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دستور سوريا
dustūr sūriyā
Constitution of Syria
Constitution syrienne
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Petition
— sowie als offener Brief
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Pet 3-20-05-06-035004
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Petitionstext
Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um für Syrien eine mit den allgemeinen Menschenrechten (AEMR, bekundet am 10. Dezember 1948) in Übereinstimmung stehende Verfassung zu erreichen. Zu diesem Zweck ermutigt die deutsche Bundesregierung die Regierung Syriens dahingehend, in der künftigen Verfassung auf eine Bezugnahme auf das Islamische Recht (Scharia) zu verzichten (vgl. derzeit Article 3 (2) Islamic jurisprudence shall be a major source of legislation). Niemand darf gegen seinen Willen zu einer religiösen Eheschließung gedrängt werden, vielmehr muss jedem volljährigen (ab 18 Jahre) Einwohner Syriens, ob Mann oder Frau, die Möglichkeit offenstehen, eine standesamtliche Ehe einzugehen.
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Petitionsbegründung
— auch als offener Brief
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Teil 1
— 09.12.2024
Im Sinne einer erfolgreichen Durchsetzung allgemeiner Menschenrechte und damit nicht zuletzt im Sinne einer syrischen Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie im Sinne einer baldmöglichen Gleichberechtigung und Chancengleichheit für Christen, Juden, Drusen, Alawiten, Jesiden, Freidenker oder Atheisten in Syrien ist es wichtig, dass das Land nach dem Sturz des Herrschers Baschar al-Assad eine Verfassung ohne Schariavorbehalt erhält.
Die Schwierigkeit liegt darin, dass der genuin totalitäre und frauenfeindliche Islam eine Vollständigkeit der Gestaltung der Gesellschaft verlangt, und weder eine teilweise Scharia kennt und anerkennt noch Teile der Scharia. Sobald aber das Islamische Recht bzw. das Wort Scharia in den ersten Artikeln der künftigen Staatsverfassung Syriens erscheint oder ihr als Präambel vorangestellt ist, wird, so ist es in vielen, allzuvielen Staaten der Welt der Fall, eine Entrechtung und Entwürdigung der Frauen und Christen die Folge sein, werden Frauenrechtlerinnen oder Islamkritiker bedroht werden, wird eine ihren Namen verdienende Philosophie der Selbstzensur weichen und die Pressefreiheit dem Flüsterwitz.
Im Islam gibt es nur und genau einen Schöpfer, eine unteilbare Schöpfung, eine bei Gott anerkannte Religion (Islam), eine Umma, ein unteilbares Schöpfungswollen (Scharia), ein unteilbares Rahmenwerk für legitime menschengemachte Gesetze (auch Scharia).
Die Scharia ist unteilbar als Allahs Wollen und Befehl, Allahs Schöpfungsaufbau und Gesetzlichkeit. Die Scharia umfasst alle Lebensbereiche der Menschen, in ihrem Anspruch auf Wohlverhalten und Rechtsprechung nenne man sie totalitär. Über Teile der Scharia zu reden ist beinahe so, als dürfe der Mensch aus dem Schöpfergott oder der Geschöpflichkeit den einen oder anderen Teil herausschneiden oder als misslungen erklären oder für unbrauchbar.
Der in seiner Konsequenz stets alle Nichtmuslime herabwürdigende und entrechtende sowie frauenfeindliche Schariavorbehalt in den Verfassungen vieler heutiger Staaten macht unmissverständlich deutlich, dass aus islamischer Sicht nicht der Mensch, sondern Allah Gesetzgeber ist. Wo Allah Regent ist, ist die Forderung nach Volkssouveränität Krieg gegen Gott (محاربة muḥāraba bzw. حرابة ḥirāba) und Verderbenstiften auf Erden (فساد في الأرض fasād fil-arḍ). Um erfolgreich aus der Dschahiliyya herauszutreten, verlangt die gottgegebene Gesetzlichkeit (Scharia) auf Erden das Implementieren und Anwenden (Fiqh) schariakonformer Gesetze, und wiederum hat nicht lediglich das Personenstands-, Ehe- und Familienrecht islamkompatibel zu sein, sondern ist jeder Paragraph zu islamisieren, letztlich auch im Strafrecht.
Die muslimische Frau muss den Hidschab (حجاب) tragen, sie verliert bei Trennung ihre Kinder an die Familie des Mannes, ihre Stimme hat vor Gericht nur den halben Wert, sie erbt nur die Hälfte im Vergleich zu ihrem Bruder, das ist alles, was 14 Jahrhunderte islamischer Ausdeutung (Omid Nouripour: “Interpretationsmöglichkeiten”) der Muslima anbieten können. Ein Nichtmuslim ist ein Wesen sittlich und rechtlich geringeren Wertes, als ein Dhimmi, oder als Harbi rechtlos. Der Islamapostat (مرتد murtadd) hat eigentlich kein Recht auf Leben.
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“The religion of the President of the Republic is Islam; Islamic jurisprudence shall be a major source of legislation; The State shall respect all religions, and ensure the freedom to perform all the rituals that do not prejudice public order; The personal status of religious communities shall be protected and respected.”
