Schariagegner werden hellhörig: Niedersachsens Bildungsministerin Julia Hamburg lobt “die Fünf Säulen des Islams oder eben auch die Scharia als Beispiele für interreligiöse Perspektiven”

März 12, 2026

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Bildungsministerin Julia Hamburg und die Scharia

“Aufgrund der großen auch religiösen Heterogenität der Schülerschaft ist es für den interreligiösen Dialog wichtig, beim Thema der Zehn Gebote (Dekalog) auf die Thora insgesamt, die Halacha, die Fünf Säulen des Islams oder eben auch die Scharia als Beispiele für interreligiöse Perspektiven zu verweisen.” [1]

– Julia Hamburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Niedersächsische Kultusministerin und Stellvertreterin des Niedersächsischen Ministerpräsidenten

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Islamisches Wohlverhalten und islamische Rechtsprechung zielen auf Lohn (ṯawāb) und Strafe (ʿiqāb) im Diesseits und vor allem im Jenseits. Den Koran versteht der Islam als Gottes Rede an die Menschen.

Im Islam gilt die auf den Textquellen Koran (al-Qurʾān) und Sunna (ḥadīṯ; sīra) gründende und durch den Idschma (iǧmāʿ), den Konsensus der islamischen Rechtsgelehrten sowie, ausgenommen etwa die Zwölferschiiten, auch durch den Qiyas (qiyās, Analogieschluss) erschließbare Scharia als die letztlich nicht menschengemachte, sondern gottgegebene Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit, anhand derer die herausragend islamkundigen Menschen den Fiqh errichten und anwenden sollen, die islamkompatiblen Gesetze und die schariatreue Justiz.

Juden, Christen und alle Frauen würdigt der Islam herab und benachteiligt sie, in den religiösen Grundlagentexten sowie, sobald er es kann, auch per Gesetz, weshalb sich an den allgemeinen Menschenrechten (AEMR) orientierte Frauenrechtler oder überhaupt Menschenrechtsaktivisten dafür einsetzen, den Schariavorbehalt aus den Verfassungen noch immer allzu vieler Staaten zu entfernen und die Scharia auch aus dem Erb-, Familien- oder Personenstandsrecht vollständig zu entfernen.

Scharia und Fiqh regeln jeden Daseinsbereich des Menschen anhand der Fünf Beurteilungen (al-aḥkām al-ḫamsa), anhand derer alle menschlichen Handlungen eingeteilt werden in: 1. verpflichtend (farḍ oder wāǧib), 2. empfohlen (mandūb), oder auch erwünscht (mustaḥabb) bzw. sunna, 3. erlaubt (ḥalāl oder mubāḥ), 4. verpönt (makrūh), 5. verboten (ḥarām oder maḥẓūr).

Wer zu Lebzeiten schuldhaft gegen die Scharia verstößt, beispielsweise wer als Muslima (älter als neun Mondjahre, also achteinhalb) im öffentlichen Raum keinen Hidschab [2] trägt oder als muslimische Ehefrau ohne Zustimmung des Ehemannes oder triftigen Grund das Haus verlassen hat, verspielt mit hoher Gewissheit seine ewige Gottesnähe im islamischen Paradies (Dschanna), um in der Hölle (Dschahannam) zu brennen.

Beispielsweise folgendermaßen sollte das neue Fach “Christliche Religion”, das an die Stelle der bisherigen Unterrichtsfächer evangelische und katholische Religion treten soll, die Mädchen und Jungen über die Scharia (islamische Normativität, gottgegeben) und den Fiqh (Islamjurisprudenz, menschlich anzuwenden) informieren.

• Ohne einen Wali darf die Muslima nicht heiraten, der Wali ist islamselbstverständlich männlich.

• Dem muslimischen Mann sind bis zu vier Ehefrauen erlaubt, bei Verstoßung (Talaq, ṭalāq) bleiben die Kinder bei seinem Stamm, anders gesagt die Verstoßene verliert ihre Kinder.

• Die Scharia kennt keine Altersuntergrenze zum Heiraten und gestattet zum Vollzug der Ehe für das Mädchen das Alter von neun Mondjahren, in Sonnenjahren sind das achteinhalb. Cemali Meco (Τζεμαλί Μέτσο, Faziletli Gümülcine Müftüsü Hafız Cemali Meço Efendi), der Mufti von Komotini (gr. Κομοτηνή, bulgar. Гюмюрджина Gjumjurdzhina, türk. Gümülcine) verheiratet islamrechtlich – islamisch – zwölf oder elf Jahre alte Mädchen, die schwanger im rheinischen Düsseldorf auftauchen, das ist die bis zum Tag der Auferstehung gültige Scharia, die Ministerin Julia Hamburg in ganz Niedersachsen jetzt zum Unterrichtsgegenstand machen möchte. Seit einem Jahrhundert, seit den Verträgen von Sèvres und Lausanne ist die Scharia ins griechische Recht implementiert. Islam ist Kindbraut. [3]

• Der Islam verbietet die Adoption (Tabanni), ein in Obhut (Kafala) genommenes Kind wird nie den Nachnamen des Vaters erhalten und wird nicht erben. [4]

• Dem auch in den Landschaften Kurdistans, in der russischen nordkaukasischen Republik Dagestan, im bevölkerungsreichsten muslimisch dominierten Staat der Erde Indonesien, im benachbarten Malaysia und in Somalia vorherrschenden Madhhab (maḏhab, Rechtsschule) der Schafiiten sind die männliche und die weibliche sogenannte Beschneidung religiös obligatorisch (farḍ oder wāǧib), weibliche Genitalverstümmelung ist echte Scharia, sehr geehrte Frau Ministerin Hamburg. Auch im totalitären Gottesstaat Saudi-Arabien praktizieren die Schafiiten, die dort vor allem im al-Hedschas (al-Ḥiǧāz) (الحجاز), im Gebirge des Asir (تهامة) und im Küstenstreifen der Tihama (تهامة Tihāma) ansässig sind, Islamic FGM. Den schiitischen Dawoodi Bohra ist die FGM wadschib. Keiner der sunnitischen Madhhahib (maḏāhib) weist die FGM zurück, die vor einem Jahr erstellte und an den Gesundheitsminister von Gambia und an die gambische Ministerin für Angelegenheiten der Frau, für Kinder und Soziales gerichtete Petition könnte Niedersachsens Bildungsministerin Julia Hamburg ebenfalls mitzeichnen. [5]

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (FH)

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Q u e l l e n

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[1]

Ministerin Hamburg:

“Ausgangspunkt und zentraler Inhalt des neuen Fachs sind selbstverständlich die christlichen Traditionen und Grundüberzeugungen wie die vom Menschen als Ebenbild Gottes oder Menschwerdung Gottes in Jesus Christus. Der Unterricht soll die großen christlichen Narrative vermitteln, ebenso wie die Formen christlicher Frömmigkeit (Gebet, Gottesdienst). Zentraler Gegenstand des Unterrichts sind biblische Texte, theologische Traditionen und das Wissen über das Leben engagierter Christen. Ich empfehle jedem, die Kerncurricula zu lesen – der Eindruck, der derzeit in einigen Medien vermittelt wird, stimmt nicht ansatzweise. Die Kerncurricula betrachten christliche Grundwerte und Glaubenssätze und stellen sie insbesondere in der weiterführenden Schule ins Verhältnis zu Grundwerten und Glaubenssätzen anderer Religionen und Weltanschauungen sowie aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und Diskussionen. Es ist bereits heute selbstverständlich, dass wir diese Leistung von unseren Schülern erwarten, und dass dies eine Grundlage des Religionsunterrichtes ist.

Ich bedanke mich für die Arbeit der Kommissionen und bei den Vertretern der Landeskirche und Bistümer für ihr großartiges Engagement. Bei der Auseinandersetzung mit der biblischen Rede von der Schöpfung geht es selbstverständlich auch um die Auseinandersetzung mit Fragen der nachhaltigen Entwicklung und der Nachhaltigkeit menschlichen Handelns angesichts der Klimakrise. Wer das negiert, reduziert die Inhalte des Unterrichts in unangemessener Weise. Aufgrund der großen auch religiösen Heterogenität der Schülerschaft ist es für den interreligiösen Dialog wichtig, beim Thema der Zehn Gebote (Dekalog) auf die Thora insgesamt, die Halacha, die Fünf Säulen des Islams oder eben auch die Scharia als Beispiele für interreligiöse Perspektiven zu verweisen. Wer aus diesen ernsthaften Überlegungen “Scharia statt Jesus” macht, diskreditiert den Prozess. Die Kerncurricula werden praxistauglich, alltagsnah und zutiefst christlich gestaltet und den Lehrkräften eine gute Orientierung und Unterstützung sein, um ihren Unterricht zu planen.”

– Klarstellung zum Christlichen Religionsunterricht in Niedersachsen. Niedersächsisches Kultusministerium. 07.03.2026.

mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/klarstellung-zum-christlichen-religionsunterricht-in-niedersachsen-249270.html

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07.03.2026

Niedersachsen: Kultusministerin verteidigt neuen Religionsunterricht

Hannover (epd). Niedersachsens Kultusministerin Julia Hamburg (Grüne) hat den Vorwürfen widersprochen, im neuen christlichen Religionsunterricht kämen christliche Inhalte zu kurz. Das neue Fach, das ab dem Sommer schrittweise die Fächer katholische und evangelische Religion ersetzen soll, sei “selbstverständlich” bekenntnisgebunden, sagte die Ministerin am Samstag in Hannover.

Das neue Fach “Christliche Religion” soll an die Stelle der bisherigen Unterrichtsfächer evangelische und katholische Religion treten. Ab August 2026 sollen evangelische und katholische Schüler der Klassen 1 bis 10 gemeinsam in Religion unterrichtet werden, statt wie bisher zumeist getrennt. Das Fach ist offen für weitere Interessierte, die keiner Kirche angehören. …

Die evangelischen Landeskirchen und die katholischen Bistümer hätten das bundesweit einzigartige und wegweisende Modell des christlichen Religionsunterrichts selbst entwickelt, sagte Hamburg. Die Unterrichtsinhalte seien aber im Detail noch nicht festgelegt, betonte der Sprecher der Konföderation, Benjamin Simon-Hinkelmann. Die von Lehrkräften, Kirchenvertretern und Religionspädagogen entwickelten Entwürfe befänden sich in der Anhörung und könnten noch verändert werden. Auch die voraussichtlich Ende April vorliegende Endfassung sei vorbehaltlich der Zustimmung der Kirchen wie auch des Landtages.

– evangelisch.de ist ein Portal des Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik (GEP)

evangelisch.de/inhalte/253440/07-03-2026/niedersachsen-kultusministerin-verteidigt-neuen-religionsunterricht

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[2]

Hidschab ( حجاب ḥiǧāb )

“Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.”

– Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27. Januar 2015

bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html

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[3]

Islam ist Kindbraut.

Saudi Arabia’s grand mufti.

“If a girl exceeds 10 or 12 then she is eligible for marriage, and whoever thinks she is too young, then he or she is wrong and has done her an injustice,” Sheikh Abdul Aziz told an audience in Riyadh University last year.

Many argue that Islamic law in fact permits such marriages, citing the Prophet Mohammed’s marriage to Aysha when she was nine.

middle-east-online.com/english/?id=41860

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In January, the grand mufti, Abdul Aziz al-Sheikh, said girls as young as 10 may be married according to Islam and stressed that Islamic law is not by any means oppressive to women as he lashed out at critics.

“If a girl exceeds ten or twelve then she is eligible for marriage, and whoever thinks she is too young, then he or she is wrong and has done her an injustice,” he said.

alarabiya.net/articles/2009/02/21/66952.html

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The mufti said a good upbringing will make a girl capable of carrying out her duties as a wife and that those who say women should not marry before the age of 25 are following a “bad path”.

“Our mothers and before them, our grandmothers, married when they were barely 12,” said Al Sheikh, according to the Al-Hayat newspaper.

dailymail.co.uk/news/article-1115624/Its-injustice-NOT-marry-girls-aged-10-says-Saudi-cleric.html

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“We hear a lot in the media about the marriage of underage girls,” he said, according to the newspaper. “We should know that Sharia law has not brought injustice to women.”

edition.cnn.com/2009/WORLD/meast/01/17/saudi.child.marriage/index.html

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Talaq und Wali, aṭ-ṭalāq, al-walī

muslimheirat.wordpress.com/2008/06/17/der-talaq-%E2%80%93-die-eheauflosung/

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Als Wali bezeichnet man den rechtmäßigen Vormund oder den rechtmäßigen Verwalter über eine bestimmte Person bzw. über eine bestimmte Angelegenheit. … kein Nikah [islamischer Ehevertrag] ohne Wali und zwei vertrauenswürdige Trauzeugen (Hadith)

muslimheirat.wordpress.com/category/wali/

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Islam ist Zwangsverheiratung, Wali Mudschbir (der sogenannte nötigende Heiratsvormund). Familienministerium von Malaysia:

Is consent from the bride required before a marriage can be carried out?

Yes, consent from the bride is required for any marriage. For a woman who has never been married before (virgin), the consent comes from her Wali Mujbir (guardian)

Can a virgin girl be forced to enter into a marriage without her consent by the Wali Mujbir?

A virgin girl can be entered into a marriage without her consent by the Wali Mujbir on the condition that the marriage is sekufu and the marriage will not bring dharar syarie to the bride.

Who is a Wali Mujbir?

Wali Mujbir is the natural father (father by birth) or grandfather on the father’s side.

kpwkm.gov.my/faq

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Question: Adakah persetujuan pihak perempuan perlu sebelum sesuatu perkahwinan itu boleh dilangsungkan?

Answer: Ya, persetujuan pihak perempuan adalah perlu sebelum perkahwinan boleh dilangsungkan. Bagi anak dara persetujuannya adalah diberikan oleh walinya iaitu Wali Mujbir.

Question: Adakah seorang anak dara boleh dinikahkan tanpa persetujuannya oleh Wali Mujbir?

Answer: Seorang anak dara boleh dinikahkan tanpa persetujuannya oleh Wali Mujbir dengan syarat perkahwinan yang akan dijalankan itu adalah sekufu dan perkahwinan tersebut tidak mendatangkan dharar syarie terhadap pengantin perempuan. […]

Siapakah yang dimaksudkan dengan Wali Mujbir?

Wali Mujbir ialah bapa atau datuk sebelah bapa dan ke atas.

prpm.dbp.gov.my/Search.aspx?k=hakim&d=19

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جمالي ميتسو، مفتى كوموتيني

Τζεμαλί Μέτσο
Cemali Meço
Dschamali Metscho, Mufti von Komotini (Κομοτηνή, Гюмюрджина Gjumjurdzhina, Gümülcine), Lebzeit 1937 bis 2019

elwatannews.com/news/details/1602249

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جمالي ميتسو مفتي كوموتيني

dar-alifta.org/ar/articles/details/4417/مفتي-الجمهورية-يستقبل-وفدا-رفيع-المستوى-من-الافتاء-اليوناني-لبحث-تعزيز-التعاون-ال

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جمال ميتسو-مفتي كوموتيني

aljazeera.net/news/2010/8/7/أوضاع-الأقلية-المسلمة-باليونان

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Βιβλίο: Κωνσταντίνος Τσιτσελίκης «Η θέση του μουφτή στην ελληνική έννομη τάξη» στο: Δημήτρης Χριστόπουλος (επιμ.), «Νομικά ζητήματα θρησκευτικής ετερότητας στην Ελλάδα». (Εκδόσεις «Κριτική» και ΚΕΜΟ, Αθήνα 1999, σ. 271-329). Ανάλυση του θεσμικού πλαισίου και επισήμανση των πολιτικών παραμέτρων που ρυθμίζουν τη θέση του μουφτή στην ελληνική έννομη τάξη. Προτάσεις για μια μεταρρύθμιση του ισχύοντος πλαισίου η οποία θα σέβεται τις πολιτισμικές ιδιαιτερότητες που πηγάζουν από το Ισλάμ αλλά δεν θα διαιωνίζει αντιλήψεις και πρακτικές που παραβιάζουν τα ανθρώπινα δικαιώματα.

el.wikipedia.org/wiki/Μέτσο_Τζεμαλή

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Γιάννης Κτιστάκις «Ιερός Νόμος του Ισλάμ και μουσουλμάνοι έλληνες πολίτες. Μεταξύ κοινοτισμού και φιλελευθερισμού» (Εκδόσεις «Σάκκουλα», Αθήνα-Θεσσαλονίκη 2006) Σημαντική συμβολή στη μελέτη του ζητήματος. Ο Γ. Κτιστάκις δείχνει πειστικά πως η σύγχρονη ελληνική και διεθνής έννομη τάξη δεν αφήνουν περιθώρια για τη συνέχιση της εφαρμογής της σαρία στη Δ. Θράκη, καθώς, εκτός των άλλων, το νομικό αυτό καθεστώς προσκρούει σε θεμελιώδεις αρχές του Συντάγματος, οι οποίες συνιστούν ταυτόχρονα μέρος των διεθνών δεσμεύσεων της Ελλάδας.

el.wikipedia.org/wiki/Συζήτηση:Μέτσο_Τζεμαλή

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Ιερός Νόµος του Ισλάµ και Μουσουλµάνοι Έλληνες Πολίτες – Μεταξύ κοινοτισµού και φιλελευθερισµού

[ Sacred Law of Islam and Muslim Greek Citizens: Between Communitarianism and Liberalism ]

– Γιάννης Κτιστάκις
– Ioannis Ktistakis (2006)

erschienen in Athen/Thessaloniki bei Sakkoulas Publications (auf Griechisch)

sakkoulas.gr/el/editions/g-ktistakis-ieros-nomos-tou-islam-kai-mousoulmanoi-ellines-polites-2006/

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Das verheiratete Kind

– Uta Keseling

Die Welt, 25.02.2005

“Es war Liebe”, sagt Nurays [Name geändert] Mutter, und auch Nuray, die zwölfjährige Braut in Kopftuch und Blümchenrock, sagt: “Ja, es war Liebe” und versucht, dabei nicht allzu stolz auszusehen. […]

Es soll Liebe gewesen sein, sagen alle, die dazu geführt habe, daß im vergangenen Sommer der 22jährige Levent Metin [Name geändert] die damals elfjährige Nuray aus der armen nordgriechischen Provinz Thrakien heiratete und mit nach Düsseldorf brachte, wo er heute lebt. Alle, das sind Nuray, ihre Familie, der Mufti, der als religiöses Oberhaupt die Trauung besiegelte – und auch das Jugendamt in Düsseldorf, dessen Leiter sagt: “Sie hat ihn wohl freiwillig geheiratet”, und das Mädchen dennoch zurück nach Griechenland brachte. Persönlich.

[…] in Thrakien, wo etwa ein Drittel der 338 000 Menschen Muslime sind. Der Mufti der Universitätsstadt Komotini, Meco Cemali, hat Nurays Hochzeit amtlich besiegelt. Er ist vom griechischen Staat bestellt, sein Amtsgebäude im Zentrum der Stadt ist zugleich Standesamt und Friedensgericht, zuständig für etwa 60 000 Muslime, die Hälfte der Bevölkerung des Bezirks Rodopi. In den 123 dazugehörigen Dörfern verrichten staatlich bestellte Imame Gottesdienste und religiöse Zeremonien.

“Es gibt kein Land, das einem Mufti so weitreichende Kompetenzen einräumt”, sagt der Mufti stolz. In einem kalten, großen, leeren Raum gewährt er unter den obligatorischen Mekka-und-Medina-Postern Audienz. Draußen warten Menschen mit Formularen in der Hand. Er selbst habe seine Imame aufgefordert, Mädchen unter 17 Jahren nicht zu verheiraten, sagt der Mufti. Wenn jedoch ein Mädchen selbst die Heirat unbedingt wolle, nehme er es persönlich psychologisch und physisch in Augenschein und entscheide, ob es reif genug sei. Wenn ja, spräche das islamische Recht nicht gegen die Ehe. Der Mufti sagt: “Dass Zwölfjährige verheiratet werden, kommt nur alle drei oder vier Jahre vor.”

welt.de/print-welt/article495796/Das-verheiratete-Kind.html

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Zwölfjährige bekam in Zwangsehe ein Baby

– Barbara Kirchner

Express, 11.06.2008

Im Jahre 2006 erschien eine aus Griechenland stammende, ethnisch türkische schwangere Elfjährige mit ihrem islamrechtlich angeheirateten 20-jährigen Ehegatten Hassan N. in Düsseldorf. Eilig schickte man die Kindbraut zurück nach Hellas, der Leiter des Düsseldorfer Jugendamts reiste mit.

Vor zwei Jahren tauchte der erste Fall auf: Es ging um eine Elfjährige, die hier mit ihrem 22-jährigen Ehemann lebte. Das Paar meldete sich sogar mit Heiratsurkunde an. Am Mittwoch sollte sich der Grieche Hassan N. (damals 20, heute 22) vor Gericht verantworten, weil er eine 12-Jährige geschwängert hatte. […]

An der griechischen Grenze zur Türkei werden Minderjährige (ein altes Gesetz erlaubt dies) mit Zustimmung der Eltern verheiratet. Die Zwangsehen sind zwar selten. Da sie aber Griechenland als EU-Mitglied absegnet, sind sie auch in Deutschland gültig.

express.de/unglaublicher-fall-zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby-22167452

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Ioannis Ktistakis

Judge of the European Court of Human Rights since 8 March 2021

echr.coe.int/w/ioannis-ktistakis

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Die Scharia (Islam) verbietet die Adoption ( تبني tabannī ), wie die Weltöffentlichkeit am ägyptischen Fall The child Shenouda ( الطفل شنودة ) sah und sieht.

schariagegner.wordpress.com/2022/10/20/schenuda-gehoert-nicht-in-ein-waisenhaus/

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“Retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia!”

Petition vom 21.03.2024, gerichtet an den Gesundheitsminister von Gambia, Herrn Dr. Ahmadou L. Samateh, und an die gambische Ministerin für Angelegenheiten der Frau, für Kinder und Soziales, Frau Fatou S. Kinteh.

change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

schariagegner.wordpress.com/2024/03/21/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia/

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“Unser Nein zu Afghanistans neuer Strafprozessordnung!”

Februar 6, 2026

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10. Februar 2026

Petition
Pet 3-21-05-99999-012411

Unser Nein zu Afghanistans neuer Strafprozessordnung De Mahakumu Dschazayi Osulnama

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Petitionstext

Der Deutsche Bundestag fordere die deutsche Bundesregierung auf, alle vorhandenen rechtlichen und diplomatischen Mechanismen und Möglichkeiten zu nutzen, um zu verhindern, dass die im Januar 2026 bekanntgewordene menschenrechtswidrige und dabei nicht zuletzt frauenfeindliche, kinderfeindliche, Ex-Muslime in Lebensgefahr bringende sowie christenfeindliche neue afghanische Strafprozessordnung (Criminal Procedure Code for Courts, De Mahakumu Dschazayi Osulnama) in Afghanistan fortgesetzt implimentiert wird oder zur Anwendung kommt.

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Petitionsbegründung

“Die Taliban haben den Islam nicht falsch verstanden.”

58 Seiten umfasst die neue Strafprozessordnung Afghanistans. De Mahakumu Dschazayi Osulnama (د محکمو جزايي اصولنامه), Strafprozessordnung für Gerichte ist der Titel der neuen strafrechtlichen Verfahrensordnung für Afghanistan, die seitens der Taliban-Führung im Januar 2026 erlassen und von Hibatullah Achundsada unterzeichnet wurde. Sie hat zum Ziel, die gerichtlichen Prozesse auf Provinzebene landesweit zu vereinheitlichen und nach den Grundsätzen des Islams auszugestalten; diesem wiederum geht es um Belohnung und Bestrafung im Diesseits und vor allem im Jenseits. Auf Erden ist nicht das Volk Souverän, sondern Allah; jeden Bereich des Alltags zu regeln sowie selbst das Anwenden noch der schwersten verhängten Strafen dient der Rettung der Seele möglichst vieler im islamischen Sinne Gottesfürchtiger vor dem ewigen Feuer.

