Eintönig und langweilig ist der Beruf des Steuerberaters keinesfalls. In seinem Arbeitsalltag ist ein Steuerberater mit einer Vielzahl an interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeiten konfrontiert. Für ein Unternehmen fallen beispielsweise andere Aufgaben an, als für einen Existenzgründer oder eine Privatperson. Der Steuerberater unterstützt und berät seine Mandanten in allerlei betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen und Angelegenheiten. Die Aufgaben einer Steuerkanzlei gehen jedoch weiter über das Steuergebiet hinaus. Lohnabrechnungen für Unternehmen, Buchhaltung oder auch die Erstellung von Jahresabschlüssen, zählen ebenso zum Tätigkeitsgebiet. Auch komplexe Bilanzen sind für eine Steuerkanzlei kein Problem.

Ein vielseitiges Tätigkeitsspektrum– Beratung und professionelle Unterstützung

Steuerliche Angelegenheiten sind oftmals so umfangreich und komplex, dass die kompetente Unterstützung durch den Fachprofi im Grunde unerlässlich ist. Ein besonders essentieller Teil der täglichen Aufgaben einer Steuerberatungskanzlei ist die Beratung von Mandanten. Die sogenannte „Deklarationsberatung“ umfasst insbesondere die Unterstützung bei der Erstellung von Einkommenssteuererklärungen und die Überprüfung diverser Steuerbescheide. Eine vorausschauende Beratung des Mandanten, wie sich die Steuersituation optimal gestalten lässt, nennt sich in der Fachsprache „Gestaltungsberatung“. Die „Durchsetzungsberatung“, umfasst die Vertretung der Mandanten gegenüber Finanzbehörden und Gerichten. Zudem berät der Steuerberater in diversen Buchhaltungsangelegenheiten, Firmengründungen, gesetzlichen Neuerungen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen.

Der Steuerberater – ein Experte an der Seite seiner Mandanten

Wenn es um diverse Steuerfragen geht, ist der Steuerberater mit Sicherheit der richtige Ansprechpartner. Der Steuerberater ist mit seinem fundierten Fachwissen der Experte an der Seite seiner Mandanten. Zu den grundlegenden Aufgaben eines Steuerberaters gehören folgende:

Beratung im steuerlichen Bereich
Dies ist die grundlegende Aufgabe jedes Steuerberaters. Es geht hauptsächlich darum, die Mandaten umfassend und kompetent zu beraten und ihnen in steuerlichen Angelegenheiten konkret weiterzuhelfen. Der Steuerberater bringt Klarheit in die oft so komplexen und schwer verständlichen Steuergesetze. Der Steuerberater ist der Vermittler zwischen den Finanzbehörden und dem steuerpflichtigen Bürger. Zudem prüft er die Steuerbescheide von Privatpersonen, wie auch von Unternehmen.

Erledigung diverser Steuerangelegenheiten
Hierunter fällt insbesondere die Erstellung der unterschiedlichen Steuererklärungen, so beispielsweise die Einkommenssteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung oder die Körperschaftssteuererklärung. Aber auch diverse Steueranmeldungen oder Anträge sind von den Leistungen des Steuerberaters abgedeckt, wie beispielsweise die Beantragung der Eigenheimzulage oder des Kindergeldes.

Erstellung und Prüfung von Bilanzen
Die Buchführung, die Erstellung von Kontenplänen und die Kontierung der einzelnen Belege zählt zu den Standardaufgaben dieses Tätigkeitsgebietes. Zudem erstellt der Steuerberater diverse Abschlüsse, wie die Einnahmen- und Überschussrechnung, Jahresabschlüsse, Liquiditäts- und Kostenbilanzen usw.

Gehaltsabrechnung und Lohnbuchhaltung
Vor allem Firmen haben mit einer Steuerkanzlei an ihrer Seite einen ausgezeichneten Partner. Dies spiegelt sich unter anderem wider in der Erledigung der Lohnbuchhaltung und der Gehaltsabrechnung. Der Steuerberater sammelt und gibt die Daten der Arbeitnehmer ein. Diese werden in einem speziellen Programm für die Stammdaten der Mandanten gespeichert. Die Lohnbuchführung erledigt somit bequem die Steuerkanzlei und bereitet die einzelnen Lohnabrechnungen auf. Wenn die Unternehmen es wünschen, kann der Steuerberater auch diverse Tätigkeiten aus dem Personalwesen-Bereich übernehmen.

Vertretung der Mandanten vor Finanzverwaltungsbehörden und Gerichten
Der Steuerberater stellt gewisse Anträge für seine Mandanten bei den zuständigen Finanzverwaltungsbehörden. Hier kann es um diverse Angelegenheiten gehen, wie beispielsweise die Anpassung von Steuervorauszahlungen, bestimmte Fristverlängerungen, die Stundung von bestehenden Steuerschulden, die Aufhebung oder die Änderung von Steuerbescheiden, und vieles mehr. Der Steuerberater setzt sich für seine Mandanten ein und vertritt ihre Rechte vor dem Finanzamt und maßgeblich auch vor den Gerichten in diversen Steuerstrafsachen oder Bußgeldverfahren.

