Zweimal pro Jahr organisiert die DAA München eine Job-Messe, auf der interessierte Unternehmen und stellensuchende Teilnehmer*innen von Bildungsangeboten der DAA persönlich in Kontakt kommen.
Donnerstag19.03.2026 im 2. Stock der DAA-Geschäftsstelle Marsstraße 42, #München von 9 bis 13 Uhr
der Countdown läuft – in 6 Tagen findet die Job-Messe bei der DAA statt:
Bis dahin sollte eine überarbeitete Bewerbung oder ein Flyer vorbereitet sein.
• Glücksrad: Unser Glücksrad-Stand ist von 10:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Die aktuelle Ausstellerliste zusammen mit den Links zu den jeweiligen Stellenanzeigen finden Sie hier: Jobmesse | DAA München
Für weitere Informationen und die Anmeldung Ihres Unternehmens zur Job-Messe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Am Nockherberg wurden beim Starkbieranstich mehr Wahrheiten ausgesprochen, als in der kurzen Zeit für manche erträglich waren, und die ARD Mediathek bietet die Mitschnitte noch mal an, auch die Politik der letzten Jahre ist dort zu finden.
Abschiebungen werden bei gleichzeitigem Arbeitskräftemangel kritisiert
Die Bundespolizei plant am Münchner Flughafen ein eigenes Abschiebeterminal. Mit diesem Terminal soll es ab Ende 2028 möglich sein, bis zu 100 Personen an einem Tag über den Flughafen München abzuschieben. Die Stadt München hält 23 % an der Flughafen München GmbH (FMG) und stimmt in der kommenden Aufsichtsratssitzungen mit über das Vorhaben ab. Doch statt ein klares Signal gegen die weitere Eskalation der Abschiebepolitik zu setzen, hat sich der OB zuletzt öffentlich für den Bau ausgesprochen.
Der Bau des Abschiebeterminals stellt eine weitere Verschärfung einer menschenfeindlichen Migrationspolitik dar. Das möchte die Kampagne „Abschiebeterminal MUC verhindern“ nicht unwidersprochen hinnehmen und organisiert Protest – gegen das geplante Terminal und gegen eine Politik, die Abschiebungen als alternativlos verkauft und sie gleichzeitig der öffentlichen Kontrolle entzieht. Wir wollen am 16.03. ein klares Zeichen für eine offene und solidarische Stadtgesellschaft setzen und fordern die Politik auf, sich vehement gegen das Abschiebeterminal einzusetzen.
Menschenrechte müssen auch unter Druck verteidigt werden!
Die schwarz-rote Wirtschaftspolitik wird zur immer größeren Gefahr: Weitere Wohlstandsverluste und Stagnation drohen. Tom Krebs 24. Februar 2026, 7:00 – 6 Minuten Lesedauer
„Die in der Grafik dargestellte Lücke entspricht einem jährlichen Produktionsverlust von etwa 500 Milliarden Euro – ein Einbruch von historischem Ausmaß, der in der deutschen Nachkriegsgeschichte ohne Beispiel ist. Umgerechnet bedeutet dies einen jährlichen Einkommensverlust von rund 24.000 Euro für jede vierköpfige Familie – das ist eine massive Verschlechterung des Lebensstandards.“
Scheinriese Bürokratieabbau
„Schließlich ist die öffentliche Debatte über Bürokratie von Missverständnissen und Fehlinterpretationen geprägt. Immer wieder hören wir von Unternehmensverbänden und Wirtschaftsministerin Reiche die Klage, dass die Bürokratiekosten dramatisch gestiegen seien. Doch der Bürokratieindex des Statistischen Bundesamts ist in den vergangenen Jahren sogar zurückgegangen.“
eine Scheindebatte
„Die vom Bundeskanzler angestoßene Debatte über die Arbeitszeit ist eine Scheindebatte, die an den tatsächlichen Problemen vorbeigeht. Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen ist in den vergangenen Jahren nicht gefallen, sondern sogar leicht gestiegen.“
“ … Friedrich Merz erklärte sogar, Deutschland könne sich »dieses System, das wir heute so haben, einfach nicht mehr leisten«. Einschnitte seien demnach in nahezu allen Bereichen notwendig.
Zu entsprechenden Einsparungen ist es jedoch nie gekommen – was kaum überrascht. Denn die These, die Sozialstaatsausgaben seien merklich gestiegen und ließen sich durch einfache Kürzungen deutlich reduzieren, ist empirisch widerlegt.
Ohne Wandel wird es nichts
„Für eine Rückkehr auf einen nachhaltigen Wachstumspfad braucht es daher einen grundlegenden Kurswechsel: weg von einer gefährlichen Marktgläubigkeit, hin zu einer Wirtschaftspolitik, die breiten Wohlstand schafft und den Menschen in einer zunehmend unsicheren Welt Stabilität bietet. Dazu sind der Bundeskanzler und sein politisches Umfeld kaum in der Lage, denn ihr neoliberales Weltbild macht sie blind für die tatsächlichen Probleme und blockiert wirksame Antworten.“
Wir erleben wachsenden #Klimawandel mit Katastrophen jeglicher Art Waldbrände/Dürre/Hitze/Überschwemmungen, das Verbrennen von Kohle Gas und Öl müsste daher eigentlich sofort gestoppt werden, eine Sensibilisierung könnte an den Zapfsäulen der Tankstellen erfolgen⬇️ #klimaaktionen jetzt
#München: Möglicherweise #Streik ab Freitag in Bus und U-Bahn!
Gemeinsam gegen Sozialabbau und Kürzungen in Bund, Ländern und Kommunen
Gemeinsam gegen Sozialabbau und Kürzungen in Bund, Länder & Kommunen! #unkürzbar München
#unkürzbar: DIE KÜRZUNGEN BETREFFEN UNS ALLE – WIDERSTAND ORGANISIEREN! für eine lebenswerte Stadt!
Ob Pflegekraft, Lehr- oder Reinigungskraft, ob Handwerker*in, ob Sozialarbeiter*in oder städtische Beschäftigte, ob Künstler*in, ob Renter*in oder Kinder und Jugendliche, ob städtisch-geförderte Einrichtung oder Wohnungslose … – die derzeitigen und noch anstehenden massiven Kürzungen betreffen uns alle.
Dabei hat der Stadtrat am 17. Dezember noch nicht einmal alle bereits angedachten Kürzungen beschlossen (44 Mio im Sozialen, 18 Mio bei der Kultur). Dass wegen der Kommunalwahlen wesentliche und schmerzhaftere Teile der geplanten Streichungen auf nach der Wahl verschoben wurden, ist schlicht und einfach Wähler*innentäuschung!
Denn es geht nicht nur um Stellenstreichungen und einen Einstellungsstopp bei städtischen Bediensteten, der sich besonders stark im Sozialen,bei der Bildung, der Kultur und bei der Nachhaltigkeit auswirkt, sondern darum ob ein Service für die Bürger*innen überhaupt noch geleistet werden kann. Überlastetes Personal bedeutet z.B. dass Wohngeldanträge nicht bearbeitet, Pässe nicht ausgestellt und soziale Leistungen eingeschränkt werden.