— Syrian Arab Republic: Constitution, 2012, Article 3
refworld.org/legal/legislation/natlegbod/2012/en/90331
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وأن يكون الفقه الإسلامي مصدرًا رئيسيًا للتشريع
“Der Fiqh [als die auf der gottgegebenen Scharia gründende Normenlehre und Rechtsprechung des Islam] soll eine Hauptquelle der Gesetzgebung sein.”
ar.wikipedia.org/wiki/دولة_علمانية
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Soweit dieses geboten gewaltlos möglich ist, sollte die Bundesrepublik Deutschland jetzt alles in ihrer Macht stehende tun, um für Syrien eine mit den universellen Menschenrechten in Übereinstimmung stehende Verfassung zu erreichen, was besonders wichtig ist angesichts einer Religion, die jeden Bereich des Lebens regelt, angesichts einer Lehre über Lohn und Strafe im Diesseits und vor allem im Jenseits.
Das seinem Verständnis nach bis zum Tag der Auferstehung (يوم القيامة yaum al-qiyāma) gültige Menschenbild und Gesellschaftsverständnis sollten Deutschlands Parlamentarier, Journalisten und Lehrer vergleichen mit demjenigen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR, 10.12.1948) oder demjenigen des deutschen Grundgesetzes (GG, 23.05.1949).
In einer freiheitlichen Demokratie stehen jedem einzelnen Menschen alle, öffentlich wie parlamentarisch ausgehandelten, Rechte und Freiheiten zu, mag er einer Religion angehören oder nicht, mag er die Religion gewechselt haben oder zu wechseln beabsichtigen.
Für ein freies Syrien.
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Teil 2
— ebenfalls vom 09.12.2024
Man bedenke, dass Syriens vielleicht gar nicht so wenige neue (konvertierte) Christen, ebenso wie seine aus einer muslimischen Familie stammenden Atheisten sehr islamisch als Murtaddūn (Islamapostaten) geschmäht werden und dass sich einige dieser oft im Verborgenen oder unter Bedrohung lebenden Syrer bewusst als Ex-Muslime verstehen. Es ist für das Land wichtig, zu einem Begriff vom Bürger (le citoyen, la citoyenne) und vom Staatsangehörigen zu gelangen, welcher seine Daseinsberechtigung auch ganz unabhängig von Herkunft oder Konfession hat und der sich in der Presse und in den Schulbüchern Syriens widerspiegelt.
Der Fehler der ersten Afghanistankonferenz darf sich nicht wiederholen. Die Konferenz auf dem Bonner Petersberg stellte einen Fünf-Punkte-Plan für die politische Übergangsphase in Afghanistan zusammen, der die Worte Säkularität, Scharia, Fiqh oder Islam schüchtern vermied und den der UN-Sicherheitsrat am 14. November 2001 bestätigte.
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“Der Sicherheitsrat … bekundet seine nachdrückliche Unterstützung für die Anstrengungen des afghanischen Volkes, eine neue Übergangsverwaltung einzurichten, die zur Bildung einer Regierung führt; beide sollten … die Menschenrechte aller Afghanen ungeachtet des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit oder der Religion achten …”
— Resolution 1378 (2001) vom 14. November 2001)
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Im Petersberg-Prozess (Bonn Process) der Jahre 2001 bis 2005 hätte man die Scharia, das Islamische Recht unzweideutig zurückweisen müssen.
Die Artikel einer Verfassung wie auch die Paragraphen der Gesetze dienen in einer freiheitlichen Demokratie dem friedlichen und glücklichen Zusammenleben aller Menschen, nicht der Abwehr böser Geister oder der Rettung der Seele vor dem ewigen Feuer.
Für ein freies Syrien.
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Teil 3
— nachgereicht am 31.12.2024
Die Scharia (Islam) verbietet die Adoption ( تبني tabannī ), wie die Weltöffentlichkeit am ägyptischen Fall The child Shenouda ( الطفل شنودة ) sah und sieht. Die islamischen Gelehrten begründen das Adoptionsverbot mit der 33. Sure von Allahs Rede (Koran). Der Deutsche Bundestag fordere die Bundesregierung auf, der Regierung des sich in Erneuerung oder Umgestaltung befindlichen Staates Syrien zu verdeutlichen, dass Deutschland sehr an einem künftigen Syrien gelegen ist, in dem außerehelich geborene Kinder oder Kinder aus einer gemischtkonfessionellen Ehe oder Beziehung gegenüber Kindern muslimischer oder christlicher Eltern nicht benachteiligt sind, sondern ein vollumfängliches Recht auf Ausweisdokumente, das aktive wie passive Wahlrecht, das Recht auf das Eingehen einer Ehe sowie das ungeschmälerte Recht auf Schulbildung und Hochschulzugang erlangen. Deutschland fordere Syrien zusätzlich dazu auf, im künftigen Verfassungsrahmen und Gesetzeswerk die Adoption möglich zu machen, selbstverständlich bei vollem Recht auch des Adoptivkindes auf das Erbe, auf Ausweispapiere, das Wahlrecht sowie Schulbesuch und Hochschulbesuch.
Der Islam kennt für das muslimische Mädchen keine untere Altersgrenze zum Heiraten oder vielmehr Verheiratetwerden und gestattet dem muslimischen Ehemann den Vollzug der Ehe nach Eintritt ihrer religiösen Reife oder Geschlechtsreife bzw. sobald die Braut achteinhalb Jahre alt geworden ist (neun Mondjahre). Der Deutsche Bundestag fordere die Bundesregierung auf, der syrischen Regierung unzweideutig mitzuteilen, dass Deutschland sehr an einem künftigen Syrien gelegen ist, in dem erst nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres eine Ehe eingegangen werden kann.