Unterstützung bei Insolvenzen und Nachlässen
Zusätzlich zur betriebswirtschaftlichen Beratung, kann ein Steuerberater noch mit weiteren Leistungen dienen, wie beispielsweise die Erstellung diverser Sanierungspläne für Unternehmen. Der Experte prüft detailliert eine Vorteile und Nachteile eines außergerichtlichen Vergleichsvorschlags und berät seinen Mandanten fachkundig. Des Weiteren ist ein Steuerberater in der Lage, Sachverständigengutachten zu erstellen. Überdies hinaus kann eine Steuerberatungskanzlei auch in treuhänderischen Angelegenheiten bzw. in er Nachlassverwaltung beauftragt werden.

Der Steuerberater ist der verlässliche und kompetente Partner in Steuerangelegenheiten

Schwer verständliche Steuergesetze, immer wieder rechtliche Neuerungen, langwierige Bilanzen und Buchhaltungen und nicht zu vergessen, die alljährlich wiederkehrende Einkommenssteuererklärung – klar ist, dass hier ein Experte dringend benötigt wird und das ist der Steuerberater. Viele verschiedene Wege führen zu diesem Beruf. Wer beispielsweise ein betriebswirtschaftliches Studium absolviert hat, kann nach einigen Jahren die Steuerberaterprüfung ablegen. Fakt ist: die Ausbildung zum Steuerberater ist langwierig und sehr anspruchsvoll. Die Kandidaten, die diesen Beruf anstreben wollen, müssen viele Voraussetzungen mitbringen. Neben einer ausgezeichneten fachlichen Ausbildung genießt der Steuerberater eine besondere Vertrauensstellung bei seinen Mandanten. Er ist der Ansprechpartner in allerlei Angelegenheiten rund um Steuern und Vermögen.…

Das Sport und Bewegung unerlässlich für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden sind, steht außer Frage. Regelmäßige Training-Workouts halten unser Herz-Kreislauf-System fit, stärken die Immunabwehr und beugen einer Reihe von Krankheiten vor. Vor allem Fitness- und Sporteinsteiger sollten es mit dem Training nicht übertreiben. Das richtige Trainingsmaß ist hier das wichtige Schlagwort. Zudem gilt es die Sportart zu finden, die perfekt zu einem passt. Doch welche Sportart passt zu mir? Was ist generell besser – Ausdauertraining oder Krafttraining? Und wie häufig sollte man eigentlich Sport treiben? Wir helfen Ihnen mit wertvollen Informationen und Tipps, den Schritt in eine aktivere und gesündere Zukunft zu wagen.

Mehr Gesundheit – mehr Fitness: bringen Sie Bewegung in Ihr Leben!

Eine grundlegende Ausdauer und Kondition ist die Basis für ein erfolgreiches Sportprogramm. Und regelmäßige Bewegung sowie sportliche Betätigung sind von sehr großer Bedeutung für unsere Gesundheit. Bewegung sorgt dafür, dass unsere Blutgefäße elastisch bleiben und sich der Widerstand in diesen Blutgefäßen verringert – also der Blutdruck gesenkt wird. Somit geht auch das Risiko für diverse Herz-Kreislauf-Erkrankungen deutlich zurück. Auch der Cholesterinspiegel profitiert von sportlicher Betätigung. Das für unsere Gesundheit schädliche LDL-Cholesterin kann effizient durch Sport gesenkt werden, während es zu einem Anstieg des wertvollen HDL-Cholesterins kommt. Somit kann Erkrankungen wie Arteriosklerose, Diabetes oder auch Schlaganfall effektiv vorgebeugt werden.

Wer von uns möchte sich nicht gesünder und aktiver fühlen? Ausdauertraining kann ein effizienter Ansatz sein, um sich dynamischer und besser zu fühlen, den Stoffwechsel anzukurbeln sowie den eigenen Körperfettanteil deutlich zu reduzieren. Zahlreiche Studien haben nachweisen können, dass sowohl Kraft- wie auch Ausdauertraining den Blutdruck signifikant positiv beeinflusst und sogar schweren Erkrankungen, wie z.B. Krebs vorbeugen kann. Es lohnt sich also in jedem Fall, sich umfassend zum Thema „Sport und Fitness“ zu informieren und in eine gesündere Zukunft zu starten.

Die körpereigene Kondition trainieren – diese Gründe sprechen dafür

Seine Ausdauer kann man auf viele verschiedene Weisen trainieren. Das ist somit nicht nur abwechslungsreich, sondern kann auch richtig Spaß machen. Es gibt viele Fitnesstrends und Sportarten, wie z.B. Inline-skaten, Joggen, Aerobic, Zumba, Tanz, Bergsteigen, Wandern oder Schwimmen – die optimal die Kondition trainieren. Aber auch einige Ballsportarten, wie Fußball, Handball, Basketball oder Badminton steigern die körpereigene Fitness.

Es gibt eine Reihe guter Gründe, warum es sich lohnt noch heute mit dem Ausdauertraining zu starten:

  • Mit Ausdauersportarten können Sie Ihre Fettverbrennung auf Hochtouren bringen und so eine deutliche Gewichtsreduktion erreichen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unbedingt die Energiebilanz! Für ein wirkungsvolles und gesundes Abnehmen, ist es von großer Bedeutung, dass Sie mehr Kalorien verbrennen, als Sie zu sich nehmen.
  • Cardio-Workouts steigern deutlich das allgemeine Wohlbefinden und heben die Laune, was in der Ausschüttung von Glückshormonen begründet ist. Zudem ist Ausdauersport eine sehr effektive Stressprävention.
  • Ausdauertraining verbessert und stabilisiert die Gesundheit in ihrer Ganzheit und wirkt sich auf viele unterschiedliche, Körperbereiche aus.