Dabei wäre Geld vorhanden: München ist immer noch eine der reichsten Kommunen Deutschlands, verschleudert aber Millionen in fragwürdige Prestigeobjekte wie Mega-Sport-Events, während z.B. Kita-Gebühren erhöht werden.
Die Stadt München begeht hier die gleichen Fehler wie der Freistaat und der Bund. Es werden zwar hunderte von Milliarden von Schulden (Sondervermögen) aufgenommen, welche direkt in die Aufrüstung fließen, gleichzeitig wird aber beim Sozialen bei Bildung und Kultur gekürzt – bei den wichtigsten Säulen eines demokratischen Miteinander.
wo das Geld liegt, bei Konzernen und Superreichen wird es nicht geholt
Die Kürzungen dagegen verstärken jedoch die Unzufriedenheit in der Stadtgesellschaft mit der etablierten Politik,sprich: sie gefährden den sozialen Frieden und befördern den Aufstieg der AfD.
Deswegen verstehen wir unseren Aktionstag auch als Mobilisierung gegen die AfD und die politische Entwicklung! Lasst uns die Funkstille der Stadtverantwortlichen während der Kommunalwahlen stören und uns gemeinsam gegen den laufenden Kahlschlag wehren.
Der Chaos Computer Club und viele weitere Organisationen haben zu einem monatlichen „digitalen Unabhängigkeitstag“ („Di.Day“) aufgerufen.
Vom 4. Januar an will das Bündnis an jedem ersten Sonntag im Monat Menschen dazu ermuntern, ihre digital genutzten Plattformen kritisch zu hinterfragen und zu demokratiefreundlichen Angeboten zu wechseln.
und ist mit Hilfe der Stiftung Gute-Tat und städtischer Förderung weiter gezogen:
Di 14. 1. 2025 war erster heyalter digital-Treffpunkt München und danach Stammtisch
und seitdem immer am jeweils 2. Dienstag des Monats als heyaltermünchen und Gute-Tat im Familienzentrum Pöllatstraße 15, 81539 München, ab 17-19.30 zum Austausch und Installieren, für Fragen und Lernen der wichtigsten Grundlagen, zu sicherer Kommunikation,
auch ohne Datenkraken und Konzerne,
für Mitwirkende und Interessierte, auch aus der Umgebung, zwischen der S5 Giesing, der Tram 18 Chiemgaustraße (zum Schwanseeplatz) und der U1 Quirinplatz fährt der Bus 220 zur Pöllatstraße fast vor’s Haus, alle 10 Min. bis 22h
Kranzniederlegung zum 107. Todestag in der „Kardinal-Faulhaber-Straße“/München
Aufstellen der Bodenplatte und Umbenennung des Marienhofs in Kurt-Eisner-Platz
Am Samstag, 21. Februar 2026 um 11.00 Uhr werden wir zur Erinnerung an Kurt Eisner, den Gründer und ersten Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern, den Pazifisten und Sozialisten am Ort seiner Ermordung am 21. Februar 1919 durch den Rechtsextremisten Arco in der (immer noch!) Kardinal-Faulhaber-Straße einen Kranz niederlegen und seiner gedenken.
Angesichts der aktuellen Bedrohungen durch Militaristen und Rechtsextremisten halten wir es für dringend geboten, die Erinnerung an Kurt Eisner wach zu halten! Nachdem die Landeshauptstadt München das Doppelgrab von Kurt Eisner und Gustav Landauer auf dem Neuen Israelitischen Friedhof wieder zum Ehrengrab machte, gehen wir davon aus, dass auch Oberbürgermeister Dieter Reiter einen Kranz niederlegen wird.
Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass der amtierende Ministerpräsident des Freistaats Bayern M. Söder, für seinen Amtsvorgänger zumindest ein Blumengesteck niederlegt.
Da die Landeshauptstadt des Freistaats Bayern seit einiger Zeit öffentliche Plätze und Grünanlagen wie den „Marienhof“ mit beleuchteten Stelen kennzeichnet und benennt, schlagen wir vor, diesen Platz hinter dem Rathaus nach Kurt Eisner zu benennen.
Wir schlagen – gemeinsam mit den Enkeln Kurt Eisners – vor, die Bodenplatte mit den Umrissen des Ermordeten, die kaum beachtet wird und als Fußabstreifer dient, aufzustellen und mit dem Wort „Freistaat“ zu berichtigen. (siehe Anhang)
Das kann gerne als Aufstand für Freiheit und Demokratie verstanden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Assunta Tammelleo, Werner Bachmeier, Elke Hahn, Wolfram P. Kastner, Georg Wäsler Mitglieder des „anderen Bayern“
Ich erwarte mir zwar keine Beteiligung der „Diener des reichen Volkes“, freue mich aber, die alten Vertrauten und Weiter Denkenden wieder einmal zu sehen …
Die Arbeitslosigkeit ist zuletzt über die Marke von drei Millionen geklettert. Warum das so ist, weiß der Ökonom Heinz-J. Bontrup.
Heinz-J. Bontrup über die Arbeitslosigkeit in Deutschland
„Im Januar 2026 lag die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland bei 3,085 Millionen und erreichte damit den höchsten Stand seit 2014. Davon erhielten aber nur 1,142 Millionen Menschen Arbeitslosengeld. Und die offenen Stellen sanken auf 598 000.
Es wird schwieriger, Arbeit zu finden – selbst für Hochqualifizierte. Und trotzdem spricht man von einem Fachkräftemangel, der nur auf wenigen Teilarbeitsmärkten auftritt. Das ist politischer Populismus und die jetzt losgetretene »Lifestyle-Teilzeit«-Diskussion blanker Zynismus.
Viele haben in den vergangenen Jahren von einer positiven Entwicklung auf den Arbeitsmärkten geschrieben und teilweise gejubelt. Die Anzahl der Arbeitslosen war rückläufig und die Anzahl der abhängig Beschäftigten hatte kräftig zugenommen. Wie kam es dazu, nachdem 2005 in Deutschland die Arbeitslosenzahl noch bei gut sechs Millionen lag? Zählte man die stille Reserve an Arbeitskräften dazu, so betrug die Beschäftigungslücke in Deutschland sogar fast 7,7 Millionen fehlende Arbeitsplätze.“
Der südkoreanische Regisseur Park Chan-wook, der Macher hinter dem Kultfilm »Oldboy«, zeigt in »No Other Choice« die Zurichtungen durch den freien Arbeitsmarkt, lässt es aber an Liebe zu seinen Figuren mangeln. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1197347.
In der gesamten Medienlandschaft werden die Warnungen zum Zustand der #Wirtschaft lauter. Ehemalige Politiker der US-Landwirtschaft warnen vor einem möglichen Zusammenbruch. Lebensmittel- und Getränkeunternehmen berichten von sinkenden Verkäufen, die Verbraucherstimmung erreicht ein historisches Tief. Nach Angaben der University of Michigan ist das #Verbrauchervertrauen auf ein Niveau gesunken, das seit der Großen Rezession nicht mehr gesehen wurde.