Ganz im Sinne der universellen Menschenrechte gewährleistet eine freiheitliche Demokratie dem Einzelnen, der Junge oder Mädchen ist oder der Mann ist oder Frau, die vollen Grundrechte und Freiheitsrechte und zeitigen der Grad der jeweils eingehaltenen oder nicht eingehaltenen islamischen Orthopraxie (Wohlverhalten nach den Vorgaben von Sure und Hadith) oder der Grad der jeweiligen Frömmigkeit keine rechtlichen Folgen. Der Deutsche Bundestag fordere die Bundesregierung auf, der syrischen Regierung mitzuteilen, dass Deutschland sehr an einem künftigen Syrien gelegen ist, in welchem für Frauen das Tragen des Hidschab im öffentlichen Raum Syriens keine Pflicht wird, Hidschab ( حجاب ḥiǧāb ) meint hier die der muslimischen Frau ab dem Alter von neun Mondjahren islamisch vorgeschriebene Bedeckung des Körpers mindestens bis auf Hände und Gesicht. Für Syriens Berufsschulen und Hochschulen sowie für den gesamten öffentlichen Raum einschließlich der Busse und Eisenbahnen darf es keine Vorschrift für eine Geschlechtertrennung geben.
Nur ein Syrien ohne Scharia ist ein freies Syrien.
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Teil 4
— 03.01.2025
Knapp einen Monat nach der Flucht des syrischen Diktators Baschar al-Assad bieten die Außenminister Deutschlands und Frankreichs den neuen, radikal islamisch orientierten Machthabern Unterstützung an und werben für eine Beteiligung aller oder möglichst vieler Bevölkerungsgruppen am Übergangsprozess, so kann man es der heutigen Presse entnehmen. Möglichst viele? Und die anderen Bevölkerungsgruppen? Und warum werden zwar Gruppenrechte angedeutet, aber Individualrechte noch nicht einmal erwähnt? Nein, ob in Syrien oder in Deutschland, die Menschen brauchen allgemeine Menschenrechte und freiheitliche Bürgerrechte, keine Hinterzimmergespräche über Bevölkerungsgruppen oder syrische christliche Bürger oder syrische Muslimbürger oder weitere Sorten Mensch. Im Islam sind auch die Frauen eine Sorte Mensch.
Die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock sagt: “Es braucht jetzt einen politischen Dialog unter Einbeziehung aller ethnischen und religiösen Gruppen.”
Wortwechsel statt Schusswechsel. Insbesondere in Kriegsgebieten oder Krisengebieten ist es richtig, miteinander ins Gespräch zu kommen. Doch sobald in der zumal deutschen Politik ein grenzenloser Lobgesang auf den Dialog hörbar wird, sollte man sich an die universell menschenrechtliche Forderung “Keine Toleranz der Intoleranz” erinnern oder an den Satz von Christian Wallner “Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein.”
Wer die allgemeinen Menschenrechte ernst nimmt, setzt sich nicht vorrangig für Gruppenrechte ein, sondern für Individualrechte. Sobald Deutschland, beispielsweise in Bezug auf Syrien, über Gruppen redet, über Menschensorten, verfestigt bzw. befördert es die segmentierte Stadt mit ihrem alawitischen Viertel, ihrem syrisch-orthodoxen Viertel, usw., und verfestigt bzw. befördert Deutschland in Bezug auf den gesamten Staat Syrien das Wiederauferstehen des osmanischen Millet-Systems (zu arabisch Milla ( ملة ), Mehrzahl Milal ( ملل ), Religionsvolk). Der Islam entwürdigt und entrechtet jeden Angehörigen des bzw. eines Ahl al-Kitab (“Volk der Schrift”), ein Jude oder Christ ist gemeint, als einen Dhimmi. Eine osmanische jüdische Millet gab es. Ein jesidisches Territorium aber war und ist islamrechtlich “Haus des Krieges”, Dar al-Harb ( دار الحرب dāru l-ḥarb ).
Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) ist am frühen Morgen vom Flughafen Larnaka auf Zypern in die syrische Hauptstadt Damaskus aufgebrochen. Ihr französischer Kollege Jean-Noël Barrot reist aus Beirut an. Einen Neuanfang könne es nur geben, wenn die neue Gesellschaft allen Syrerinnen und Syrern einen Platz im politischen Raum einräume, erklärte Baerbock vor ihrem Abflug. Frauen und Männer, gleich welcher ethnischen oder religiösen Gruppe, sollten Rechte gewährt werden und Schutz bekommen. Welche Rechte, irgendwelche? Islamische Rechte?
Jetzt, wo in Syrien die allgemeinen Menschenrechte leider noch nicht durchgesetzt sind, nach irgendeinem Schutz zu rufen, müsste zunächst klären, wer denn Schutz benötigen soll und vor wem. Soll aus Frau Baerbocks Sicht ja vielleicht jede syrische Minderjährige (unter 18 Jahre) Schutz vor dem Verheiratetwerden erhalten, oder jede Muslima, die sich weigert, den islamisch vorgeschriebenen Hidschab zu tragen? Fordert Deutschlands Außenministerin den Schutz auch für jeden syrischen Ex-Muslim oder Islamkritiker?
Es ist anzunehmen, dass HTS aus ihrer Sicht der Bevölkerung Syriens “Schutz” bieten will vor dem Frevel von Meinungsfreiheit, Philosophie, Psychoanalyse oder moderner Pädagogik. Meint unsere Außenministerin jenen schariagemäßen Schutz der muslimischen Tochter oder Ehefrau, den nur der Wali ihr bieten kann, ihr stets männlicher Besitzer und Vormund?
