Ben M. Freeman, HonestReporting, 11. März 2026
Israel sieht sich erneut dem Vorwurf ausgesetzt, bei Militäroperationen im Südlibanon weißen Phosphor eingesetzt zu haben. Die von Human Rights Watch verbreitete und von Medien wie Reuters und anderen internationalen Sendern rasch aufgegriffene Behauptung wurde bereits in der bekannten Sprache mutmaßlicher Kriegsverbrechen formuliert. Wie so oft im Informationskrieg um Israel verbreitete sich der Vorwurf schneller, als der notwendige rechtliche oder militärische Kontext zu seinem Verständnis erforderlich war.

Weißer Phosphor ist zu einem Begriff geworden, der sofort Empörung auslöst. Der Ausdruck ruft Bilder verbotener Waffen und unterschiedsloser Zerstörung hervor. Doch die Realität ist weit technischer. Weißer Phosphor ist laut Völkerrecht nicht verboten und wird von vielen westlichen Armeen verwendet, darunter den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und NATO-Streitkräften. Seine häufigste Verwendung ist nicht als Waffe gegen Menschen. Vielmehr erzeugt er dichte Rauchschwaden, die Truppenbewegungen verdecken, Ziele markieren oder während Kampfhandlungen Deckung bieten.
Der rechtliche Rahmen ist eindeutig. Weißer Phosphor wird nur dann rechtswidrig, wenn er absichtlich gegen Zivilisten eingesetzt wird. Wird er zur Rauchentwicklung während militärischer Operationen verwendet, bleibt er nach dem Kriegsrecht zulässig. Dieser rechtliche Kontext fehlte weitgehend in der Berichterstattung über die jüngsten Vorwürfe.
Human Rights Watch veröffentlichte einen Bericht, in dem behauptet wurde, Israel habe im Süden des Libanon weißen Phosphor auf eine Weise eingesetzt, die gegen das Völkerrecht verstößt. Innerhalb weniger Stunden kursierten Schlagzeilen, die nahelegten, Israel sei erneut beim Einsatz einer verbotenen oder rechtswidrigen Waffe ertappt worden.
Doch diese Darstellung überspringt die zentrale rechtliche Frage. Entscheidend ist, wie er eingesetzt wurde, gegen wen und zu welchem Zweck.
Recht, Beweise und die Realität des Schlachtfelds
Selbst die in den Anschuldigungen angeführten Belege bleiben höchst unsicher. Ein Großteil der Behauptung stützt sich auf die visuelle Interpretation von Videoaufnahmen statt auf bestätigte Gefechtsfelddaten. Die Unterscheidung von Rauchmunitionen auf Kamerabildern ist notorisch schwierig. Rauchgranaten, die weißen Phosphor enthalten, können anderen Rauchgranaten visuell ähneln, was eine Identifizierung allein anhand von Bildmaterial unzuverlässig macht.
Die Israelischen Verteidigungsstreitkräfte gingen in ihrer Stellungnahme direkt auf diesen Punkt ein. Die IDF erklärte, dass ihr derzeit keine Verwendung von Granaten mit weißem Phosphor im Libanon in den von Human Rights Watch genannten Vorfällen bekannt sei und sie diese nicht bestätigen könne.
Wichtiger noch: Die IDF bekräftigte IDF den rechtlichen Rahmen, der für solche Munition gilt. Wie viele westliche Streitkräfte verfügt Israel über Rauchgranaten, die eine begrenzte Menge weißen Phosphors enthalten. Diese Granaten sind nach internationalem Recht zulässig und werden in erster Linie eingesetzt, um Rauchschleier zu erzeugen, die Truppen während Kampfhandlungen schützen. Nach den Direktiven der IDF werden solche Granaten nicht eingesetzt, um Menschen zu treffen oder absichtlich Brände zu verursachen.
Das Militär wies zudem darauf hin, dass seine Verfahren den Einsatz solcher Granaten in dicht besiedelten Gebieten nur unter bestimmten Umständen erlauben – eine Politik, die nach Angaben der IDF über das hinausgeht, was das Völkerrecht selbst verlangt. Mit anderen Worten: Selbst wenn Rauchgranaten mit weißem Phosphor eingesetzt worden wären, würde dieser Umstand für sich genommen noch keinen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen. Die entscheidende Frage bliebe, wie sie eingesetzt wurden und ob Zivilisten absichtlich ins Visier genommen wurden.