„CDU-Politiker sprachen zuletzt von Rumänen und Bulgaren, die den deutschen Sozialstaat plündern würden. Aber wer beutet hier eigentlich wen aus? MONITOR-Recherchen zeigen, wie das deutsche Sondermodell „Minijob“ der Ausbeutung von Zugewanderten Tür und Tor öffnet.“
„Rumänen und Bulgaren, die unseren Sozialstaat ausbeuten? Was dabei verschwiegen wird, die große Mehrheit dieser Menschen zahlt Beiträge fürs Renten- und Gesundheitssystem. Die allermeisten arbeiten hier in ganz regulären Jobs. Das gilt für 69,2 Prozent aller erwerbsfähigen Rumänen und Bulgaren. Und das entspricht in etwa der Beschäftigungsquote der Gesamtbevölkerung in Deutschland, die bei 69,7 Prozent liegt.
Dabei geht es um Menschen, die oft in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder auf Baustellen arbeiten; oder die Jobs machen, die kein Deutscher mehr machen will. Neue Zahlen zeigen jetzt, immer mehr Osteuropäer verlassen dieses Land; mittlerweile sind es sogar mehr als einwandern – und das gilt für Rumänen, Bulgaren oder Polen gleichermaßen.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat Menschen, die dieses Land verlassen, nach ihren Gründen gefragt. Das „Gefühl, hier nicht willkommen zu sein“, sagen 27,4 Prozent. Wegen „Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen“ verlassen 23,8 Prozent das Land, und 22,9 Prozent geben als Grund der Auswanderung die „Unzufriedenheit mit Arbeitsbedingungen“ an. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, steht Deutschland vor einem Mega-Problem:
Denn wer soll in einer Gesellschaft, die immer älter wird, künftig Wohlstand und Rente sichern? Oder anders gefragt, wie viele Debatten, die Zugewanderte diskriminieren und ausgrenzen, kann sich dieses Land eigentlich noch leisten?
Ganz egal ob in München, Freiburg, Stuttgart, Berlin, Dresden, Würzbug, Frankfurt oder anderswo fressen die Mieten alles – Löhne, Renten, Leben, Zukunft. Während Immobilienkonzerne, Fonds, Banken, Airbnb und Investmentfirmen Millionen machen, verlieren wir unser Zuhause. Häuser werden gekauft, entmietet, „luxussaniert“ oder gleich abgerissen. Und die Mieten steigen ins Unermessliche.
Die Politik? Schaut weg. Oder macht mit.
Sie tut so, als würde gebaut. Jeden Tag verschwinden Sozialwohnungen. Aus bezahlbar wird unleistbar. Was früher Nachbarschaft war, wird heute zur Geldanlage einiger weniger. Wohnungen stehen leer, Altbauten weichen Eigentumsprojekten. Ganze Viertel werden aufpoliert und verkauft. Staatliche Immobilien werden an Investmentfirmen verscherbelt, anstatt sie für bezahlbares Wohnen und Gewerbe zu nutzen. Unsere Nachbarschaft verschwindet, das jahrzehntelange Zuhause weicht dem möblierten Apartment. Handwerksbetriebe verschwinden, die Kneipen sterben, Kulturorte werden verdrängt. Dafür kommen Glasfassaden, Kettenläden, Luxus-Cafés. Alles glänzt. Aber niemand kann’s bezahlen.
Wir sagen: UNS GLANGT’S! SCHNAUTZE VOLL! FAXEN DICKE! …
Wir lassen uns nicht rauskündigen. Nicht rausmodernisieren. Nicht rausspekulieren. Wir stehen als Mieter:innen zusammen. Wir lassen uns nicht spalten.Wir fordern einen Politikwechsel: Mieten deckeln! Leerstand verhindern! Spekulation stoppen! Keinen Ausverkauf von öffentlichem Boden! Sozialwohungen erhalten!
Wir sind alle betroffen:
Die Studentin auf Zimmersuche. Die Familie mit Platzmangel. Der Rentner mit Minirente. Die Pflegekraft mit Mindestlohn. Der Azubi, der nicht ausziehen kann. Die Rollstuhlfahrerin ohne barrierefreien Wohnraum. Der Wohnungssuchende mit dem vermeintlich “falschen” Nachnamen. Der Handwerksbetrieb, der schließen muss. Die Alleinerziehende, die kaum über die Runden kommt.
Wir sind nicht das Problem. Wir sind die Menschen die hier leben. Unsere Stadt gehört nicht dem Profit und der Spekulation.
Nicht Dawonia. Nicht Vonovia, Nicht BlackRock. Nicht Airbnb. Nicht irgendwelchen Fonds in Luxemburg. Nicht den Vermieter:innen.
Uns gehört die Stadt! Darum gehen wir auf die Straße.
Weil wir hier wohnen. Weil wir hier leben. Weil wir hier bleiben.
UNS GLANGT’S! MIETEN RUNTER. STADT FÜR ALLE. JETZT!
Aktuell wird die Demo getragen von folgenden Erstunterzeichnenden Organisationen:
Immer, wenn eine Gruppe zu streiken beginnt, geht das Lamento der Ichlinge los: Aber ich muss doch, die können doch nicht, was wollen die überhaupt?
Wir merken die Herrschaft der reaktionären Medien, die lieber auf Unverständnis machen, als auf die Frage zu kommen, welche Arbeitsbedingungen im Streik angesprochen werden, wie zum Beispiel Schichtdienste , wie die bisherigen Tarife waren, …
Sieben Prozent mehr Geld, mindestens aber 300 Euro – Darum geht es in der Tarifauseinandersetzung für die rund 2,2 Millionen Beschäftigten der Länder (außer Hessen). Das ist die Forderung der ver.di-Mitglieder: Sie erhöhen den Druck, nachdem die Arbeitgeber der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auch in der zweiten Verhandlungsrunde kein konkretes Angebot vorgelegt haben.
Mit ihren Streiks zeigen die Kolleg*innen, dass es ihnen ernst ist: Sie wollen Anschluss an die Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst und kämpfen für Arbeitsbedingungen, die die Arbeit attraktiv machen, denn auch im öffentlichen Dienst der Länder fehlen diejenigen, die in der Justiz, Straßenbauverwaltung, Behörden, Unikliniken, landeseigenen Kitas etc. den Laden für alle am Laufen halten.
S-Bahnen fahren wohl am Montag, denn das sind Bahn-Angestellte mit eigenen Tarifen
also sehen wir uns in der Basis, und reden mal über die letzten Arbeitsbedingungen, die krank machten …
… und achten im Gespräch mal auch drauf, was und wer uns eher auseinander bringen will und wer für gute Zusammenarbeit in der Gesellschaft sorgt.
Wie in aller Welt, unsere Rüstungsbeiträge sind gefragt: Auch bayrische Innenminister wollen Palantier, die Datenkrake aus allen Ämtern, zur Zusammenführung und bezahlen dafür, wie Söder mit seinem Microsoft-Deal, der nicht von der DSGVO gedeckt ist, wie der Daten-Zuständige ausführte:
Auch die Grünen in Baden-Württemberg hatten der Anschaffung von Palantier als Software zugestimmt: Überwachung der Bevölkerung ist kein Mittel gegen kriegerische Stimmung!