Und auch irgendeine “Einbeziehung der Frauen” fordert Ministerin Baerbock. Dass die Muslima ohne Erlaubnis ihres Ehemannes das Haus nicht verlassen darf, kritisiert Baerbock nicht oder sie weiß es nicht.
Die islamischen halbierten Frauenrechte, nur halb so viel vom Erbe wie ihr Bruder, ein halber Wert ihrer Zeugenaussage vor Gericht, sind auch “Rechte”, die inschallah sogar vor dem Höllenfeuer schützen. Das System der Dhimma gewährleistet ja gerade den berüchtigten islamischen “Schutz”, jedenfalls solange die Dschizya bezahlt wird, das vom Dhimmi an die Muslime zu entrichtende Schutzgeld. Deutsches Gerede über Rechte und Schutz reicht nicht.
Gleiche Rechte für den Syrer, sei er Muslim, Christ, Jeside oder Atheist, und dabei die Gleichberechtigung von Mann und Frau! Das muss Deutschland jetzt von HTS fordern. HTS ist die Abkürzung für Hayat Tahrir al-Scham ( هيئة تحرير الشام Haiʾat Taḥrīr aš-Šām ), Organisation zur Befreiung der Levante, Komitee zur Befreiung Syriens.
Es reicht nicht, wenn Deutschlands Außenministerin dazu aufruft, dass die Rechte der Menschen eingehalten werden sollen, solange sie offen lässt, ob die von Allah den Menschen eingeräumten Rechte gemeint sind oder die allgemeinen Menschenrechte.
Ob die Scharia, bzw. ob der menschengemachte Fiqh als die Rechtsanwendung der gottgegebenen Scharia, die (!) Hauptquelle der Rechtsprechung (Sharia as the (!) main source of legislation) oder eine (!) Hauptquelle der Rechtsprechung ist (Sharia as a (!) main source of legislation), die Weichen in Richtung Hakimiyyat Allah (Gottesherrschaft, Allahkratie) sind gestellt und weder eine Gleichberechtigung von Mann und Frau ist möglich noch Pressefreiheit oder eine ihren Namen verdienende Wissenschaft, Schule oder Universität.
Ob Syrien oder Deutschland, nur ein Staat mit einer Verfassung ohne Schariavorbehalt kann eine freiheitliche Demokratie sein.
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Teil 5
— 06.01.2025
Kein Islam ohne weibliche Genitalverstümmelung (FGM, female genital mutilation, Typen I, II, II, IV), wer den Islam integrieren will, integriert auch die FGM. Die islamische Hurma ( حرمة ḥurma ) meint eben nicht körperliche Unversehrtheit nach Maßgabe einer wissenschaftlich orientierten Gesundheitspolitik, im Einklang mit einer ihren Namen verdienenden Medizin oder mit der AEMR (Allgemeine Erklärung der Menschenerechte).
Die vier sunnitischen Rechtsschulen anerkennen sich wechselseitig, keine von ihnen lehnt die FGM ab. Die Hanafiten und Hanbaliten bewerten die weibliche Beschneidung, wir sagen die islamische weibliche Genitalverstümmelung, als Ehrenhaftigkeit, ehrbar, arab. makrama ( مكرمة makrama ), engl. a nobility, noble, honorable. Die Malikiten nennen sie religiös empfohlen, mandub ( مندوب mandūb ), mustahabb ( مستحب mustaḥabb ). Dem schafiitischen Madhhab gilt die weibliche Beschneidung als wadschib ( واجب wāǧib ) bzw. fard ( فرض farḍ ), als religiös verpflichtend, engl. obligatory, mandatory, weshalb in (mindestens dem irakischen Teil von) Kurdistan und weshalb in Dagestan, Somalia, Indonesien, Malaysia und teilweise in Ägypten und Saudi-Arabien (Hedschas, Asir, Tihama) die FGM praktiziert wird und der Kampf für genitale Unversehrtheit dort besonders schwierig ist. Innerhalb der Schiiten praktizieren die aus dem südlichen Asien stammenden, heute weit verbreiteten Dawudi Bohra die ihnen religiös verpflichtende weibliche Genitalverstümmelung, vgl. in den USA Jumana Nagarwala und Fakhruddin Attar oder in Australien Sheikh Jabbir Vaziri.
Die islamische FGM wird chitan al-inath ( ختان الإناث ḫitān al-ināṯ ) oder chitan al-banat ( ختان البنات ḫitān al-banāt ) genannt, seltener chafd oder chifad, ( خفض ḫafḍ ), ( خفاض ḫifāḍ ), in Indonesien sunat perempuan oder khitan bagi wanita, bei den Dawudi Bohra Chatna (khatna).
Im Irak gibt es die weibliche Genitalverstümmelung in den kurdischen Gebieten und vielleicht nicht nur dort, im Iran beispielsweise in der Provinz Hormozgan und im Nordwesten des Landes im Bezirk Mahabad (unter den Kurden als sunnitisch-schafiitischen Muslimen), in Saudi-Arabien kommt die FGM vermutlich in allen Teilen des Landes vor und ist sehr verbreitet bei den Schafiiten, die dort vor allem im Hidschaz, im Asirgebirge und in der küstennahen Tihama siedeln.