So kann neben einem sanften Stressabbau, die Stimmung angehoben und Ängste sowie negative Gedanken reduziert werden. Das Herz-Kreislauf-System wird gekräftigt, denn Ausdauertraining sorgt sowohl für eine Verminderung von Herzrhythmusstörungen, wie auch für eine verbesserte Sauerstoffversorgung des gesamten Körpers. Die Knochen werden gestärkt und die Muskulatur wird ebenso gekräftigt, wie Sehnen, Bänder und Knorpeln. Dank Ausdauersport kommt es zu einem Rückgang der Infektanfälligkeit, wie auch zu einer generellen Stärkung der eigenen Immunabwehr.

Des Weiteren führen Ausdauersportarten zu einer Regulierung des gesamten Hormonhaushaltes. So kommen Sie in Balance und fühlen sich rundum wohl und ausgeglichen.

Sport und Bewegung – das ist nicht dasselbe!

Die Fitnessbranche begeistert mit immer neuen Trends und Angeboten und kaum einer kommt heutzutage noch am Fitness-Hype vorbei. Doch viel wichtiger als Sport und Fitness, ist die alltägliche Bewegung. Wer überwiegend sitzenden Tätigkeiten nachgeht und auch sonst nicht viel Bewegung in seinen Alltag integriert, wird schon bald mit ernsthaften gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben. Prüfen Sie Ihre Alltagsgewohnheiten und überlegen Sie, wo Sie noch mehr Bewegung einbringen können. Lassen Sie zum Beispiel öfter das Auto stehen und fahren Sie mit dem Fahrrad zur Arbeit. Gehen Sie öfters spazieren, ganz egal ob Sie mit dem Nachbarshund, der besten Freundin oder ganz alleine eine Runde durch den Park drehen. Nehmen Sie öfters die Treppe, statt dem Aufzug und gehen Sie lieber persönlich zur Kollegin bzw. zum Kollegen, wenn Sie eine Frage haben, anstatt zum Telefon zu greifen.

Machen Sie sich einen Trainingsplan und halten Sie diesen konsequent ein. Im Idealfall absolvieren Sie 3-4x pro Woche eine Trainingseinheit und mischen Kraft- mit Ausdauerelementen. Organisieren Sie Ihren Tag und planen Sie feste Zeiten für den Sport ein. Gönnen Sie sich bewusst eine kleine Auszeit und bestehen Sie auf Ihre Workout-Zeit. Machen Sie keine Kompromisse, wenn es um Ihre Gesundheit geht. Belohnen Sie sich für erreichte Etappenziele, so bleiben Sie nämlich auch weiterhin motiviert am Ball. Machen Sie besonders zu Anfang, kleine Schritte und erwarten Sie nicht gleich alles von sich. In eine aktivere und sportlichere Zukunft zu starten, impliziert zutiefst eine Verhaltensänderung und eine Anpassung festgefahrener Strukturen und Gewohnheiten.…

Wieder einmal kocht die politische Stimmung innerhalb Deutschlands hoch. Nur wenige Wochen vor dem sogenannten NSU-Prozess, bei dem es um die Straftaten einer rechtsterroristischen Vereinigung gegenüber ausländischen Bürgern geht, wird auch die Debatte um ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands wieder energischer geführt. Passend dazu entschied sich der Bundestag kürzlich, einen eigenen Antrag zu eben jenem Verbot nicht einzureichen. Das Gremium schließt sich damit nicht dem Bundesrat an, der sich für diesen Schritt entschlossen hatte. Offenbar auf Betreiben der christlichen Parteien kam eine Mehrheit in der Volksvertretung nicht zustande. Doch der zuletzt stark kritisierte Entscheid stützt sich auf Argumente, die sich ebenso wenig leugnen lassen wie die sicherlich vorhandenen guten Gründe, dem Verbot zuzustimmen. Beide Sichtweisen lassen sich folglich vertreten. Der Diskurs darüber soll nachfolgend kurz dargestellt werden.

Argumente für das NPD Verbot
Zunächst einmal handelt es sich bei der in Rede stehenden Partei um eine solche, die keinerlei Geheimnis um ihre verfassungsfeindliche Gesinnung hegt. Vielmehr propagiert sie ganz offen den Wunsch, das aktuell gültige Grundgesetz aufheben zu wollen. Ein derartiges Vorgehen mag legitim sein – die Gedanken sind frei. Doch ist es zu viel verlangt, dass die NPD für ihr Auftreten auch noch bezahlt wird. Als rechtmäßig anerkannte Partei profitiert sie nämlich von der finanziellen Förderung des Bundes. Jener Instanz also, die sie selbst abschaffen will. Ein Verbot hätte jährliche Einsparungen in Höhe einiger hunderttausend Euro zur Folge. Der Steuerzahler würde daher entlastet. Ebenso bliebe er von Aufmärschen, Demonstrationen und der unsäglichen Propaganda der NPD-Mitglieder verschont. Deren Agitation zielt immer häufiger auf Kinder und Jugendliche, worin eine vermeintlich leichte Beute gesehen wird.