Der Begriff Osulnama (Usool-Nama, Usul-Nama) stammt aus dem Persischen und Arabischen und bedeutet im afghanischen Kontext Reglement, Verfahrenshandbuch. Der persische Bestandteil Nama, wörtlich Name, bedeutet auch Epos (vgl. Schahname, Buch der Könige) oder, wie hier, schlicht Buch. Osul (اصول uṣūl) meint schlicht Prinzipien und in einem juristischen Zusammenhang Rechtsgrundlagen, seitens der allahzentrischen Taliban verwendet, dürfte hier auch auf die Usul al-Fiqh (اصول الفقه, uṣūl al-fiqh) hingewiesen worden sein.

Usul al-Fiqh, wörtlich die Wurzeln des Verstehens, bezeichnet im Islam die Lehre des Umgangs mit den drei wichtigsten Rechtsquellen Koran, Sunna und Idschma (Konsensus der Ulama, der Islamgelehrten), beispielsweise die Frage der Abrogation (nasḫ) in Bezug auf den Koran betreffend (der jeweilige zeitlich jüngere Vers abrogiert jeden zeitlich vorangegangenen Vers, hebt ihn auf, nimmt ihn zurück) oder die Fragen nach Bewertung und Beweiskraft eines Hadith. Kurz gesagt dient der Usul al-Fiqh der Verwirklichung der aus islamischer Sicht nicht menschengemachten, sondern gottgegebenen Scharia; aus den Gesetzeswerken und dem Alltag verschwinde alles Islamwidrige, Heilsgefährdende. Von den Zwölferschiiten und einigen Hanbaliten abgesehen, wird als vierte Quelle der Analogieschluss (qiyās, Qiyas) genannt.

Kabul ist überall – von den bewahrenswerten allgemeinen Menschenrechten, bekundet am 10. Dezember 1948, bleibt nichts übrig, sobald die Juristen der islamischen Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit (Scharia) ungebremst arbeiten. Seit 2021 ist Hibatullah Achundsada Staatsoberhaupt des Islamischen Emirats Afghanistan.

Für das Land am Hindukusch wurden die Weichen in Richtung Scharia bereits vor einem Vierteljahrhundert in der Stadt Bonn am Rhein gestellt, als Gastgeber Deutschland es unterließ, im Rahmen der Gespräche auf dem Petersberg (Bonn Process) der Jahre 2001 bis 2005 und mit dem gebotenen Ziel der Gleichberechtigung auch der afghanischen Frauen, Nichtmuslime und Atheisten, die Durchsetzung der universellen Menschenrechte zu fordern.

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(Gegenwärtig und in Bezug auch auf Syrien versagt die Bundesrepublik wieder. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte dem syrischen Übergangspräsidenten Ahmed “al-Dschaulani” al-Scharaa bereits im November 2025 das Angebot eines Deutschlandbesuchs gemacht, um über den Wiederaufbau Syriens und die Rückführung syrischer Flüchtlinge zu sprechen. Dass die frauenfeindliche, kinderfeindliche, juden- und christenfeindliche, entwicklungsfeindliche und die Rede- und Pressefreiheit verhindernde Scharia aus sämtlichen Paragraphen Syriens geworfen wird, also auch aus den Rechtsbereichen Personenstands-, Familien- und Erbrecht, verlangt der amtierende Bundeskanzler leider nicht. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung war Merz 1985/86 als Richter auf Probe am Amtsgericht Saarbrücken tätig, von 2016 bis März 2020 war er Aufsichtsratsvorsitzender der deutschen Tochtergesellschaft des weltweit größten Vermögensverwalters BlackRock. Seinen für Januar 2026 geplanten Staatsbesuch in Deutschlandbesuch hat der radikalislamische syrische Machthaber angesichts der Kämpfe im eigenen Land kurzfristig allerdings erst einmal abgesagt.)

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Besinnen wir uns auf zwei Ereignisse, die nur 164 Tage voneinander trennen, 23 Wochen und 3 Tage, und auf jene erstaunlich kurze Zeitspanne zwischen der Bekundung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Verkünden des deutschen Grundgesetzes (23. Mai 1949) und widersprechen wir im Geist von AEMR und GG all jenen, die bei der Errichtung der trügerischen und karrieresichernden Kulisse “böser Islamismus – guter Islam” mitbauen.

Selbst das Auswärtige Amt umschleicht Afghanistans menschenrechtliches und entwicklungspolitisches Problem Nummer eins, den Islam, wie die Katze den sprichwörtlichen heißen Brei:

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“Afghanistan steht seit August 2021 de facto unter Kontrolle der Taliban; diese passen die gesellschaftliche Ordnung an ihre Vorstellungen an. Es kommt zu systematischen Menschenrechtsverletzungen, zum Beispiel durch Folter, … Tötungen, Körperstrafen und öffentliche Hinrichtungen. Rechtstaat und Demokratie sind abgeschafft. … Die Pressefreiheit ist deutlich eingeschränkt. Frauen und Mädchen werden systematisch und systemisch diskriminiert.”

(Afghanistan: Politisches Porträt. Auswärtiges Amt am 19. März 2025.)

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Erstaunlich, mit welcher Hartnäckigkeit europäische und nordamerikanische Politiker, TV-Nachrichtensprecher, Fernsehmoderatoren, Verbandssprecher und Kirchenvertreter darauf bestehen, dass die derzeitigen Gesetze Afghanistans und die Politik von Staatsoberhaupt Hibatullah Achundsada nichts mit dem wahren, eigentlichen Islam zu tun und dass die Taliban Koran und Sunna einfach noch nicht richtig verstanden hätten.

“Taliban; diese passen die gesellschaftliche Ordnung an ihre Vorstellungen an.” Das Ministerium von damals Annalena Baerbock und jetzt von Johann Wadephul hat das Thema verfehlt; richtig muss es es heißen: “Taliban; diese passen die gesellschaftliche Ordnung an Allahs Befehl an.”

Islamisches Emirat Afghanistan, diesen Namen trägt der heute auf dem Gebiet von Afghanistan bestehende Staat, der eine Allahkratie ist. Nicht der Mensch, Gott ist Gesetzgeber. Bereits der Ruf nach Volkssouveränität ist ein todeswürdiges Verbrechen. Deutschland darf nicht zum islamischen Recht Afghanistans schweigen, das Frauen entwürdigt und entrechtet und das die ihren Glauben geheimhaltenden afghanischen Christen, mehrere Tausend dieser Menschen könnten das sein, ebenso bedroht wie jeden Islamapostaten oder jeden vermeintlichen Gotteslästerer. Nicht zuletzt alle afghanischen Kinder sind dem Totalitarismus der Herrschaft der Taliban ausgeliefert.

An öffentliche, Männern wie Frauen zugängliche Musikdarbietungen oder gar an Tanzveranstaltungen ist im Afghanistan unter der Herrschaft der Taliban nicht einmal zu denken. Dem Tugendterror fällt unzüchtige oder unbotmäßige Kleidung ebenso zum Opfer wie der Genuss von Wein oder das Glücksspiel; derartig islamisch verbotenes Tun wird mit strengsten Körperstrafen geahndet. Eigentlich jeder Muslim ist Sittenwächter, jedermann ist gehalten, seine Familienangehörigen und Nachbarn auf eingehaltene islamische Orthopraxie (Wohlverhalten) oder aber auf Missetaten hin zu belauern.

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“Die weltweite Akzeptanz der Menschenrechte beruht darauf, dass sie von keinem Kulturkreis ausschließlich für sich reklamiert werden dürfen. Gerade wir in Europa sollten uns hier vor Herablassung hüten, etwa vor dem Vorurteil, dass man von den Entwicklungsländern die Verwirklichung der Menschenrechte nicht erwarten könne. Auch die Notleidenden in den ärmsten Regionen der Welt brauchen den Respekt vor ihrer menschlichen Würde so notwendig wie das tägliche Brot. Nicht selten findet man gerade unter ihnen ein ganz besonders ausgeprägtes Bewusstsein für diese Würde. In Wirklichkeit sind die Menschenrechte das Gut der gesamten Menschheit. Sie sind weder ein Luxus noch ein Privileg noch ein Gnadenakt, der von irgendeiner Regierung gewährt oder zurückgenommen werden könnte. Sie sind im eigentlichen Sinne des Wortes Rechte, erworben mit dem Beginn des Lebens, erwachsen aus der unverwechselbaren Persönlichkeit jedes Einzelnen und aus dem unverzichtbaren Anspruch auf Achtung seiner Würde.”

(Erklärung der Bundesregierung zum 40. Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Bulletin 173-88. 10. Dezember 1988.)

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“Die Menschenrechte als Verfassungsauftrag. In der Bundesrepublik Deutschland werden die Menschenrechte im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geschützt, die durch das Grundgesetz gelegt und durch die Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts fortentwickelt wurde. Die Menschenrechte sind damit zunächst ein Anliegen der innerstaatlichen Verfassungs- und Rechtsordnung. Ihrer Idee nach gelten sie andererseits für alle Menschen. Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes sagt, daß sich das deutsche Volk “zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt” bekennt; der Schutz der Menschenrechte hat damit auch eine internationale Dimension. Die weltweite Förderung und Stärkung der Menschenrechte war darum vor dem Hintergrund des feierlichen Bekenntnisses in Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes seit jeher ein zentrales Anliegen der Außen- und Deutschlandpolitik der Bundesregierung.” “Oberstes Ziel der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung nach außen ist der effektive Schutz der Menschenwürde in aller Welt.”

(Deutscher Bundestag. Unterrichtung durch die Bundesregierung: Menschenrechtsbericht der Bundesregierung für die 11. Legislaturperiode. Drucksache 11/6553. 1. März 1990.)

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Die AEMR ist kein Produkt des legendären Abendlands. Unsere Menschenrechte sind nicht westlich (“okzidental”) oder östlich (“orientalisch”), sondern universell.

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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Q u e l l e n

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22. Januar 2026

رواداری

RAWADARI
(For an equal and peaceful Afghanistan)

Press Release Regarding the Implications of the “The Criminal Procedure Code for Courts” Issued by the Taliban

Rawadari has recently obtained a copy of the “Criminal Procedure Code for Courts” (De Mahakumu Jazaai Osulnama) signed by the Taliban leader, Habatullah Akhundzada, and circulated to the courts at the provincial level across Afghanistan for implementation. The Criminal Procedure Code, issued on 4 January 2026, has been compiled in three sections, 10 chapters, and 119 articles. …

Clause eight of Article 2 of the Criminal Procedure Code describes followers of the Hanafi school of thought [Hanafi jurisprudence] as Muslims, whilst characterising followers of other sects and beliefs that differ from or oppose the “Ahle-Sunna wal-Jama’a” as “mubtadeh” or “heretics”. This discriminatory classification in a country where numerous religious minorities including Jafari Shias, Ismailis, and followers of other Islamic orientations such as Ahl-e-Hadith, as well as non-Muslims such as Sikhs, and Hindus live, directly violates the principle of non-discrimination on the basis of religion and belief. The application of the label of “badaat/bid’ah” and the granting of unlimited powers to the Taliban’s judicial institutions, creates the conditions for widespread repression, deprivation of legal protection, and the imposition of arbitrary punishment against religious minorities.

Moreover, Article 14 of the Criminal Procedure Code has stipulated that in order to server “public interest”, the killing of offenders, including individuals who “defend false beliefs contrary to Islam” or those who invite others to such beliefs” described as maabtadin and corrupters is deemed permissible with the permission of the “Imam”. Likewise, clause two of Article 17, through a general ruling, has deemed “mockery” and “ridicule” of Islamic rulings punishable, and has prescribed a penalty of two years’ imprisonment for perpetrators. This article introduces no criteria for identifying “mockery” or “ridicule”, and grants judges’ broad and arbitrary discretion to punish individuals merely for expressing different and critical viewpoints.

Article 26 of this document states that, followers of the Hanafi school of thought [Hanafi jurisprudence] are not permitted to abandon their belief, and should this matter be proven before a judge, they will be sentenced to two years’ imprisonment. This ruling, which constitutes a clear violation of freedom of religion and belief, … places … Ahl-e-Hadith at risk of arbitrary arrest, trial, and punishment a danger that, given the Taliban’s treatment of these individuals over the past four years, is serious and alarming.

These provisions intensify the narrowing of civic space, widespread suppression of freedom of religion and belief and can lead to an increase in arbitrary arrest, torture, and particularly pressure on religious minorities.

Clause eleven of Article 2, by defining a “baghi” i.e. “rebel” as someone who “strives to spread corruption”, states that “their harm is public [general] and they cannot be reformed without being put to death.” This ruling grants the Taliban’s judicial institutions and other branches of the Taliban government broad and dangerous authority to kill opponents, critics, and human rights activists under this designation, without guaranteeing the right to defence and fair trial.

Furthermore, clause six of Article 4 states that every Muslim “whenever they witness sinners committing a sin, is permitted to proceed with their punishment” a matter which grants even ordinary individuals, morality police officers, and clerics aligned with the Taliban the authority to punish others. …

…, clause 14 of Article 2 states that in crimes of “hudud and diyat” [prescribed punishments and blood money], attention is paid only to “the crime itself” and not to the “personality of the perpetrator”, …

Article 59 of this document, by criminalising “dancing” and “watching it” …

Similarly, Article 13 of the Code, through a vague reference and without providing any necessary explanation, calls for the destruction of “places of {moral} corruption.” …

At the same time, according to Article 40, any person who is present at a “gathering of corruption” even involuntarily, without the meaning of “corruption” being clarified, is considered complicit in the act of “corruption” and deemed punishable. …

Whilst human dignity and the equality of all human beings, non-discrimination, and the absolute prohibition of slavery are amongst the fundamental principles of human rights and among the peremptory norms of international law, Article 9 of the Criminal Procedure Code of Courts effectively divides society into four categories: “scholars” (ulama), “the elite” (ashraf), “the middle class”, and “the lower class”. According to this article, in the event of committing the same crime, the type and severity of punishment is determined not on the basis of the nature of the crime committed, but rather on the basis of the perpetrator’s social standing. For example, if a crime is committed by a religious scholar, it warrants merely an advice, and if committed by someone from the elite, it results in a summons to a court and advice. However, if the same crime is committed by individuals belonging to the “middle class”, they are imprisoned, and if by individuals from the “lower class” of society, in addition to imprisonment, they are also sentenced to corporal punishment. …

Moreover, the Code has also legitimised slavery by mentioning the word “slave” [ghulam] in several sections. As stated in Article 15: “In the case of any crime for which a ‘hadd‘ (prescribed punishment) has not been specified, ta’zir (discretionary punishment) is ruled, whether the criminal is free or a slave…” Likewise, paragraph 5 of Article 4 states that the execution of the “hadd” punishment can be carried out by the “Imam” and the execution of “tazir punishment” can be carried out by the “husband” and the “master” [badaar].

The description of individuals as free and enslaved, and the explicit mention of the word “slave” in this Criminal Procedure Code, constitutes the recognition of an absolutely prohibited legal status that stands in clear contradiction to the principle of equality, human dignity, and all fundamental standards of human rights. Slavery is absolutely and, in all circumstances, prohibited in international law and is considered part of the peremptory norms of international law.

Increase in Corporal Punishment [physical punishment]

In Article 18 and other articles, the punishment of flogging has been prescribed very extensively and without clear limitations. This punishment, constitutes corporal punishment and degrading treatment, which conflicts with the principle of human dignity and the absolute prohibition of torture and cruel punishment. The expansion of such punishment in law seriously increases the risk of systematic violence and the institutionalisation of practices contrary to human rights values within the Taliban’s judicial system.

Suppression of Freedom of Expression and Criminalisation of Opposition and Criticism of the Taliban

Article 19 states that if a person performs a “amal e mubah” i.e “permissible act” [neutral act] that has been prohibited by the Taliban leader, or criticises and objects to “permissible matters”, they are deemed criminal and deserving of punishment. The primary concern is the generality of this provision, which provides the de facto authorities with unlimited powers. In the Taliban’s perspective, the prohibition of women’s education is also part of “permissible matters” [neutral act], and now, according to this Criminal Procedure Code, punishment for criticising this matter has been legalised and formalised. This provision directly violates the right to freedom of expression and thought, and creates grounds for the pursuit, detention, and arbitrary punishment of citizens for expressing their views regarding Taliban policies.

Likewise, clause two of Article 23 of the said document stipulates: “Those who insult the Taliban leaders” will be sentenced to 20 lashes and six months’ imprisonment. …

According to Article 24 of this Criminal Procedure Code, if a person witnesses or has knowledge of “subversive” meetings and activities of “opponents of the regime”, but does not take action against them herself/himself or does not inform the relevant Taliban departments, he/she is criminal, and the judge may sentence the “witness” and the “informed person” to two years’ imprisonment. According to this article, all citizens are obligated to inform the relevant Taliban departments of the movements of Taliban opponents, otherwise they will be punished, a matter which leads to widespread violation of the right to liberty and personal security, and arbitrary detention and punishment of individuals. On the other hand, this principle also contradicts the principles of international humanitarian law, which emphasise the neutrality of civilians, and exposes ordinary citizens to serious danger.

The Risk of Intensifying and Institutionalising Violence against Women and Children

Article 30 of this document only prohibits certain forms of physical violence against children by teachers, specifically cases that result in “bone fracture”, “torn skin”, or “bodily bruising”, and does not explicitly prohibit other forms of physical violence, psychological violence, and sexual violence. Therefore, the Criminal Procedure Code for Courts, instead of prohibiting violence against children, indirectly legitimises the perpetration of other forms of abuse, maltreatment, and punishment of children. This is an approach that contradicts the principle of special protection for children and their human dignity. Similarly, Article 48 states that a father may punish his 10 years old son when the child is acting against his own interest, such as for abandoning prayer and other matters.

Regarding violence against women, the Code has also adopted a discriminatory approach and position. Article 32 states that only if the husband beats the woman with a stick and this act results in severe injury such as “a wound or bodily bruising”, and the woman can prove it before a judge, will the husband be sentenced to fifteen days’ imprisonment. Nevertheless, other types of physical violence, psychological violence, and sexual violence against women have not been explicitly prohibited and have been disregarded in this document.

Moreover, clause 5 of Article 4, regarding the difference between “hadd” and “tazir”, states that “hadd punishment can be executed by the Imam” and “tazir punishment” can be executed by the “husband” and the “master”, which directly legitimises domestic violence by the husband.

Likewise, Article 34 states that if a woman repeatedly goes to her father’s house or that of other relatives without her husband’s permission and does not return home despite her husband’s request, the woman and any member of her family and relatives who has prevented her from going to her husband’s house are deemed criminal and will be sentenced to three months’ imprisonment. This provision, particularly in the case of women who take refuge at their parents’ house and relatives’ homes from violence and maltreatment by their husbands, exposes them to continued domestic violence and strips them of family and community protection, the only remaining protection for women victims of domestic violence in absence of formal and legal remedies. …

Over all, the implementation of the Criminal Procedure Code for Courts, in the absence of any independent and effective internal oversight mechanism, will significantly increase human rights violations, lead to widespread suppression of citizens’ fundamental freedoms and encourage abuse and lawlessness.

Rawadari, calls for the immediate halt of the implementation of the Criminal Procedure Code by the Taliban courts and repelling of this repressive ruling. Rawadari also calls upon the international community, the United Nations, and other relevant international bodies to utilise all legal instruments to prevent the application of this Criminal Procedure Code. …

– RAWADARI (Press Release Regarding the Implications of the “The Criminal Procedure Code for Courts” Issued by the Taliban), 22.01.2026

rawadari.org/press_releases/press-release-regarding-the-implications-of-the-the-criminal-procedure-code-for-courts-issued-by-the-taliban/

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Und hier der Ferman (der Erlass, die Anordnung, das Dekret)

De Mahakumu Dschazayi Osul-Nama
– “Criminal Procedure Code for Courts”

rawadari.org/wp-content/uploads/2026/01/متحدالمآل_ګڼه_۲۲_پښتو،_کال_۱۴۴۷_ق.pdf

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Ein Ferman ist ein Erlass, ein Dekret, eine Vollmacht oder eine Verordnung eines Souveräns in islamischen Ländern. Die Urkunde wird von ihm oder einem seiner damit beauftragten Minister unterzeichnet. Der Begriff hat seinen Ursprung im persischen فرمان / farmān und bedeutet so viel wie „Befehl“, „Verordnung“ oder „Auftrag“.

de.wikipedia.org/wiki/Ferman

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In early January, Taliban officials quietly unveiled a new penal code (the Principles of Criminal Procedures) for implementation by Taliban courts throughout Afghanistan.

Across 58 pages, 10 chapters, and 119 articles, the code institutionalizes oppression and encourages physical punishment of those who have been unjustly criminalized by the regime leaders.

Drawing largely on … Sharia law and aggressive use of fear to cement authority, the new code seeks to enforce absolute obedience to [ letztlich nur Allah verdient im Islam Gehorsam – Anmerkung ] Taliban Supreme Leader Hibatullah Akhundzada. This includes strict adherence to over 200 existing orders and decrees (a significant number of which target women and other marginalized populations). …

Women are relegated as property throughout the document, with things like freedom of movement, religious freedom, and access to basic protections officially denied, according to multiple Afghan-led independent news platforms like Zan Times and Rukhshana Media. Visiting family members without a husband’s permission is subject to a penalty of three months’ imprisonment. …

The Taliban also appear to both acknowledge and permit the use of slavery in Afghanistan. The specific designation of “slave” (Ghulam) is seen across various sections of the code, which in many ways legitimizes slavery and the exploitation of human beings …

– Natalie Gonnella-Platts (Two Minute Take: The Taliban’s new law allows slavery and oppression of Afghans), George W. Bush Institute, 30.01.2026

bushcenter.org/publications/two-minute-take-the-talibans-new-law-allows-slavery-and-oppression-of-afghans

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« Avec leur nouveau Code pénal, les talibans ont légalisé l’esclavage »

INTERVIEW. Shaharzad Akbar, directrice de l’ONG afghane Rawadari, révèle le contenu de ce texte qui instaure l’inégalité des citoyens afghans selon leur sexe, leur classe sociale et leur religion.

– Le Point, 05.02.2026

lepoint.fr/monde/avec-leur-nouveau-code-penal-les-talibans-ont-legalise-lesclavage-C26JYSI4GFEIRPJDLM7TFAKIRM/

facebook.com/LeCourrierDuCedre/posts/-avec-leur-nouveau-code-pénal-les-talibans-ont-légalisé-lesclavage-interview-sha/1213878874285095/

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Es ist ein kompaktes Werk, das die Taliban-Führung kürzlich an die Gerichte in Afghanistan verschickt hat. [ Die neue Strafprozessordnung ] hat nur 58 Seiten mit 119 Artikeln … Gesetzgeber ist gemäß den Islamisten allein Gott.

[ Von den bewahrenswerten allgemeinen Menschenrechten, bekundet am 10. Dezember 1948, bleibt rasch nichts übrig, sobald die Juristen der islamischen Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit (Scharia) an ihre Arbeit gehen. Die Taliban haben den Islam nicht falsch verstanden. Anmerkung. ]

– Ulrich von Schwerin (Die Taliban führen ein neues Strafgesetzbuch ein – mit der Gleichheit vor dem Gesetz ist es vorbei). Neue Zürcher Zeitung (NZZ), 02.02.2026

nzz.ch/international/neues-strafgesetzbuch-der-taliban-ein-rueckschritt-fuer-die-menschenrechte-ld.1922823

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ھیبت الله اخوندزاده
Hibat-Allāh-i Āḫūndzāda

Seit 2021 ist Hibatullah Achundsada Staatsoberhaupt des Islamischen Emirats Afghanistan.

Am 8. Juli 2025 erließ der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehl gegen Achundsada mit dem Vorwurf des Verbrechens gegen die Menschlichkeit wegen der Unterdrückung von Frauen.

de.wikipedia.org/wiki/Hibatullah_Achundsada

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International Criminal Court · ICC
Cour pénale internationale · CPI

Internationaler Strafgerichtshof

08.07.2025

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ICC Pre-Trial Chamber II issues arrest warrants for Haibatullah Akhundzada and Abdul Hakim Haqqani

Today, 8 July 2025, Pre-Trial Chamber II of the International Criminal Court (“ICC” or “the Court”) has issued, in the context of the Situation of Afghanistan, warrants of arrest for Mr Haibatullah Akhundzada, Supreme Leader of the Taliban, and Mr Abdul Hakim Haqqani, Chief Justice of the Taliban, who have exercised de facto authority in Afghanistan at least from 15 August 2021.