Militärexperten haben wiederholt darauf hingewiesen, dass die öffentliche Debatte diese Unterscheidungen häufig ignoriert. Der ehemalige britische Offizier und Verteidigungsanalyst Andrew Fox reagierte deutlich auf online kursierende Anschuldigungen und stellte fest, dass Rauchgranaten mit weißem Phosphor gemäß Völkerrecht legal und in modernen Streitkräften weit verbreitet sind. Wenn der Stoff zur Erzeugung eines Rauchschleiers und nicht als Waffe gegen Zivilisten eingesetzt wurde, hält die Behauptung der Rechtswidrigkeit schlicht nicht stand.
Rechtswissenschaftler haben zudem darauf hingewiesen, dass manche Berichterstattung über diese Anschuldigungen die einschlägigen Rechtsgrundlagen vollständig falsch darstellt. Dr. Brian L. Cox, Lehrbeauftragter an der Cornell Law School und pensionierter Offizier der US-Armee mit Spezialisierung auf das Recht zu bewaffneten Konflikten, bezeichnete die jüngste Berichterstattung zu dem Thema als „journalistische Fehlleistung“. In einer Reaktion auf einen Reuters-Bericht, der sich auf Human Rights Watch berief, stellte Cox fest, dass die Behauptung, der „Einsatz von Luftdetonationen mit weißem Phosphor über besiedelten Gebieten sei rechtswidrig“, nach dem Recht bewaffneter Konflikte unzutreffend ist.
Cox erklärte, dass Journalisten den rechtlichen Status von weißem Phosphor häufig missverstehen, indem sie ihn fälschlicherweise als „Brandwaffe“ im Sinne des Protokolls III des Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) einstufen. Tatsächlich definiert Protokoll III Brandwaffen als Munition, die in erster Linie dazu bestimmt ist, Gegenstände in Brand zu setzen oder Brandverletzungen zu verursachen. Es schließt ausdrücklich Munition aus, deren Brandwirkung lediglich beiläufig ist, darunter Rauch-, Beleuchtungs-, Leuchtspur- und Signalmittel. Rauchgranaten mit weißem Phosphor fallen in diese letztere Kategorie. Ihr Hauptzweck ist die Erzeugung von Rauch, nicht das Entzünden von Bränden oder das Verbrennen von Personen.
Wie Cox feststellte, spiegelt sich diese Unterscheidung im Law of War Manual des US-Verteidigungsministeriums wider. Wie in diesem Handbuch dargelegt, machen beiläufige Brandwirkungen weißen Phosphor nicht zu einer verbotenen Waffe. Seine Rechtmäßigkeit hängt davon ab, wie er eingesetzt wird.
Ein weiterer wichtiger rechtlicher Aspekt fehlt in der Berichterstattung häufig. Israel hat Protokoll III des CCW nicht ratifiziert, was bedeutet, dass die vertragsrechtlichen Bestimmungen über luftgestützte Brandwaffen für Israel völkerrechtlich nicht gelten. Selbst wenn sie gelten würden, bezögen sich die Einschränkungen spezifisch auf Waffen, die nach den Definitionen des Vertrags als Brandwaffen eingestuft sind. Da Rauchmunition mit weißem Phosphor nicht in erster Linie als Brandwaffen konstruiert ist, fallen sie nicht in diese Kategorie.
Mit anderen Worten: Ein großer Teil der öffentlichen Debatte über weißen Phosphor beruht auf einem Missverständnis sowohl der Technologie als auch des Rechts, das ihren Einsatz regelt.
