen. Auch sie sei bereit, alle ihre Aussagen an Eides statt zu versichern. Sie habe etwa eine Vorgesetzte Paulsens als »Safety Guard« eingesetzt, an die sie sich habe wenden können. Es habe im Unternehmen keine weiteren Beschwerden gegeben, auch nicht gegen den laut Firma »offen homosexuell« lebenden Reuf.
Zudem habe die Firma nach Wartin einen Verhaltenskodex zur Prävention von sexueller Belästigung erarbeitet. Der richte sich »ausschließlich nach der Sicht der Betroffenen« und habe auch rückwirkend gegolten. Reuf sei damit geschult worden. Vor allem aber habe man Paulsen mehrfach gefragt, ob sie eine Entlassung Reufs wünsche. Das habe sie verneint. Und in der Tat: »Ich bin auf jeden Fall erst mal fine damit«, hat Paulsen während der Aufarbeitung geschrieben und angegeben, sich sicher in der Firma zu fühlen.
In einem Gespräch mit der Gründerin über den mutmaßlichen Vorfall hat Paulsen im Büro geweint. Nicht wegen der Erlebnisse in Wartin selbst, sondern wegen eines »schweren sexuellen Übergriffs« in ihrer Vergangenheit, lässt Claus über ihre Anwälte mitteilen. Deswegen habe der Vorfall mit Reuf sie »getriggert«, soll Paulsen gesagt haben.
Auch das noch – feministisches Vorzeigeunternehmen und dann sexuelle Übergriffe. Gegenargument könnte sein, dass die andere Seite eben Schwulenfeindlich ist, aber das macht sich wahrscheinlich dennoch nicht so gut.
Natürlich: Das ist ein Unternehmen und man könnte von feministischer Seite anführen, dass es eine Ausnahme ist. Aber – und da werden Feministen wahrscheinlich nicht zustimmen – die meisten „Männerunternehmen“ verhalten sich auch .
Es ist insoweit jedenfalls eine Fundstelle, die zeigt, dass eine weibliche Führung auch schlicht auf Profit abstellen kann, Mitarbeiter überfordern kann und volle Leistung ohne Rücksicht auf das Private abrufen will. Die sich wichtige Mitarbeiter erhalten will, auch wenn sie evtl sich mal falsch verhalten haben.

Entlassung wegen fehlenden Genderns beim Strahlenschutz?

Gerade geht ein Fall durch die Presse, bei der eine Behörde wohl eine Mitarbeiterin entlassen hat, die nicht gendern wollte.

Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat dazu in der Berufungsinstanz entschieden. Aus der Pressemitteilung:

Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat am 5. Februar 2026 festgestellt, dass zwei Abmahnungen und eine fristlose Kündigung gegenüber einer Strahlenschutzbeauftragten unwirksam sind.

Die Klägerin ist seit 2012 in einem Bundesamt der Beklagten als Diplom-Chemikerin tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung.

Seit 2014 ist die Klägerin als stellvertretende Strahlenschutzbeauftragte und seit 2023 als erste Strahlenschutzbeauftragte bei dem Bundesamt bestellt. Die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen werden vom Präsidenten des Bundesamtes wahrgenommen.

Das Bundesamt erteilte der Klägerin zwei Abmahnungen und sprach schließlich eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist aus, weil die Klägerin eine von ihr entworfene Strahlenschutzanweisung entgegen den Aufforderungen ihrer Vorgesetzten nicht vollständig genderte und an einer Stelle eine Konkretisierung nicht in den Entwurf einarbeitete.

Das Arbeitsgericht Hamburg hatte in seinen Urteilen vom 17. Juli 2025 die Beklagte zum einen dazu verurteilt, die Abmahnungen aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen (Az. 4 Ca 62/25) und zum anderen festgestellt, dass die Kündigung unwirksam ist (Az. 4 Ca 53/25). Gegen diese Urteile hat die Beklagte jeweils Berufung beim Landesarbeitsgericht Hamburg eingelegt.

Das Landesarbeitsgericht hat die Urteile des Arbeitsgerichts heute bestätigt.