In Bezug auf Syrien und seine Landesteile und Ethnien ist noch zu erforschen, welche Bedeutung bzw. Verbreitung die FGM hat. Wichtig bleibt überall auf der Welt, also auch in Syrien oder in Deutschland, jede (!) Form der weiblichen Genitalverstümmelung zu bekämpfen und alle Versuche, die eine oder andere, angeblich harmlose Form von FGM (“Beschneidung”) zwecks Straffreistellung zu bagatellisieren, zurückzuweisen.
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Formen (Typen) der weiblichen Genitalverstümmelung oder FGM (female genital mutilation)
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Typ I · teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris (Klitoridektomie) und/oder der Klitorisvorhaut (Klitorisvorhautreduktion).
Typ Ia · Entfernung der Klitorisvorhaut
Typ Ib · Entfernung der Klitorisvorhaut und der Klitoriseichel
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Typ II · teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris und der inneren Schamlippen mit oder ohne Beschneidung der äußeren Schamlippen (Exzision).
Typ IIa · Entfernung der kleinen Schamlippen
Typ IIb · Entfernung der kleinen Schamlippen und ganz oder teilweise Entfernung der Klitoriseichel
Typ IIc · Entfernung der kleinen und großen Schamlippen und ganz oder teilweise der Klitoriseichel
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Typ III · (auch Infibulation): Verengung der Vaginalöffnung mit Bildung eines deckenden Verschlusses, indem die inneren und/oder die äußeren Schamlippen aufgeschnitten und zusammengefügt werden, mit oder ohne Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris.
Typ IIIa · Abdeckung durch Aufschneiden und Zusammenfügung der kleinen Schamlippen
Typ IIIb · Abdeckung durch Aufschneiden und Zusammenfügung der großen Schamlippen
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Typ IV · In dieser Kategorie werden alle Praktiken erfasst, die sich nicht einer der anderen drei Kategorien zuordnen lassen. Die WHO nennt beispielhaft das Einstechen, Durchbohren (Piercing), Einschneiden (Introzision), Abschaben sowie die Kauterisation von Genitalgewebe, das Ausbrennen der Klitoris oder das Einführen ätzender Substanzen in die Vagina.
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Der Hadith
Der Begriff Hadith ( حديث ḥadīṯ ), wörtlich Erzählung, Bericht, Mitteilung, Überlieferung, bezeichnet die Überlieferungen der Aussprüche und Handlungen des islamischen Propheten sowie der Aussprüche und Handlungen Dritter, die Mohammed stillschweigend gebilligt haben soll. Der Singular Hadith wird sowohl für eine einzelne Überlieferung verwendet als auch für die Gesamtheit der Überlieferungen. Der Plural im Deutschen lautet neben der Kollektivform Hadith auch Hadithe ( أحاديث aḥādīṯ ) für hervorgehobene Einzelberichte.
Die große Bedeutung der Hadithe im Islam ergibt sich daraus, dass die Handlungsweise (Sunna) des Propheten für alle Muslime richtungsweisenden (normativen) Charakter besitzt (Mohammed als unbedingt nachzuahmendes Vorbild) und nach dem Koran die zweite Quelle der islamischen Rechtslehre (Fiqh) darstellt. Die Hadithe gelten als das Mittel, über das sich alle nachkommenden Generationen bis zum Tag der Auferstehung über diese rechte (und vielleicht vor dem Höllenfeuer schützende) Handlungsweise informieren können. Darum gehören die Hadithe zu den wichtigsten Inhalten des Studiums des alle Lebensbereiche reglementierenden islamischen Rechts (gottgegebene Scharia, menschlich anzuwenden als der Fiqh).
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الأحكام الخمسة
al-aḥkām al-ḫamsa
al-Ahkam al-Chamsa, die fünf Beurteilungen
Die fünf Beurteilungen dienen der islamischen Rechtsgelehrsamkeit (fiqh) zur normativen Einstufung und jenseitszentrierten Bewertung menschlicher Handlungen. Die fünf Kategorien zeigen den jeweiligen Grad der Verpflichtung an, den Grad des Taklif ( تكليف taklīf ). Jede menschliche Handlung und eigentlich jeder Sachverhalt des Lebens wird einer der folgenden Kategorien zugeteilt:
• obligatorisch (farḍ oder wāǧib), pflichtmäßige Handlungen zu beachten und auszuführen wird einerseits vor dem Tod und zum anderen und endgültig im Jenseits belohnt, sie zu unterlassen wird auf Erden, um auch hierbei dem Willen Allahs zu entsprechen, nach Scharia bzw. Fiqh bestraft, später vielleicht mit einem endlosen Aufenthalt in der Hölle,
• empfohlen (mandūb), bzw. erwünscht (mustaḥabb), bzw. sunna, nach islamischer Lehre (Rechtslehre!) wird der Muslim für das Unterlassen empfohlener Handlungen zwar nicht bestraft, für die durchgeführte entsprechende Handlung hingegen belohnt,
• erlaubt (ḥalāl oder mubāḥ), alle Dinge und Handlungen, die islamrechtlich (islamisch) zulässig sind,
• verpönt (makrūh), der Muslim wird für eine solche Tat zwar nicht bestraft, für ihr Unterlassen hingegen belohnt,
• verboten (ḥarām oder maḥẓūr), eine derartige Handlung zu unterlassen wird belohnt, sie auszuführen hingegen bestraft, im Diesseits und im Jenseits.