Oft wird eingewandt, dass ein Verbot relativ sinnlos sei, da sich die Partei neu gründen könne. Das mag stimmen. Doch wäre eine strafrechtliche Verfolgung der einzelnen Mitglieder deutlich einfacher, wenn ihnen der Schutzmantel der politischen Organisation oder sogar manches Amtes in den Landtagen nicht mehr zur Verfügung stünde. Darüber hinaus würde die Struktur der NPD zerbrochen. Die über Jahrzehnte hinweg aufgebaute Hierarchie, die Positionen der Führung und der Untergebenen könnten nur schwerlich binnen kurzer Zeiträume rekonstruiert werden. Überhaupt würde die Partei in ihren Tätigkeiten eingeschränkt: Aufmärsche, wie sie gegenwärtig bundesweit an vielen Terminen im Jahr stattfinden, ließen sich dann nicht mehr so rasch befürworten. Die allgemeine Bevölkerung scheint zunächst von diesem Schritt also zu profitieren.

Argumente gegen das NPD Verbot
Ganz so simpel gestaltet sich das Vorgehen jedoch nicht. Insbesondere liegt das an der Verwendung sogenannter V-Leute. Damit sind Vertrauens- und Kontaktpersonen gemeint, die der Bund in die Partei eingeschleust hat, um an wertvolle Informationen zu gelangen. Etwa 15 % aller Mitglieder der NPD stehen im Verdacht, eine solche informelle Tätigkeit auszuüben. Der Staat würde sich mit einem Verbot folglich doppelt schädigen: Einerseits gesteht er damit das verfassungsfeindliche Handeln der eigenen Leute ein. Andererseits verbaut er sich mit dieser Maßnahme die Möglichkeit, weitere Anhaltspunkte zur Aufklärung begangener oder geplanter Anschläge zu erlangen. Zumindest aus den Führungsebenen der NPD müssten nämlich grundsätzlich die V-Leute abgezogen werden. Das entspricht übrigens auch einer Forderung, die das Bundesverfassungsgericht an einen Verbotsantrag gestellt hat.

Daneben bleibt festzuhalten, dass es leider relativ wenig bringt, die Partei zu verbieten, solange sich nicht die dahinterstehende Gesinnung eindämmen lässt. Wird die politische Organisation zerschlagen, kann sie sich unter einer anderen Bezeichnung wieder neu formieren. Denn der Zuspruch nach einer rechten Orientierung besteht in Teilen der Bevölkerung aktuell nun einmal. Selbst wenn sich die Partei nicht anderweitig gründet, agiert sie aus dem Untergrund heraus – damit könnte sich das wohl schlimmste aller derzeit möglichen Szenarien bewahrheiten. Nun hätten die Verfassungsschützer nämlich keinerlei Einfluss mehr darauf, ob sie Informationen erhalten und inwieweit sich rechtsextreme Straftaten verbieten lassen. Die Organisation wäre nur noch schwer greifbar. Gestaltet es sich da nicht besser, sie weiterhin im Lichte der Öffentlichkeit zu belassen und alle ihre Schritte nachzuverfolgen?

Das Verbot in der politischen Debatte
Es lassen sich gewichtige Gründe dafür finden, auf eine Zerschlagung der NPD zu verzichten. Ebenso lassen sich aber nicht jene Sichtweisen leugnen, die sie befürworten. Bereits in den Jahren 2001 bis 2003 kam es zu Bestrebungen eines solchen Verbotes, denen sogar ein entsprechender Antrag folgte. Diesen wies das Verfassungsgericht seinerzeit aber als unwirksam zurück. Das Begehren wurde nicht gesichert genug erläutert, Beweise nur unzureichend geführt, sogar Formfehler bemängelt. Mag auch nicht zuletzt durch den Bundesrat ein zweiter Antrag im Entstehen sein, so wäre dessen erneutes Scheitern nicht nur eine Blamage für den Bund – sondern auch ein wiederholter Sieg der NPD, die in der öffentlichen Wahrnehmung davon nur einmal mehr profitieren würde. Ebenso sähe sie sich in ihrem politischen Vorgehen legitimiert: Eine schallende Ohrfeige für den Verfassungsschutz wäre also gewiss.

Dennoch muss gegenwärtig festgestellt werden, dass der Zweck, über V-Leute von der Partei zu profitieren, nicht erfolgreich verfolgt wird. Die bereits angesprochenen Anschläge des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) wurden vorab nicht in Erfahrung gebracht. Falls doch, haben sie die höheren Ebenen der Ermittlungsbehörden – nach jetzigem Stand der Erkenntnisse – nicht erreicht.…

Der demografische Wandel in Deutschland hat mit dazu beigetragen, dass hierzulande ein großer Teil der Bevölkerung von Altersarmut bedroht ist. Während die meisten Bezieher einer gesetzlichen Rente bis vor wenigen Jahrzehnten von ihrem Altersruhegeld relativ gut leben konnten, ist dies heute nicht mehr der Fall. Wer heute keine private Vorsorge trifft, wird im Alter gehörige Abstriche machen müssen, was seinen Lebensstandard betrifft.

Regierungskoalition setzt auf private Vorsorge
CDU und FDP setzen beim Kampf gegen Altersarmut vor allem auf die private Vorsorge. Dafür bietet die Bundesregierung staatliche finanzielle Anreize. Wer beispielsweise eine Lebensversicherung nach dem Rürup-Modell oder eine Riester-Rente abschließt, erhält dafür eine staatliche Förderung. Der „Pflege-Bahr“ ist ein weiteres Konzept, das die bessere Versorgung im Pflegefall gewährleisten soll. Außerdem wurde die schrittweise Anhebung des Renteneintrittalters von 65 auf 67 Jahre beschlossen. Eine Maßnahme, die angesichts ihrer Unterschiedslosigkeit für heftige Kritik sorgte, denn in manchen Berufen erreicht bereits heute ein Großteil der Erwerbstätigen nicht einmal die früher festgesetzte Altersgrenze.