The Chamber has found that there are reasonable grounds to believe that Mr Haibatullah Akhundzada and Mr Abdul Hakim Haqqani have committed by ordering, inducing or soliciting the crime against humanity of persecution, under article 7(1)(h) of the Rome Statute, on gender grounds against girls, women and other persons non-conforming with the Taliban’s policy on gender, gender identity or expression; and on political grounds against persons perceived as “allies of girls and women”. These crimes are believed to have been committed on the territory of Afghanistan since the Taliban seized power on 15 August 2021, and have continued until at least 20 January 2025.

Pre-Trial Chamber II considered that the Taliban have implemented a governmental policy that resulted in severe violations of fundamental rights and freedoms of the civilian population of Afghanistan, in connection with conducts of murder, imprisonment, torture, rape and enforced disappearance. While the Taliban have imposed certain rules and prohibitions on the population as a whole, they have specifically targeted girls and women by reason of their gender, depriving them of fundamental rights and freedoms. Specifically, the Taliban severely deprived, through decrees and edicts, girls and women of the rights to education, privacy and family life and the freedoms of movement, expression, thought, conscience and religion. …

icc-cpi.int/news/situation-afghanistan-icc-pre-trial-chamber-ii-issues-arrest-warrants-haibatullah-akhundzada

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“Afghanistan verfügt über beachtlichen ethnischen und kulturellen Reichtum. Die Bevölkerung, rund 40 Millionen, setzt sich aus Paschtunen, Tadschiken, Usbeken, Hazara, Turkmenen und weiteren Bevölkerungsgruppen zusammen. Amtssprachen sind Dari und Paschto. Afghanistan ist ein Staat mit 34 Provinzen, die in Distrikte gegliedert sind. Afghanistan steht seit August 2021 de facto unter Kontrolle der Taliban; diese passen die gesellschaftliche Ordnung an ihre Vorstellungen an. Es kommt zu systematischen Menschenrechtsverletzungen, zum Beispiel durch Folter, außergerichtliche Tötungen, Körperstrafen und öffentliche Hinrichtungen. Rechtstaat und Demokratie sind abgeschafft. Es besteht ein faktisches Demonstrationsverbot. Die Pressefreiheit ist deutlich eingeschränkt. Frauen und Mädchen werden systematisch und systemisch diskriminiert. Ihnen ist der Besuch säkularer Oberschulen ab der 7. Klasse sowie der Zugang zu Universitäten untersagt. Ferner bestehen für Frauen Beschäftigungsverbote bei NGOs und den Vereinten Nationen sowie Besuchsverbote von öffentlichen Badehäusern, Schönheitssalons, Restaurants und Parkanlagen.”

– Afghanistan: Politisches Porträt. Auswärtiges Amt, am 19.03.2025

auswaertiges-amt.de/de/service/laender/afghanistan-node/politisches-portraet-204718

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Es war seine erste offizielle Reise in die Golfregion: Bundeskanzler Friedrich Merz hat Saudi-Arabien, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate besucht. Die Reise des Bundeskanzlers unterstreicht: Stabilität im Nahen und Mittleren Osten liegt im deutschen Interesse. Die Bundesregierung will die Beziehungen zu den drei Golfstaaten stärken und vertiefen. Der Bundeskanzler hat sich zunächst in Saudi-Arabien mit Kronprinz Mohammad bin Salman zu einem persönlichen Gespräch getroffen. Tags drauf reiste er nach Katar, wo er mit dem Emir von Katar, Scheich Tamim bin Hamad Al-Thani, zusammenkam. Abschluss seiner Reise war Abu Dhabi in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) sein. Dort traf der Kanzler den Präsidenten der VAE, Mohammed bin Zayed. Der Aufbau strategischer Partnerschaften, die Stärkung bilateraler Beziehungen und gemeinsame Anstrengungen für Frieden und Stabilität in der Golfregion standen als Leitmotive über der Reise, wie der Kanzler erklärte. Er sieht die Reise zudem in einem größeren Zusammenhang: “Wir brauchen solche Partnerschaften, mehr denn je in einer Zeit, in der zunehmend Großmächte die Politik bestimmen.” (Reise des Kanzlers nach Saudi-Arabien, Katar und in die Vereinigten Arabischen Emirate: Strategische Partnerschaften stärken. Bundesregierung am 6. Februar 2026.)

bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskanzler-golfreise-2405356

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“Ich freue mich, dass ich die vorletzte Station meines Besuches beim Unternehmen ADNOC machen kann, nachdem ich gerade eben ein sehr ausführliches, langes, sehr gutes Treffen mit dem Präsidenten hatte.”

– Bundeskanzler Friedrich Merz

bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressestatement-kanzler-merz-abu-dhabi-2406054

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Die Abu Dhabi National Oil Company (شركة بترول أبو ظبي الوطنية Šarikat Bitrūl Abū Ẓaby al-Waṭaniyya; kurz ADNOC, أدنوك / Adnūk) ist ein Unternehmen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) mit Sitz in Abu Dhabi. ADNOC ist ein staatseigener Ölkonzern mit über 90 Prozent Anteil an den landesweiten Erdöl- und Erdgasreserven und dabei der weltweit zwölftgrößte Erdölproduzent. Anfang Januar 2023 wurde mitgeteilt, dass der Chief Executive Officer (CEO) der ADNOC Sultan Ahmed Al Jaber den Vorsitz der 28. UN-Klimakonferenz (COP 28) übernehmen solle. Sie fand vom 30. November bis 13. Dezember 2023 in Dubai statt, der Hauptstadt des Emirats Dubai.

de.wikipedia.org/wiki/Abu_Dhabi_National_Oil_Company

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“Wir wollen niemand in den Schatten stellen, aber wir verlangen auch unseren Platz an der Sonne.”

– Bernhard von Bülow in einer Reichstagsdebatte am 6. Dezember 1897 zur deutschen Kolonialpolitik

de.wikipedia.org/wiki/Platz_an_der_Sonne

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19.03.2025

Afghanistan: Politisches Porträt

Auswärtiges Amt

auswaertiges-amt.de/de/service/laender/afghanistan-node/politisches-portraet-204718

afghanistan.diplo.de/af-de/laenderinfos/politisches-portraet

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Erklärung der Bundesregierung zum 40. Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Bulletin 173-88. 10.12.1988.

bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/erklaerung-der-bundesregierung-zum-40-jahrestag-der-verabschiedung-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte-784818

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Deutscher Bundestag. Unterrichtung durch die Bundesregierung: Menschenrechtsbericht der Bundesregierung für die 11. Legislaturperiode. Drucksache 11/6553. 01.03.1990.

dserver.bundestag.de/btd/11/065/1106553.pdf

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Für ein Syrien ohne Scharia

Dezember 9, 2024

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دستور سوريا
dustūr sūriyā

Constitution of Syria
Constitution syrienne

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Petition

— sowie als offener Brief

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Pet 3-20-05-06-035004

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Petitionstext

Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um für Syrien eine mit den allgemeinen Menschenrechten (AEMR, bekundet am 10. Dezember 1948) in Übereinstimmung stehende Verfassung zu erreichen. Zu diesem Zweck ermutigt die deutsche Bundesregierung die Regierung Syriens dahingehend, in der künftigen Verfassung auf eine Bezugnahme auf das Islamische Recht (Scharia) zu verzichten (vgl. derzeit Article 3 (2) Islamic jurisprudence shall be a major source of legislation). Niemand darf gegen seinen Willen zu einer religiösen Eheschließung gedrängt werden, vielmehr muss jedem volljährigen (ab 18 Jahre) Einwohner Syriens, ob Mann oder Frau, die Möglichkeit offenstehen, eine standesamtliche Ehe einzugehen.

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Petitionsbegründung
— auch als offener Brief

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Teil 1
— 09.12.2024

Im Sinne einer erfolgreichen Durchsetzung allgemeiner Menschenrechte und damit nicht zuletzt im Sinne einer syrischen Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie im Sinne einer baldmöglichen Gleichberechtigung und Chancengleichheit für Christen, Juden, Drusen, Alawiten, Jesiden, Freidenker oder Atheisten in Syrien ist es wichtig, dass das Land nach dem Sturz des Herrschers Baschar al-Assad eine Verfassung ohne Schariavorbehalt erhält.

Die Schwierigkeit liegt darin, dass der genuin totalitäre und frauenfeindliche Islam eine Vollständigkeit der Gestaltung der Gesellschaft verlangt, und weder eine teilweise Scharia kennt und anerkennt noch Teile der Scharia. Sobald aber das Islamische Recht bzw. das Wort Scharia in den ersten Artikeln der künftigen Staatsverfassung Syriens erscheint oder ihr als Präambel vorangestellt ist, wird, so ist es in vielen, allzuvielen Staaten der Welt der Fall, eine Entrechtung und Entwürdigung der Frauen und Christen die Folge sein, werden Frauenrechtlerinnen oder Islamkritiker bedroht werden, wird eine ihren Namen verdienende Philosophie der Selbstzensur weichen und die Pressefreiheit dem Flüsterwitz.

Im Islam gibt es nur und genau einen Schöpfer, eine unteilbare Schöpfung, eine bei Gott anerkannte Religion (Islam), eine Umma, ein unteilbares Schöpfungswollen (Scharia), ein unteilbares Rahmenwerk für legitime menschengemachte Gesetze (auch Scharia).

Die Scharia ist unteilbar als Allahs Wollen und Befehl, Allahs Schöpfungsaufbau und Gesetzlichkeit. Die Scharia umfasst alle Lebensbereiche der Menschen, in ihrem Anspruch auf Wohlverhalten und Rechtsprechung nenne man sie totalitär. Über Teile der Scharia zu reden ist beinahe so, als dürfe der Mensch aus dem Schöpfergott oder der Geschöpflichkeit den einen oder anderen Teil herausschneiden oder als misslungen erklären oder für unbrauchbar.

Der in seiner Konsequenz stets alle Nichtmuslime herabwürdigende und entrechtende sowie frauenfeindliche Schariavorbehalt in den Verfassungen vieler heutiger Staaten macht unmissverständlich deutlich, dass aus islamischer Sicht nicht der Mensch, sondern Allah Gesetzgeber ist. Wo Allah Regent ist, ist die Forderung nach Volkssouveränität Krieg gegen Gott (محاربة muḥāraba bzw. حرابة ḥirāba) und Verderbenstiften auf Erden (فساد في الأرض fasād fil-arḍ). Um erfolgreich aus der Dschahiliyya herauszutreten, verlangt die gottgegebene Gesetzlichkeit (Scharia) auf Erden das Implementieren und Anwenden (Fiqh) schariakonformer Gesetze, und wiederum hat nicht lediglich das Personenstands-, Ehe- und Familienrecht islamkompatibel zu sein, sondern ist jeder Paragraph zu islamisieren, letztlich auch im Strafrecht.

Die muslimische Frau muss den Hidschab (حجاب) tragen, sie verliert bei Trennung ihre Kinder an die Familie des Mannes, ihre Stimme hat vor Gericht nur den halben Wert, sie erbt nur die Hälfte im Vergleich zu ihrem Bruder, das ist alles, was 14 Jahrhunderte islamischer Ausdeutung (Omid Nouripour: “Interpretationsmöglichkeiten”) der Muslima anbieten können. Ein Nichtmuslim ist ein Wesen sittlich und rechtlich geringeren Wertes, als ein Dhimmi, oder als Harbi rechtlos. Der Islamapostat (مرتد murtadd) hat eigentlich kein Recht auf Leben.

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“The religion of the President of the Republic is Islam; Islamic jurisprudence shall be a major source of legislation; The State shall respect all religions, and ensure the freedom to perform all the rituals that do not prejudice public order; The personal status of religious communities shall be protected and respected.”

— Syrian Arab Republic: Constitution, 2012, Article 3

refworld.org/legal/legislation/natlegbod/2012/en/90331

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وأن يكون الفقه الإسلامي مصدرًا رئيسيًا للتشريع

Der Fiqh [als die auf der gottgegebenen Scharia gründende Normenlehre und Rechtsprechung des Islam] soll eine Hauptquelle der Gesetzgebung sein.

ar.wikipedia.org/wiki/دولة_علمانية

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Soweit dieses geboten gewaltlos möglich ist, sollte die Bundesrepublik Deutschland jetzt alles in ihrer Macht stehende tun, um für Syrien eine mit den universellen Menschenrechten in Übereinstimmung stehende Verfassung zu erreichen, was besonders wichtig ist angesichts einer Religion, die jeden Bereich des Lebens regelt, angesichts einer Lehre über Lohn und Strafe im Diesseits und vor allem im Jenseits.

Das seinem Verständnis nach bis zum Tag der Auferstehung (يوم القيامة yaum al-qiyāma) gültige Menschenbild und Gesellschaftsverständnis sollten Deutschlands Parlamentarier, Journalisten und Lehrer vergleichen mit demjenigen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR, 10.12.1948) oder demjenigen des deutschen Grundgesetzes (GG, 23.05.1949).

In einer freiheitlichen Demokratie stehen jedem einzelnen Menschen alle, öffentlich wie parlamentarisch ausgehandelten, Rechte und Freiheiten zu, mag er einer Religion angehören oder nicht, mag er die Religion gewechselt haben oder zu wechseln beabsichtigen.

Für ein freies Syrien.

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Teil 2
— ebenfalls vom 09.12.2024

Man bedenke, dass Syriens vielleicht gar nicht so wenige neue (konvertierte) Christen, ebenso wie seine aus einer muslimischen Familie stammenden Atheisten sehr islamisch als Murtaddūn (Islamapostaten) geschmäht werden und dass sich einige dieser oft im Verborgenen oder unter Bedrohung lebenden Syrer bewusst als Ex-Muslime verstehen. Es ist für das Land wichtig, zu einem Begriff vom Bürger (le citoyen, la citoyenne) und vom Staatsangehörigen zu gelangen, welcher seine Daseinsberechtigung auch ganz unabhängig von Herkunft oder Konfession hat und der sich in der Presse und in den Schulbüchern Syriens widerspiegelt.

Der Fehler der ersten Afghanistankonferenz darf sich nicht wiederholen. Die Konferenz auf dem Bonner Petersberg stellte einen Fünf-Punkte-Plan für die politische Übergangsphase in Afghanistan zusammen, der die Worte Säkularität, Scharia, Fiqh oder Islam schüchtern vermied und den der UN-Sicherheitsrat am 14. November 2001 bestätigte.

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“Der Sicherheitsrat … bekundet seine nachdrückliche Unterstützung für die Anstrengungen des afghanischen Volkes, eine neue Übergangsverwaltung einzurichten, die zur Bildung einer Regierung führt; beide solltendie Menschenrechte aller Afghanen ungeachtet des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit oder der Religion achten …”

— Resolution 1378 (2001) vom 14. November 2001)

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Im Petersberg-Prozess (Bonn Process) der Jahre 2001 bis 2005 hätte man die Scharia, das Islamische Recht unzweideutig zurückweisen müssen.

Die Artikel einer Verfassung wie auch die Paragraphen der Gesetze dienen in einer freiheitlichen Demokratie dem friedlichen und glücklichen Zusammenleben aller Menschen, nicht der Abwehr böser Geister oder der Rettung der Seele vor dem ewigen Feuer.

Für ein freies Syrien.

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Teil 3
— nachgereicht am 31.12.2024

Die Scharia (Islam) verbietet die Adoption ( تبني tabannī ), wie die Weltöffentlichkeit am ägyptischen Fall The child Shenouda ( الطفل شنودة ) sah und sieht. Die islamischen Gelehrten begründen das Adoptionsverbot mit der 33. Sure von Allahs Rede (Koran). Der Deutsche Bundestag fordere die Bundesregierung auf, der Regierung des sich in Erneuerung oder Umgestaltung befindlichen Staates Syrien zu verdeutlichen, dass Deutschland sehr an einem künftigen Syrien gelegen ist, in dem außerehelich geborene Kinder oder Kinder aus einer gemischtkonfessionellen Ehe oder Beziehung gegenüber Kindern muslimischer oder christlicher Eltern nicht benachteiligt sind, sondern ein vollumfängliches Recht auf Ausweisdokumente, das aktive wie passive Wahlrecht, das Recht auf das Eingehen einer Ehe sowie das ungeschmälerte Recht auf Schulbildung und Hochschulzugang erlangen. Deutschland fordere Syrien zusätzlich dazu auf, im künftigen Verfassungsrahmen und Gesetzeswerk die Adoption möglich zu machen, selbstverständlich bei vollem Recht auch des Adoptivkindes auf das Erbe, auf Ausweispapiere, das Wahlrecht sowie Schulbesuch und Hochschulbesuch.

Der Islam kennt für das muslimische Mädchen keine untere Altersgrenze zum Heiraten oder vielmehr Verheiratetwerden und gestattet dem muslimischen Ehemann den Vollzug der Ehe nach Eintritt ihrer religiösen Reife oder Geschlechtsreife bzw. sobald die Braut achteinhalb Jahre alt geworden ist (neun Mondjahre). Der Deutsche Bundestag fordere die Bundesregierung auf, der syrischen Regierung unzweideutig mitzuteilen, dass Deutschland sehr an einem künftigen Syrien gelegen ist, in dem erst nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres eine Ehe eingegangen werden kann.

Ganz im Sinne der universellen Menschenrechte gewährleistet eine freiheitliche Demokratie dem Einzelnen, der Junge oder Mädchen ist oder der Mann ist oder Frau, die vollen Grundrechte und Freiheitsrechte und zeitigen der Grad der jeweils eingehaltenen oder nicht eingehaltenen islamischen Orthopraxie (Wohlverhalten nach den Vorgaben von Sure und Hadith) oder der Grad der jeweiligen Frömmigkeit keine rechtlichen Folgen. Der Deutsche Bundestag fordere die Bundesregierung auf, der syrischen Regierung mitzuteilen, dass Deutschland sehr an einem künftigen Syrien gelegen ist, in welchem für Frauen das Tragen des Hidschab im öffentlichen Raum Syriens keine Pflicht wird, Hidschab ( حجاب ḥiǧāb ) meint hier die der muslimischen Frau ab dem Alter von neun Mondjahren islamisch vorgeschriebene Bedeckung des Körpers mindestens bis auf Hände und Gesicht. Für Syriens Berufsschulen und Hochschulen sowie für den gesamten öffentlichen Raum einschließlich der Busse und Eisenbahnen darf es keine Vorschrift für eine Geschlechtertrennung geben.

Nur ein Syrien ohne Scharia ist ein freies Syrien.

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Teil 4
— 03.01.2025

Knapp einen Monat nach der Flucht des syrischen Diktators Baschar al-Assad bieten die Außenminister Deutschlands und Frankreichs den neuen, radikal islamisch orientierten Machthabern Unterstützung an und werben für eine Beteiligung aller oder möglichst vieler Bevölkerungsgruppen am Übergangsprozess, so kann man es der heutigen Presse entnehmen. Möglichst viele? Und die anderen Bevölkerungsgruppen? Und warum werden zwar Gruppenrechte angedeutet, aber Individualrechte noch nicht einmal erwähnt? Nein, ob in Syrien oder in Deutschland, die Menschen brauchen allgemeine Menschenrechte und freiheitliche Bürgerrechte, keine Hinterzimmergespräche über Bevölkerungsgruppen oder syrische christliche Bürger oder syrische Muslimbürger oder weitere Sorten Mensch. Im Islam sind auch die Frauen eine Sorte Mensch.

Die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock sagt: “Es braucht jetzt einen politischen Dialog unter Einbeziehung aller ethnischen und religiösen Gruppen.”

Wortwechsel statt Schusswechsel. Insbesondere in Kriegsgebieten oder Krisengebieten ist es richtig, miteinander ins Gespräch zu kommen. Doch sobald in der zumal deutschen Politik ein grenzenloser Lobgesang auf den Dialog hörbar wird, sollte man sich an die universell menschenrechtliche Forderung “Keine Toleranz der Intoleranz” erinnern oder an den Satz von Christian Wallner “Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein.”

Wer die allgemeinen Menschenrechte ernst nimmt, setzt sich nicht vorrangig für Gruppenrechte ein, sondern für Individualrechte. Sobald Deutschland, beispielsweise in Bezug auf Syrien, über Gruppen redet, über Menschensorten, verfestigt bzw. befördert es die segmentierte Stadt mit ihrem alawitischen Viertel, ihrem syrisch-orthodoxen Viertel, usw., und verfestigt bzw. befördert Deutschland in Bezug auf den gesamten Staat Syrien das Wiederauferstehen des osmanischen Millet-Systems (zu arabisch Milla ( ملة ), Mehrzahl Milal ( ملل ), Religionsvolk). Der Islam entwürdigt und entrechtet jeden Angehörigen des bzw. eines Ahl al-Kitab (“Volk der Schrift”), ein Jude oder Christ ist gemeint, als einen Dhimmi. Eine osmanische jüdische Millet gab es. Ein jesidisches Territorium aber war und ist islamrechtlich “Haus des Krieges”, Dar al-Harb ( دار الحرب dāru l-ḥarb ).

Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) ist am frühen Morgen vom Flughafen Larnaka auf Zypern in die syrische Hauptstadt Damaskus aufgebrochen. Ihr französischer Kollege Jean-Noël Barrot reist aus Beirut an. Einen Neuanfang könne es nur geben, wenn die neue Gesellschaft allen Syrerinnen und Syrern einen Platz im politischen Raum einräume, erklärte Baerbock vor ihrem Abflug. Frauen und Männer, gleich welcher ethnischen oder religiösen Gruppe, sollten Rechte gewährt werden und Schutz bekommen. Welche Rechte, irgendwelche? Islamische Rechte?

Jetzt, wo in Syrien die allgemeinen Menschenrechte leider noch nicht durchgesetzt sind, nach irgendeinem Schutz zu rufen, müsste zunächst klären, wer denn Schutz benötigen soll und vor wem. Soll aus Frau Baerbocks Sicht ja vielleicht jede syrische Minderjährige (unter 18 Jahre) Schutz vor dem Verheiratetwerden erhalten, oder jede Muslima, die sich weigert, den islamisch vorgeschriebenen Hidschab zu tragen? Fordert Deutschlands Außenministerin den Schutz auch für jeden syrischen Ex-Muslim oder Islamkritiker?

Es ist anzunehmen, dass HTS aus ihrer Sicht der Bevölkerung Syriens “Schutz” bieten will vor dem Frevel von Meinungsfreiheit, Philosophie, Psychoanalyse oder moderner Pädagogik. Meint unsere Außenministerin jenen schariagemäßen Schutz der muslimischen Tochter oder Ehefrau, den nur der Wali ihr bieten kann, ihr stets männlicher Besitzer und Vormund?

Und auch irgendeine “Einbeziehung der Frauen” fordert Ministerin Baerbock. Dass die Muslima ohne Erlaubnis ihres Ehemannes das Haus nicht verlassen darf, kritisiert Baerbock nicht oder sie weiß es nicht.

Die islamischen halbierten Frauenrechte, nur halb so viel vom Erbe wie ihr Bruder, ein halber Wert ihrer Zeugenaussage vor Gericht, sind auch “Rechte”, die inschallah sogar vor dem Höllenfeuer schützen. Das System der Dhimma gewährleistet ja gerade den berüchtigten islamischen “Schutz”, jedenfalls solange die Dschizya bezahlt wird, das vom Dhimmi an die Muslime zu entrichtende Schutzgeld. Deutsches Gerede über Rechte und Schutz reicht nicht.

Gleiche Rechte für den Syrer, sei er Muslim, Christ, Jeside oder Atheist, und dabei die Gleichberechtigung von Mann und Frau! Das muss Deutschland jetzt von HTS fordern. HTS ist die Abkürzung für Hayat Tahrir al-Scham ( هيئة تحرير الشام Haiʾat Taḥrīr aš-Šām ), Organisation zur Befreiung der Levante, Komitee zur Befreiung Syriens.

Es reicht nicht, wenn Deutschlands Außenministerin dazu aufruft, dass die Rechte der Menschen eingehalten werden sollen, solange sie offen lässt, ob die von Allah den Menschen eingeräumten Rechte gemeint sind oder die allgemeinen Menschenrechte.