Das Begriffspaar haram halal (ḥarām, ḥalāl) ist im Islam von grundlegender Bedeutung. Haram und halal sind sozusagen der Binär-Code des die muslimische Umgebung und letztlich Gott zufrieden stellenden oder aber erzürnenden menschlichen Verhaltens, mit dem Begriffspaar wird sowohl in Bezug auf Handlungen als auch Objekte ein öffentlich überprüfbares Wohlverhalten definiert, das äußerst folgenreich ist, nämlich ausschlaggebend in Bezug auf die Belohnung oder aber Bestrafung im Diesseits (Dunya) und vor allem im Jenseits (Achira).
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Islamic FGM
Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm Atiyya, Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:
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أشمِّي ولا تنهَكي
ašimmī wa-lā tanhakī
[Cut] slightly and do not overdo it
[Schneide] leicht und übertreibe nicht
Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:
اختفضن ولا تنهكن
iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
Cut [slightly] without exaggeration
Schneide [leicht] und ohne Übertreibung
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Man falle auf islamradikale Nebelwerfer wie Nuh Ha Mim Keller (“not the clitoris itself, as some mistakenly assert”) oder Asiff Hussein (“an Islamic practice that brings untold benefits to women, eine islamische Praxis, die den Frauen unerhörte Wohltaten schenkt”) nicht herein, selbstverständlich muss es islamrechtlich – islamisch – nicht beim Wegschneiden der Klitorisvorhaut bleiben, sondern kann das weibliche Zentrum der Lust amputiert oder teilamputiert werden, die Klitoris, arabisch Bazr baẓr (Mehrzahl Buzur buẓūr). Die die FGM-Typen I, II, III und IV umfassende Klassifikation der FGM darf nicht aufgespalten werden in einen weiterhin verbotenen und einen künftig erlaubten Teil.
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Es reicht nicht, wenn deutsche Regierungsvertreter jetzt in Syrien und etwa beim Gespräch mit den Vertretern der HTS lediglich die Worte Rechte, Frauenrechte aussprechen, denn selbst der ehemalige Dschihadkämpfer setzte ja eine ganz bestimmte (Mohammeds, Allahs) Vorstellung vom erlaubten (halal) “Recht” des Menschen und den dementsprechend schariakompatiblen “Frauenrechten” durch. Deutschland muss eindeutig sagen, dass es Frauenrechte stets im Sinne der in Verfassung und Gesetz verankerten und dabei beständig gewährleisteten, der durchgesetzten Gleichberechtigung von Mann und Frau versteht. Nicht im Sinne lediglich irgendeiner “Partizipation, Inklusion, Einbeziehung” von Frauen.
Sobald die künftige Verfassung des Staates Syrien, etwa mit ihrer Präambel oder in den ersten drei Artikeln, klarstellt, dass die gesamte Konstitution, dass jeder einzelne Verfassungsartikel unter dem Vorbehalt des islamischen Rechts (Fiqh) bzw. der Scharia steht, wird es Syriens Mitstreitern für universelle Menschenrechte und insbesondere den syrischen Aktivisten für Frauenrechte schwer fallen, einen gegen die FGM gerichteten Paragraphen ins syrische Strafrecht einzufügen oder dort zu bewahren.
Der künftige Staat Syrien kann und sollte alle auf seinem Gebiet lebenden Mädchen und Frauen vor der FGM schützen, einerlei ob diese syrischstämmig sind oder zu den Flüchtlingen, den Asylbewerbern oder anderen Einwanderern etwa aus Jemen, Somalia, Ägypten, aus dem Sudan oder dem Irak gehören, mithin aus Ländern, in denen FGM vorkommt.
Wie genau will Annalena Baerbock (03.01.2025) zum “Neuanfang” Syriens einer vielleicht im heutigen Syrien wohnhaften und arbeitenden Mädchenbeschneiderin “einen Platz im politischen Prozess” einräumen? Meint Deutschlands Außenministerin, dass es pauschal in Ordnung ist, wenn das künftige Syrien jenem syrischen Scheich oder Imam, der möglicherweise in seiner Predigt oder Fatwa zum Chitan al-inath aufrufen wird, “Rechte gewährt und Schutz bietet”?
Aus der Sicht des, Koran 2:143, sich schließlich in vollendeter Mäßigung, in vollkommener Ausgewogenheit ( وسط, وسطية wasaṭ, wasaṭiyya ) befindlichen Islam ist erst mit der erfolgreichen Durchsetzung der Scharia in allen Lebensbereichen und Rechtsgebieten “Gerechtigkeit hergestellt” und gehören zu “Extremismus” verruchte Dinge wie der Aktivismus gegen die islamische Mädchenbeschneidung, eine Kritik am islamisch vorgeschriebenen Hidschab, das Fordern von Gleichberechtigung für muslimische und nichtmuslimische Staatsangehörige oder die Forderung nach Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Syrien braucht eine Verfassung ohne Schariavorbehalt.
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Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)
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Offener Brief
Offener Brief “Für ein Syrien ohne Scharia”, gerichtet an das deutsche Bundeskanzleramt, Bundesinnenministerium (BMI), Auswärtige Amt, dort auch an den Sonderkoordinator der Bundesregierung für Syrien Dr. Tobias Lindner. Des Weiteren an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie an die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ, am 1. Januar 2011 aus der Verschmelzung der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), der Internationalen Weiterbildung und Entwicklung (InWEnt) und dem Deutschen Entwicklungsdienst (DED) hervorgegangen).
Als Petitionsbegründung an den Deutschen Bundestag.