Vertrauen in Lebensversicherungen gesunken
Allerdings setzte sich in letzter Zeit zumindest bei einigen Mitgliedern der Union die Erkenntnis durch, dass der Abschluss einer Lebensversicherung kein Allheilmittel gegen Altersarmut ist. Einer Studie der Ruhr-Universität Bochum zufolge, droht künftigen Rentnern trotz Bezug einer Rürup-Rente eine Versorgungslücke von bis zu 650 Euro. Zudem scheint das Vertrauen vieler Bürger in das Vorsorgeprodukt Lebensversicherung stark erschüttert zu sein. Allgemein vermeldet die Versicherungsbranche bei den Neuabschlüssen einen Rückgang von gut 2,5 Prozent.

Bei den Riester-Produkten sieht es noch schlimmer aus. Hier verkündete die Wirtschaftswoche in ihrer Online-Ausgabe vom 26. März 2013 auch für 2012 einen Rückgang bei den Zuwächsen der Vertragsabschlüsse. Das Manager Magazin sprach am 24. April 2013 gar von einem dramatischen Absturz der Riester-Rente.

Weniger Rendite als erhofft, wiederholt nach unten korrigierte Gewinnerwartungen und Ärger mit den Versicherern, der immer häufiger vor Gericht ausgetragen wird, haben zu dem Vertrauensverlust vieler Kunden in die Anbieter von Lebensversicherungen geführt. Unter anderem urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am 13.11.2012 (Az. IV ZR 198/10) zugunsten der Verbraucher und erklärte gleich mehrere Klauseln in den Anbieterverträgen für Kapitallebens- und Renten-Versicherungen für unzulässig. Möglicherweise hat dies mit zu einem Umdenken bei einigen Mitgliedern der konservativen Parteien beigetragen.

Konzept der Lebensleistungsrente findet Anklang
Denn der Grundsatz, dass konservativ-liberale Parteien ausschließlich auf private Initiative setzen, gilt gerade im Wahljahr 2013 nur noch bedingt. Schließlich geht es auch darum, dem politischen Gegner die Wahlkampfthemen abzunehmen. Da kann es schon einmal vorkommen, dass auch CDU Politikerinnen wie Arbeitsministerin Ursula von der Leyern eine Grundrente mit dem Namen „Lebensleistungsrente“ vorschlagen. Ein Konzept, dass bisher eher von der Opposition im Bundestag favorisiert wurde, wenn auch unter einem anderen Namen. Ginge es nach den Grünen, würde es genrell eine Garantierente geben, die im Alter den Bezug einer Grundsicherung zum Lebensunterhalt überflüssig machen würde. Bei ihren Überlegungen denken die Grünen besonders an die Frauen, die zwar ihr Leben lang gearbeitet, aber nur wenig in die Rentenkasse eingezahlt haben und im Alter mit einer entsprechend niedrigen Rente auskommen müssen. Kritiker warnen jedoch davor, dass eine Aufstockung der Rente für gering verdienende Beitragszahler auf Kosten nachfolgender Generationen gehe.

FDP denkt weiter über Verlängerung der Lebensarbeitszeit nach
Von der Leyens Vorschlag geht dem Koalitionspartner FDP zu weit. Deren Vorsitzender Philip Rösler setzt auf eine Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten vor allem für jüngere Arbeitnehmer. Denn Röslers Ansicht nach sind überwiegend jene älteren Menschen von Altersarmut bedroht, die schon vor ihrer Rentenzeit nur über ein geringes Einkommen verfügten. Außerdem denkt die FDP über eine weitere Verlängerung der Lebensarbeitszeit nach.

SPD für Mindestlohn und Mindestrente
Ende 2012 legte die SPD ihr neues Rentenkonzept vor. Demnach soll jeder, der 40 Arbeitsjahre vorweisen kann, Anspruch auf eine Mindestrente von 850 Euro haben. Die Altersbezüge von Langzeitarbeitslosen und Geringverdienenden sollen mit Hilfe von Solidarbeiträgen aufgestockt werden. Außerdem setzt sich die SPD für einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro sowie für den Ausbau von Betriebsrenten ein.

Die Linke fordert Rücknahme der Rente mit 67
Die Linken sind in der Vergangenheit mit mehreren Vorschlägen zur Bekämpfung der Altersarmut in Deutschland an die Öffentlichkeit getreten. Außer einer solidarischen Mindestrente, für die alle Erwerbstätigen Beiträge entrichten sollen, fordern sie die Rücknahme der Rente mit 67 sowie die Wiedereinführung der staatlichen Rentenbeitragszahlung für Langzeitarbeitslose. Wie die Grünen plädieren auch die Linken für eine höhere Bewertung der Kindererziehungszeiten.

In einem sind sich die Parteien jedoch einig. Wirksame Konzepte gegen Altersarmut sollten möglichst schnell auf den Weg gebracht werden. Die Folgen des demografischen Wandels in Deutschland sind bereits viel zu lange ignoriert worden.…

Die Klage ist eingereicht und die Frage nach der Gerechtigkeit der Ausgleichszahlungen zwischen Bund und Ländern wird nun vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt. Die Überprüfung und Neuordnung des Verfahrens war aber sowieso schon verfügt und sollte bis 2019 abgeschlossen sein, da die geltende Regelung zum Finanzausgleich 2020 ausläuft. Warum haben also bayerische und hessische Bundesregierungen vorgegriffen?