Gemeinsam mit dem Münchner Mieterverein diskutieren wir mit den Kandidat*innen zur Kommunalwahl, welche Antworten und Konzepte die Parteien für bezahlbares Wohnen haben. Kommt vorbei, stellt Fragen und bringt eure Perspektiven ein!
Auf die Straße – Für bezahlbares Wohnen für alle
Nicht nur wir, sondern auch die Staatsregierung sagt: wir haben ein Problem! Die Staatsregierung hat neu festgelegt in welchen Kommunen bezahlbares Wohnen ein rares Luxusgut ist. Offiziell formuliert, in welchen Kommunen es einen angespannten Wohnungsmarkt gibt. Neu mit dabei unter anderem: Vierkirchen, Berglern, Finsing, Ottenhofen, Oberding, Marzling, Paunzhausen, Hattenhofen, Jesenwang, Kottgeisering, Moorenwies, Eresing
Nicht nur München und der Landkreis hat ein Problem, sondern die ganze Region!
Deshalb gehen wir am 7. Februar auf die Straße. Denn es reicht nicht ein Problem festzustellen, es braucht auch Lösungen.
So kann jede*r helfen:
Verbreite die Share Pics, die es kostenlos auf der Mietendemo-Homepage herunterzuladen gibt, auf Social Media
Komm zu den Öffnungszeiten des Empfangs im Mieterverein vorbei und hole dir Sticker, Flyer und Plakate, um sie in der Stadt zu verteilen
Zeichne unseren Aufruf und werde mit deiner Initiative, Gruppe, Organisation, Partei oder Verband Teil unseres breiten Unterstützer*innen-Bündnisses.
Und natürlich: Komm am Samstag, 7. Februar, um 14 Uhr mit all deinen Freund*innen auf den Odeonsplatz.
DENN WOHNEN DARF KEIN LUXUS SEIN. WOHNEN IST EIN GRUNDRECHT.
Wofür Gewerkschaften auf die Straße gehen:
Wir brauchen Mieten die sich die Menschen leisten können. Wir wollen Mieten deckeln, in dem Wucher endlich Konsequenzen hat. Wir brauchen eine Atempause für die Mieter*innen. Sechs Jahre, in denen die Mieten eingefroren werden und die Mieter*innen Sicherheit haben und sechs Jahren in denen politisch viel passieren muss.
Wir müssen raus aus dem Hamsterrad, dass immer neue Sozialwohnungen gebaut werden müssen, weil der soziale Wohnungsbau ein Ablaufdatum hat wie ein Joghurt. Es müssen die Akteure gefördert werden, die den Menschen und nicht den Profit in den Mittelpunkt stellen. Dauerhaft geförderter Wohnungsbau soll mit der Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit geschaffen werden.
Wer grundsätzlich den Wohnungsmarkt verbessern will, muss ein soziales Bodenrecht schaffen. Leistungslose Gewinne mit dem unvermehrbaren und existenziellen Gut ‘Grund und Boden’ abschöpfen und für die Allgemeinheit nutzen! Spekulation verhindern!
Kein Ausverkauf von öffentlichen Immobilien und Grund. Stattdessen sollen Staatsimmobilien verbilligt an Genossenschaften und Kommunen für bezahlbaren Wohnraum und Gewerbe vergeben werden. Kommunen müssen leistbare Erbbauzinsen für Genossenschaften anbieten. Aktive Bodenpolitik jetzt!
Leerstand ist ein Schlag ins Gesicht für alle die eine Wohnung suchen. Leerstand muss konsequent erfasst, öffentlich gemacht und bestraft werden. Wer Wohnraum verkommen lässt oder zweckentfremdet, muss zur Vermietung verpflichtet oder vergesellschaftet werden. In Zeiten der Wohnungsnot ist leer lassen kriminell. Außerdem fordern wir, dass aus Büroleerstand Wohnraum wird, dafür braucht es Förderung, dass es am Ende auch bezahlbar ist.
Wir brauchen mehr Schutz für Mieter*innen. Deshalb muss der Mietspiegel auch als Grenze nach oben für Indexmieten gelten und die Vermietung von möblierten Wohnungen so reguliert werden, dass sie eben nicht mehr zur Fantasiemieten angeboten werden können.
wir möchten Euch darauf hinweisen, dass am m Di., 13.1. um 19 Uhr EineWeltHauses, Schwanthalerstr. 80 (Raum bitte im Glaskasten gucken) das nächste Treffen der Initiative #unkürzbar München stattfinden wird.
Nach der Kundgebung am 13.12. und der Aktion vor dem Rathaus am 17.12. soll dieses Treffen Ausgangspunkt sein, um ein größeres Bündnis gegen Sozialabbau und Kürzungen in Bund, Ländern und Kommunen aufzubauen, um weiter gemeinsam gegen die zahlreichen Kürzungen vorzugehen! U.a. soll noch vor den Kommunalwahlen am 28.2. eine größere Aktion auf die Beine gestellt werden. (Weitere Infos unter: https://unkürzbar.org)
Bei der Initiative geht es darum, dass alle, die von Kürzungen und Sozialabbau betroffen sind, gemeinsam vorgehen, denn wir alle sollen die Zeche dafür zahlen, dass Großkonzerne, die trotz Krise weiter hohe Gewinne machen, noch weiter entlastet werden sollen, anstatt dort das Geld für uns zu holen.
Obwohl wir in der reichsten Kommune Deutschlands leben, spart sich die Stadt an uns kaputt! Mehr Infos
Die Weltpolitik verdirbt euch die Laune? Ihr fühlt euch klein und machtlos?
Dann kommt am Samstag (10.01.) um 14 Uhr auf die #PRÜF am Geschwister-Scholl-Platz in #München.
Ein Ziel: Wir sind für die Prüfung rechtsextremer Parteien durch das Verfassungsgericht und schützen die #Demokratie. Zieht euch was warmes an und kommt vorbei. Es macht Spaß!
die ähnlich einer Zukunftswerkstattzuerst in die Kritikphase geht, um alles an die Wand zu bringen, was unsere Demi-kratie behindert, zwischen Ideologien und ihren Hintergrund von Rassismus bis Religionen, von autoritären und korrupten sowie patriarchalen Traditionen
aus der Geschichte der Kämpfe gegen die Demokratie, bis zuletzt in etlichen Kirchen und im „3.Reich“ und seinen Wiedergängern, und jetzt wieder, als Autoritatismus aus der Firmen-Inhaber-Ideologie in das Staatswesen übertragen, ohne Gesetze, Justiz und internationale Vereinbarungen zu beachten.
… bis zu den bisherigen Formen und den Utopien einer Bürgergesellschaft bis zu Strategien besserer Beteiligung und Selbstverwaltung, die eigentlich immer als „Subsidiarität“ – nie vernünftig übersetzt? – grundlage unserer föderierten, also zusammen-geschlossenen Länder war
… und wann immer die derzeit Herrschenden von Zivilgesellschaft sprechen, was meinen sie damit? Antonio Gramsci meinte damit: “ um damals noch sehr viel klarer zwischen der genossenschaftlichen Selbstorganisation der Menschen und dem Verwaltungsstaat sowie feudaler Militärbürokratie zu unterscheiden:
Heute erzählt uns die neufeudale autoritäre Verwaltung von Dienstleistung und macht Bürger zu „Kunden“, wenn sie uns in Klassenstrukturen durch gekaufte Lobbyparteien drangsaliert … bis zu Hartz4„
Unsere „Ehrenamtlichkeit“ oder unsere Selbstorganisation?