Human Rights Watch und die Erstellung von Anschuldigungen
Es lohnt sich auch, die Rolle von Human Rights Watch bei der Formung dieses Narrativs zu untersuchen. Die Organisation präsentiert sich als neutraler Beobachter von Menschenrechtsverletzungen, doch ihre Berichte fungieren oft als wirkungsvolles Framing innerhalb des internationalen Medienökosystems. Sobald eine Anschuldigung in einem Bericht von Human Rights Watch erscheint, wird sie schnell von Journalisten zitiert, in sozialen Medien wiederholt und in breitere Konfliktnarrative eingebettet. Wenn später Klarstellungen auftauchen, trägt die Anschuldigung häufig bereits das Gewicht einer allgemein akzeptierten Tatsache.
Diese Dynamik ist besonders sichtbar in Konflikten, an denen Israel beteiligt ist. Komplexe rechtliche Fragen über militärisches Verhalten werden häufig auf vereinfachte Vorwürfe von Kriegsverbrechen reduziert. Interessenorganisationen veröffentlichen Berichte, die auf mögliche Verstöße ausgerichtet sind. Medien fassen diese Berichte in Überschriften zusammen, die Fehlverhalten nahelegen. Die Anschuldigung verbreitet sich lange, bevor die Beweislage gründlich geprüft wird.
Human Rights Watch selbst sieht sich zunehmender Kritik hinsichtlich seiner Forschungs- und Berichtsprozesse ausgesetzt. Die ehemalige Mitarbeiterin Danielle Haas hat öffentlich über interne Dynamiken innerhalb der Organisation gesprochen, die ernsthafte Fragen zu ihrer Kultur und Methodik aufwerfen. Laut Haas konnten ideologische Annahmen beeinflussen, wie Themen dargestellt und untersucht wurden, wodurch ein Druck entstand Berichte zu erstellen, die in vorgegebene Narrative passten, statt Schlussfolgerungen aus den Belegen entstehen zu lassen.
Kritiker argumentieren, dass sich diese Dynamik auch in der Kontroverse um weißen Phosphor zeigt. Wie Cox in seiner Analyse der Reuters-Berichterstattung feststellte, bergen Artikel, die mit der Formulierung „Human Rights Watch sagt“ beginnen und die rechtlichen Behauptungen der Organisation nicht hinterfragen, das Risiko das Publikum über den tatsächlichen Inhalt des Völkerrechts in die Irre zu führen. Wenn Journalisten die Sprache von Advocacy-Berichten wiederholen, ohne die rechtlichen Annahmen dahinter zu prüfen, entsteht keine Berichterstattung, sondern Narrative Laundering – das Waschen von Narrativen.
Das weitere narrative Schlachtfeld
Die Kontroverse um weißen Phosphor ist daher nicht einfach eine juristische Debatte über Munition. Sie ist Teil eines umfassenderen Ringens um narrative Legitimität. Moderne Konflikte werden nicht nur mit Raketen und Drohnen geführt, sondern mit Behauptungen, Berichten und konkurrierenden Deutungen von Ereignissen.
Im Fall Israels führt dies häufig zu einem vertrauten Zyklus: Eine Menschenrechtsorganisation erhebt einen Vorwurf, Medien verstärken ihn und der rechtliche Kontext wird vereinfacht oder ausgelassen.
Weißer Phosphor zeigt exemplarisch, wie diese Dynamik funktioniert. Ein rechtmäßiges militärisches Einsatzmittel wird durch Wiederholung und Framing zu einem Symbol angeblicher Kriminalität. Die technischen Details, die seinen rechtmäßigen Einsatz regeln, verschwinden und werden durch das emotional aufgeladene Bild einer vermeintlich verbotenen Waffe ersetzt.
Die Realität ist weit weniger sensationell. Rauchgranaten mit weißem Phosphor werden von Streitkräften weltweit eingesetzt. Ihre Rechtmäßigkeit hängt vollständig davon ab, wie sie verwendet werden. Werden sie eingesetzt, um Rauchschleier zu erzeugen, die Truppen oder Zivilisten während Kampfhandlungen schützen, bewegen sie sich eindeutig im Rahmen rechtmäßigen militärischen Handelns.
Diese grundlegende Tatsache hat die Verbreitung der Anschuldigungen nicht aufgehalten. Im Informationskrieg rund um Israel tut sie das selten.

































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