Die Klägerin ist nicht dazu verpflichtet gewesen, Anpassungen in der Strahlenschutzanweisung auf Anordnung ihrer Führungskräfte vorzunehmen. Eine solche Verpflichtung folgt weder aus dem Arbeitsvertrag in Verbindung mit der ihrem Arbeitsplatz zugrundeliegenden Stellendokumentation, noch hat ihr der Strahlenschutzverantwortliche des Bundeamtes diese Verpflichtung wirksam nach § 70 Abs. 2 Strahlenschutzgesetz i.V.m. § 43 Strahlenschutzverordnung übertragen.

 

Also letztendlich die Sache aus anderem Grund abgewiesen: Es ist nicht erheblich, dass sie in dem Text nicht gegendert hat, weil sie schon den Text an sich schon nicht hätte er stellen müssen.

Die LTO stellt den Vorgang auch noch einmal dar:

Die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin und Gender-Gegnerin durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie war nicht rechtens. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg am Donnerstag in einem Berufungsverfahren (Az. 1 SLa 18/25 und 1 SLa 19/25). Allerdings ging es bei der Entscheidung gar nicht um das Gendern an sich, wie der Vorsitzende Richter Oliver Krieg bei der Urteilsverkündung sagte. Vielmehr habe das Bundesamt seiner Mitarbeiterin aus formalen Gründen keine Weisung erteilen können, eine Strahlenschutzanweisung zu gendern, weil das Verfassen dieses Hinweises nicht in ihrem Kompetenzbereich gelegen habe.

Eine Strahlenschutzanweisung zu gendern ist auch etwas wirklich bescheuertes. Schutzanweisungen sollten möglichst klar und verständlich sein und das ist ein gegenderter Text schon meist deswegen nicht weil er nicht dem üblichen Sprachgebrauch entspricht und unnötige Zusatzwörter hineinbringt, die das Verständnis erschweren.

gegenderte Strahlenschutzanweisung

gegenderte Strahlenschutzanweisung

Die 43 Jahre alte Klägerin, die als Diplomchemikerin beim Bundesamt angestellt und auch dessen Strahlenschutzbeauftragte ist, hatte sich geweigert, die Strahlenschutzanweisung vollständig gegendert zu verfassen und an einer Stelle eine Konkretisierung einzuarbeiten. Daraufhin mahnte der Arbeitgeber sie zweimal ab und sprach schließlich eine fristlose Kündigung aus. Dagegen war die 43-Jährige bereits in erster Instanz erfolgreich vorgegangen.

Gericht: Arbeitgeber dürfen zum Gendern anweisen

Dem schloss sich das LAG an: Maßgeblich sei, dass die Weisung des Arbeitgebers nicht nur das Gendern, sondern auch eine inhaltliche Anpassung des Hinweises umfasst habe, die über eine rein redaktionelle Bearbeitung hinausgegangen sei. Nach Auffassung des Gerichts sei die Klägerin allerdings nicht dazu verpflichtet gewesen, derartige Anpassungen in der Strahlenschutzanweisung vorzunehmen. Eine solche Verpflichtung folge weder aus dem Arbeitsvertrag, noch aus einer wirksamen Aufgabenübertragung. Die Klägerin hätte zuvor vom ihr vorgesetzten Strahlenschutzverantwortlichen zum Verfassen des Hinweises ermächtigt werden müssen, sagte der Richter. Diese in Schriftform zu erteilende Ermächtigung nach § 70 Abs. 2 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) i.V.m. § 43 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) habe jedoch nicht vorgelegen.

Hat ja fast etwas symbolisches: Vor lauter Genderwut die eigentliche Pflicht vernachlässigen und die Vorschriften nicht einhalten.

Mit anderen Worten: Schon die Abänderung der streitgegenständlichen Anweisung war nicht Aufgabe der Klägerin. Daher durfte sie auch nicht für ihre Weigerung zu gendern bestraft werden. Unabhängig davon stellte das Gericht klar, dass Arbeitgeber im Rahmen ihres Weisungsrechts Beschäftigte grundsätzlich dazu anhalten dürfen, in dienstlichen Dokumenten zu gendern. 

Das macht das Urteil allerdings gefährlich: Sie hat sozusagen die Klage gewonnen, aber evtl den Krieg verloren bzw dort eine Niederlage erlitten. Sie kann keine Beschwerde einlegen, weil sie nicht mehr beschwert ist. Und ich vermute die Behörde kann damit ja sogar leben.