Ob die Scharia, bzw. ob der menschengemachte Fiqh als die Rechtsanwendung der gottgegebenen Scharia, die (!) Hauptquelle der Rechtsprechung (Sharia as the (!) main source of legislation) oder eine (!) Hauptquelle der Rechtsprechung ist (Sharia as a (!) main source of legislation), die Weichen in Richtung Hakimiyyat Allah (Gottesherrschaft, Allahkratie) sind gestellt und weder eine Gleichberechtigung von Mann und Frau ist möglich noch Pressefreiheit oder eine ihren Namen verdienende Wissenschaft, Schule oder Universität.

Ob Syrien oder Deutschland, nur ein Staat mit einer Verfassung ohne Schariavorbehalt kann eine freiheitliche Demokratie sein.

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Teil 5
— 06.01.2025

Kein Islam ohne weibliche Genitalverstümmelung (FGM, female genital mutilation, Typen I, II, II, IV), wer den Islam integrieren will, integriert auch die FGM. Die islamische Hurma ( حرمة ḥurma ) meint eben nicht körperliche Unversehrtheit nach Maßgabe einer wissenschaftlich orientierten Gesundheitspolitik, im Einklang mit einer ihren Namen verdienenden Medizin oder mit der AEMR (Allgemeine Erklärung der Menschenerechte).

Die vier sunnitischen Rechtsschulen anerkennen sich wechselseitig, keine von ihnen lehnt die FGM ab. Die Hanafiten und Hanbaliten bewerten die weibliche Beschneidung, wir sagen die islamische weibliche Genitalverstümmelung, als Ehrenhaftigkeit, ehrbar, arab. makrama ( مكرمة makrama ), engl. a nobility, noble, honorable. Die Malikiten nennen sie religiös empfohlen, mandub ( مندوب mandūb ), mustahabb ( مستحب mustaḥabb ). Dem schafiitischen Madhhab gilt die weibliche Beschneidung als wadschib ( واجب wāǧib ) bzw. fard ( فرض farḍ ), als religiös verpflichtend, engl. obligatory, mandatory, weshalb in (mindestens dem irakischen Teil von) Kurdistan und weshalb in Dagestan, Somalia, Indonesien, Malaysia und teilweise in Ägypten und Saudi-Arabien (Hedschas, Asir, Tihama) die FGM praktiziert wird und der Kampf für genitale Unversehrtheit dort besonders schwierig ist. Innerhalb der Schiiten praktizieren die aus dem südlichen Asien stammenden, heute weit verbreiteten Dawudi Bohra die ihnen religiös verpflichtende weibliche Genitalverstümmelung, vgl. in den USA Jumana Nagarwala und Fakhruddin Attar oder in Australien Sheikh Jabbir Vaziri.

Die islamische FGM wird chitan al-inath ( ختان الإناث ḫitān al-ināṯ ) oder chitan al-banat ( ختان البنات ḫitān al-banāt ) genannt, seltener chafd oder chifad, ( خفض ḫafḍ ), ( خفاض ḫifāḍ ), in Indonesien sunat perempuan oder khitan bagi wanita, bei den Dawudi Bohra Chatna (khatna).

Im Irak gibt es die weibliche Genitalverstümmelung in den kurdischen Gebieten und vielleicht nicht nur dort, im Iran beispielsweise in der Provinz Hormozgan und im Nordwesten des Landes im Bezirk Mahabad (unter den Kurden als sunnitisch-schafiitischen Muslimen), in Saudi-Arabien kommt die FGM vermutlich in allen Teilen des Landes vor und ist sehr verbreitet bei den Schafiiten, die dort vor allem im Hidschaz, im Asirgebirge und in der küstennahen Tihama siedeln.

In Bezug auf Syrien und seine Landesteile und Ethnien ist noch zu erforschen, welche Bedeutung bzw. Verbreitung die FGM hat. Wichtig bleibt überall auf der Welt, also auch in Syrien oder in Deutschland, jede (!) Form der weiblichen Genitalverstümmelung zu bekämpfen und alle Versuche, die eine oder andere, angeblich harmlose Form von FGM (“Beschneidung”) zwecks Straffreistellung zu bagatellisieren, zurückzuweisen.

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Formen (Typen) der weiblichen Genitalverstümmelung oder FGM (female genital mutilation)

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Typ I · teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris (Klitoridektomie) und/oder der Klitorisvorhaut (Klitorisvorhautreduktion).

Typ Ia · Entfernung der Klitorisvorhaut
Typ Ib · Entfernung der Klitorisvorhaut und der Klitoriseichel

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Typ II · teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris und der inneren Schamlippen mit oder ohne Beschneidung der äußeren Schamlippen (Exzision).

Typ IIa · Entfernung der kleinen Schamlippen
Typ IIb · Entfernung der kleinen Schamlippen und ganz oder teilweise Entfernung der Klitoriseichel
Typ IIc · Entfernung der kleinen und großen Schamlippen und ganz oder teilweise der Klitoriseichel

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Typ III · (auch Infibulation): Verengung der Vaginalöffnung mit Bildung eines deckenden Verschlusses, indem die inneren und/oder die äußeren Schamlippen aufgeschnitten und zusammengefügt werden, mit oder ohne Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris.

Typ IIIa · Abdeckung durch Aufschneiden und Zusammenfügung der kleinen Schamlippen
Typ IIIb · Abdeckung durch Aufschneiden und Zusammenfügung der großen Schamlippen

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Typ IV · In dieser Kategorie werden alle Praktiken erfasst, die sich nicht einer der anderen drei Kategorien zuordnen lassen. Die WHO nennt beispielhaft das Einstechen, Durchbohren (Piercing), Einschneiden (Introzision), Abschaben sowie die Kauterisation von Genitalgewebe, das Ausbrennen der Klitoris oder das Einführen ätzender Substanzen in die Vagina.

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Der Hadith

Der Begriff Hadith ( حديث ḥadīṯ ), wörtlich Erzählung, Bericht, Mitteilung, Überlieferung, bezeichnet die Überlieferungen der Aussprüche und Handlungen des islamischen Propheten sowie der Aussprüche und Handlungen Dritter, die Mohammed stillschweigend gebilligt haben soll. Der Singular Hadith wird sowohl für eine einzelne Überlieferung verwendet als auch für die Gesamtheit der Überlieferungen. Der Plural im Deutschen lautet neben der Kollektivform Hadith auch Hadithe ( أحاديث aḥādīṯ ) für hervorgehobene Einzelberichte.

Die große Bedeutung der Hadithe im Islam ergibt sich daraus, dass die Handlungsweise (Sunna) des Propheten für alle Muslime richtungsweisenden (normativen) Charakter besitzt (Mohammed als unbedingt nachzuahmendes Vorbild) und nach dem Koran die zweite Quelle der islamischen Rechtslehre (Fiqh) darstellt. Die Hadithe gelten als das Mittel, über das sich alle nachkommenden Generationen bis zum Tag der Auferstehung über diese rechte (und vielleicht vor dem Höllenfeuer schützende) Handlungsweise informieren können. Darum gehören die Hadithe zu den wichtigsten Inhalten des Studiums des alle Lebensbereiche reglementierenden islamischen Rechts (gottgegebene Scharia, menschlich anzuwenden als der Fiqh).

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الأحكام الخمسة
al-aḥkām al-ḫamsa

al-Ahkam al-Chamsa, die fünf Beurteilungen

Die fünf Beurteilungen dienen der islamischen Rechtsgelehrsamkeit (fiqh) zur normativen Einstufung und jenseitszentrierten Bewertung menschlicher Handlungen. Die fünf Kategorien zeigen den jeweiligen Grad der Verpflichtung an, den Grad des Taklif ( تكليف taklīf ). Jede menschliche Handlung und eigentlich jeder Sachverhalt des Lebens wird einer der folgenden Kategorien zugeteilt:

• obligatorisch (farḍ oder wāǧib), pflichtmäßige Handlungen zu beachten und auszuführen wird einerseits vor dem Tod und zum anderen und endgültig im Jenseits belohnt, sie zu unterlassen wird auf Erden, um auch hierbei dem Willen Allahs zu entsprechen, nach Scharia bzw. Fiqh bestraft, später vielleicht mit einem endlosen Aufenthalt in der Hölle,

• empfohlen (mandūb), bzw. erwünscht (mustaḥabb), bzw. sunna, nach islamischer Lehre (Rechtslehre!) wird der Muslim für das Unterlassen empfohlener Handlungen zwar nicht bestraft, für die durchgeführte entsprechende Handlung hingegen belohnt,

• erlaubt (ḥalāl oder mubāḥ), alle Dinge und Handlungen, die islamrechtlich (islamisch) zulässig sind,

• verpönt (makrūh), der Muslim wird für eine solche Tat zwar nicht bestraft, für ihr Unterlassen hingegen belohnt,

• verboten (ḥarām oder maḥẓūr), eine derartige Handlung zu unterlassen wird belohnt, sie auszuführen hingegen bestraft, im Diesseits und im Jenseits.

Das Begriffspaar haram halal (ḥarām, ḥalāl) ist im Islam von grundlegender Bedeutung. Haram und halal sind sozusagen der Binär-Code des die muslimische Umgebung und letztlich Gott zufrieden stellenden oder aber erzürnenden menschlichen Verhaltens, mit dem Begriffspaar wird sowohl in Bezug auf Handlungen als auch Objekte ein öffentlich überprüfbares Wohlverhalten definiert, das äußerst folgenreich ist, nämlich ausschlaggebend in Bezug auf die Belohnung oder aber Bestrafung im Diesseits (Dunya) und vor allem im Jenseits (Achira).

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Islamic FGM

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm Atiyya, Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

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أشمِّي ولا تنهَكي
ašimmī wa-lā tanhakī
[Cut] slightly and do not overdo it
[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن
iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
Cut [slightly] without exaggeration
Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

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Man falle auf islamradikale Nebelwerfer wie Nuh Ha Mim Keller (“not the clitoris itself, as some mistakenly assert”) oder Asiff Hussein (“an Islamic practice that brings untold benefits to women, eine islamische Praxis, die den Frauen unerhörte Wohltaten schenkt”) nicht herein, selbstverständlich muss es islamrechtlich – islamisch – nicht beim Wegschneiden der Klitorisvorhaut bleiben, sondern kann das weibliche Zentrum der Lust amputiert oder teilamputiert werden, die Klitoris, arabisch Bazr baẓr (Mehrzahl Buzur buẓūr). Die die FGM-Typen I, II, III und IV umfassende Klassifikation der FGM darf nicht aufgespalten werden in einen weiterhin verbotenen und einen künftig erlaubten Teil.

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Es reicht nicht, wenn deutsche Regierungsvertreter jetzt in Syrien und etwa beim Gespräch mit den Vertretern der HTS lediglich die Worte Rechte, Frauenrechte aussprechen, denn selbst der ehemalige Dschihadkämpfer setzte ja eine ganz bestimmte (Mohammeds, Allahs) Vorstellung vom erlaubten (halal) “Recht” des Menschen und den dementsprechend schariakompatiblen “Frauenrechten” durch. Deutschland muss eindeutig sagen, dass es Frauenrechte stets im Sinne der in Verfassung und Gesetz verankerten und dabei beständig gewährleisteten, der durchgesetzten Gleichberechtigung von Mann und Frau versteht. Nicht im Sinne lediglich irgendeiner “Partizipation, Inklusion, Einbeziehung” von Frauen.

Sobald die künftige Verfassung des Staates Syrien, etwa mit ihrer Präambel oder in den ersten drei Artikeln, klarstellt, dass die gesamte Konstitution, dass jeder einzelne Verfassungsartikel unter dem Vorbehalt des islamischen Rechts (Fiqh) bzw. der Scharia steht, wird es Syriens Mitstreitern für universelle Menschenrechte und insbesondere den syrischen Aktivisten für Frauenrechte schwer fallen, einen gegen die FGM gerichteten Paragraphen ins syrische Strafrecht einzufügen oder dort zu bewahren.

Der künftige Staat Syrien kann und sollte alle auf seinem Gebiet lebenden Mädchen und Frauen vor der FGM schützen, einerlei ob diese syrischstämmig sind oder zu den Flüchtlingen, den Asylbewerbern oder anderen Einwanderern etwa aus Jemen, Somalia, Ägypten, aus dem Sudan oder dem Irak gehören, mithin aus Ländern, in denen FGM vorkommt.

Wie genau will Annalena Baerbock (03.01.2025) zum “Neuanfang” Syriens einer vielleicht im heutigen Syrien wohnhaften und arbeitenden Mädchenbeschneiderin “einen Platz im politischen Prozess” einräumen? Meint Deutschlands Außenministerin, dass es pauschal in Ordnung ist, wenn das künftige Syrien jenem syrischen Scheich oder Imam, der möglicherweise in seiner Predigt oder Fatwa zum Chitan al-inath aufrufen wird, “Rechte gewährt und Schutz bietet”?

Aus der Sicht des, Koran 2:143, sich schließlich in vollendeter Mäßigung, in vollkommener Ausgewogenheit ( وسط, وسطية wasaṭ, wasaṭiyya ) befindlichen Islam ist erst mit der erfolgreichen Durchsetzung der Scharia in allen Lebensbereichen und Rechtsgebieten “Gerechtigkeit hergestellt” und gehören zu “Extremismus” verruchte Dinge wie der Aktivismus gegen die islamische Mädchenbeschneidung, eine Kritik am islamisch vorgeschriebenen Hidschab, das Fordern von Gleichberechtigung für muslimische und nichtmuslimische Staatsangehörige oder die Forderung nach Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Syrien braucht eine Verfassung ohne Schariavorbehalt. 

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Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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Offener Brief

Offener Brief “Für ein Syrien ohne Scharia”, gerichtet an das deutsche Bundeskanzleramt, Bundesinnenministerium (BMI), Auswärtige Amt, dort auch an den Sonderkoordinator der Bundesregierung für Syrien Dr. Tobias Lindner. Des Weiteren an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie an die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ, am 1. Januar 2011 aus der Verschmelzung der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), der Internationalen Weiterbildung und Entwicklung (InWEnt) und dem Deutschen Entwicklungsdienst (DED) hervorgegangen).

Als Petitionsbegründung an den Deutschen Bundestag.

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Auswärtiges Amt
Bürgerservice
( buergerservice @ auswaertiges-amt.de )

13. Dezember 2024 · 13.12.2024 · 17:03

Betreff: Offener Brief: Für ein Syrien ohne Scharia [1ca1cb29-7e8c-4d0f-9d7f-af2766115a54]

Ticketnummer 1ca1cb29-7e8c-4d0f-9d7f-af2766115a54

… Ihre Anfrage hat uns erreicht. …

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Auswärtiges Amt
Bürgerservice
( buergerservice @ auswaertiges-amt.de )

16. Dezember 2024 · 16.12.2024 · 14:52

Betreff: RE: WG: “Für ein Syrien ohne Scharia” [d8f0b9a7-50c6-42d6-bd3a-469dcaf4a524]

Ticketnummer d8f0b9a7-50c6-42d6-bd3a-469dcaf4a524

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Auswärtiges Amt
Bürgerservice
( buergerservice @ auswaertiges-amt.de )

7. Januar 2025 · 07.01.2025 · 10:45

Betreff: “Für ein Syrien ohne Scharia” – Deutschland braucht eine neue Syrienpolitik [e34bf32a-be59-40f4-a3b0-dd0e4d1d674b]

Auswärtiges Amt Berlin · Bürgerservice

Ticketnummer e34bf32a-be59-40f4-a3b0-dd0e4d1d674b

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Büro Annalena Baerbock MdB
( annalena.baerbock @ bundestag.de )

7. Januar 2025 · 07.01.2025 · 10:12

Betreff: AW: “Für ein Syrien ohne Scharia” – Deutschland braucht eine neue Syrienpolitik

Sehr geehrter Herr von Roy,

Ihre Nachricht hat das Bundestagsbüro der Abgeordneten Annalena Baerbock erreicht.

Mit freundlichen Grüßen

Team Annalena Baerbock MdB

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Auswärtiges Amt
Bürgerservice
( buergerservice @ auswaertiges-amt.de )

9. Januar 2025 · 09.01.2025 · 07:04

Betreff: “Für ein Syrien ohne Scharia” – Deutschland braucht eine neue Syrienpolitik [2fdda27d-afcc-4543-970b-8d337fe4fc1e]

Ticketnummer 2fdda27d-afcc-4543-970b-8d337fe4fc1e

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Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss

Referat Pet 3
AA, BKAmt, BMAS (Soz.), BMBF, BMF, BMZ, BPrA

Frau Grothe
Platz der Republik 1
11011 Berlin

7. März 2025
Bezug: Mein Schreiben vom 28. Januar 2025

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Außenpolitik
Pet 3-20-05-06-035004

Sehr geehrter Herr von Roy,

zum Stand Ihres Petitionsverfahrens teile ich Ihnen mit, dass dem Petitionsausschuss zu Ihrem Anliegen inzwischen Zuschriften anderer Bürger vorliegen. Ihre Petition wird mit diesen gemeinsam behandelt.

Aufgrund der Empfehlung des Petitionsausschusses wird der Deutsche Bundestag zu diesen Eingaben einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Beschluss zu den Zuschriften vieler Bürger nicht individuell auf Ihre Ausführungen eingegangen werden kann.

Da das Verfahren längere Zeit in Anspruch nehmen wird, möchte ich Sie bitten, sich zu gedulden.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

K. Grothe

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“Im Rahmen des Übergangsprozesses kündigte der syrische Interimspräsident Ahmed al-Scharaa am 13. März 2025 die neue syrische Verfassung an.”

“Der Islam und die Scharia waren bereits zuvor eine Quelle des syrischen Rechts. In der neuen Verfassungserklärung bleiben sie die primäre, aber nicht die einzige Rechtsquelle.”

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Vorbemerkung von Edward von Roy im Februar 2026

Unter dem Geschäftszeichen Pet 3-20-05-06- (der Beginn der Petitionssnummer) liegen dem Deutschen Bundestag insgesamt zwei (“mehrere”) Petitionen vor, die inhaltlich nicht mehr miteinander verbindet, als dass sie Syrien zum Gegenstand haben.

Um den unverhandelbaren Vorrang der allgemeinen Menschenrechte, um eine künftige syrische Verfassung ohne Schariavorbehalt und um ein künftiges syrisches Strafrecht, Personenstandsrecht, Familienrecht und Eherecht ebenfalls ohne islamisches Recht (Scharia) geht es nur der einen Petition. Die andere Eingabe hingegen, Verfasser unbekannt, strebt die befristete Installation eines multireligiösen und multiethnischen Gremiums (“Übergangsrat”) an, das diskutieren, planen, ein bisschen mitbestimmen und das sogar Syriens Frauen einbeziehen oder jedenfalls “berücksichtigen” soll.

Was ist los hierzulande, an den hochschulischen Fachbereichen für Pädagogik oder Soziale Arbeit, in den Wohlfahrtsverbänden, den etablierten Medien, im Deutschen Bundestag? Seit vierzig Jahren scheint sich Deutschland vom Bürgerrechtsbegriff (civil rights) und vor allem vom Vorrang des Individualrechts gegenüber jedem Gruppenrecht wegzuschleichen, postmodern, sprich neo-barbarisch in übergroßer Sehnsucht nach einer Rückkehr der Stämme.

Nicht lediglich eine merkwürdige Fehlannahme liegt darin, zu vermuten, allgemeine Menschenrechte wären ein besonders schlimmer Beweis für den genuinen Imperialismus des Okzidents, und der geheimnisvollen Spezies der Morgenländer keinesfalls zuzumuten, sondern Rassismus. Inwieweit sind bestehende oder künftige islamische Gottesstaaten auch ein Produkt Made in Germany?

Entwürdigung und Entrechtung von Frauen, Islamkritikern, Ex-Muslimen, Juden oder Christen ist überall anzuprangern und nach Kräften verhindern, selbstverständlich auch in Syrien. Gleichberechtigung von Mann und Frau, Gleichberechtigung für jeden erwachsenen (18 Jahre) Staatsangehörigen, das ist zu fordern.

Damaskus ist überall.

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Petition
Pet 3-20-05-06-035004

schariagegner.wordpress.com/2024/12/09/fuer-ein-syrien-ohne-scharia/

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– Beschlüsse vom 14. Januar 2026 (Protokoll Nr. 21/19) –

dserver.bundestag.de/btd/21/036/2103657.pdf

[ bundestag.de/dip-api/api/v1/drucksache-text/284402?ref=bt&format=xml ]
[ bundestag.de/dip-api/api/v1/drucksache-text/284402 ]

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Nur immer eine Petition pro Thema darf sozusagen als Hauptpetition funktionieren, die anderen Eingaben mit einer (tatsächlich? Anm.) erwähnenswert ähnlichen Forderung oder Intention (“mit verwandter Zielsetzung”) werden der Leitpetition nachgeordnet bzw. beigefügt. Hinter Pet 3-20-05-06-035354 [ aus 52078 Aachen ] scheint (vgl. Abschlussbegründung) sich dieser, bereits von der Wortzahl her sehr knapp gehaltene Petitionstext hier zu verbergen, eine Petition die durchaus mit Syrien zu tun hat, der es allerdings gar nicht um die neue Verfassung geht, sondern um eine möglichst zeitnah einzurichtende Planungs- und Steuerungsgruppe, einen “Übergangsrat”, der, um alles Gute, Nützliche und Angenehme zu “ermöglichen”, allerlei “berücksichtigt”.

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Außenpolitik
Petition 176413

31.12.2024
“Maßnahmen des Deutschen Bundestages zur Schaffung eines gerechten Übergangsprozesses von Demokratie und Frieden in Syrien”

“Wir fordern die Bildung eines Übergangsrats, der alle syrischen Gruppen, Minderheiten und die Rolle der Frauen berücksichtigt, um Frieden, Demokratie und Wiederaufbau zu ermöglichen.”

[ epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_12/_31/Petition_176413.nc.html ]
[ Petition_176413-2.pdf ]

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Abschlussbegründung zu: Aktenzeichen: Pet 3-20-05-06-035354

D o w n l o a d s/Petition_176413.abschlussbegruendungpdf.pdf

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Die Petition Pet 3-20-05-06-035004 von Edward von Roy aus 41236 Mönchengladbach zielte allerdings explizit auch darauf, die Menschen gerade NICHT in Gruppen einzuteilen. Zu von Roys Forderungen gehörte und gehört die Gleichberechtigung der syrischen Frau, und eben nicht, irgendeine frauliche “Rolle” zu “berücksichtigen”. Den Syrern sofort ein den Wandel begleitendes Gremium (“Übergangsrat”) zu gönnen und dabei Syrien auf Dauer “Demokratie und Frieden” zu wünschen, mag ja gut gemeint sein, bleibt aber weit davon entfernt, den Rauswurf der allahzentrierten Scharia aus Syriens Verfassung und Gesetz zu verlangen und auf die unbedingte Durchsetzung der universellen (allgemeinen) Menschenrechte zu bestehen.

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– Beschlüsse vom 14. Januar 2026 (Protokoll Nr. 21/19) –
Beschlussempfehlung 1

(1) Die Petitionen der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen, soweit es um die Unterstützung von Frieden, Demokratie und einen Wiederaufbau in Syrien unter Berücksichtigung von Frauen und Minderheitsgruppen geht,

(2) die Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

dserver.bundestag.de/btd/21/036/2103657.pdf

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Ab hier, nur mühsam unkommentiert, das Schreiben des Petitionsausschusses mitsamt der vierseitigen Anlage (Prot. Nr. 21/19, aus dem Kurzprotokoll die Seiten 16 bis 19 von 128).

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Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Die Vorsitzende

Berlin, 2. Februar 2026
Bezug: Ihre Eingabe vom 9. Dezember 2024; Pet 3-20-05-06-035004
Anlagen: 1

Dr. Hülya Düber, MdB

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Sehr geehrter Herr von Roy,

der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 29. Januar 2026 beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen, soweit es um die Unterstützung von Frieden, Demokratie und einen Wiederaufbau in Syrien unter Berücksichtigung von Frauen und Minderheitsgruppen geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 21/3657), dessen Begründung beigefügt ist.