Das Prinzip des Länderfinanzausgleichs
Die seit 1950 geltende Regelung wurde 1995 um die neuen Bundesländer ergänzt und beinhaltet die Angleichung der Lebensverhältnisse in den verschiedenen Bundesländern, die in Bezug auf ihre unterschiedlichen Wirtschaftsstrukturen, Einwohnerzahlen und geografischen Verhältnisse stark voneinander abweichen. In einem komplizierten Berechnungsverfahren werden deshalb Teile der Steuereinnahmen der Länder und Bundesmittel in zwei Schritten umverteilt. Der sogenannte horizontale Länderausgleich befasst sich mit den Steuereinnahmen der verschiedenen Bundesländer, die unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl in die Finanzkraftmesszahl umgerechnet und zum Bundesdurchschnitt in Verhältnis gesetzt werden. Da der Pro-Kopf-Bedarf nicht in jedem Bundesland gleich ist, wird schon an dieser Stelle ausgeglichen, indem beispielsweise die Einwohner der Stadtstaaten verstärkt berücksichtigt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Finanzkraft pro Einwohner der 100-Prozent-Marke des Bedarfs anzunähern, wobei die überdurchschnittlich starken Bundesländer Teile ihrer Steuereinnahmen zugunsten der schwächeren abgeben müssen. Im zweiten Schritt erfolgt der vertikale Finanzausgleich, der Bundesmittel an finanzschwache Länder als Ergänzungszuweisung verteilt, um die Annäherung an den Bundesdurchschnitt zu erleichtern. Dabei ist klarzustellen, dass auch nach dem Ausgleich die Finanzkraft in den Bundesländern nicht identisch ist, sondern in den Geberländern nach wie vor überdurchschnittlich und in den Nehmerländern unter dem Durchschnitt bleibt. Es geht also nicht darum, die Unterschiede vollkommen auszugleichen, sondern die schwächeren Bundesländer bei der Annäherung an den Bundesdurchschnitt zu unterstützen. Dass diese Bemühungen greifen, zeigt die Tatsache, dass im Jahr 2000 der Anteil der Ausgleichszahlungen im Verhältnis zu den Steuereinnahmen von Gemeinden und Ländern bei 3,4 Prozent lag und im Jahr 2011 nur noch bei 2,4 Prozent – s. 1).

Länderfinanzausgleich – Verteilung von Nehmer- und Geberländern
Immer wieder kursieren Aussagen in den Medien, dass nur wenige Länder, wie Bayern, Hessen und Baden-Württemberg, in den Topf einzahlen und viele davon profitieren würden. Auf den ersten Blick mag das auch so erscheinen, denn gerade die genannten Bundesländer zahlen seit Jahren den größten Anteil:
Zeitraum 1990 – 2012
Bayern 42,2 Milliarden Euro
Hessen 39,8 Milliarden Euro
Baden-Württemberg 38,4 Milliarden Euro
Das war aber zumindest für Bayern nicht immer so, denn bis 1986 kassierte das Bundesland selbst aus dem Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, in den es erst seit 1993 einzahlt – s. 2). Allerdings macht es durchaus Sinn, auch die Einwohnerzahlen miteinander zu vergleichen, soll es ein objektives Ergebnis geben. Für 2011 lässt sich konstatieren, dass in den genannten Geberländern zuzüglich des Stadtstaates Hamburg rund 31,2 Millionen Menschen lebten – in den Nehmerländern rund 32,7 Millionen – s. 1). Damit relativiert sich die Aussage zur ungerechten Verteilung schon erheblich, denn das Verhältnis der Einwohnerzahlen ist fast ausgeglichen. Klar festzustellen ist allerdings, dass der größte Teil der Ausgleichszahlungen nach Berlin geht, denn dieses Bundesland, das gleichzeitig Hauptstadt ist, erhielt 2012 rund 3,3 Milliarden Euro aus der Umverteilung der Umsatzsteuer s. 3).