Dann würde man das nächste Mal wahrscheinlich erst einmal zwei Instanzen hinter sich bringen bis man zum Bundesarbeitsgericht kommen könnte. Sofern nicht eine Sprungrevision möglich ist.

Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Allerdings ist eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht möglich.

Bundesamt: „Sie weigert sich einfach“, Anwältin: “Man kann sich auch vergendern”

Laut dem Vertreter des Bundesamtes war es nicht die erste juristische Auseinandersetzung mit der 43-Jährigen. Sie sei schon einmal im Zusammenhang mit einem Corona-Test abgemahnt worden. “Sie weigert sich einfach – und das zieht sich durch”, sagte er. Das Bundesamt wolle sicherstellen, dass in seinen Dokumenten gegendert wird. Wie die Mitarbeiterin es damit persönlich halte, spiele dabei keine Rolle. “Sie kann sprechen wie sie möchte, sie kann auch E-Mails schreiben wie sie möchte.”

Ich habe mal versucht auf der Seite der Behörde die ja hoffentlich inzwischen fertige Strahlenschutzanweisung zu finden, aber habe sie leider nicht gefunden. Einfach mal um sich ein Bild zu machen.

Ich hätte den Text, wenn ich es unbedingt machen müsste, ja direkt durch ChatGPT und Co geschickt, damit sie das Gendern vornehmen.

Die Anwältin der Klägerin reagierte empört: Sie wehre sich “vehement gegen das Bild”, das von ihrer Mandantin gezeichnet werde, sagte sie. Ansonsten könnte man zu dem Ergebnis kommen: “Das ist eine Querulantin.” Vor dem jetzt verhandelten Fall habe es lediglich eine Abmahnung gegeben. Die 43-Jährige sehe das Gendern aufgrund ihrer christlichen Überzeugung kritisch, da Sprache dadurch komplizierter und nicht mehr für alle verständlich werde, sagte die Arbeitsrechtlerin und warnte: “Man kann sich auch vergendern”.

Ich habe die KIs mal eine Strahlenschutzanweisung gegendert erstellen lassen:

gegenderte Strahlenschutzanweisung

gegenderte Strahlenschutzanweisung

Das würde ja noch gehen, aber die Lesbarkeit ist dennoch eingeschränkt-

 

Zudem habe ihre Mandantin beim Verfassen des Strahlenschutzhinweises das Gendern nicht vollständig abgelehnt. Es sei ihr nur darauf angekommen, dass der Text “erstens inhaltlich nicht verfälscht wird und zweitens verständlich bleibt”, sagte die Anwältin. “Und zwar für alle – und das sind nicht nur Akademiker.”

Immer dann wenn man eine Strahlenschutzanweisung braucht ist man wahrscheinlich etwas angespannt. Ich wäre da auch eher auf ihrer Seite.

Selbermach Samstag

Welche Themen interessieren euch, welche Studien fandet ihr besonders interessant in der Woche, welche Neuigkeiten gibt es, die interessant für eine Diskussion wären und was beschäftigt euch gerade?

Welche interessanten Artikel gibt es auf euren Blogs? (Schamlose Eigenwerbung ist gerne gesehen!)

Welche Artikel fandet ihr in anderen Blogs besonders lesenswert?

Welches Thema sollte noch im Blog diskutiert werden?

Für das Flüchtlingsthema oder für Israel etc gibt es andere Blogs

Zwischen einem Kommentar, der nur einen Link oder einen Tweet ohne Besprechung des dort gesagten enthält, sollten mindestens 5 Kommentare anderer liegen, damit noch eine Diskussion erfolgen kann.

Ich erinnere auch noch mal an Alles Evolution auf Twitter und auf Facebook.

Wer mal einen Gastartikel schreiben möchte, auch gerne einen feministischen oder sonst zu hier geäußerten Ansichten kritischen, der ist dazu herzlich eingeladen

Es wäre nett, wenn ihr Artikel auf den sozialen Netzwerken verbreiten würdet.