Die alte Welt liegt im Sterben, die neue ist noch nicht geboren: Es ist die Zeit der Monster.
In einer Zukunftswerkstatt geht es nach den Hoffnungen, Träumen, Utopien und Wünschen an die ersten Schritte und Pläne der Umsetzung: Mit welchen Kräften, aus welchem Ärger, aus welcher Ent-Täuschung gehen wir an die Veränderung, entsprechen unsere Vorstellung einer Verwirklichung, auch in den Methoden, wie finden wir die richtigen Mitstreitenden, wie unterstützen wir uns gegenseitig?
Er war lange Zeit einer der unbekanntesten Mitstreiter der Münchner Räterepublik, und ist dann Jahre später mit seinem Buch „Das Totenschiff“ weltberühmt geworden als B. Traven, Der Schatz der Sierra Madre, verfilmt, … und etliche weitere Titel auf Wikipedia, wie das Bild der recht neuen Tafel an seinem damaligen Wohnhaus in der Clemensstr. 84:
Er hielt in München damals mit seiner anarchistisch-pazifistischen Zeitschrift „Der Ziegelbrenner“, im Januar 1919 einen flammenden Appell gegen den zu frühen Gang zu den Urnen:
„Achtet auf die Frauen! Achtet auf die Frauen, Männer der Revolution!
Vergeßt der Frauen nicht!
Durch die neue Wahlordnung erhalten etwa einundzwanzig Millionen deutscher Frauen das Wahlrecht. Das ist gut so; denn warum soll die Frau nicht wählen, wenn man ihr schon das Recht läßt, um den gefallenen Sohn, um den hingeschlachteten Mann und Geliebten zu weinen!
Aber es wählen nicht nur reife Frauen, es wählen auch Frauen, die kaum das zwanzigste Lebensjahr überschritten haben.
Unsere elenden Schulen, in denen nicht ein Lehrer unterrichtete, der selbständig denken und lehren durfte, sondern in denen nur ausgeklügelte und vermoderte Lehrpläne den Unterricht erteilten, haben die Frauen in noch größerer Unwissenheit gehalten als die Männer. …
in einem Hinweis der B.Traven-Society @ online.ms und mehr auf btraven.com
arte.tv/de/videos/070745-000-A/das-totenschiff
Im Ziegelbrenner, der zwischen 1917 und 1921 erschien, finden sich lediglich für zwei Bücher Werbeanzeigen. (Annoncenfinanzierte Zeitungen verachtete Ret Marut.) Eine davon ist Werbung für einen antimilitaristischen Roman (Henri Barbusse: Das Feuer), die andere für die von John Henry Mackay besorgte Ausgabe von Stirners Kleinere Schriften.
Die Kenntnisnahme von Stirner ist nicht weiter verwunderlich. Er war damals ein vielgelesener Autor – gerade in der Zeit des I. Weltkrieges und der darauffolgenden Revolution. In den autobiographisch geprägten Texten sowohl von Theodor Plivier (Des Kaisers Kulis) [1930] oder von Oscar Maria Graf (Wir sind Gefangene) [1927] taucht wiederholt sein Name auf. Er war damals sowohl für den Intellektuellen- bzw. Boehemien-Anarchismus als auch für den Arbeiter-Anarchismus eine wichtige Referenz.
und wir sind am 29.+30.12. noch mal da, Dienstag 30.12. von 10-12 ist die Fahrtkosten-Auszahlung.
Dann wieder am 2.1.26, wenn ein Termin vereinbart ist, ebenso am 5.1.26, ab 7.1.26 alles wieder regulär, und nun gute Besinnung auf alle guten Freundinnen und Freunde …
Wer die „Sozialkosten“ als zu hoch auflistet, folgt der alten Spur der Faschisten, den Wert des Menschen nach seinen Erträgen und Kosten zu qualifizieren. Alle und Alles sind wir Ware?
„In der öffentlichen Debatte kursieren zunehmend Behauptungen, dass der deutsche Sozialstaat zu teuer sei und die Ausgaben für die Sozialpolitik immer weiter steigen würden. Den jüngsten Anlass bietet ein Bericht vom Institut der Deutschen Wirtschaft zu „Öffentliche Ausgaben im internationalen Vergleich“. Was ist von diesen Aussagen zu halten? Eine kurze Einordnung.“ #sozialausgaben –
In der öffentlichen Debatte kursieren zunehmend Behauptungen, dass der deutsche Sozialstaat zu teuer sei und die Ausgaben für die Sozialpolitik immer weiter steigen würden. Den jüngsten Anlass bietet ein Bericht vom Institut der Deutschen Wirtschaft zu „Öffentliche Ausgaben im internationalen Vergleich“. Was ist von diesen Aussagen zu halten? Eine kurze Einordnung.
„Sozialleistungen dürfen schließlich nicht hauptsächlich oder ausschließlich als Kosten betrachtet werden. Den Aufwendungen stehen regelmäßig auch Leistungen gegenüber – so finanziert die Rentenversicherung die Einkommen der Menschen im Alter oder bei Erwerbsminderung.
Wer hier Einsparungen vorschlägt, kürzt deren Einkommen – jetzt oder in der Zukunft. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, ordnet die Debatte in ihrer Verteilungswirkung ein: „Kürzungen bei den staatlichen Ausgaben kämen den Arbeitgeberverbänden zu Gute, die Bürgerinnen und Bürger müssten sich teuer selbst absichern. Sie würden draufzahlen.
Die Schlussfolgerung ist klar: Notwendig ist eine verlässlichere und solidarisch finanzierte Absicherung – besonders im Alter. Konzepte, die vor allem Arbeitgeber entlasten und die Kosten auf Einzelne verlagern, führen in die falsche Richtung.“
müssen alle selber was tun, denn die Reichen und ihre Stellvertretenden haben andere Interessen:
Gemeinsam gegen Kürzungen, Bild eines schreienden Mundes Mit Zähnen auf blauem Grund:
20.11. um 17h Orleansplatz #München – darunter eine riesige Zahl (knapp 40?) von Bildungs- und Sozialreinrichtungen, die bisher von der Stadt gefördert wurden und unter Kürzungs-Androhungen oder -Bescheiden leiden
Es gibt ein Menschenrecht auf Wohnen. Das ist in verschiedenen Menschenrechtsverträgen festgeschrieben, die Deutschland vor vielen Jahren ratifiziert hat. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, dieses Recht für alle Menschen in 🇩🇪 umzusetzen.
Konkret bedeutet das: Der Staat muss allen Menschen im Hoheitsgebiet eine angemessene Unterkunft ermöglichen. Er muss keine spezifische Wohnung bereitstellen, aber eine Gesamtstrategie haben – ein Paket verschiedener politischer u. gesetzlicher Maßnahmen. umzusetzen.