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Auswärtiges Amt
Bürgerservice
( buergerservice @ auswaertiges-amt.de )
13. Dezember 2024 · 13.12.2024 · 17:03
Betreff: Offener Brief: Für ein Syrien ohne Scharia [1ca1cb29-7e8c-4d0f-9d7f-af2766115a54]
Ticketnummer 1ca1cb29-7e8c-4d0f-9d7f-af2766115a54
… Ihre Anfrage hat uns erreicht. …
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Auswärtiges Amt
Bürgerservice
( buergerservice @ auswaertiges-amt.de )
16. Dezember 2024 · 16.12.2024 · 14:52
Betreff: RE: WG: “Für ein Syrien ohne Scharia” [d8f0b9a7-50c6-42d6-bd3a-469dcaf4a524]
Ticketnummer d8f0b9a7-50c6-42d6-bd3a-469dcaf4a524
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Auswärtiges Amt
Bürgerservice
( buergerservice @ auswaertiges-amt.de )
7. Januar 2025 · 07.01.2025 · 10:45
Betreff: “Für ein Syrien ohne Scharia” – Deutschland braucht eine neue Syrienpolitik [e34bf32a-be59-40f4-a3b0-dd0e4d1d674b]
Auswärtiges Amt Berlin · Bürgerservice
Ticketnummer e34bf32a-be59-40f4-a3b0-dd0e4d1d674b
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Büro Annalena Baerbock MdB
( annalena.baerbock @ bundestag.de )
7. Januar 2025 · 07.01.2025 · 10:12
Betreff: AW: “Für ein Syrien ohne Scharia” – Deutschland braucht eine neue Syrienpolitik
Sehr geehrter Herr von Roy,
Ihre Nachricht hat das Bundestagsbüro der Abgeordneten Annalena Baerbock erreicht.
Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock MdB
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Auswärtiges Amt
Bürgerservice
( buergerservice @ auswaertiges-amt.de )
9. Januar 2025 · 09.01.2025 · 07:04
Betreff: “Für ein Syrien ohne Scharia” – Deutschland braucht eine neue Syrienpolitik [2fdda27d-afcc-4543-970b-8d337fe4fc1e]
Ticketnummer 2fdda27d-afcc-4543-970b-8d337fe4fc1e
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Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Referat Pet 3
AA, BKAmt, BMAS (Soz.), BMBF, BMF, BMZ, BPrA
Frau Grothe
Platz der Republik 1
11011 Berlin
7. März 2025
Bezug: Mein Schreiben vom 28. Januar 2025
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Außenpolitik
Pet 3-20-05-06-035004
Sehr geehrter Herr von Roy,
zum Stand Ihres Petitionsverfahrens teile ich Ihnen mit, dass dem Petitionsausschuss zu Ihrem Anliegen inzwischen Zuschriften anderer Bürger vorliegen. Ihre Petition wird mit diesen gemeinsam behandelt.
Aufgrund der Empfehlung des Petitionsausschusses wird der Deutsche Bundestag zu diesen Eingaben einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Beschluss zu den Zuschriften vieler Bürger nicht individuell auf Ihre Ausführungen eingegangen werden kann.
Da das Verfahren längere Zeit in Anspruch nehmen wird, möchte ich Sie bitten, sich zu gedulden.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
K. Grothe
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“Im Rahmen des Übergangsprozesses kündigte der syrische Interimspräsident Ahmed al-Scharaa am 13. März 2025 die neue syrische Verfassung an.”
“Der Islam und die Scharia waren bereits zuvor eine Quelle des syrischen Rechts. In der neuen Verfassungserklärung bleiben sie die primäre, aber nicht die einzige Rechtsquelle.”
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Vorbemerkung von Edward von Roy im Februar 2026
Unter dem Geschäftszeichen Pet 3-20-05-06- (der Beginn der Petitionssnummer) liegen dem Deutschen Bundestag insgesamt zwei (“mehrere”) Petitionen vor, die inhaltlich nicht mehr miteinander verbindet, als dass sie Syrien zum Gegenstand haben.
Um den unverhandelbaren Vorrang der allgemeinen Menschenrechte, um eine künftige syrische Verfassung ohne Schariavorbehalt und um ein künftiges syrisches Strafrecht, Personenstandsrecht, Familienrecht und Eherecht ebenfalls ohne islamisches Recht (Scharia) geht es nur der einen Petition. Die andere Eingabe hingegen, Verfasser unbekannt, strebt die befristete Installation eines multireligiösen und multiethnischen Gremiums (“Übergangsrat”) an, das diskutieren, planen, ein bisschen mitbestimmen und das sogar Syriens Frauen einbeziehen oder jedenfalls “berücksichtigen” soll.
Was ist los hierzulande, an den hochschulischen Fachbereichen für Pädagogik oder Soziale Arbeit, in den Wohlfahrtsverbänden, den etablierten Medien, im Deutschen Bundestag? Seit vierzig Jahren scheint sich Deutschland vom Bürgerrechtsbegriff (civil rights) und vor allem vom Vorrang des Individualrechts gegenüber jedem Gruppenrecht wegzuschleichen, postmodern, sprich neo-barbarisch in übergroßer Sehnsucht nach einer Rückkehr der Stämme.
Nicht lediglich eine merkwürdige Fehlannahme liegt darin, zu vermuten, allgemeine Menschenrechte wären ein besonders schlimmer Beweis für den genuinen Imperialismus des Okzidents, und der geheimnisvollen Spezies der Morgenländer keinesfalls zuzumuten, sondern Rassismus. Inwieweit sind bestehende oder künftige islamische Gottesstaaten auch ein Produkt Made in Germany?