Schmidt Juniors erste Enttäuschung bei dem anderen Geschlecht

Schmidt Junior hat eine gute Freundin im Kindergarten. Wir sind mit den Eltern befreundet und sie hat auch noch eine größere Schwester, die wiederum mit Fräulein Schmidt in den Kindergarten gegangen ist und mit der sie auch viel gespielt hat.

Schmidt Junior und Sie haben sich so gut verstanden, dass wir Erwachsenen sie schon als „seine Verlobte“ bezeichnet haben, weil sie einfach ein Herz und eine Seele waren.

Jetzt ist Schmidt Junior in dem Alter, wo man Freunde zu sich nach Hause einladen kann und wir haben „die Verlobte“ auch eingeladen.

Schmidt Junior hat ihr dann ganz stolz all seine Dinosaurier gezeigt und ihr erklärt was das für welche sind, von Ankylosaurus bis zum T-Rex

Und was macht dieses kleine Miststück?

Sie erklärt, dass sie Dinosaurier doof findet und lieber mit Barbies spielen will. Und wollte dann lieber zu  Fräulein Schmidt ins Zimmer – der arme Schmidt Junior war am Boden zerstört.

Image

Symbolbild

Immerhin konnte es Südländerin dann noch hinbekommen, dass sie zu dritt spielen, aber sie soll ihn ziemlich ignoriert haben.

Im Kindergarten erfahren wir, dass sie jetzt auch weniger mit ihm spielt, sie will lieber mit zwei großen Mädchen spielen.

Schmidt Junior ist sehr gesellig und spielt dafür jetzt wohl auch eher mit anderen.

Sie hat ihn auch nicht verdient! Die Verlobung ist vorerst abgesagt!

Diskrimierung der Frauen durch die Wechseljahre

Ferda Ataman hat eine weitere Diskrimierung im Auge:

Ferda Ataman ist seit 2022 Unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, nominiert von der Ampelregierung. Vor zwei Wochen stellte die 46-Jährige eine neue Kommission vor, die Empfehlungen für den Umgang mit Frauen in den Wechseljahren vorlegen soll.

Wenn man nicht weiter weiß, dann gründet man eine Kommission. Und die stellt dann wie gewünscht einen Bedarf fest, den man dann einfordern kann.

DIE ZEIT: Frau Ataman, braucht das Land wirklich noch eine neue Kommission?

Nein. Es ist reine Geldverschwendung

Ferda Ataman: Auf jeden Fall braucht die Bundesregierung Druck, damit sich beim Thema Wechseljahre endlich etwas tut. Jede bisherige Bundesregierung hat das Thema ignoriert. Insofern finde ich es richtig, dass jetzt nicht eine Person oder gar ein Mann alleine Entscheidungen trifft, sondern Expertinnen und Experten Vorschläge für die Politik, für die Wirtschaft und für das Gesundheitswesen erarbeiten.

Oder gar ein Mann!

Ich würde ja die Position direkt abschaffen wenn ich was zu sagen hätte und wenn das nicht gehen würde, dann würde ich ihr die Möglichkeit nehmen eine (bezahlte) Kommission einzurichten.

ZEIT: Sie sagen, dass Frauen in den Wechseljahren diskriminiert werden. Woran machen Sie das fest?

Ataman: Elf Millionen Frauen in Deutschland sind zwischen 40 und 59 Jahre alt und damit üblicherweise in den Wechseljahren. Viele von ihnen leiden unter körperlichen Symptomen, die sie in ihrer Arbeit einschränken, etwa Konzentrationsschwierigkeiten, Hitzewallungen oder Inkontinenz. Doch viele Frauen schämen sich, das Thema anzusprechen – auch deshalb, weil nur wenige Arbeitgeber sich dafür interessieren und Frauen unterstützen. Etwa mit flexiblen Pausen, Homeoffice oder der Möglichkeit, die Temperatur im Arbeitsraum selbst zu regulieren. In einigen Berufen ist ja nicht mal eine Toilette zu jeder Zeit verfügbar.

In welchem Beruf, in dem man drinnen arbeitet, ist denn keine Toilette zur Verfügung?
Aber es ist immer wieder interessant, was unter dem Begriff der Diskriminierung alles möglich ist, was gleichzeitig unter dem Begriff etwa des Gender Pay Gaps / der Leistung von Männern und Frauen nicht möglich ist.