Klage vor dem BVG – Eine Frage der Gerechtigkeit
Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer und sein hessischer Amtskollege Volker Bouffier sehen in ihrer gemeinsamen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einen „Akt politischer Notwehr“, da der derzeitige Länderfinanzausgleich ungerecht und leistungsfeindlich sei. Insbesondere die vermeintliche Bevorzugung der Stadtstaaten, weil deren Einwohner bei der Festlegung des Finanzbedarfs stärker berücksichtigt werden, stößt auf Unverständnis und wird als nicht gerecht bezeichnet. Dabei spielt in der Argumentation der beiden Regierungschefs Berlin eine große Rolle, da die Stadt mit rund der Hälfte der Ausgleichszahlungen der Geberländer bedacht wird. Die Klageerhebung solle bewirken, dass die Regelungen zum Länderausgleich, der nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird, mehr Leistungsanreiz geben und damit für Gerechtigkeit sorgen, so die Länderchefs – s. 2). Eine Analyse der reellen Zahlen zeigt aber auf, dass im Jahr 2012 die gesamten Steuereinnahmen von Gemeinden, Ländern und Bund rund 602,4 Milliarden Euro betragen haben. Demzufolge machte der Anteil, der zwischen Bund und Ländern im Rahmen des Finanzausgleichs verteilt wurde, nur drei Prozent aus. Und nach Berlin ging inklusive der Bundesmittel und weiterer Zulagen weniger als ein Prozent dieser Riesensumme – s. 3). Davon abgesehen kann gerade Berlin ohne die Zuschüsse aus dem Länderfinanzausgleich, die pro Jahr vier bis sechs Milliarden Euro betragen, nicht einmal seine Verwaltung aufrecht erhalten und wird auch weiterhin darauf angewiesen sein. Allerdings wird es noch einige Jahre brauchen, bis Berlin auch nur annähernd die Wirtschaftsstärke Hamburgs erreichen kann. Die Unterstützung Berlins als Bundeshauptstadt, einer der Kritikpunkte der beiden klagenden Bundesländer, wird aber mit Sicherheit vom Bundesverfassungsgericht nicht grundsätzlich angegriffen werden, denn das würde dem 1950 verankerten Grundgedanken widersprechen. Auch die vorgebrachte Argumentation, dass insbesondere Berlin mit der kostenlosen Kinderbetreuung oder gebührenfreien Studienplätzen die von den Geberländern hart erarbeiteten Steuern verschleudern würde, greift bei näherem Hinsehen nicht. Der Studentenanteil pro 1000 Einwohner beträgt in Berlin 42,5 Prozent, im Bundesdurchschnitt 27,1 Prozent – und in Bayern 22,9 Prozent.…

Uli Hoeneß galt lange Zeit als absolutes Vorbild in unserer Gesellschaft. Die Nachricht von seiner Selbstanzeige hat viele Menschen überrascht, schockiert und wütend gemacht. Im Januar 2013 hat sich Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung selbst angezeigt und vermutlich gehofft, dass diese Anzeige nicht an die Öffentlichkeit gerät. Auf einem Konto in der Schweiz hat Hoeneß wahrscheinlich über ein Jahrzehnt Millionenbeträge angesammelt und nicht versteuert. Bei den nicht versteuerten Beträgen soll es sich um Gewinne aus Spekulationsgeschäften handeln. Die Öffentlichkeit erfuhr Mitte April durch die Medien von seiner Anzeige. Die Veröffentlichung sorgt seitdem für Diskussionen in der Öffentlichkeit und in der Politik. Wenn sich die Vorwürfe gegen Hoeneß bewahrheiten, dann hat er vorsätzlich Steuern hinterzogen und eine Straftat begangen. Eine wichtige Rolle bei einer möglichen Verurteilung spielt jedoch die Selbstanzeige. Kam diese zu spät oder war unvollständig, dann hat Hoeneß keine Chance, ungestraft davonzukommen. Wurde die Anzeige aber rechtzeitig eingereicht, so kann der Manager des FC Bayern sogar ohne Strafe davonkommen. Diese Tatsache sorgt für hitzige Diskussionen in der Politik. Der Fall ist längst zum Wahlkampfthema geworden. Die Parteien sind, wie immer, unterschiedlicher Meinung.

So stehen die Parteien zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Wenn sich ein Steuersünder in Deutschland selbst anzeigt, bevor ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde bzw. er von Ermittlungen wegen Steuerbetrug Kenntnis erlangt, so kann er straffrei bleiben. Von dieser Regelung haben schon einige Steuerhinterzieher in Deutschland profitiert. Uli Hoeneß wollte seine hinterzogenen Steuern über ein Abkommen mit der Schweiz „regeln“. Dieses Abkommen hat die Opposition der aktuellen Regierung im Bundesrat verhindert. Uli Hoeneß musste sich anschließend selbst anzeigen. Warum er das tat, ist bis heute noch nicht bekannt. Seine eigene Anzeige wird nun aber von den Parteien genutzt, um wichtige Punkte im Wahlkampf zu sammeln. Die Parteien sind unterschiedlicher Meinung und begründen ihre Auffassungen mit verschiedenen Argumenten.

Dabei ist es nicht verwunderlich, dass die SPD ganz klar auf die Abschaffung der Straffreiheit bei einer eigenen Anzeige drängt. Verwunderlich ist es aber in dem Moment, in welchem man sich fragt, wer diese Anzeigemöglichkeit für Steuerbetrüger eigentlich ermöglicht hat: Es war im Jahr 2003 die Regierung der SPD mit den Grünen. Genau diese Opposition fordert nun die Abschaffung der Straffreiheit. Die SPD ist der Meinung, dass es eine solche Anzeige nicht mehr geben darf. Die Partei will die Steuerfahndung stärken und die internationale Zusammenarbeit in Bezug auf Steuerbetrug intensivieren. Die eigene Anzeige ist dann nicht mehr erforderlich. Allerdings fordert die SPD, die Möglichkeit der Anzeige mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren abzuschaffen. Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang übrigens, dass der Kanzlerkandidat Steinbrück vor ein paar Wochen noch für die Möglichkeit der Anzeige plädiert hat.

Ein Antrag der Linken zur Abschaffung wurde abgelehnt
Die Linken haben im Bundestag den Antrag gestellt, die Möglichkeit der eigenen Anzeige sofort abzuschaffen. Dieser Antrag wurde von der Regierung abgelehnt. Die CDU ist überwiegend gegen die Abschaffung. Die Partei argumentiert, dass dem Fiskus durch die Abschaffung Milliarden fehlen werden. Seit dem Jahr 2010 hätten Steuersünder bereits über 2 Milliarden Euro nachgezahlt. Außerdem argumentiert die CDU, dass die Regeln zur Anzeige erst im Jahr 2011 verschärft wurden. Es kann aber auch beobachtet werden, dass nicht alle Mitglieder der CDU für die Beibehaltung der Anzeige sind. Einzelne Mitglieder der Regierungspartei sprechen sich inzwischen für die Abschaffung aus.