Für die meisten Betroffenen ändert sich nix, für die MitarbeiterInnen der Jobcenter ist es wohl etliches an Mehrarbeit: Kosmetik, die Spannung erhöhen soll? Die Tagesschau schreibt:
Stand: 09.10.2025 um 10:50 Uhr
Das Bürgergeld ist bald Geschichte, künftig heißt es Grundsicherung. Der Koalitionsausschuss hat sich zudem auf strengere Regeln geeinigt. Was wird gelten? Und warum soll es die Änderungen geben? Ein Überblick.
Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich die Spitzen von Union und SPD auf Verschärfungen beim Bürgergeld geeinigt. Die neue Grundsicherung werde kommen, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin. „Wir werden die Mitwirkungspflichten deutlich verstärken, wir werden auch die Sanktionsmöglichkeiten deutlich erhöhen“, so der CDU-Politiker.
Die etwa 5,5 Millionen Bürgergeld-Beziehenden müssen sich nun auf strengere Auflagen einstellen. Dem Durchbruch im Koalitionsausschuss waren intensive Gespräche von Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas vorausgegangen.
Dieses Land hat offiziell 532.000 Menschen ohne eigene Wohnung. Das entspricht der Einwohnerzahl von Hannover. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen. Menschen, die in Wohnwagen, Gärten oder anderweitig mobil leben, sind da nicht mit drin. Viele haben einen Job.
In den USA sind das offiziell 780.000 Menschen. Wir haben in der Vergleichrechnung einen 2,7 mal höheren Anteil in Relation zu den jeweiligen Gesamteinwohnerzahlen. (0,236 % zu 0,641 %). Durch steigende Mietkosten und die „neue Grundsicherung“ werden sich die Zahlen bald stark erhöhen.
Das mit der „Neuen Grundsicherung“ gesetzliche Verschärfungen auf Bürgergeldempfänger zukommen würden, war abzusehen. Dass aber bewusst die Gefährdung von Existenzen hingenommen und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts unterlaufen werden, ist nicht hinnehmbar. Daher wollen wir bereits in einer frühen Phase der Gesetzgebung die aus unserer Sicht fünf gravierendsten Punkte herausarbeiten und öffentlich machen. Diese Regelungen führen zu einer Abkehr von sozialrechtlichen Mindeststandards und etablierten Schutzmechanismen und dürfen nicht verabschiedet werden. Die fünf gravierendsten Eingriffe:
Direkte Folge EINES versäumten Termins: Verpflichtungsverwaltungsakte Verpasst ein Leistungsempfänger auch nur EINEN einzigen Termin, kann das Jobcenter „durchregieren“, indem es jedwede Verpflichtung per Verwaltungsakt festlegt (§ 15b Abs. 1 S. 1 SGB II-E). Das Jobcenter kann in einem solchen Verpflichtungsverwaltungsakt bestimmen, welche Eigenbemühungen die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person in welcher Häufigkeit mindestens zu erbringen hat und in welcher Form und Frist diese nachzuweisen sind (§ 15b Abs. 4 SGB II-E). Ebenso kann bestimmt werden, dass der Leistungsbeziehende eine Arbeitsstelle, eine Ausbildung, ein gefördertes Arbeitsverhältnis oder einen Integrations- bzw. Sprachkurs aufzunehmen oder fortzusetzen hat.
Eine Rückkehr zum normalen Vorgehen auf Grundlage eines Kooperationsplans ist nicht vorgesehen. Ein verpasster Termin kann demnach zum dauerhaften Verlust der partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf Augenhöhe führen – falls diese überhaupt noch gewollt ist – und eröffnet dem Jobcenter die Möglichkeit, Leistungsbeziehende mit schikanösen Pflichten pro Pflichtversäumnis mit 30 Prozent der Regelleistung faktisch dauerhaft zu sanktionieren.
Nicht wahrgenommene Termine: Die „Todsünde“ in der Neuen Grundsicherung Bei versäumten Terminen soll in Zukunft Folgendes geschehen: Erster verpasster Termin: Verpflichtungsverwaltungsakte (->1.) Zweiter verpasster Termin: 30-Prozent-Sanktion für 3 Monate (3 x 168,90 € = 506,70 €)
Dritter verpasster Termin: Entzug des vollen Regelbedarfs a) Leistungsberechtigte meldet sich innerhalb eines Monats beim Jobcenter: Reduzierung der Kürzung auf 30 Prozent des Regelbedarfs. b) Leistungsberechtigter meldet sich NICHT innerhalb eines Monats: Der Leistungsberechtigte gilt über die Nichterreichbarkeitsfiktion (§7b Abs. 4 SGB II-E) als nicht erreichbar und bekommt gar keine Leistungen mehr – auch die Kosten der Unterkunft werden nicht mehr übernommen.
Die Rechtsfolge ist hier gravierender, als bei bewusster Arbeitsverweigerung, bei der die Kosten der Unterkunft immer weiter voll zu übernehmen sind.
Diese drei versäumten Termine müssen auch nur „aufeinanderfolgen“. Wenn die Integrationsfachkraft jemanden theoretisch um 8:00 Uhr, 8:15 Uhr und 8:30 Uhr am gleichen Tag oder dreimal in der gleichen Woche einlädt, kann es sehr schnell zum Entzug des vollen Regelbedarfs und zur Entziehung aller Leistungen gehen.
Die bisherige Regelung sieht vor, dass eine weitere Sanktion nur dann erfolgen darf, wenn die erste Sanktion durch Verwaltungsakt, also zuerst mit Anhörung und dann mit Verwaltungsakt, festgestellt wurde (§ 31a Abs. 1 S. 4 SGB II). Diese Regelung soll gestrichen werden.
Bei restriktivster Handhabung können Jobcenter mit dieser Regelung bei drei versäumten Terminen in der gleichen Woche parallel Verpflichtungsverwaltungsakte (->1.), die Anhörung zur 30-Prozent-Sanktion und die Anhörung zum Entzug des vollen Regelbedarfs verschicken. Wenn Leistungsberechtigte nach Entzug des vollen Regelbedarfs nicht innerhalb eines Monats beim Jobcenter erscheinen, z.B. weil die Post nicht zugegangen ist, die Person wegen einer Angststörung die Post nicht öffnen kann oder weil die Person sich im Krankenhaus befindet, bekommen Betroffene im darauffolgenden Monat die Leistungen eingestellt und verlieren den Krankenversicherungsschutz. Ist der Bescheid über die Einstellung der Leistung rechtskräftig, entfaltet die Nichterreichbarkeitsfiktion im geplanten § 7b Abs. 4 SGB II-E eine folgenreiche Wirkung: Selbst bei der nachträglichen Anerkennung eines wichtigen Grundes für das Nichterscheinen können die entzogenen Grundsicherungsleistungen vom Jobcenter nicht mehr nachgezahlt werden. Ein längerer Klinikaufenthalt kann demnach existenzielle Notlagen auslösen.