Würde ein Arbeitgeber anführen, dass Frauen in den Wechseljahren viel mehr Pausen brauchen, Konzentrationsschwierigkeiten haben und deswegen weniger effektiv arbeiten als die Männer, dann wäre er ein sexistisches Schwein.

Wenn man das Ganze als Leid der Frauen deklariert, welches ausgeglichen werden muss, dann ist es wiederum okay.

„Für unsere Wirtschaft ein Nachteil“

ZEIT: Warum sehen Sie an der Stelle die Politik am Zug?

Ataman: Wir können nicht über Fachkräftemangel und hohe Teilzeitquoten klagen und gleichzeitig erwerbstätige Frauen mit ihren Problemen alleinlassen. Studien zufolge reduzieren Frauen in den Wechseljahren wegen ihrer Beschwerden oftmals ihre Stundenanzahl oder gehen früher in Rente. Das ist nicht nur für die Betroffenen selbst ein Nachteil, sondern auch für unsere Wirtschaft.

Man kann Frauen so verletzlich und eingeschränkt darstellen, wie man möchte, wenn es dann eine abzustellende Diskriminierung ist.

Das wäre also wenn man eine halbe Stunde pro Woche weniger rechne:

  • Bei 40-Stunden-Woche
    Monatssoll: ca. 173 Stunden
    Minderarbeit: 2,17 h
    ≈ 1,25 % weniger Arbeitszeit
  • Bei 38-Stunden-Woche
    Monatssoll: ca. 165 Stunden
    Minderarbeit: 2,17 h
    ≈ 1,32 % weniger Arbeitszeit

Würde ja wunderbar eine weitere Lohndifferenz im Gender Pay Gap erklären.

Was wird da wohl rauskommen? Verpflichtende Zusatztoiletten? Eine Lohnzulage? Ein pauschaler Menopausenabzug?

Das ist ja mal eine vernünftige Frage!

Was für eine absolut nichtssagende Antwort, die der eigentlichen Frage ausweicht!

Sie hat es schlicht nicht beantwortet. Wahrscheinlich kann sie in den Bahnen gar nicht denken: Für sie ist da eine Diskriminierung. Das sie da selbst eine Minderleistung darlegt kann für sie kein Grund sein die „Diskriminierte Person“ nicht zu befördern.
Dafür kann Grund eben nur Sexismus sein.

 

Klar, die Wechseljahre sind in der Medizin vollkommen unbekannt. Das glaubt sie doch wohl selbst nicht. Vieles ist im übrigen nicht Teil des Studiums in der Medizin oder in jedem anderen Fachgebiet. Deswegen spezialisieren sich die Leute, werden Fachärzte, gehen auf Fortbildungen etc.

Und dann so eine leere Behauptung, dass das bei Männern natürlich anders wäre. Aber auch die haben Veränderungen im Hormonhaushalt.
Ab etwa 30–40 Jahren sinkt der Testosteronspiegel langsam. Es ist nicht so deutlich wie die Menopause, aber es bringt Folgen mit sich (hier von ChatGPT aufgelistet)
Typische Symptome
Körperlich

  • weniger Muskelmasse, mehr Bauchfett
  • geringere Belastbarkeit
  • schneller erschöpft
  • Schlafstörungen
  • Hitzewallungen (seltener, aber möglich)

Sexuell

  • geringere Libido
  • Erektionsprobleme
  • weniger morgendliche Erektionen

Psychisch

  • Reizbarkeit
  • depressive Verstimmung
  • Antriebslosigkeit
  • Konzentrationsprobleme
  • „Ich erkenne mich selbst nicht wieder“
  • Kognitiv / emotional
  • geringeres Selbstvertrauen
  • Rückzug
  • Sinnkrisen (verstärkt durch Lebensphase: Job, Beziehung, Alterung)

„Die Ärzte haben keine Ahnung und keiner kümmert sich darum“ aber gleichzeitig ein „Goldrush“. Was natürlich dazu führt, dass die Pharmaindustrie versucht über die Ärzte ihre Produkte zu verkaufen und Fortbildungen etc anbietet.

Bisher hat sie übrigens nicht gesagt, wie sie diskriminiert werden.