Das Thema wird den Bundestag also wohl die nächsten Wochen noch beschäftigen. Außerdem wird es vermutlich ein sehr heißes Wahlkampfthema werden. Es ist aber gleichzeitig auch ein sehr brisantes Thema. Die einzelnen Parteien können und wollen sich wahrscheinlich nicht eindeutig zum Thema positionieren. Die Dunkelziffer der Steuersünder in Deutschland ist wahrscheinlich sehr hoch, sodass keiner aus den Parteien weiß, welche Position richtig ist. Außerdem dürfte interessant sein, welcher Politiker selbst im Steuersumpf steckt. Das kommt allerdings nur dann ans Tageslicht, wenn die Möglichkeit der eigenen Anzeige sofort und ohne Übergangszeit abgeschafft wird. Die Linke steht mit dieser Forderung allerdings alleine da, sodass wahrscheinlich eine für alle beteiligten Parteien akzeptable Kompromisslösung gefunden wird. Fraglich bleibt allerdings, warum sich ein Steuersünder selbst anzeigen und straffrei bleiben kann und es bei allen anderen Straftaten diese Möglichkeit nicht gibt.…

Vermögensabgabe für Reiche, Vermögensteuer und Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Das Steuerkonzept, mit dem die Grünen in den Wahlkampf 2013 ziehen, ist von CDU und FDP erwartungsgemäß mit Kritik überhäuft worden. Patrick Döring, der Generalsekretär der Freien Demokraten, sprach im Zusammenhang mit den Steuerplänen der Umweltpartei von einer „Verarmungsstrategie“. Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte, dass es mit ihr keine Steuererhöhungen geben werde.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Tobias Lindner, verteidigte die Pläne seiner Partei. Sein Parteifreund Daniel Köbler, Grünen-Fraktionschef in Rheinland-Pfalz, sprach wie die Wirtschaftsministerin des Landes, Eveline Lemke, von einem ausgewogenen und gerechten Steuerkonzept.

Kernpunkte grüner Steuerpläne
Die Vermögensabgabe in Höhe von 1,5 Prozent für Betriebsvermögen ab fünf Millionen Euro soll auf zehn Jahre befristet sein und danach von einer Vermögenssteuer abgesetzt werden. Die Vermögensabgabe soll nur von jenen Betrieben entrichtet werden, die Gewinne einfahren.
Die Grünen erhoffen sich davon staatliche Mehreinnahmen von rund 100 Milliarden Euro.
Mit dem Geld sollen Schulden abgebaut sowie der Ausbau von Hochschulen und die Anhebung der Hartz-IV Regelsätze finanziert werden.
Grüne Steuerpläne sehen außerdem die Streichung des selbst innerhalb der Regierungskoalition umstrittenen Betreuungsgeldes vor.

Wer würde profitieren – wer verlieren?
Von den geplanten Regelungen würden vor allem die Bezieher niedriger Einkommen und Empfänger staatlicher Leistungen wie Hartz-IV profitieren.
Von der Anhebung des Spitzensteuersatzes von den zur Zeit geltenden 42 auf 49 Prozent wären alle Bruttoeinkommen ab einer Höhe von 80.000 Euro betroffen. Gleichzeitig ist eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 8700 Euro vorgesehen. Niedrigverdienern würde nach Abzug der Steuern mehr Netto vom Brutto bleiben.

Zu den Verlierern der von den Grünen beschlossenen Steuerregelung würden vor allem diejenigen gehören, deren Einkommen gerade hoch genug sind, um mit dem Spitzensteuersatz belegt zu werden. Auch gewinnbringende mittelständische Unternehmen, deren Betriebsvermögen hoch genug ist, um mit der Vermögensabgabe belegt zu werden, würden bei einer Besteuerung, wie sie grüne Steuerpläne vorsehen, schlechter abschneiden.

Allgemein werden die Steuervorhaben der Grünen als sichtbarer Ausdruck eines Linksrucks bewertet. Dazu passte auch der Auftritt des SPD-Chefs Sigmar Gabriel auf dem Parteitag der Grünen. Spekulationen um eine eventuelle Schwarz-Grüne Koalition nach der Wahl 2013 dürften mit Abschluss des Parteitages ihr Ende gefunden haben. Die Parteichefin der Grünen, Petra Roth, hatte sich mit einer kämpferischen Rede für die Festlegung auf eine Koalition mit der SPD stark gemacht und die Delegierten mehrheitlich überzeugt.

Steuerpläne auch innerhalb der Partei umstritten
Auch innerhalb der Grünen Partei waren die Steuerpläne kontrovers diskutiert worden. Viele hatten befürchtet, mit weiter reichenden Beschlüssen, etwa der Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 53 Prozent, Wähler der Mitte zu verprellen.

Im Vorfeld des Berliner Programmparteitags hatte der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann seine Partei davor gewarnt, dass ihr Steuerprogramm zu wirtschaftsfeindlich geraten könne. Diese Warnung hatte zunächst bei vielen Delegierten für Unmut gesorgt. Am Ende des Parteitags schienen alle Meinungsverschiedenheiten vergessen zu sein.…