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.

Mit freundlichen Grüßen

(Dr. Hülya Düber)

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Prot. Nr. 21/19
Petitionsausschuss

Pet 3-20-05-06-
Außenpolitik

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Beschlussempfehlung

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen, soweit es um die Unterstützung von Frieden, Demokratie und einen Wiederaufbau in Syrien unter Berücksichtigung von Frauen und Minderheitsgruppen geht,

2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

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Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung sich für einen gerechten Übergangsprozess in Syrien, der Demokratie und Frieden schafft, einsetzen.

Im Einzelnen wird gefordert, dass der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung als neutrale und aktive Vermittler handeln und auf internationale und regionale Akteure einwirken sollten, um einen gerechten Übergangsprozess in Syrien zu unterstützen, der Demokratie und Frieden schafft. Dazu solle etwa ein Übergangsrat geschaffen werden, der alle syrischen Gruppen, Minderheiten und die Rolle der Frauen berücksichtige, um Frieden, Demokratie und Wiederaufbau zu ermöglichen. Zur Begründung wird angeführt, dass nur ein solcher inklusiver und demokratischer Ansatz eine echte Perspektive für Frieden, Demokratie und Wiederaufbau bieten könne. Die syrische Bevölkerung leide seit Jahren unter Diktatur, Krieg, Hunger, Vertreibung und wirtschaftlichem Verfall. Viele syrische Menschen, die in Deutschland lebten, würden die Wunden dieser Zeit weiterhin mit sich tragen und seien von der aktuellen Situation und Lage betroffen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Petition verwiesen.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht und zur Diskussion bereitgestellt. Der Petition schlossen sich 66 Mitzeichnende an und es gingen 110 Diskussionsbeiträge ein.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs mit dieser Petition einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen wurden. Es wird um Verständnis gebeten, dass möglicherweise nicht alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen dargestellt werden.

Aufgrund des Wahlperiodenwechsels konnte die Eingabe erst in der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages abschließend behandelt werden.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Sturz des Assad-Regimes bietet aus Sicht der Bundesregierung und des Petitionsausschusses den Syrern die Chance auf einen politischen Neuanfang in Freiheit und Selbstbestimmung.

Deutschland ist bereit, Syrien bei einem friedlichen Machtübergang, dem Wiederaufbau und nicht zuletzt einem gesellschaftlichen Versöhnungsprozess zu unterstützen. Das hat die Außenministerin bereits im Januar 2025 bei ihrem Besuch in Damaskus zusammen mit ihrem französischen Amtskollegen Barrot unterstrichen.

Um diesen Neuanfang zu unterstützen und den Menschen in Syrien eine Perspektive auf eine freie und demokratische Zukunft zu ermöglichen, hat das Auswärtige Amt bereits kurz nach dem Sturz des Assad-Regimes einen Acht-Punkte-Plan entwickelt ( auswaertiges-amt.de/de/service/laender/syrien-node/syrien-2690478 ). Der Plan enthält unter anderem Überlegungen zu einem friedlichen Machtübergang, zum Schutz vor einer Einflussnahme von außen, zum Umgang mit Akteuren vor Ort, zu humanitärer Hilfe und Wiederaufbau, zur Vergangenheitsbewältigung und zum Ausbau der diplomatischen Präsenz. Der Ausschuss möchte hervorheben, dass der Plan insbesondere einen umfassenden syrisch-geführten Dialogprozess fordert, an dem alle gesellschaftlichen, ethnischen und religiösen Gruppen Syriens beteiligt sind. Dieser Dialog ist aus Sicht der Bundesregierung und des Ausschusses die Voraussetzung dafür, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die politischen Strukturen wiederhergestellt werden kann.

Vor diesem Hintergrund hat das Auswärtige Amt begrüßt, dass am 25. Fabruar 2025 eine erste Nationale Dialog-Konferenz mit etwa 600 Teilnehmern aus unterschiedlichen Teilen und Gruppen der syrischen Gesellschaft stattgefunden hat. Die Bundesregierung betrachtet diese Konferenz als Auftakt in einem längerfristigen politischen Prozess, der in weiteren Schritten alle relevanten gersellschaftlichen Gruppen Syriens einbeziehen muss. Nur durch eine inklusive politische Lösung kann langfristig Frieden und Stabilität in Syrien sichergestellt werden. Daraufhin hat auch die damalige Außenministerin bei der Syrien-Konferenz in Paris am 13. Februar 2025 noch einmal hingewiesen.

Im Rahmen des Übergangsprozesses kündigte der syrische Interimspräsident Ahmed al-Scharaa am 13. März 2025 die neue syrische Verfassung an. Aus Sicht der Bundesregierung und des Ausschusses ist begrüßenswert, dass die Verfassung Freiheitsrechte wie Meinungsfreiheit und auch Gleichheitsrechte garantiert: Niemand darf aufgrund von Rasse, Geschlecht oder Religion diskriminiert werden. Der Islam und die Scharia waren bereits zuvor eine Quelle des syrischen Rechts. In der neuen Verfassungserklärung bleiben sie die primäre, aber nicht die einzige Rechtsquelle.

Am 29. März 2025 gab Interimspräsident Ahmed al-Scharaa zudem 23 Kabinettsminister bekannt, die das Land führen sollen, bis es freie Wahlen in Syrien geben kann. Die Ernennung einer neuen Regierung in Syrien stellt nach übereinstimmender Auffassung des Auswärtigen Amts und des Petitionsausschusses einen wichtigen Schritt im Prozess einer politischen Neugestaltung dar und wird insofern begrüßt. Anlass zur Hoffnung gibt zudem, dass das Kabinett Mitglieder der drusischen, christlichen, alawitischen und kurdischen Gemeinschaften umfasst und dass die Auswahl der Minister auf ihrer fachlichen Expertise beruht. Der Umstand, dass Frauen in der syrischen Übergangsregierung unterrepräsentiert sind, wurde seitens des Auswärtigen Amts bereits kritisiert.

Auch Gewalttaten gegen religiöse und ethnische Minderheiten in Syrien hat die Bundesregierung klar verurteilt.

Die Bundesregierung steht in regelmäßigem direktem Kontakt mit der syrischen Regierung und erläutert die Erwartungen und Ratschläge Deutschlands für die Übergangszeit.

Die Bundesregierung ist bereit, Syrien bei diesem Übergangs- und Dialogprozess sowie bei dessen Stabilisierung und Wiederaufbau weiter zu unterstützen.

Der Petitionsausschuss befürwortet eine engagierte Unterstützung Syriens im Übergangsprozess und bei Stabilisierung und Wiederaufbau. Dieses Engagement sollte nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses die Interessen der pluralen syrischen Zivilgesellschaft und die Wahrung von Menschenrechten im Blick behalten. Insbesondere die Rechte von Frauen und Angehörigen von Minderheiten sollten dabei berücksichtigt werden. Das Zielbild eines freien, friedlichen und stabilen Syriens ist nach Ansicht des Ausschusses auch im Interesse Deutschlands. Dies gilt – wie mit der Petition angesprochen – nicht zuletzt in Anbetracht der zahlreichen Menschen mit syrischen Wurzeln, die in Deutschland leben und sich Frieden in ihrer Heimat wünschen, auch weil sie etwa Familienangehörige in Syrien besuchen oder dauerhaft in ihre Heimat zurückkehren möchten.

Um zu erreichen, dass die Petition in die diesbezüglichen Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse auf nationaler und internationaler Ebene einbezogen wird, empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen, soweit es um die Unterstützung von Frieden, Demokratie und einen Wiederaufbau in Syrien unter Berücksichtigung von Frauen und Minderheitsgruppen geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Der abweichende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – zur Erwägung zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der abweichende Antrag der Fraktion Die Linke, die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – zur Erwägung zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

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“Retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia!”

März 21, 2024

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Eine Petition an den Gesundheitsminister von Gambia, Herrn Dr. Ahmadou L. Samateh, und an die gambische Ministerin für Angelegenheiten der Frau, für Kinder und Soziales, Frau Fatou S. Kinteh. Bei Change.org lässt sich die Petition mitzeichnen.

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https://www.change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

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A petition to:

Hon. Dr. Ahmadou Lamin Samateh, Minister of Health
Ministry of Health
The Quadrangle
Banjul
Republic of The Gambia

and to:

Hon. Fatou Sanyang Kinteh, Minister of Women’s Affairs, Children and Social Welfare
State House
Banjul
Republic of The Gambia

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21.03.2024

Petition

Retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia!

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Petitionstext

Sehr geehrter Herr Minister Dr Samateh, sehr geehrte Frau Ministerin Kinteh, retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia! Nur das beibehaltene Verbot jeder Form von Female Genital Mutilation (FGM Typ I, II, III, IV), nur der nicht verhandelbare Schutz der heutigen Mädchen als der künftigen Frauen Gambias in Bezug auf ein intaktes weibliches Geschlechtsorgan verwirklicht körperliche Unversehrtheit und universelle Menschenrechte. Auch die Berufung auf die Religion Islam, und tatsächlich, einen Islam ohne FGM gibt es nicht, kann keine Rechtfertigung für das Durchführen einer FGM (Typ I, II, III, IV) sein, die Islamic FGM (chitan al-inath) muss ebenso verboten bleiben und ggf. bestraft werden wie jede anders motivierte Female Genital Mutilation.

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Petitionsbegründung

Im Dorf Bakadagi-Mandinka im Distrikt Niani in der Central River Region (CRR) des westafrikanischen Staates Gambia hatten drei Frauen geplant, acht zwischen vier Monaten und einem Jahr alte Mädchen zu “beschneiden”, genital zu verstümmeln. Fünf Mädchen konnten vor der FGM (female genital mutilation, weibliche Genitalverstümmelung) gerettet werden, an drei Mädchen führten die Frauen das Verbrechen aus. In der Gerichtsverhandlung am Kaur/Kuntaur Magistrate Court im Herbst 2023 wurden die Täterinnen verurteilt, zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr oder zu einer Geldstrafe von 15.000 Dalasi (≈ 204 €) für jede. Seit 2015 ist in Gambia die FGM, mithin jede Form (FGM Typ I, II, III, IV) verboten.

Gambias wichtiges FGM-Verbot dekriminalisieren: “Women’s (Amendment) Bill 2024”

Mit Gesetzesinitiative Women’s (Amendment) Bill 2024 hat die Bewegung für eine Straffreistellung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) ihren Gesetzesvorschlag ins Parlament von Gambia eingebracht. Erste Lesung im gambischen Parlament (The National Assembly, Nationalversammlung) am 4. März 2024, Zweite Lesung und Abstimmung am 18. März. Von den 47 anwesenden Abgeordneten stimmten nur vier dagegen, sprich sie stimmten für den Erhalt des wichtigen FGM-Verbots in Gambia, 42 hingegen stimmten für den kinderfeindlichen und frauenfeindlichen Gesetzesentwurf, es gab eine Enthaltung. Mindestens drei Monate lang, mindestens bis Mitte Mai 2024 wird das Gesetz in den Ausschüssen diskutiert werden.

Schon zur Ersten Lesung hatte Imam Fatty mit einem gecharterten Bus Frauen vor das Parlament bringen lassen, die Slogans für eine straffreie Islamic FGM skandierten, welche sie freilich “weibliche Beschneidung” (female genital cutting, FGC) nennen, und von denen mehrere den Niqab trugen, den islamischen Gesichtsschleier, eine in Gambia bislang sehr ungewöhnliche Weise von Kleidung bzw. Hidschab.

Zu den bekanntesten Lobbyisten einer in Gambia künftig wieder straffreien FGM gehört neben dem Imam Abdoulie Fatty (Abdullah Fatty) auch der Parlamentarier Almameh Gibba, mögen die beiden diesbezüglich keinen Erfolg haben.

Imam Abdoulie Fatty hatte den Täterinnen die Strafe bezahlt oder bezahlen lassen, und die höchsten religiösen Autoritäten des Landes, gemeinschaftlich tätig am 1992 gegründeten Gambia Supreme Islamic Council (GSIC oder SIC, Oberster Islamischer Rat Gambias), bekundeten am 25. September 2023 mit Fatwa Nummer (002), arab., bzw. (003), engl., die islamrechtliche – die islamische – Rechtmäßigkeit der weiblichen Beschneidung.

Am 10.03.2024 hatten das 1975 gegründete IICPSR (International Islamic Center for Populations Studies and Research, Direktor ist Gamal Serour, Gamal Abou el-Serour, angesiedelt am Kairoer Al-Azhar) und der GSIC (Gambia Supreme Islamic Council) unter dem Tagungstitel “The National Dialogue on FGM and Islam” eine Konferenz veranstaltet. (youtube.com/watch?v=DIsJQzh4owU) Der ägyptische Gynäkologe Serour (el-Serour) war Mitglied der WHO Strategic and Technical Advisory Group (STAG) (2011-2016), Chair of STAG (2017–2018) sowie Co-Chair of the Ethics Review Committee at the WHO Regional Office for the Eastern Mediterranean (seit 2017).

Innerhalb der gambischen Parlamentarier treibt Mai Fatty (Mai Ahmed Fatty), Gründer und Vorsitzender der Oppositionspartei Tugendkongress Gambia (GMC · Gambia Moral Congress) die unmoralische Pro-FGM-Kampagne voran.

“Le parlementaire Almameh Gibba a introduit la proposition de loi en première lecture. L’examen a été renvoyé à une seconde lecture prévue le 18 mars. L’homme indique l’excision n’est pas une nécessité en Islam.” (fr.africanews, 06.03.2024.) Eine Notwendigkeit (nécessité) des “Beschneidens” d. h. des Genitalverstümmelns auch der Mädchen entspräche seiner Einstufung als wadschib ( واجب · wāǧib ) bzw. fard ( فرض · farḍ ), englisch mandatory oder obligatory, wie bei der Islamic FGM der Schafiiten. Die meisten Menschen in Gambia sind zwar sunnitische Muslime, aber als Malikiten. Der chitan al-inath (ختان الإناث · ḫitān al-ināṯ ), die weibliche Beschneidung, eine Genitalverstümmelung, ist gemäß malikitischer Jurisprudenz nicht wadschib (obligatorisch), sondern mandub ( مندوب · mandūb ) bzw. mustahabb ( مستحب · mustaḥabb ), empfohlen. Mandub (mustahabb) bedeutet, dass der Muslim für das Unterlassen dieser Handlung vor allem im Jenseits zwar nicht bestraft, für das Durchführen dieser Handlung hingegen belohnt werden wird. Das zur Sicht der Malikiten, die Mädchenbeschneidung zu verbieten ist verboten.

Um Allahs Befehl sowie dem Madhhab maliki, seinem auf den islamischen Juristen Malik ibn Anas (711 — 795) zurückgehenden Fiqh (Islamjurisprudenz) zu entsprechen, fordert der westafrikanische Teil der weltweiten Bewegung zur Straffreistellung der Islamic FGM, jedes FGM-Verbot zu verbieten, und betont zu diesem Zweck den hohen Wert der Familie und der elterlichen Wahlfreiheit (freedom of choice). Der Höchste Islamische Rat von Gambia und sein Kommittee für Fatwa und Mondsichtung (The Gambia Supreme Islamic Council’s Fatwa and Moon Sighting Committee) haben ihre Religion richtig verstanden.

Noch die geringst invasive Form von FGM muss in jedem Staat verboten werden oder verboten bleiben. Auch um die WHO-Kategorie zur FGM mit ihren vier FGM-Typen (I, II, III, IV) nicht anzutasten, ist stets Wert auf die korrekte Terminologie zu legen, auf den Begriff FGM, weibliche Genitalverstümmelung.

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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Wer die Petition mitzeichnen möchte, kann das bei Change.org tun.

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https://www.change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

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Die Syrien betreffenden Petitionen 3-20-05-06 einschließlich von Pet 3-20-05-06-035004 – der Bundestag hat das Petitionsverfahren abgeschlossen – vgl. Prot. Nr. 21/19 Seiten 16 bis 19

Februar 17, 2026

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“Im Rahmen des Übergangsprozesses kündigte der syrische Interimspräsident Ahmed al-Scharaa am 13. März 2025 die neue syrische Verfassung an.”

“Der Islam und die Scharia waren bereits zuvor eine Quelle des syrischen Rechts. In der neuen Verfassungserklärung bleiben sie die primäre, aber nicht die einzige Rechtsquelle.”

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Vorbemerkung von Edward von Roy im Februar 2026

Unter dem Geschäftszeichen Pet 3-20-05-06- (der Beginn der Petitionssnummer) liegen dem Deutschen Bundestag insgesamt zwei (“mehrere”) Petitionen vor, die inhaltlich nicht mehr miteinander verbindet, als dass sie Syrien zum Gegenstand haben.

Um den unverhandelbaren Vorrang der allgemeinen Menschenrechte, um eine künftige syrische Verfassung ohne Schariavorbehalt und um ein künftiges syrisches Strafrecht, Personenstandsrecht, Familienrecht und Eherecht ebenfalls ohne islamisches Recht (Scharia) geht es nur der einen Petition. Die andere Eingabe hingegen, Verfasser unbekannt, strebt die befristete Installation eines multireligiösen und multiethnischen Gremiums (“Übergangsrat”) an, das diskutieren, planen, ein bisschen mitbestimmen und das sogar Syriens Frauen einbeziehen oder jedenfalls “berücksichtigen” soll.

Was ist los hierzulande, an den hochschulischen Fachbereichen für Pädagogik oder Soziale Arbeit, in den Wohlfahrtsverbänden, den etablierten Medien, im Deutschen Bundestag? Seit vierzig Jahren scheint sich Deutschland vom Bürgerrechtsbegriff (civil rights) und vor allem vom Vorrang des Individualrechts gegenüber jedem Gruppenrecht wegzuschleichen, postmodern, sprich neo-barbarisch in übergroßer Sehnsucht nach einer Rückkehr der Stämme.

Nicht lediglich eine merkwürdige Fehlannahme liegt darin, zu vermuten, allgemeine Menschenrechte wären ein besonders schlimmer Beweis für den genuinen Imperialismus des Okzidents, und der geheimnisvollen Spezies der Morgenländer keinesfalls zuzumuten, sondern Rassismus. Inwieweit sind bestehende oder künftige islamische Gottesstaaten auch ein Produkt Made in Germany?

Entwürdigung und Entrechtung von Frauen, Islamkritikern, Ex-Muslimen, Juden oder Christen ist überall anzuprangern und nach Kräften verhindern, selbstverständlich auch in Syrien. Gleichberechtigung von Mann und Frau, Gleichberechtigung für jeden erwachsenen (ab 18 Jahre) Staatsangehörigen, das ist zu fordern.

Damaskus ist überall.

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Petition
Pet 3-20-05-06-035004

schariagegner.wordpress.com/2024/12/09/fuer-ein-syrien-ohne-scharia/

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– Beschlüsse vom 14. Januar 2026 (Protokoll Nr. 21/19) –

dserver.bundestag.de/btd/21/036/2103657.pdf

[ bundestag.de/dip-api/api/v1/drucksache-text/284402?ref=bt&format=xml ]
[ bundestag.de/dip-api/api/v1/drucksache-text/284402 ]

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Nur immer eine Petition pro Thema darf sozusagen als Hauptpetition funktionieren, die anderen Eingaben mit einer (tatsächlich? Anm.) erwähnenswert ähnlichen Forderung oder Intention (“mit verwandter Zielsetzung”) werden der Leitpetition nachgeordnet bzw. beigefügt. Hinter Pet 3-20-05-06-035354 [ aus 52078 Aachen ] scheint (vgl. Abschlussbegründung) sich dieser, bereits von der Wortzahl her sehr knapp gehaltene Petitionstext hier zu verbergen, eine Petition die durchaus mit Syrien zu tun hat, der es allerdings gar nicht um die neue Verfassung geht, sondern um eine möglichst zeitnah einzurichtende Planungs- und Steuerungsgruppe, einen “Übergangsrat”, der, um alles Gute, Nützliche und Angenehme zu “ermöglichen”, allerlei “berücksichtigt”.

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Außenpolitik
Petition 176413

31.12.2024
“Maßnahmen des Deutschen Bundestages zur Schaffung eines gerechten Übergangsprozesses von Demokratie und Frieden in Syrien”

“Wir fordern die Bildung eines Übergangsrats, der alle syrischen Gruppen, Minderheiten und die Rolle der Frauen berücksichtigt, um Frieden, Demokratie und Wiederaufbau zu ermöglichen.”

[ epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_12/_31/Petition_176413.nc.html ]
[ Petition_176413-2.pdf ]

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Abschlussbegründung zu: Aktenzeichen: Pet 3-20-05-06-035354

D o w n l o a d s/Petition_176413.abschlussbegruendungpdf.pdf

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Die Petition Pet 3-20-05-06-035004 von Edward von Roy aus 41236 Mönchengladbach zielte allerdings explizit auch darauf, die Menschen gerade NICHT in Gruppen einzuteilen. Zu von Roys Forderungen gehörte und gehört die Gleichberechtigung der syrischen Frau, und eben nicht, irgendeine frauliche “Rolle” zu “berücksichtigen”. Den Syrern sofort ein den Wandel begleitendes Gremium (“Übergangsrat”) zu gönnen und dabei Syrien auf Dauer “Demokratie und Frieden” zu wünschen, mag ja gut gemeint sein, bleibt aber weit davon entfernt, den Rauswurf der allahzentrierten Scharia aus Syriens Verfassung und Gesetz zu verlangen und auf die unbedingte Durchsetzung der universellen (allgemeinen) Menschenrechte zu bestehen.

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– Beschlüsse vom 14. Januar 2026 (Protokoll Nr. 21/19) –
Beschlussempfehlung 1

(1) Die Petitionen der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen, soweit es um die Unterstützung von Frieden, Demokratie und einen Wiederaufbau in Syrien unter Berücksichtigung von Frauen und Minderheitsgruppen geht,

(2) die Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

dserver.bundestag.de/btd/21/036/2103657.pdf

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Ab hier, nur mühsam unkommentiert, das Schreiben des Petitionsausschusses mitsamt der vierseitigen Anlage (Prot. Nr. 21/19, aus dem Kurzprotokoll die Seiten 16 bis 19 von 128).

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Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Die Vorsitzende

Berlin, 2. Februar 2026
Bezug: Ihre Eingabe vom 9. Dezember 2024; Pet 3-20-05-06-035004
Anlagen: 1

Dr. Hülya Düber, MdB

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Sehr geehrter Herr von Roy,

der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 29. Januar 2026 beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen, soweit es um die Unterstützung von Frieden, Demokratie und einen Wiederaufbau in Syrien unter Berücksichtigung von Frauen und Minderheitsgruppen geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 21/3657), dessen Begründung beigefügt ist.

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.

Mit freundlichen Grüßen

(Dr. Hülya Düber)

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Prot. Nr. 21/19
Petitionsausschuss

Pet 3-20-05-06-
Außenpolitik

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Beschlussempfehlung

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen, soweit es um die Unterstützung von Frieden, Demokratie und einen Wiederaufbau in Syrien unter Berücksichtigung von Frauen und Minderheitsgruppen geht,

2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

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Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung sich für einen gerechten Übergangsprozess in Syrien, der Demokratie und Frieden schafft, einsetzen.

Im Einzelnen wird gefordert, dass der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung als neutrale und aktive Vermittler handeln und auf internationale und regionale Akteure einwirken sollten, um einen gerechten Übergangsprozess in Syrien zu unterstützen, der Demokratie und Frieden schafft. Dazu solle etwa ein Übergangsrat geschaffen werden, der alle syrischen Gruppen, Minderheiten und die Rolle der Frauen berücksichtige, um Frieden, Demokratie und Wiederaufbau zu ermöglichen. Zur Begründung wird angeführt, dass nur ein solcher inklusiver und demokratischer Ansatz eine echte Perspektive für Frieden, Demokratie und Wiederaufbau bieten könne. Die syrische Bevölkerung leide seit Jahren unter Diktatur, Krieg, Hunger, Vertreibung und wirtschaftlichem Verfall. Viele syrische Menschen, die in Deutschland lebten, würden die Wunden dieser Zeit weiterhin mit sich tragen und seien von der aktuellen Situation und Lage betroffen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Petition verwiesen.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht und zur Diskussion bereitgestellt. Der Petition schlossen sich 66 Mitzeichnende an und es gingen 110 Diskussionsbeiträge ein.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs mit dieser Petition einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen wurden. Es wird um Verständnis gebeten, dass möglicherweise nicht alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen dargestellt werden.