Im gesamten Sozialrecht gilt das Prinzip, dass bei Nachholung der Mitwirkung die versagten Leistungen ganz oder teilweise nachgezahlt werden können (§ 67 SGB I). Eine rückwirkende Erbringung der Leistung wird durch die Nichterreichbarkeitsfiktion ausgeschlossen. Zudem werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, 100-Prozent-Sanktionen auszuschließen (BVerfG 5.11.2019 – 1 BvL 7/16), mit dem Verfahrenstrick umgangen.
Die neue Mitwirkungspflicht für Leistungsberechtigte: umfassende Nachweispflichten bei Bewerbungen
Leistungsberechtigte sind nach dem Gesetzentwurf nicht mehr „nur“ verpflichtet, sich um eine Arbeit zu bemühen, sondern dies auch nachzuweisen. Diese Pflicht des fristgerechten Nachweises in einer vom Jobcenter vorgegebenen Form, wird gesetzlich festgeschrieben und zu einem eigenen Sanktionstatbestand (§ 31b Abs. 1 Nr. 1 SGB II-E i.V.m. §15b Abs. 4 SGB II-E)
Zwei Problemlagen: Selbst, wenn Leistungsberechtigte sich beworben und nur die rechtzeitige Vorlage des Nachweises verpasst haben, können sie sanktioniert werden. Bisher hat ein verspäteter Nachweis der Pflichterfüllung, sich zu bewerben, ausgereicht, um eine Sanktion zu beenden oder zu verhindern, da die Pflichtverletzung widerlegt wurde – entfällt der Grund der Sanktion, ist diese zurückzunehmen.
Nach dem Gesetzentwurf ist die Nichterbringung eines form- und fristgerechten Nachweises selbst eine sanktionsbewährte Pflichtverletzung. Wenn Leistungsberechtigte im Nachhinein beweisen, sich doch beworben zu haben, bleibt der nicht form- oder fristgerechte Nachweis trotzdem bestehen und kann mit einer 30-Prozent-Leistungskürzung sanktioniert werden. Demnach drohen Sanktionen, obwohl Betroffene sich um einen Job bemüht haben – das dürfte deren Motivation erheblich einschränken.
Die neue terminierte Nachweispflicht führt zu einem weiteren Problem: Bisher enden Sanktionen, wenn die auferlegte Pflicht nachträglich erfüllt wird (§ 31b Abs. 2 S. 2 SGB II). Nach dem geplanten Recht, soll die Rücknahme der Sanktion frühestens nach einem Monat erfolgen (§ 31b Abs. 3 SGB II-E). Bei einer Verletzung der Nachweispflicht, die nun für sich genommen eine sanktionsbewährte Pflichtverletzung darstellt, ist das aber ohne Zeitmaschine nicht mehr möglich. Selbst wenn alle Bewerbungsbemühungen erfüllt werden, würde die dreimonatige Sanktion bestehen bleiben, weil die erste Nachweisfrist nicht eingehalten wurde. Leistungsberechtigte sollen demnach auch dann weiter sanktioniert werden, wenn sie sich um einen Job bemühen und dies entsprechend der Vorgaben des Jobcenters nachweisen.
Abkehr von einer Sanktion mit dem Ziel einer Verhaltensänderung: Sanktionen als Strafe zur Ahndung von Fehlverhalten und keine ergänzenden Sachleistungen
a) Die Trennung von Verhalten und Sanktion führt zu der Frage, warum Leistungsberechtigte dann in diesen drei Monaten ihre Bewerbungen eigentlich noch nachweisen oder sich in diesem Zeitraum überhaupt bewerben sollten, wenn sie selbst durch „Pflichterfüllung“ die Sanktion nicht beenden können.
Damit hat in der „Neuen Grundsicherung“ die Sanktion als Grundrechtseingriff nicht mehr das Ziel einer Verhaltensänderung bei Betroffenen, sondern sie ist eine von dieser Zielsetzung losgelöste starre Strafe, die repressiv Fehlverhalten ahnden und mit Angst vor der „Tat“ abschrecken soll. Das steht jedoch der Intention des „Sanktionsurteils“ des BVerfG (BVerfG 5.9.2019 – 1 BvL 7/16, 3. Rn 131) diametral entgegen.
Das geschieht zudem nicht (mehr) abgestuft, sondern sofort mit einer Kürzung in Höhe von 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate (3 x 168,90 € = 506,70 €) für einen verpassten Nachweistermin über Bewerbungen, obwohl die leistungsberechtigte Person sich doch eigentlich beworben hat?
Und hier geht es NICHT um einen der viel diskutierten „Totalverweigerer“, sondern um die alleinerziehende Mutter, deren Kind krank wurde, oder denjenigen, der für den Zugang zum Internet nur über ein Handy verfügt, das im falschen Moment kaputtgegangen ist, oder um einen Arbeitnehmer in Teilzeit, der spontan noch eine Schicht von einem kranken Kollegen übernommen hat, um ein höheres Einkommen zu erzielen. In all diesen Fällen ist nicht sicher, ob Mitarbeitende des Jobcenters die Ursache für einen verspätet eingereichten Nachweis der Eigenbemühung als wichtigen Grund anerkennen würden, um den Verzicht auf die drohende Sanktion zu rechtfertigen.
Aber auch bei der 100-Prozent-Sanktion für „Totalverweigerer“ wird der Gedanke der Bestrafung fortentwickelt. Diese Sanktion endet bisher nach den Vorgaben des oben genannten BVerfG-Urteils (Rn 209 „solange“), sobald die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme nicht mehr besteht. Dem Gesetzentwurf zufolge soll jedoch aus Gründen der „Verwaltungsvereinfachung“ eine Mindestsanktionsdauer von einem Monat eingeführt werden.
Dies würde auch gelten, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Sanktion die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme gar nicht mehr bestehen würde, Leistungsberechtigte also tatsächlich nicht mehr die Chance haben, durch ihre Verhaltensänderung die Sanktion abzukürzen. Der Regelsatz würde trotzdem komplett entzogen – und das für die Mindestdauer von einem Monat.
Durch die Einführung einer Mindestdauer geht es mithin nicht mehr darum, mittels Sanktion eine Verhaltensänderung zu erreichen, sondern ein Fehlverhalten mit einer abschreckenden Strafe zu beantworten.
b) Wir weisen zudem darauf hin, dass in Fällen von Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent keine ergänzenden Sachleistungen, also Lebensmittelgutscheine, mehr vorgesehen sind (§ 31a Abs. 3 SGB II in der Fassung bis 8.11.2019). Dadurch wird das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum, nach dem einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz gesichert werden muss, entgegen den Maßgaben des BVerfG (BVerfG vom 5.11.2019 – 1 BVL7/16, 1. Leitsatz) gezielt unterlaufen.