Aufgrund des Wahlperiodenwechsels konnte die Eingabe erst in der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages abschließend behandelt werden.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Sturz des Assad-Regimes bietet aus Sicht der Bundesregierung und des Petitionsausschusses den Syrern die Chance auf einen politischen Neuanfang in Freiheit und Selbstbestimmung.

Deutschland ist bereit, Syrien bei einem friedlichen Machtübergang, dem Wiederaufbau und nicht zuletzt einem gesellschaftlichen Versöhnungsprozess zu unterstützen. Das hat die Außenministerin bereits im Januar 2025 bei ihrem Besuch in Damaskus zusammen mit ihrem französischen Amtskollegen Barrot unterstrichen.

Um diesen Neuanfang zu unterstützen und den Menschen in Syrien eine Perspektive auf eine freie und demokratische Zukunft zu ermöglichen, hat das Auswärtige Amt bereits kurz nach dem Sturz des Assad-Regimes einen Acht-Punkte-Plan entwickelt ( auswaertiges-amt.de/de/service/laender/syrien-node/syrien-2690478 ). Der Plan enthält unter anderem Überlegungen zu einem friedlichen Machtübergang, zum Schutz vor einer Einflussnahme von außen, zum Umgang mit Akteuren vor Ort, zu humanitärer Hilfe und Wiederaufbau, zur Vergangenheitsbewältigung und zum Ausbau der diplomatischen Präsenz. Der Ausschuss möchte hervorheben, dass der Plan insbesondere einen umfassenden syrisch-geführten Dialogprozess fordert, an dem alle gesellschaftlichen, ethnischen und religiösen Gruppen Syriens beteiligt sind. Dieser Dialog ist aus Sicht der Bundesregierung und des Ausschusses die Voraussetzung dafür, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die politischen Strukturen wiederhergestellt werden kann.

Vor diesem Hintergrund hat das Auswärtige Amt begrüßt, dass am 25. Fabruar 2025 eine erste Nationale Dialog-Konferenz mit etwa 600 Teilnehmern aus unterschiedlichen Teilen und Gruppen der syrischen Gesellschaft stattgefunden hat. Die Bundesregierung betrachtet diese Konferenz als Auftakt in einem längerfristigen politischen Prozess, der in weiteren Schritten alle relevanten gersellschaftlichen Gruppen Syriens einbeziehen muss. Nur durch eine inklusive politische Lösung kann langfristig Frieden und Stabilität in Syrien sichergestellt werden. Daraufhin hat auch die damalige Außenministerin bei der Syrien-Konferenz in Paris am 13. Februar 2025 noch einmal hingewiesen.

Im Rahmen des Übergangsprozesses kündigte der syrische Interimspräsident Ahmed al-Scharaa am 13. März 2025 die neue syrische Verfassung an. Aus Sicht der Bundesregierung und des Ausschusses ist begrüßenswert, dass die Verfassung Freiheitsrechte wie Meinungsfreiheit und auch Gleichheitsrechte garantiert: Niemand darf aufgrund von Rasse, Geschlecht oder Religion diskriminiert werden. Der Islam und die Scharia waren bereits zuvor eine Quelle des syrischen Rechts. In der neuen Verfassungserklärung bleiben sie die primäre, aber nicht die einzige Rechtsquelle.

Am 29. März 2025 gab Interimspräsident Ahmed al-Scharaa zudem 23 Kabinettsminister bekannt, die das Land führen sollen, bis es freie Wahlen in Syrien geben kann. Die Ernennung einer neuen Regierung in Syrien stellt nach übereinstimmender Auffassung des Auswärtigen Amts und des Petitionsausschusses einen wichtigen Schritt im Prozess einer politischen Neugestaltung dar und wird insofern begrüßt. Anlass zur Hoffnung gibt zudem, dass das Kabinett Mitglieder der drusischen, christlichen, alawitischen und kurdischen Gemeinschaften umfasst und dass die Auswahl der Minister auf ihrer fachlichen Expertise beruht. Der Umstand, dass Frauen in der syrischen Übergangsregierung unterrepräsentiert sind, wurde seitens des Auswärtigen Amts bereits kritisiert.

Auch Gewalttaten gegen religiöse und ethnische Minderheiten in Syrien hat die Bundesregierung klar verurteilt.

Die Bundesregierung steht in regelmäßigem direktem Kontakt mit der syrischen Regierung und erläutert die Erwartungen und Ratschläge Deutschlands für die Übergangszeit.

Die Bundesregierung ist bereit, Syrien bei diesem Übergangs- und Dialogprozess sowie bei dessen Stabilisierung und Wiederaufbau weiter zu unterstützen.

Der Petitionsausschuss befürwortet eine engagierte Unterstützung Syriens im Übergangsprozess und bei Stabilisierung und Wiederaufbau. Dieses Engagement sollte nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses die Interessen der pluralen syrischen Zivilgesellschaft und die Wahrung von Menschenrechten im Blick behalten. Insbesondere die Rechte von Frauen und Angehörigen von Minderheiten sollten dabei berücksichtigt werden. Das Zielbild eines freien, friedlichen und stabilen Syriens ist nach Ansicht des Ausschusses auch im Interesse Deutschlands. Dies gilt – wie mit der Petition angesprochen – nicht zuletzt in Anbetracht der zahlreichen Menschen mit syrischen Wurzeln, die in Deutschland leben und sich Frieden in ihrer Heimat wünschen, auch weil sie etwa Familienangehörige in Syrien besuchen oder dauerhaft in ihre Heimat zurückkehren möchten.

Um zu erreichen, dass die Petition in die diesbezüglichen Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse auf nationaler und internationaler Ebene einbezogen wird, empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen, soweit es um die Unterstützung von Frieden, Demokratie und einen Wiederaufbau in Syrien unter Berücksichtigung von Frauen und Minderheitsgruppen geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Der abweichende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – zur Erwägung zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der abweichende Antrag der Fraktion Die Linke, die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – zur Erwägung zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

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Die beiden Petitionen gegen Comirnaty und mResvia – der Bundestag hat das Petitionsverfahren abgeschlossen – vgl. Prot. Nr. 21/19 Seiten 107 bis 108

Februar 17, 2026

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Betrifft:

Petition an den Deutschen Bundestag, Berlin

29.07.2024

Petition
Gesundheitsvorsorge

Pet 2-20-15-2126-032380
Abpacken, Versand und Zustellung von Comirnaty Omicron JN.1 (bretovameran) sofort stoppen

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Petitionstext
(hier gekürzt, bitte im Ganzen lesen)

Um die Schädigung von weiteren Menschen oder deren Tod zu verhindern, fordere der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, das in Vorbereitung befindliche Herstellen, Abpacken und deutschlandweite Versenden der Substanz Comirnaty Omicron JN.1 (bretovameran) unverzüglich zu unterbinden, und aufzuarbeiten, wie es zu dem deutschen Teil des globalen Medizinverbrechens (COVAX) jener millionenfach angewendeten, “Impfungen” genannten Gentherapien auf Basis v. a. von Nukleosid-modifizierter Messenger-RNA (modRNA) kommen konnte. …

schariagegner.wordpress.com/2024/07/29/comirnaty-omicron-jn-1-bretovameran-sofort-stoppen/

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(Vorab, nicht chronologisch geordnet, einige ausgewählte Hinweise (und Links) zum Hintergrund der 2026 leider abgeschlossen jüngsten gegen tozinameran (Comirnaty) gerichteten Petition bzw. zum derzeitigen Umgang des (Petitionsschusses des) Deutschen Bundestages mit der Thematik der nicht erforderlichen, ungeeigneten und ansonsten schädigenden oder tödlichen mod-mRNA-Gentherapien.)

(Es mag sein, dass ein Großteil der Menschen in Deutschland, ab dem Jahr 2020 auf Pandemie-Lügengeschichtenerzähler wie Fauci, Gates, Neil Ferguson, Birx, Tedros, Drosten, Merkel, Wieler, Spahn und Lauterbach hereingefallen, noch immer durch die Illusion einer Pandemie gleichsam hypnotisiert ist. Andere, tendenzell täternahe Teile der Bevölkerung wollen den Betrug, den blindwütigen Maßnahmen-Totalitarismus, das Medizinverbrechen COVAX, das Versagen von Parlament, Presse und Justiz, kurz gesagt den Zivilisationsbruch möglicherweise schlicht nicht öffentlich eingestehen. Kritische Bürger haben ein von der jeweiligen Mehrheit der Parlamentarier über ein halbes Jahrzehnt an den Tag gelegtes verbissenes Nichtwissenwollen und Nichtwahrhabenwollen im Deutschen Bundestag mitverfolgen müssen, während die möglicherweise in die Hunderttausende gehende Anzahl der an Comirnaty und Spikevax erkrankten oder verstorbenen Menschen in Deutschland zu dem gehört, was künftig wissenschaftlich und juristisch aufgearbeitet werden muss.)

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“Die gegen RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus) geplante mod-mRNA-Gentherapie mResvia (mRNA-1345) sofort stoppen”

Petition Pet 2-20-15-2126-032670 vom 26. August 2024
— als Nachtrag bearbeitet unter dem Aktenzeichen 2-20-15-2126-032380

schariagegner.wordpress.com/2024/08/26/die-gegen-rsv-respiratorisches-synzytial-virus-geplante-mod-mrna-gentherapie-mresvia-mrna-1345-sofort-stoppen/

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Stellungnahme des Gesundheitsministeriums zu Comirnaty und sogar zu Spikevax, im Bundestag gleich auch zu mResvia mitbearbeitet

schariagegner.wordpress.com/2024/10/10/stellungnahme-2024-des-gesundheitsministeriums-zu-comirnaty-sowie-zu-spikevax-im-bundestag-auch-zu-mresvia-gleich-mitbearbeitet/

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Die “65 Fragen zu mResvia und 65 Fragen zu Comirnaty” werden am heutigen 10.10.2025 nachgereicht zur Petition vom 29.07.2024 Gesundheitsvorsorge Pet 2-20-15-2126-032380”

schariagegner.wordpress.com/2025/10/10/nachgereicht/

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“65 Fragen zu mResvia und 65 Fragen zu Comirnaty” – Die englischen (originalen) Antworten der EMA

schariagegner.wordpress.com/2025/09/17/65-fragen-zu-mresvia-und-65-fragen-zu-comirnaty-die-englischen-originalen-antworten-der-ema/

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“65 Fragen zu mResvia und 65 Fragen zu Comirnaty” – Die deutschen (übersetzten) Antworten der EMA

schariagegner.wordpress.com/2025/09/17/65-fragen-zu-mresvia-und-65-fragen-zu-comirnaty-die-deutschen-uebersetzten-antworten-der-ema/

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“65 Fragen zu mResvia und 65 Fragen zu Comirnaty” – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kann diese und möchte derartige Fragen nicht beantworten

schariagegner.wordpress.com/2025/09/17/65-fragen-zu-mresvia-und-65-fragen-zu-comirnaty-das-bundesministerium-fuer-gesundheit-bmg-kann-diese-und-moechte-derartige-fragen-nicht-beantworten/

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Strafanzeigen zu allen auf modRNA (mod-mRNA) basierten sogenannten “Impfstoffen”

22. Oktober 2025

schariagegner.wordpress.com/2025/10/20/strafanzeigen-zu-allen-auf-modrna-mod-mrna-basierten-sogenannten-impfstoffen/

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Deutscher Bundestag: Hofastrologe Drosten in der Enquete

An die Enquete-Kommission “Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse” und an den Ausschuss für Gesundheit am 26. November 2025

schariagegner.wordpress.com/2025/11/20/die-illusion-von-einer-pandemie-geschichtenerzaehler-christian-drosten-und-die-schaedigenden-oder-toedlichen-immunisierungs-experimente-mit-modrna-mod-rna/

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Generalstaatsanwalt Stuttgart: Keine Obduktion nach Corona-Impfung . UPDATE – s. u. – Antwort der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 18.03.2021 Aktenzeichen 1 Js 21790/21

28. Februar 2021

Strafanzeige gegen Achim Brauneisen wegen § 258 Strafvereitelung oder StGB § 258a Strafvereitelung im Amt oder aufgrund vergleichbarer Gesetze

scariagegner.wordpress.com/2021/02/28/generalstaatsanwalt-stuttgart-keine-obduktion-nach-corona-impfung/

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COVID-Impfungen: „eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt“

An die deutschen Staatsanwaltschaften am 8. März 2021

schariagegner.wordpress.com/2021/03/08/covid-impfungen-eine-moegliche-kausalitaet-zwischen-impfung-und-todeseintritt/

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Keine Massenimpfungen gegen SARS-CoV-2, keine Corona-Impfzentren und -Kühlketten, kein Geld für COVAX

Petition Pet 2-19-15-2126-040193 vom 2. November 2020

schariagegner.wordpress.com/2020/11/02/keine-massenimpfungen-gegen-sars-cov-2-keine-corona-impfzentren-und-kuehlketten-kein-geld-fuer-covax/ ariagegner.wordpress.com/2020/11/02/keine-massenimpfungen-gegen-sars-cov-2-keine-corona-impfzentren-und-kuehlketten-kein-geld-fuer-covax/

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Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen unverzüglich aus dem Verkehr ziehen

Petition Pet 2-20-15-2120-015042 vom 19. Dezember 2022

schariagegner.wordpress.com/2022/12/19/aufklaerungsmerkblatt-sowie-anamnese-und-einwilligungsbogen-zu-den-sogenannten-mrna-impfstoffen-unverzueglich-aus-dem-verkehr-ziehen/

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(Soweit für heute zum Thema Petitionen gegen Comirnaty, Spikevax und mResvia bzw. zur umfangreicheren Arbeit des Petenten gegen die sogenannten “mRNA-Impfstoffe”; dem gebotenen Verbotsbestreben und der ausstehenden künftigen Aufarbeitung geht es um nicht erforderliche, unbrauchbare und gesundheitlichen Schaden oder den Tod verursachende Immunisierungsversuche, eigentlich um experimentelle Gentherapien, an überwiegend gesunden Menschen, an Kindern sogar und an schwangeren Frauen. Ein Menschheitsverbrechen, ein Medizinverbrechen.)

(Nun zum Schreiben vom 02.02.2026, signiert von Frau Dr. Hülya Düber als der amtierenden Vorsitzenden des Petitionsausschusses, sowie zur Begründung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses.)

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Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Die amtierende Vorsitzende

Berlin, 2. Februar 2026
Bezug: Ihre Eingabe vom 29. Juli 2024; Pet 2-20-15-2126-032380
Anlagen: 1

Dr. Hülya Düber, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
vorzimmer.peta @ bundestag.de

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Sehr geehrter Herr von Roy,

der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 29. Januar 2026 beschlossen:

Das Petitionsverfahren ist abzuschließen.

Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 21/3654), dessen Begründung beigefügt ist.

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.

Mit freundlichen Grüßen

(Dr. Hülya Düber)

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Prot. Nr. 21/19

Kurzprotokoll
19. Sitzung

Seiten 107 und 108 von 128

Petitionsausschuss

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Pet 2-20-15-2126-032380
41236 Mönchengladbach
Gesundheitsvorsorge

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Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

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Begründung

Der Petent begehrt ein Verbot des Impfstoffs Comirnaty Omicron JN.1.

Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, ein Verbot des Impfstoffs sei erforderlich, um die Schädigung oder den Tod von Menschen zu verhindern.

Der Ausschussdienst übermittelte dem Petenten mit Schreiben vom 7. Oktober 2024 eine ausführliche Stellungnahme des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit der er unter anderem nicht einverstanden ist, weil seinem Anliegen nicht entsprochen wurde. Der Petent begehrt nunmehr auch die Beantwortung seines aus etwa 30 Einzelpunkten bestehenden Fragenkataloges zu verschiedenen Themen durch das BMG.

Den bisher aus 25 Fragen bestehenden Katalog hatte der Petent zuvor an die Gesundheitsminister und Staatsanwaltschaften einzelner Bundesländer übersandt, ohne aus seiner Sicht zufriedenstellende Antworten erhalten zu haben.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Berücksichtigung der erwähnten Stellungnahme wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss sieht keine Anhaltspunkte für eine Beanstandung des oben genannten Schreiben des Ausschussdienstes.

Der Impfstoff Comirnaty Omicron JN.1 wurde von der Europäischen Kommission im zentralen europäischen Zulassungsverfahren, das von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) durchgeführt wurde, für das Inverkehrbringen in der Europäischen Union (EU) genehmigt. Im Rahmen der zentralen europäischen Zulassung wird das mit der Zulassung bescheinigte positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfstoffe gegen COVID-19 fortlaufend überprüft. Die EMA stellt aktuelle öffentliche Bewertungsberichte und Produktinformationstexte sowie weitere Informationen zu den zugelassenen COVID-19-Impfstoffen transparent zu Verfügung.

Gemäß Art. 5 der Europäischen Verordnung (EU) Nr. 726/2004 ist der Ausschuss für Humanarzneimittel zuständig für die Formulierung des Gutachtens der Agentur zu allen Fragen bezüglich der Zulässigkeit der nach dem zentralisierten Verfahren eingereichten Dossiers, der Erteilung, Änderung, Aussetzung oder des Widerrufs einer Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Humanarzneimittels entsprechend den Bestimmungen dieses Titels sowie bezüglich der Pharmakovigilanz.

Darüber hinaus hat die EMA am 25. Oktober 2024 dem Petenten ebenfalls umfangreich auf seine Anfragen zu Einzelheiten in Bezug auf die Sicherheit des Impfstoffs mResvia geantwortet.

Weiterhin überwacht das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als zuständige deutsche Zulassungsbehörde kontinuierlich die Sicherheit von Impfstoffen. Es übernimmt die Bewertung von eingehenden Verdachtsfällen von Nebenwirkungen nach der Zulassung und Markteinführung sowie die fortlaufende Überwachung der Risiken in Relation zum Nutzen eines Impfstoffs nach der Zulassung.

Seit Beginn der Durchführung von Schutzimpfungen gegen COVID-19 besteht ein großes Informationsbedürfnis der Bürger. Dabei sind weiterhin viele Falschinformationen im Umlauf, die Menschen verunsichern können. Insgesamt sind zahlreiche spekulative Behauptungen zu angeblichen Risiken und Qualitätsmängeln nach dem bisherigen Stand des Wissens, nach der internationalen wissenschaftlichen Diskussion in Fachpublikationen und Zulassungsbehörden sowie auf der Basis der sehr umfangreichen Daten zu den weltweit durchgeführten Impfungen, als zweifelhaft anzusehen.

Der Ausschuss empfiehlt das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Der Antrag der Fraktion der AfD, die Petition der Enquete-Kommission “Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse” zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

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Das WEF, das Weltwirtschaftsforum?

Januar 26, 2026

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The WEF, the World Economic Forum?

“We shouldn’t be paying any attention to it. It’s a billionaires boys club that’s arranging for the world to shift wealth upward, and to clamp down totalitarian controls on everybody else. And now they got the capacity to do it, and they got all these countries running around doing what they tell them to do. It’s astonishing to me that these people go to Davos in their private jets, and they’re able to tell these world leaders how to govern us in ways that eradicate our constitutional and civil rights. … COVID we shifted $4 trillion of wealth upward. We closed all of the little guys. … And Google, and … they were all colluding with each other to censor the people who are like me, who were complaining about it.”

– Robert F. Kennedy Jr. (25.01.2024) in Tuscaloosa, Alabama

Eigene Mitschrift.

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Das WEF, das Weltwirtschaftsforum?

“Wir sollten dem keine Beachtung schenken. Dieser Jugendclub einer Seilschaft von Milliardären sorgt dafür, dass der weltweite Reichtum nach ganz oben umgesteuert wird und dass alle anderen mit totalitären Kontrollen untengehalten werden. Und jetzt haben sie die Fähigkeit dazu und bringen all diese Länder dazu, das zu tun, was sie ihnen befehlen. Es ist für mich unfassbar, dass diese Leute in ihren Privatjets nach Davos fliegen und den Staats- und Regierungschefs vorschreiben können, wie sie uns regieren sollen – nämlich so, dass unsere verfassungsmäßigen und bürgerlichen Rechte ausgelöscht werden. … Durch COVID haben wir vier Billionen Dollar an Wohlstand nach oben geschoben. Wir haben alles geschlossen … Und Google und …, sie alle hatten miteinander ausgehandelt, Menschen wie mich zu zensieren, die sich darüber beschwert haben.”

– Robert F. Kennedy Jr. am 25. Januar 2024 in Tuscaloosa, Alabama

Ins Deutsche von Edward von Roy.

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Q u e l l e n

youtube.com/watch?v=eFx1SxPUkJI

canadafreepress.com/article/glenn-beck-where-do-you-stand-on-the-wef

facebook.com/darek.polak.92351/videos/-alarm-dla-świata-rfk-jr-rozbija-system-w-davos-słuchajcie-oglądałem-ten-klip-z-/1901097537176187/

Kennedy Jr. joins Glenn Beck

rumble.com/v5keqr9-rfk-jr-the-wef-is-a-billionaires-boys-club.html?e9s=src_v1_s%2Csrc_v1_s_m&sci=1fa64c7b-2a44-490b-a24b-f8cdeedfa70e

RFK Jr., Glenn Beck Interview and University of Alabama Address, January 25, 2024

interestofjustice.substack.com/p/rfk-jr-calls-out-billionaires-boys?utm_source=post-email-title&publication_id=825071

1819news.com/news/item/rfk-jr-speaks-at-university-of-alabama-i-want-to-give-you-guys-the-kind-of-america-that-you-can-be-proud-of

Robert F. Kennedy Jr. will be coming to the University of Alabama Wednesday as part of his presidential campaign.

cbs42.com/news/local/rfk-jr-coming-to-university-of-alabama-wednesday/

RFK Jr. to speak at University of Alabama

alreporter.com/2024/01/23/rfk-jr-to-speak-at-university-of-alabama/

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The University of Alabama (informally known as Alabama, UA, the Capstone, or Bama) is a public research university in Tuscaloosa, Alabama, United States.

en.wikipedia.org/wiki/University_of_Alabama

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“Temporäres Handynutzungsverbot an unserer Schule”

Januar 26, 2026

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Gymnasium Neustadt
Sekundarstufe I und II

18.12.2025

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Information zum temporären Handynutzungsverbot an unserer Schule

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

vor zwei Wochen hatte der Eilausschuss der Schulkonferenz ein temporäres Handynutzungsverbot während der Schulzeit beschlossen. Anlass hierfür war die Verbreitung eines problematischen Videos innerhalb der Schülerschaft, das deutlich gemacht hat, wie schnell digitale Inhalte zu Grenzverletzungen, Belastungen und sogar Gesetzesverstößen führen können.

Digitale Medien sind ein selbstverständlicher Teil des Alltags unserer Schülerinnen und Schüler und die Vorbereitung auf eine digitale Lebenswirklichkeit bleibt daher ein wichtiges Lernziel unserer Schule. Gleichzeitig sehen wir uns als Schule jedoch in der Verantwortung, einen geschützten Lern- und Lebensraum zu gewährleisten. In den vergangenen Wochen wurde deutlich, dass die Handynutzung im Schulalltag nicht nur die Würde des Einzelnen verletzen, sondern auch das Lernen beeinträchtigen und Konflikte verstärken kann. Dies deckt sich auch mit den Erfahrungen vieler anderer Schulen.

Tatsächlich haben uns in der Zeit des Nutzungsverbots viele positive Rückmeldungen von Lehrern und Schülern erreicht, die sich sicherer fühlen und die Atmosphäre in der Schule als entspannter wahrnehmen.

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Wie geht es nach den Ferien weiter?

Die Schulkonferenz hat in ihrer Sitzung vom 11.12.2025 darüber beraten und ohne Gegenstimmen beschlossen, das temporäre Handynutzungsverbot vorerst auch nach den Ferien fortzuführen. Ziel ist es, über einen längeren Zeitraum Erfahrungen zu sammeln, diese systematisch auszuwerten und anschließend gemeinsam zu entscheiden, ob und in welcher Form ein grundsätzliches Handynutzungskonzept für unsere Schule sinnvoll ist.

Zielsetzungen dieser verlängerten Probephase eines Handynutzungsverbotes sind:

• der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten,

• die Stärkung eines rücksichtsvollen Miteinanders,

• die Ermöglichung und Förderung von Aufmerksamkeit und Lernruhe im Unterricht und von Fairness und Begegnung in den Pausen.

Bei der Auswertung dieser Probephase sollen ausdrücklich die Perspektiven von allen Schülern, Eltern und Lehrkräften einbezogen werden.

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Was bedeutet das konkret für die Zeit nach den Ferien?

• Handys dürfen weiterhin mitgeführt, jedoch während der Schulzeit nicht genutzt werden.

• Ausnahmen gelten nach Absprache mit den pädagogischen Kräften der Schule selbstverständlich für pädagogische Zwecke, medizinische Erfordernisse oder im medizinischen Notfall.

• Weiterhin wird es am Ende der dritten und der fünften Stunde eine “Handy-Check-Phase” geben. Zudem besteht für Eltern immer die Möglichkeit über das Sekretariat Kontakt zu ihrem Kind aufzunehmen.

• Bei Verstößen gelten die bekannten schulischen Regelungen.

• Die Schule wird zeitnah in ihren verschiedenen Gremien die Erarbeitung eines langfristigen Konzepts aufnehmen.

Wir bitten Sie herzlich, mit Ihrem Kind über die Gründe dieser verlängerten Verbotsphase und einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu sprechen. Schule und Elternhaus tragen hier gemeinsam Veranbtwortung.

Für Rückfragen, Anregungen oder Rückmeldungen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Erlenbach
Schulleiter

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(Elternbrief; aus unserem Leserkreis. Schulname und der Personenname wurden geändert; im Text wurden wenige Worte geändert; der Bezug “Sekundarstufe I und II” ist authentisch.)

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Verkehrsunfall auf der Rathenaustraße in Höhe Bismarckplatz

Januar 12, 2026

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An: Westdeutscher Rundfunk (WDR), Redaktion ( redaktion @ wdr.de ), Lokalzeit Düsseldorf ( lokalzeit.duesseldorf @ wdr.de )

08.01.2026 17:12

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Betreff: Tödlicher Autounfall in Mönchengladbach Bereich Rathenaustraße Bismarckplatz

Ihr Bericht: Tödlicher Autounfall in Mönchengladbach: Mann fährt gegen Mauer (WDR am 06.01.2026)

w w w 1.w d r.de/nachrichten/rheinland/auto-faehrt-gegen-mauer-moenchengladbach-100.html

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Meine Bemerkung 

Mein Mitgefühl mit der Verletzten und mit den Angehörigen des Verstorbenen.

Bei seiner Obduktion als einer inneren Leichenschau mag der Pathologe nach einer ggf. vorzufindenden Aortenruptur oder nach Einblutungen in die Gefäßwand und (dann diese ggf. erklärend) nach einer möglichen Schädigung der sogenannten elastischen Fasern der Hauptschlagader forschen, sowie nach Thromben und thrombenähnlichen Fremdkörpern bzw. Neubildungen im Volumen (Blut) der Herzkammer und der Aorta. Daneben die Frage nach einer Myokarditis und nach Coronavirus-Pseudospikeprotein-Akkumulation im Gehirn. Falls Erkenntnis positiv: Comirnaty oder Spikevax?

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L i t e r a t u r

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Geimpft – gestorben: Histopathologischer Atlas der Corona-Impfschäden

– Arne Burkhardt, Ute Krüger, Walter Lang, Michael Mörz, Helmut Luck

histo-atlas.com/

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Vom Stachel im Fleisch – Wie das Corona-“Impf”-Spikeprotein Schaden anrichtet

– Norbert Georg Schwarz, Walter Lang und Arne Burkhardt

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Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

Mönchengladbach

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P r e s s e q u e l l e n

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06.01.2026

Am 6. Januar 2026 kam es gegen 8 Uhr zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Rathenaustraße in Mönchengladbach nahe dem Bismarckplatz. Die Polizei ermittelt zur genauen Unfallursache.

(Antenne NRW)

antenne.nrw/nrw/toedlicher-unfall-auf-der-rathenaustrasse-in-moenchengladbach-2/

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Tödlicher Unfall am Bismarckplatz in Mönchengladbach

Nach einem Unfall am Dienstag, 6. Januar 2026, am Bismarckplatz in Mönchengladbach ist ein Autofahrer gestorben, eine 41-Jährige wurde leicht verletzt. Die zentrale Kreuzung ist seit den Morgenstunden gesperrt. Ein Unfallteam der Polizei aus dem Rhein-Kreis Neuss sichert Spuren.

(Rheinische Post)

Tödlicher Unfall am Bismarckplatz in Mönchengladbach – Neue Details zur Ursache

Wie die Leitstelle der Polizei nun auf Anfrage mitteilt, handelte es sich bei dem Mann um einen 59-Jährigen. Er sei an einer “internistischen Vorerkrankung” gestorben, heißt es. Das legt nahe, dass der Mann am Steuer wegen eines medizinischen Notfalls bewusstlos wurde und deshalb beschleunigte.

(Rheinische Post)

Update · An einer zentralen Kreuzung ist am Dienstagmorgen ein Mann gegen eine Wand gefahren und gestorben. Zu den Details gibt es weiterhin offene Fragen. Die Polizei bestätigt nun, dass nicht der Unfall selbst die Todesursache war. Was ein Kardiologe zu möglichen Erklärungen sagt.

08.01.2026 · 05:10

rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/toedlicher-unfall-am-bismarckplatz-in-moenchengladbach-neue-details-zur-ursache_aid-141868399

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An einer zentralen Kreuzung ist am Dienstagmorgen ein Mann gegen eine Wand gefahren und gestorben. Zu den Details gibt es weiterhin offene Fragen. Die Polizei bestätigt nun, dass nicht der Unfall selbst die Todesursache war. Was ein Kardiologe zu möglichen Erklärungen sagt.

Nach tödlichem Unfall in Mönchengladbach Autofahrer starb wegen “internistischer Vorerkrankung”

RP am 08.01.2026 hier via facebook

facebook.com/rp.moenchengladbach/posts/an-einer-zentralen-kreuzung-ist-am-dienstagmorgen-ein-mann-gegen-eine-wand-gefah/1500753408719847/

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FW-MG: Verkehrsunfall mit anschließender Reanimation

Mönchengladbach, 06.01.2026, 08:02 Uhr, Bismarckplatz (ots)

Im Kreuzungsbereich Bismarckplatz ereignete sich heute Morgen ein Verkehrsunfall. An dem Unfall waren zwei Fahrzeuge und zwei Personen beteiligt. Eine Person erlitt leichte Verletzungen. Die zweite Person musste noch an der Unfallstelle reanimiert werden.

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte stand ein Fahrzeug stark deformiert am Bahndamm auf der Rathenau Straße. Der Fahrer saß nicht eingeklemmt aber leblos im Fahrzeug. Er wurde durch die Einsatzkräfte sofort aus dem Fahrzeug gezogen und dort wiederbelebt. Die Wiederbelebung wurde anschließend im Rettungswagen weitergeführt und der Patient dort notfallmäßig versorgt. Sein Transport in ein Notfallkrankenhaus erfolgte anschließend unter laufender Reanimation. Das zweite Fahrzeug stand leicht beschädigt auf der gegenüberliegenden Seite. Die Fahrerin hatte das Fahrzeug eigenständig verlassen. Sie war leicht verletzt, wurde versorgt und zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus transportiert. Hinsichtlich der Unfallursache hat die Polizei die Ermittlungen aufgenommen. Aufgrund des Einsatzes kam es zu starken Verkehrsbehinderungen im morgendlichen Berufsverkehr.

Im Einsatz waren der Hilfeleistungszug der Feuer- und Rettungswache I (Neuwerk), ein Gerätewagen Rettungsdienst der FRW II (Holt), der Rüstwagen aus dem Technik- und Logistikzentrum (Holt), zwei Rettungswagen, ein Notarzt und der Führungsdienst der Berufsfeuerwehr.

(Stadt Mönchengladbach)

moenchengladbach.de/de/aktuell-aktiv/newsroom/fw-mg-verkehrsunfall-mit-anschliessender-reanimation

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Verkehrsunfall auf der Rathenaustraße in Mönchengladbach – Autofahrer verstorben

Am Dienstag, 6. Januar, ist es gegen 8 Uhr zu einem tödlichen Verkehrsunfall auf der Rathenaustraße in Höhe Bismarckplatz gekommen.

Nach bisherigem Erkenntnisstand wartete der Fahrer eines schwarzen Daimler an der roten Ampel, als er aus bisher ungeklärter Ursache seinen Wagen plötzlich stark beschleunigte und den vor ihm stehenden BMW einer 41-jährigen Mönchengladbacherin in den Kreuzungsbereich hineinschob. Daraufhin fuhr der Autofahrer ungebremst weiter in den Bereich der Bushaltestelle und kam schließlich an der Mauer am Bahndamm zum Stehen. Dort bargen ihn Einsatzkräfte von Polizei und Rettungsdienst. Letztere versuchten noch vor Ort, ihn zu reanimieren. Der Autofahrer verstarb jedoch kurze Zeit später im Krankenhaus. Derzeit werden seine Angehörigen benachrichtigt.

Die 41-Jährige wurde durch den Unfall leicht verletzt. Weitere Verkehrsteilnehmer wurden nicht geschädigt. Die Polizei sperrte den Kreuzungsbereich für die Dauer der Unfallaufnahme ab. Hierbei unterstützte ein angefordertes Unfallteam der Polizei aus dem Rhein-Kreis Neuss.

Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern derzeit an.

Es wird nachberichtet.

(Heinsberg Magazin)

heinsberg-magazin.de/2026/01/06/verkehrsunfall-auf-der-rathenaustrasse-in-moenchengladbach-autofahrer-verstorben/

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12.01.2026 – 13:55

POL-MG: Verkehrsunfall auf der Rathenaustraße – Autofahrer verstorben – Medizinischer Notfall todesursächlich

Der Tod des 59-jährigen Autofahrers, der am Dienstagmorgen, 6. Januar, kurze Zeit nach einem verursachten Verkehrsunfall auf der Rathenaustraße in Höhe Bismarckplatz im Krankenhaus verstarb, ist nach polizeilichen Ermittlungen auf einen medizinischen Notfall zurückzuführen.

Wie bereits berichtet kam es an einer Ampel zu einer Kollision mit dem BMW einer 41-jährigen Mönchengladbacherin, die bei dem Unfall leicht verletzt wurde. (cr)

Rückfragen von Journalisten bitte an: Polizei Mönchengladbach · Pressestelle

(Presseportal. Polizei Nordrhein-Westfalen.)

presseportal.de/blaulicht/pm/30127/6194657

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Heinsberg Magazin

Update der Polizei Mönchengladbach zum Verkehrsunfall auf der Rathenaustraße – Autofahrer verstorben – Medizinischer Notfall todesursächlich

12.01.2026

Der Tod des 59-jährigen Autofahrers, der am Dienstagmorgen, 6. Januar, (unser Bericht) kurze Zeit nach einem verursachten Verkehrsunfall auf der Rathenaustraße in Höhe Bismarckplatz im Krankenhaus verstarb, ist nach polizeilichen Ermittlungen auf einen medizinischen Notfall zurückzuführen.

Wie bereits berichtet kam es an einer Ampel zu einer Kollision mit dem BMW einer 41-jährigen Mönchengladbacherin,die bei dem Unfall leicht verletzt wurde.

heinsberg-magazin.de/2026/01/12/update-der-polizei-moenchengladbach-zum-verkehrsunfall-auf-der-rathenaustrasse-autofahrer-verstorben-medizinischer-notfall-todesursaechlich/

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RADIO 90,1

Verkehrsunfall auf der Rathenaustraße – Autofahrer verstorben – Medizinischer Notfall todesursächlich Mönchengladbach (ots)

12.01.2026

Der Tod des 59-jährigen Autofahrers, der am Dienstagmorgen, 6. Januar, kurze Zeit nach einem verursachten Verkehrsunfall auf der Rathenaustraße in Höhe Bismarckplatz im Krankenhaus verstarb, ist nach polizeilichen Ermittlungen auf einen medizinischen Notfall zurückzuführen.

Wie bereits berichtet kam es an einer Ampel zu einer Kollision mit dem BMW einer 41-jährigen Mönchengladbacherin, die bei dem Unfall leicht verletzt wurde.

radio901.de/artikel/verkehrsunfall-auf-der-rathenaustrasse-autofahrer-verstorben-medizinischer-notfall-todesursaechlich-2543981

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Rheinische Post Erkelenz

Auto­fah­rer starb wegen “Vor­er­kran­kung”

08.01.2025

Die Ampel steht auf Rot, doch der Fah­rer eines schwar­zen Mer­ce­des beschleu­nigt plötz­lich stark, fährt gegen das Auto vor ihm, quer über die Kreu­zung am Bis­mar­ck­platz und prallt dann gegen eine Wand.

– Timo Sieg (tsi)

pressreader.com/germany/rheinische-post-erkelenz/20260108/282162182593232

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“Von 2023 bis 2025 habe ich die Journalistenschule der Rheinischen Post absolviert und war unter anderem drei Monate lang im Berliner Parlamentsbüro.”

(tsi)

rp-online.de/autor/timo-sieg-tsi

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POLITICUM · Das Magazin der Fachschaft Politik und Soziologie · (Fachschaft Politik und Soziologie, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Lennéstraße, Bonn · fs-sozpol.de/deine-fachschaft/impressum/) · SoSe2021 · Die Demokratie in der Krise? Bundestagswahl und Corona-Krise: Was kommt danach?

Après-Corona

– Timo Sieg

Wer zu Beginn der Pandemie auf das Ende des Kapitalismus hoffte wurde wohl von Debatten darüber, ob man wirtschaftliche Schäden für die Leben älterer Menschen hinnehmen sollte, genauso enttäuscht, wie überzeugte Humanisten beim Anblick des Erfolgs von “Querdenken”. Trotzdem bewegt sich etwas. Im Mai kündigte US-Präsident Biden seine Unterstützung für den Vorschlag an, Patente für Covid-Impfstoffe global auszusetzen. Sicher, dahinter steckte viel innenpolitisches Kalkül und Sorgen um das internationale Image nach einem egoistischen Kurs des Impfnationalismus und die EU hat dem Ganzen eine klare Absage erteilt. Aber wie wahrscheinlich wäre es vor der Pandemie gewesen, dass sich ein US-Präsident öffentlich gegen das Patentrecht positioniert, welches die Gewinne riesiger Pharmaunternehmen sichert? … Zahlen des Politbarometers weisen zumindest darauf hin, dass die Klimakrise in den letzten Monaten von mehr Deutschen als das wichtigste Problem im Land identifiziert wird. … Wir alle können entscheiden, wie wir unser eigenes Verhalten nach der Pandemie ändern wollen.

fs-sozpol.de/wp-content/uploads/Politicum-SoSe2021.pdf

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Noch zu /Politicum/ SoSe2021, im selben Heft schreibt Lilian Sekkai (#maskupGhana: Folgen und Nebenwirkungen der Corona-Pandemie)

“Im Februar 2021 war Ghana das erste Land, das unter der COVAX Initiative den Impfstoff AstraZeneca bereitgestellt bekam. “The vaccination is going on,” sagt Madame Cecile, da auch in Ghana nun die zweite Dosis geimpft wird. Dennoch geht das Impfen sehr langsam voran und viele Menschen sind wenig über die Impfungen oder das Virus selbst aufgeklärt.”

fs-sozpol.de/wp-content/uploads/Politicum-SoSe2021.pdf

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unicef

17.04.2025

Lilian Sekkai arbeitet als Presseassistentin und schreibt über UNICEF-Themen und Kinder weltweit.

unicef.de/informieren/aktuelles/blog/-/erdbeben-myanmar-so-hilft-unicef-den-kindern/373936

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19.04.2023

“Die Malaria-Impfstoff-Entwicklung ist momentan sehr in Bewegung: Neben RTS,S und R21 gibt es noch weitere Malaria-Impfstoff-Kandidaten, die gerade umfangreich klinisch getestet werden und die verschiedenen Prüfphasen durchlaufen. So forschen derzeit etwa mehrere Unternehmen (Moderna, BioNTech und CureVac) an Vakzinen auf mRNA-Basis.”

Susanne Nandelstädt arbeitet als Online-Redakteurin für UNICEF. Im Blog schreibt sie über UNICEF-Projekte weltweit.

unicef.de/informieren/aktuelles/blog/-/kampf-gegen-malaria-erste-malaria-impfstoffe-sind-da/330140

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Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und die schädigenden oder tödlichen Immunisierungs-Experimente mit der modRNA (mod-mRNA) in Comirnaty oder Spikevax

Dezember 20, 2025

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Wirksamkeit und Einsatz der derzeit vorhandenen SARS-CoV-2-Impfstoffe in Deutschland – Stand 12.04.2021

“Diese Stellungnahme wurde Stand 12.04.2021 zum 4. Mal angepasst, die erste Fassung wurde am 17.02.2021 von der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie und der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie erstellt. … Diese Stellungnahme wird von 26 wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) unterstützt.”

“Verhinderung von schweren Verläufen und Todesfällen: Alle bisher zugelassenen Impfstoffe haben in den Zulassungsstudien schwere Verläufe und Todesfälle zu fast 100 % verhindert. Dieser Parameter ist aus Sicht der Fachgesellschaften der Wichtigste für den Individualschutz und die entscheidende Maßnahme gegen die Überlastung des Gesundheitssystems.”

“Verhinderung von Erkrankung: Jede Form der Erkrankung, insbesondere auch milde Verläufe, wurden von den beiden mRNA Impfstoffen in 95,0 % (BioNTech-Pfizer) und 94,1 % (Moderna) verhindert.”

“Immunogenität hinsichtlich unterschiedlicher Altersgruppen: Sowohl die Impfungen von Moderna, als auch die von BioNTech/Pfizer waren in allen untersuchten Altersgruppen ähnlich gut immunogen.”

“Wirksamkeit der Impfung gegen neue Virusmutanten: Impfungen von Moderna und BioNTech/Pfizer haben in vitro sehr guten Schutz gegen die englische Variante B.1.1.7 und leicht verminderten gegen die südafrikanischen Variante B.1.351 gezeigt.”

“Zulassungsstudien für Kinder: BioNTech/Pfizer hat seinen Impfstoff von Anfang an für Jugendliche ab 16 Jahren getestet und zugelassen. Beide mRNA Impfstoff-Hersteller haben inzwischen Studien für Kinder ab 12 Jahren begonnen, BioNTech/Pfizer hat die entsprechende Studie mit ca. 2500 Kindern schon rekrutiert.”

“Fazit: Die momentan weiter bestehende Impfstoff-Knappheit zeigt, dass verschiedene Impfstoffe von verschiedenen Herstellern benötigt werden, um möglichst rasch eine möglichst große Anzahl von Menschen zu impfen und einen breiten Schutz in der Bevölkerung zu erreichen. … Die möglichst rasche Impfung großer Teile der Bevölkerung ist der entscheidende Schritt zur Eindämmung der Pandemie. Er kann nur gelingen mit dem Einsatz aller verfügbaren Impfstoffe.”

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Ansprechpartner:

– Prof. Dr. Johannes Hübner, DGPI
– Prof. Dr. Bernd Salzberger, DGI
– Dr. Monika Nothacker, AWMF-IMWi

Erstellende (DGPI und DGI, GTH [Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung] und DGN [Deutsche Gesellschaft für Neurologie], AWMF) und unterstützende AWMF-Fachgesellschaften: …

Die Stellungnahme wird weiterhin unterstützt von: …

awmf.org/fileadmin/u s e r_upload/dateien/stellungnahmen/2021/20210224_COVID_Impfung_Stellungnahme_3.pdf

awmf.org/fileadmin/u s er_upload/dateien/leitlinien/covid_19_leitlinien/7.pdf

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Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI) und der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI)

Wirksamkeit und Einsatz der derzeit vorhandenen SARS-CoV-2-Impfstoffe in Deutschland – Stand 17.02.2021

– Johannes Hübner (DGPI), Bernd Salzberger (DGI), Tobias Tenenbaum (DGPI)

“Verhinderung von schweren Verläufen und Todesfällen: Alle bisher zugelassenen Impfstoffe haben in den Zulassungsstudien schwere Verläufe und Todesfälle zu fast 100 % verhindert. Dieser Parameter ist aus Sicht der Fachgesellschaften der Wichtigste für den Individualschutz und die entscheidende Maßnahme gegen die Überlastung des Gesundheitssystems.”

“Verhinderung von Erkrankung: Jede Form der Erkrankung, insbesondere auch milde Verläufe, wurden von den beiden mRNA Impfstoffen in 95,0 % (BioNTech-Pfizer) und 94,1 % (Moderna) verhindert.”

“Zulassungsstudien für Kinder: BioNTech/Pfizer hat seinen Impfstoff von Anfang an für Jugendliche ab 16 Jahren getestet und zugelassen. Beide mRNA Impfstoff-Hersteller haben inzwischen Studien für Kinder ab 12 Jahren begonnen, BioNTech/Pfizer hat die entsprechende Studie mit ca. 2500 Kindern schon rekrutiert.”

“Die möglichst rasche Impfung großer Teile der Bevölkerung ist der entscheidende Schritt zur Eindämmung der Pandemie.”

dgi-net.de/wirksamkeit-und-einsatz-der-derzeit-vorhandenen-sars-cov-2-impfstoffe-in-deutschland/

dgpi.de/stellungnahme-dgi-dgpi-wirksamkeit-und-einsatz-vorhandenen-sarscov2-impfstoffe/

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Johannes Hübner

Prof. Dr. med. Johannes Hübner ist stellvertretender Klinikdirektor, leitender Oberarzt, Abteilungsleiter Infektiologie in der v. Hauner‘schen Kinderklinik der LMU München, FA Kinder- und Jugendmedizin, FA Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Bis 2021 war er 1. Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI).

monitor-versorgungsforschung.de/autoren/huebner-johannes/

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Bernd Salzberger

Prof. Dr. med. Salzberger ist Internist, Infektiologe und Hochschullehrer. Von 2001 bis 2024 war er Leiter des Bereichs Klinische Infektiologie am Universitätsklinikum Regensburg. Von 2019 bis 2023 war Salzberger Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI).

de.wikipedia.org/wiki/Bernd_Salzberger

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Tobias Tenenbaum

Prof. Dr. med. Tenenbaum ist Kinderarzt und seit 2021 Erster Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI).

de.wikipedia.org/wiki/Tobias_Tenenbaum

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Monika Nothacker

Dr. med. Monika Nothacker ist seit 2012 stellvertretende Leiterin des AMWF-Instituts für Medizinisches Wissensmanagement (AWMF-IMWi). Davor war sie als Abteilungsleiterin Wissensmanagement/Int. QM und im Bereich EbM/Leitlinien im Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin sowie als Projektmanagerin im Westdeutschen Brustcentrum Düsseldorf tatig. Ihr Studium der Humanmedizin absolvierte sie in Tübingen, anschließend arbeitete sie als Ärztin in Reutlingen sowie als Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe in Berlin, wo sie berufsbegleitend einen Master of Public Health erwarb.

mwv-berlin.de/autoren/unsere-autoren/details/!/autor/monika-nothacker/id/2386

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Dr. Monika Nothacker, MPH is a gynecologist and obestetrician with more than a decade of clinical experience and holds a master degree of public health.

Since 2012 she is deputy head of the German Association of the Scientific Medical Societies´ Institute for Medical Knowledge-Management (AWMF-IMWi) at Philipps-University, Marburg. The AWMF-IMWi is the Clearinghouse of Clinical Practice Guidelines developed by the 184 German scientific medical societies organised under the umbrella of AWMF.