Keine Chance mehr auf eine neue Wohnung: Verschärfungen bei den Wohnkosten und Nachweispflichten für Vermieter
Auch bei den Unterkunftskosten sind erhebliche Verschärfungen vorgesehen. Hier muss darauf hingewiesen werden, dass die geplanten Regelungen nicht nur das SGB II betreffen, sondern auch das SGB XII – also Beziehende von Sozialhilfe sowie von Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung, oft alte, kranke und behinderte Menschen.
a) Begrenzung der Unterkunftskosten auf das 1½-fache der örtlichen Mietobergrenze Im SGB II und SGB XII galt bislang die Regel, dass die Unterkunftskosten zunächst immer in tatsächlicher Höhe zu übernehmen sind (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB II, § 35 Abs. 1 S. 1 SGB XII). Damit soll sichergestellt werden, dass niemand plötzlich durch nur teilweise Zahlung der Miete unverhältnismäßig belastet wird. Niemand sollte seine Wohnung sofort verlieren, nur weil das Jobcenter oder Sozialamt feststellt, dass die Miete „zu hoch“ ist. Die Unterkunft gehört zum menschenwürdigen Existenzminimum, das durch Artikel 1 Abs. 1 i.V.m. Artikel 20 Abs. 1 Grundgesetz geschützt ist.
Nach den herrschenden Rechtsgrundsätzen wird Leistungsberechtigten eine Frist eingeräumt, um unangemessene Unterkunftskosten zu senken (z.B. durch Umzug, Untervermietung oder Verhandlungen mit dem Vermieter). Erst nach Ablauf dieser „Kostensenkungsfrist“ darf das Jobcenter bzw. Sozialamt die Kosten auf die als angemessen geltende Höhe begrenzen (§ 22 Abs. 1 S. 7 SGB II, § 35 Abs. 3 SGB XII).
Mit der geplanten Neuregelung sollen die Unterkunftskosten ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs auf das 1½-fache der örtlichen Mietobergrenze begrenzt werden (§ 22 Abs. 1 S. 5 SGB II-E, § 35 Abs. 3 S. 2 SGB XII-E). Laut Gesetzesbegründung soll damit „unverhältnismäßig hohen Aufwendungen vorgebeugt“ und „dem Missbrauch der Leistungen durch überhöhte Mieten für Kleinstwohnungen entgegengewirkt“ werden.
Das Gegenteil ist der Fall: Mit der Regelung sollen Unterkunftskosten faktisch gedeckelt werden. Menschen, die unverschuldet in den Leistungsbezug nach SGB II oder SGB XII geraten, wird damit von vornherein das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum entzogen – ohne Möglichkeit auf realistische Selbsthilfe.
Die vorgesehene Ausnahmeregelung, nach der „im Einzelfall unabweisbar höhere Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt werden können“ (§ 22 Abs. 6 S. 6 SGB II-E, § 35 Abs. 1 S. 8 SGB XII-E), ist zu unbestimmt. Die bisherigen Erfahrungen mit sozialrechtlichen „Einzelfallregelungen“ deuten darauf hin, dass Jobcenter und Sozialämter hier restriktiv verfahren und individuelle Härtefallgründe regelmäßig nicht anerkennen werden.
Vor dem Hintergrund, dass die sogenannte „Wohnkostenlücke“ im Jahr 2024 stark gestiegen ist – das heißt, bei 12,6 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften die Unterkunftskosten nicht in voller Höhe übernommen wurden (vgl. BT-Drs. 21/1005 vom 31.07.2025), ist mit einer erheblichen weiteren Steigerung der von den Sozialleistungsträgern NICHT übernommenen Unterkunftskosten zu rechnen. Besonders dramatisch dürfte die geplante Regelung im SGB XII ausfallen, also bei alten, kranken und behinderten Menschen, die oft keine Chance haben, eine Kostensenkung durchzuführen.
Mit der Regelung werden Beziehende von SGB-II- und SGB-XII-Leistungen von der Regierung unter den Generalverdacht des Missbrauchs gestellt, das ist absurd, es entspricht nicht der Realität, aber offenbar der Position der Regierung.
b) Auskunfts-, Mitwirkungs– und Nachweispflichten sowie Formularpflicht für Vermieter
Vermieter sollen künftig verpflichtet werden, dem Jobcenter und dem Sozialamt Auskünfte über die Mietsache, diesbezügliche Abrechnungsdetails sowie die mit der Vermietung verbundenen Kosten zu erteilen.
Sie haben den jeweiligen Ämtern „auf Verlangen insbesondere über die Höhe etwaiger Entgelte, die Dauer, Nutzerzahlen und Abrechnungsmodalitäten“ mitzuteilen sowie Beweismittel vorzulegen oder der Vorlage durch Dritte zuzustimmen (§ 60 Abs. 6 S. 1, Abs. 7 SGB II-E, § 117 Abs. 5 u. Abs. 6 SGB XII-E). Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die von den Behörden bereitgestellten Formulare zu verwenden (§ 60 Abs. 8 SGB II-E, § 117 Abs. 7 SGB XII-E). Kommen Vermieter diesen Pflichten nicht nach, handeln sie ordnungswidrig und können mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro belegt werden (§ 63 Abs. 2 SGB II-E). Im SGB XII gibt es keine entsprechende Obergrenze (§ 117 Abs. 9 SGB XII-E).
Wird diese Auskunfts-, Mitwirkungs- und Formularpflicht unter Wohnungsgebern bekannt, ist zu erwarten, dass sie künftig noch weniger bereit sein werden, an Leistungsbeziehende nach SGB II oder SGB XII zu vermieten.
In Verbindung mit dem geplanten rigiden, verfassungswidrigen Sanktionsrecht – mit ohnehin schon häufigen Leistungsversagungen wegen vermeintlich fehlender Mitwirkung und vorläufigen Zahlungseinstellungen – wird dies den Wohnungsmarkt für leistungsberechtigte Menschen weiter verschließen.
Diese Regelung muss ersatzlos gestrichen werden, sie hat nichts mit der Bekämpfung von Missbrauch zu tun. Dafür wären die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Regelungen zur Anwendung der Mietpreisbremse bei entsprechenden Unterstützungsangeboten der Behörden der richtige Ansatz.
Fazit
Insgesamt hat die „Neue Grundsicherung“ mit einer echten Grundsicherung im Sinne von Existenzsicherung nichts mehr zu tun. Sie ist vielmehr ein Frontalangriff auf Leistungsberechtigte, deren Existenz auf vielen Ebenen direkt bedroht wird.
Wir schlagen daher Alarm und fordern Wohlfahrts- und Sozialverbände, Gewerkschaften, Kirchen sowie alle Organisationen, die die Interessen armer und einkommensschwacher Menschen vertreten, ebenso wie die demokratische Öffentlichkeit und die Parteien auf, die geplanten Neuregelungen entschieden zu kritisieren und dafür zu sorgen, dass sie nicht wirksam werden.
Wir möchten auch betonen, dass solche gesellschaftlich spaltenden Gesetze dazu führen werden, dass Menschen dauerhaft das Vertrauen in Regierung und Staat verlieren. Diese Regelungen sind mithin ein gefährlicher Schritt hin zur Demontage von Sozialstaat und Demokratie und müssen dringend verhindert werden.
Hinweis: Steht hinter einem Paragrafen ein „-E“, handelt es sich um die Entwurfsfassung des geplanten 13. SGB II-Änderungsgesetzes. Wuppertal, den 4.11.2025 -Frank Jäger, Sozi Simon, Harald Thomé, Tacheles e.V.