Dr. Nothacker serves as coordinator and methodological consultant for CPG development and related tools for guideline developers. She is a member of AWMF´s Standing Commission for Clinical Practice Guidelines.

g-i-n.net/scientific_committee/monika-nothacker

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Keine wirkungsvoll erschreckende und nachhaltig angsterregende Illusion einer Pandemie ohne den rechnerischen Trickbetrug des “died of (or with) COVID-19”, “gestorben an oder mit dem Coronavirus SARS-CoV-2”

Dezember 14, 2025

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Die Internationalität sowohl der Irreführung “gestorben an oder mit Corona” als auch der verdienstvollen Aufdeckung eben dieses menschenfeindlichen und unwissenschaftlichen Trickbetruges. Eine knappe Zusammenstellung von Quellen ab dem Jahr 2020, chronologisch und kommentarlos. Eigene Hervorhebungen.

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“If someone dies with COVID-19, we are counting that as a COVID-19 death.”

So, I think, in this country, we’ve taken a very liberal approach to mortality, and I think the reporting here has been pretty straightforward over the last five to six weeks.  Prior to that, when there wasn’t testing in January and February, that’s a very different situation and unknown.

There are other countries that if you had a pre-existing condition and let’s say the virus caused you to go to the ICU and then have a heart or kidney problem – some countries are recording that as a heart issue or a kidney issue and not a COVID-19 death.

Right now, we’re still recording it, and we’ll — I mean, the great thing about having forms that come in and a form that has the ability to mark it as COVID-19 infection – the intent is, right now, that those – if someone dies with COVID-19, we are counting that as a COVID-19 death.

– Deborah Birx (Birx was part of the White House Coronavirus Task Force from February 2020 to January 2021) · 07.04.2020

it.usembassy.gov/members-of-the-coronavirus-task-force-hold-a-press-briefing-april-7-2020/

trumpwhitehouse.archives.gov/briefings-statements/remarks-president-trump-vice-president-pence-members-coronavirus-task-force-press-briefing-april-7-2020/

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“nostri morti di o con COVID-19”

– Ermanno Vitale, docente di Filosofia politica e di Etica dello sviluppo all’Università della Valle d’Aosta (Zitiert in: Etica, sviluppo e COVID-19) · 08.08.2020

valledaostaglocal.it/2020/08/08/leggi-notizia/argomenti/cultura-2/articolo/etica-sviluppo-e-covid-19-lectio-magistralis-del-professor-ermanno-vitale-al-circolo-della-stampa.html

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“deceduti di o con COVID-19”

– Antoni Calitri (Covid, i veri numeri dei morti nei dati Istat di marzo e aprile: il conto sale di 19mila decessi) · Il Messagero · 18.09.2020

ilmessaggero.it/italia/covid_veri_numeri_morti_primi_mesi_quanti_sono-5471167.html

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Ohne diese Behauptung kommt vermutlich keine Unterhaltung mit Menschen aus, die die Coronagefahr bestreiten oder relativieren: Ein Großteil derjenigen, die als Coronatote bezeichnet werden, sei gar nicht “an”, sondern “mit” Corona gestorben – sei also positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden, ohne dass dies irgendetwas mit deren Ableben zu tun habe.

Tatsächlich werden vom Robert-Koch-Institut (RKI) alle Menschen als Coronatote gezählt, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden und “in Bezug auf diese Infektion verstorben sind”, wie es auf der RKI-Webseite heißt. Die Formulierung, dass der Tod “in Bezug auf” die durch das Virus verursachte Erkrankung COVID-19 geschehen sein muss, findet sich auch im Infektionsschutzgesetz. Dass die Infektion unmittelbar verantwortlich für den Tod ist, wird dabei nicht vorausgesetzt …

– Malte Kreutzfeldt (“Die Toten starben nicht an Corona”. Ist die SARS-CoV-2-Infektion oft gar nicht die Todesursache? Das wird häufig behauptet – dabei sind die Fakten ziemlich klar.) · taz · 17.12.2020

taz.de/Coronamythen-und-Fakten-4/!5738508/

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As the US death toll nears a half-million, confusion continues over whether people die “of” COVID-19 or “with” COVID-19. Here’s what’s behind the numbers.

– Patrick Boyle (How are COVID-19 deaths counted? It’s complicated) · AAMC · 18.02.2021

aamc.org/news/how-are-covid-19-deaths-counted-it-s-complicated

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Third, more accurate attribution of the contributory causes to the underlying cause of death is urgently needed to allow reporting of data that would substantiate the interconnectedness of COVID-19 and NCDs. At the moment, deaths due to NCDs are often miscounted as caused by COVID-19 only, furthering the deprioritisation of NCDs on the global agenda. Adopting a syndemics approach to cause of death structure will require that both COVID-19 and NCDs contributing to death are acknowledged in reporting practices to identify causes of excess deaths as being because of or with COVID-19.

– Ghiwa Nassereddine [aus dem Libanon], et al. (COVID-19 and non-communicable diseases in the Eastern Mediterranean Region: the need for a syndemics approach to data reporting and healthcare delivery) · BMJ Glob Health. 2021 Jun 8;6(6):e006189. · 08.06.2021

pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC8188577/

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14:34 Uhr: LGL: Bayernweiter Inzidenzwert erneut leicht gesunken

In Bayern sind seit gestern (08.06.2021) 607 Corona-Neuinfektionen gemeldet worden. Hinzu kommen 122 Nachmeldungen und 38 Löschungen. Somit hat sich nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen die Gesamtzahl seit Pandemiebeginn auf insgesamt 643.360 Infizierte erhöht (Stand: 09.06.2021, 8.00 Uhr). 26 weitere Menschen sind an oder mit COVID-19 gestorben. Die Zahl der Verstorbenen hat sich im Freistaat somit auf 15.061 erhöht. Die bayernweite Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner …

16:19 Uhr: Pakistan führt Impfpflicht für Arbeitnehmer ein

In Pakistan müssen sich Staatsbedienstete und Angestellte privater Unternehmen künftig gegen das Coronavirus impfen lassen. Das teilte die für die Pandemie-Bekämpfung zuständige Behörde NCOC am Mittwoch mit. Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen demnach bereits bis Ende Juni vollständig geimpft sein. Für private Unternehmen gab es noch keine näheren Bestimmungen.

Die Regierung in Islamabad hat vor, bis Ende des Jahres 70 Millionen der 220 Millionen Landesbewohner impfen zu lassen. Bisher wurden etwas mehr als 10 Millionen Impfstoffdosen verabreicht. „Je mehr wir impfen, desto besser werden wir geschützt sein“, sagte Planungsminister Asad Umar bei einer Zeremonie anlässlich der Verabreichung von nun zehn Millionen Dosen.

– BR24 · Bayerischer Rundfunk (Corona: Die Ereignisse vom 7. Juni bis 13. Juni 2021) · 09.06.2021

br.de/nachrichten/deutschland-welt/corona-die-ereignisse-vom-7-juni-bis-13-juni,SYyLU2C

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“Mort de la Covid ou avec la Covid” était le titre d’un article d’un médecin légiste américain l’an dernier, qui disséquait (le cas de le dire!) la question.

– Omar Brixi (Les trois pays du Maghreb central face à la pandémie: rattrapés après avoir été épargnés ?) · Cahiers de Santé · 29.07.2021

cahiersdesante.fr/editions/38/les-trois-pays-du-maghreb-central-face-a-la-pandemie-rattrapes-apres-avoir-ete-epargnes/

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Op Aruba zet de daling in het aantal nieuwe SARS-CoV-2 infecties door. Vorige week kregen 234 mensenper 100.000 inwoners een positieve SARS-CoV-2-testuitslag, een forse daling ten opzichte van de week ervoor (344/100.000 26 augustus t/m 1 september). Ondanks deze daling meldt het eiland een toename in het aantal door braakinfecties na vaccinatie. Ook de situatie in het ziekenhuis blijft alarmerend, waar ongevaccineerde volwassenen het merendeel van de recente (IC) opnames uitmaken. Er zijn momenteel 60 ziekenhuisopnames waarvan 10 op de IC op Aruba en 24 op de IC in Colombia. Afgelopen week zijn 7 mensen op het eiland overleden aan of met COVID-19. Vanaf 1 Juli zijn 42 personen op het eilanden overleden aan of met COVID-19, waarvan 35 niet gevaccineerd bleken.

– Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu – RIVM · Epidemiologische situatie SARS-CoV-2 op de CAS- en BES-eilanden: Week 36 (2 september – 8 september 2021) · 15.09.2021

blekenrivm.nl/sites/default/files/2021-09/COVID-19_website_rapport_eilanden_37_20210915_1146_0.pdf

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100.000 Menschen in Deutschland sind an oder mit COVID-19 gestorben. 100.000 Schicksale, 100.000-fach trauernde Angehörige und Freunde. Und meist hat eine Ärztin oder ein Pfleger diese Menschen dabei begleitet. Wir dürfen das nicht einfach so hinnehmen.

– Jens Spahn als Deutschlands Gesundheitsminister am 25.11.2021

x.com/jensspahn/status/1463824466509709312

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personas que murieron de o con COVID-19

– El Tiempo Latino [aus den USA auf Spanisch] · 27.12.2021

eltiempolatino.com/2021/12/27/salud/cuanto-tiempo-puede-durar-en-el-cuerpo-el-coronavirus/

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In fact, it is unknown how many people died by (or with) COVID-19 at the county level within a given time period. Thus, county-level COVID deaths had to be estimated based on the best match for a specific confirmation date. This can lead to inaccuracies in determining regional COVID deaths.

– Thomas Wieland (Spatial patterns of excess mortality in the first year of the COVID-19 pandemic in Germany) · 10.03.2022

medrxiv.org/content/10.1101/2022.03.10.22272221v1.full

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Every single thing the minister has used tonight to justify the continuing of these emergency powers past 4 July will exist at the end of the year. We will have substantial numbers of COVID infections in the community. There will be new and unexpected variants in the community. People will die of or with COVID, and the deaths will be reported as COVID-related deaths in the same way that deaths are being reported now. There will be numerous COVID-related deaths at the end of this year. I wish that were not the case; I wish there was a magic spell.

– Dr. D. J. Honey (Cottesloe – Leader of the Liberal Party) · Parliamentary Debate, LEGISLATIVE ASSEMBLY of Western Australia (Bundesstaat Westaustralien (WA), Hauptstadt Perth) · 10.05.2022

parliament.wa.gov.au/Hansard/Hansard.nsf/0/538E51335144A1A748258841003092F9/$file/A41 S1 20220510 All.pdf

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Le nombre de personnes décédées du ou avec le Covid passe ainsi à 1.098 au Grand-Duché.

– RTL [aus und über Luxemburg] · 08.07.2022

infos.rtl.lu/dossier/tdf/news/a/1939031.html

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“Heute möchte ich die außerordentlichen Leistungen von Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel in der Pandemie würdigen: ihre entschlossene, umsichtige und effektive Führung als Bundeskanzlerin in dieser Krise”, so Kretschmann. In seiner Laudatio blickte der Ministerpräsident auf den Beginn der Coronapandemie vor über sechs Jahren zurück. Dabei zeichnete er das Bild von einem Virus, das “unser aller Leben radikal und für lange Zeit auf den Kopf gestellt hat”. Fast 190.000 Menschen sind in Deutschland an oder mit Corona gestorben, Hunderttausende litten oder leiden bis heute an Long Covid. Durch das wirkungsvolle Handeln Merkels konnten noch deutlich höhere Zahlen verhindert werden. Kretschmann hob Merkels stets klare und stringente Argumentation hervor: “Sie hat als Naturwissenschaftlerin gedacht und intensiv abgewogen – und als politisch Verantwortliche in der Situation gehandelt. So hat sie es geschafft, Schaden vom Volk abzuwenden”, betonte er.

– Staatsministerium Baden-Württemberg (Große Staufermedaille in Gold an frühere Bundeskanzlerin: Für ihren herausragenden politischen Einsatz während der Coronapandemie hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann die frühere Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit der Großen Staufermedaille in Gold ausgezeichnet.) · 09.12.2025

stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/grosse-staufermedaille-in-gold-an-fruehere-bundeskanzlerin

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Die Illusion von Pandemie um das Verhalten der entindividualisierten Masse zu lenken, ein Coronavirus zur Rechtfertigung der Oligarchie der Großkonzerne, der verbrecherische Betrug einer Prophylaxe vermittels modRNA (mod-mRNA) und die Empathieverweigerung, Wirklichkeitsverdünnung und Unfreiheitlichkeit in der Ethik der Alena Buyx

Dezember 6, 2025

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Text in Arbeit

An die Enquete-Kommission Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse

Drei Zitate vorab

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“In the councils of government, we must guard against the acquisition of unwarranted influence, whether sought or unsought, by the military-industrial complex. … Only an alert and knowledgeable citizenry can compel the proper meshing of the huge industrial and military machinery of defense with our peaceful methods and goals, so that security and liberty may prosper together.”

“Vor dem unberechtigtem Einfluss des militärisch-industriellen Komplexes müssen wir in allen Gremien unserer Regierung sehr auf der Hut sein, werde dieser nun auf Nachfrage wirksam oder erfolge er ungebeten. … Nur eine wachsame und sachkundige Bürgerschaft wird durchsetzen, dass die gewaltige industrielle und militärische Verteidigungsmaschinerie mit unseren friedlichen Methoden und Zielen in Einklang gebracht wird, damit Sicherheit und Freiheit gemeinsam gedeihen.”

– Dwight Eisenhower am 17. Januar 1961 (eigene Übersetzung)

archives.gov/milestone-documents/president-dwight-d-eisenhowers-farewell-address

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“Alle diese Untersuchungen, die gründliche Erforschung der Stasi-Strukturen, der Methoden, mit denen sie gearbeitet habenund immer noch arbeiten, all das wird in die falschen Hände geraten. Man wird diese Strukturen genauestens untersuchen – um sie dann zu übernehmen. Man wird sie ein wenig adaptieren, damit sie zu einer freien westlichen Gesellschaft passen. Man wird die Störer auch nicht unbedingt verhaften. Es gibt feinere Möglichkeiten, jemanden unschädlich zu machen. Aber die geheimen Verbote, das Beobachten, der Argwohn, die Angst, das Isolieren und Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtotmachen derer, die sich nicht anpassen – das wird wiederkommen, glaubt mir. Man wird Einrichtungen schaffen, die viel effektiver arbeiten, viel feiner als die Stasi. Auch das ständige Lügen wird wiederkommen, die Desinformation, der Nebel, in dem alles seine Kontur verliert.”

– Bärbel Bohley (1991)

achgut.com/artikel/baerbel_bohley_die_frau_die_es_voraussah

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“Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden. … Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. … Nur mit gesellschaftlichem Zusammenhalt und gemeinsam distanziert voneinander kann diese Krise nicht nur mit nicht allzu großem Schaden überstanden werden, sondern auch zukunftsweisend sein für eine neue Beziehung zwischen Gesellschaft und Staat.”

– Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen (Strategiepapier des Bundesinnenministeriums)

(Frühjahr 2020, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat durch Otto Kölbl (Lausanne), Maximilian Mayer (Bonn) und sechs weitere Autoren dieses 17-seitige Strategiepapier anfertigen lassen und gab es nach dem 18. März 2020 an weitere Ministerien und an das Bundeskanzleramt. Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat war Horst Seehofer.)

bmi.bund.de/Shared-
Docs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid19.html

bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bevoelkerungsschutz/krisenmanagement-in-deutschland.pdf

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Das von Konzerninteressen geleitete Trugbild “Pandemie”, Deutschlands Verantwortung am Menschheitsverbrechen und globalen Medizinverbrechen COVAX und die Empathieverweigerung, Wirklichkeitsverdünnung und Unfreiheitlichkeit in der Ethik der Alena Buyx

(phoenix (min 01:02) an die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates Prof. Alena Buyx: “Genug Impfstoff wird erst einmal nicht zur Verfügung stehen. Welche Grundlagen kann man denn heranziehen, um auszuwählen, wer diesen Impfstoff als erster bekommt?”)

“Wir haben es also am Anfang wirklich mit Knappheit zu tun, dass heißt für diese Übergangsphase brauchen wir eine Priorisierung, eine bevorzugende Abfolge beim Impfen. Und da gibt es verschiedene ethische und rechtliche Kriterien die eine Rolle spielen, das ist die Selbstbestimmung, das ist das Prinzip des Nicht-Schadens, das ist das Prinzip des Wohltuns, aber auch die Gerechtigkeit, die Solidarität und die Dringlichkeit. All das haben wir gegossen, wenn Sie so wollen, in einen Handlungsrahmen für die Zukunft.”

– Alena Buyx am 09.11.2020 (via phoenix, ab min 01:16)

(phoenix (min 01:55) an Buyx: “… diejenigen die besonders gefährdet sind und diejenigen die besonders relevant sind in der Gesellschaft …?”)

“Wir haben uns angeschaut: Wer setzt sich selbst Gefahren und Risiken aus, im besonderen Maße, oder stellt wiederum für andere Gefährdete ein solches Risiko dar, eben durch Verbreitung oder Ansteckung. Und das wird gegenwärtig berechnet, diese Arbeit läuft jetzt gerade. … Aber es geht nicht um Bestimmung einer Relevanz. … Es sind eben in bestimmten Berufen diejenigen, die Aufgaben für das Gemeinwohl, für das Gemeinwesen übernehmen, diejenigen die gleichzeitig besondere Risiken tragen oder auch hervorrufen können.”

– Buyx am 09.11.2020 (min 02:23 bis 03:04)

phoenix (min 03:35) an Buyx:

“Wie gehen wir mit denen um, die sich nicht impfen lassen wollen?”

“Ich glaube ganz wichtig ist dass wir jetzt transparent bleiben, dass wir immer wieder erklären, wie das Ganze funktioniert hat, also beispielsweise dass bei der Zulassung nicht irgendwelche Schritte übersprungen wurden, sondern dass man das einfach nur irrsinnig beschleunigt hat dadurch, dass man Dinge schneller hintereinander und zum Teil parallel gemacht hat. Und ich glaube es ist ganz wichtig, dass wir da einen breiten öffentlichen und auch sehr partizipativen Austausch pflegen. Insgesamt ist die Impfbereitschaft in der Bevölkerung ja gut, aber man muss das schon ernst nehmen, dass die Leute Fragen haben, das ist ganz wichtig.”

youtube.com/watch?v=bpjle6csyAg

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“Wenn hoffentlich mehr Impfstoff da ist … ganz stark in die Breite gehen, aber dann durchaus Schwerpunkte setzen.”

Alena Buyx am 02.06.2021 zur Frage, ob Kinder ab einem Alter von zwölf Jahren zum Schutz vor COVID-19 (d. i. die durch SARS-CoV-2 verursachte Erkankung) experimentell mit einer mod-mRNA behandelt werden sollten, ob zwölfjährige und ältere Kinder mit Comirnaty “geimpft” werden sollten.

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“Frau Buyx, es gibt sehr viel Skepsis bei Eltern. Würden Sie denn Ihre Kinder impfen lassen, wenn die STIKO, also die Impfkommission, keine Empfehlung gibt, keine generelle?”

(Moderatorin Sandra Maischberger, ab min 0:32.)

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“Gibt es in der Familie zum Beispiel wen, der sich nie wird impfen lassen können.”

“Was man weiß, von den Kindern, die ja schon nachverfolgt wurden aus den ursprünglichen Zulassungsdaten, aber natürlich auch was man weiß beispielsweise von den, glaube ich, jetzt insgesamt an die drei Millionen Teenagern aus den USA die schon geimpft wurden, und auch so die Schüler, die in Israel schon sehr früh geimpft wurden. Und da muss man sich die Nebenwirkungen angucken. Das ist die eine Waagschale. Die andere Waagschale … ist, dass COVID-19 eben auch nicht gerade ein ganz einfacher Schnupfen ist. Es ist richtig, dass die meisten Kinder und Jugendlichen sehr niedrige Risiken haben, aber eben nicht gar keine. Und es ist immer noch ziemlich offen, wie das mit diesem Long-Covid-Syndrom aussieht; da gibt es Daten aus England, die sehen nicht gut aus, Daten aus Amerika, die sehen besser aus; also das ist durchaus eine Sorge bei vielen Eltern. … Ich sehe die [für die Gesamtbewertung ausschlaggebende Neigung der beiden gleichnishaften Waagschalen einer Entscheidung] im Moment für die Impfung. Aber, ganz wichtig, absolut freiwillig, individuelle Entscheidung; weil dann immer noch ganz viele weitere Faktoren einfach eine Rolle spielen. Man muss sich angucken, was ist in der Familie los. Wie ist die Schulsituation, was macht das Kind in der Freizeit, gibt es irgendwelche Risikofaktoren, die noch hinzukommen. Gibt es in der Familie zum Beispiel wen, der sich nie wird impfen lassen können. Also das muss man glaube ich wirklich ganz individuell entscheiden, und deswegen bin ich ein großer Verfechter davon, das zu einem freiwilligen Angebot zu machen.”

(Alena Buyx ab min 1:32 bis 3:19, eigene Mitschrift.)

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“Eigenschutzargumente und eventuell noch Gruppenschutzargumente”

“Also erstens, Herdenimmunität finde ich fürchterlich, Gemeinschaftsschutz, finde ich, ist das bessere Wort. Aber ich verfechte da tatsächlich die Position, eben wegen dieser Abwägung zwischen den beiden Waagschalen, dass der Gemeinschaftsschutz kein vorrangiges Argument sein kann bei Kindern und Jugendlichen, sondern dass das eben Eigenschutzargumente und eventuell noch Gruppenschutzargumente sind. Aber ich habe Kollegen, die das, durchaus mit guten Gründen, sagen, dass auch Kinder Teil der Gesellschaft sind, auch Kinder haben sozusagen eine gewisse, wenn, auch deutlich geringere Verantwortung für unser aller gemeinsames Wohl, und die würden argumentieren, wenn es wirklich nur noch daran liegt, dass die Kinder und Jugendlichen nicht geimpft sind, dann wäre das ein Artgument.”

(Alena Buyx, min 3:50 bis 4:40.)

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“Das sogenannte aufsuchende Impfen … niedrigschwellige Angebote für die jüngere Generation … ein Zeichen von Anerkennung und Wertschätzung”

“Die junge Generation hat sich sehr, sehr lange sehr rücksichtsvoll verhalten, sehr solidarisch gezeigt, und es ist einfach wichtig, den Blick auf diese Generation zu lenken. Ich würde nicht dafür plädieren, eine neue Priorisierung einzuziehen. Sondern ich würde, wenn hoffentlich mehr Impfstoff da ist, also das ist natürlich der entscheidende Punkt, ganz stark in die Breite gehen, aber dann durchaus Schwerpunkte setzen. Wie gesagt, mehrgleisig fahren. Weil man zum Beispiel noch eine weitere Stufe aufziehen kann, das sogenannte aufsuchende Impfen. Da gibt es ja jetzt die ersten Pilotprojekte, die in bestimmte Stadtviertel gehen, wo es also auch sehr hohe Risiken gibt, nicht so viele Hausärzte. Das ist sicherlich eine gute Idee. Und dann eben auch durchaus niedrigschwellige Angebote für die jüngere Generation. Die haben viel mitgemacht. Das sehen wir jetzt, wir kriegen jetzt diese großen Metastudien, die die psychische Belastung zeigen, die Bildungsausfälle. Und da ist das auch finde ich ein Zeichen von Anerkennung und Wertschätzung.”

(Ab min 9:02, Alena Buyx.)

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Q u e l l e

“Ich würde meine Kinder impfen lassen”: Alena Buyx, Deutscher Ethikrat | maischberger. die woche

“Ob Kinder und Jugendliche geimpft werden sollen, wird derzeit heiß diskutiert. Für Alena Buyx, die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, steht fest: “Ich würde meine Kinder impfen lassen”. Im Gespräch mit Sandra Maischberger macht sie deutlich, dass Ihrer Ansicht nach der Gemeinschaftsschutz nicht als vorrangiges Argument für die Impfung von Kindern dienen könne. Die Priorisierung solle beibehalten, dabei jedoch “Schwerpunkte gesetzt” werden. Die junge Generation habe sich die ganze Zeit sehr solidarisch verhalten, betont Buyx. Das Impfangebot sei ein Zeichen von Anerkennung und Wertschätzung.”

Von tagesschau (ARD) am 03.06.2021 via YouTube.

youtube.com/watch?v=o0Bj3HzVeXg

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Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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