Entwürdigung und Entrechtung von Frauen, Islamkritikern, Ex-Muslimen, Juden oder Christen ist überall anzuprangern und nach Kräften verhindern, selbstverständlich auch in Syrien. Gleichberechtigung von Mann und Frau, Gleichberechtigung für jeden erwachsenen (18 Jahre) Staatsangehörigen, das ist zu fordern.
Damaskus ist überall.
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Petition
Pet 3-20-05-06-035004
schariagegner.wordpress.com/2024/12/09/fuer-ein-syrien-ohne-scharia/
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– Beschlüsse vom 14. Januar 2026 (Protokoll Nr. 21/19) –
dserver.bundestag.de/btd/21/036/2103657.pdf
[ bundestag.de/dip-api/api/v1/drucksache-text/284402?ref=bt&format=xml ]
[ bundestag.de/dip-api/api/v1/drucksache-text/284402 ]
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Nur immer eine Petition pro Thema darf sozusagen als Hauptpetition funktionieren, die anderen Eingaben mit einer (tatsächlich? Anm.) erwähnenswert ähnlichen Forderung oder Intention (“mit verwandter Zielsetzung”) werden der Leitpetition nachgeordnet bzw. beigefügt. Hinter Pet 3-20-05-06-035354 [ aus 52078 Aachen ] scheint (vgl. Abschlussbegründung) sich dieser, bereits von der Wortzahl her sehr knapp gehaltene Petitionstext hier zu verbergen, eine Petition die durchaus mit Syrien zu tun hat, der es allerdings gar nicht um die neue Verfassung geht, sondern um eine möglichst zeitnah einzurichtende Planungs- und Steuerungsgruppe, einen “Übergangsrat”, der, um alles Gute, Nützliche und Angenehme zu “ermöglichen”, allerlei “berücksichtigt”.
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Außenpolitik
Petition 176413
31.12.2024
“Maßnahmen des Deutschen Bundestages zur Schaffung eines gerechten Übergangsprozesses von Demokratie und Frieden in Syrien”
“Wir fordern die Bildung eines Übergangsrats, der alle syrischen Gruppen, Minderheiten und die Rolle der Frauen berücksichtigt, um Frieden, Demokratie und Wiederaufbau zu ermöglichen.”
[ epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_12/_31/Petition_176413.nc.html ]
[ Petition_176413-2.pdf ]
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Abschlussbegründung zu: Aktenzeichen: Pet 3-20-05-06-035354
D o w n l o a d s/Petition_176413.abschlussbegruendungpdf.pdf
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Die Petition Pet 3-20-05-06-035004 von Edward von Roy aus 41236 Mönchengladbach zielte allerdings explizit auch darauf, die Menschen gerade NICHT in Gruppen einzuteilen. Zu von Roys Forderungen gehörte und gehört die Gleichberechtigung der syrischen Frau, und eben nicht, irgendeine frauliche “Rolle” zu “berücksichtigen”. Den Syrern sofort ein den Wandel begleitendes Gremium (“Übergangsrat”) zu gönnen und dabei Syrien auf Dauer “Demokratie und Frieden” zu wünschen, mag ja gut gemeint sein, bleibt aber weit davon entfernt, den Rauswurf der allahzentrierten Scharia aus Syriens Verfassung und Gesetz zu verlangen und auf die unbedingte Durchsetzung der universellen (allgemeinen) Menschenrechte zu bestehen.
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– Beschlüsse vom 14. Januar 2026 (Protokoll Nr. 21/19) –
Beschlussempfehlung 1
(1) Die Petitionen der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen, soweit es um die Unterstützung von Frieden, Demokratie und einen Wiederaufbau in Syrien unter Berücksichtigung von Frauen und Minderheitsgruppen geht,
(2) die Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
dserver.bundestag.de/btd/21/036/2103657.pdf
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Ab hier, nur mühsam unkommentiert, das Schreiben des Petitionsausschusses mitsamt der vierseitigen Anlage (Prot. Nr. 21/19, aus dem Kurzprotokoll die Seiten 16 bis 19 von 128).
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Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Die Vorsitzende
Berlin, 2. Februar 2026
Bezug: Ihre Eingabe vom 9. Dezember 2024; Pet 3-20-05-06-035004
Anlagen: 1
Dr. Hülya Düber, MdB
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Sehr geehrter Herr von Roy,
der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 29. Januar 2026 beschlossen:
1. Die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen, soweit es um die Unterstützung von Frieden, Demokratie und einen Wiederaufbau in Syrien unter Berücksichtigung von Frauen und Minderheitsgruppen geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 21/3657), dessen Begründung beigefügt ist.
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.
Mit freundlichen Grüßen
(Dr. Hülya Düber)
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Prot. Nr. 21/19
Petitionsausschuss
Pet 3-20-05-06-
Außenpolitik
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Beschlussempfehlung
► 1. Die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen, soweit es um die Unterstützung von Frieden, Demokratie und einen Wiederaufbau in Syrien unter Berücksichtigung von Frauen und Minderheitsgruppen geht,
► 2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
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Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung sich für einen gerechten Übergangsprozess in Syrien, der Demokratie und Frieden schafft, einsetzen.
Im Einzelnen wird gefordert, dass der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung als neutrale und aktive Vermittler handeln und auf internationale und regionale Akteure einwirken sollten, um einen gerechten Übergangsprozess in Syrien zu unterstützen, der Demokratie und Frieden schafft. Dazu solle etwa ein Übergangsrat geschaffen werden, der alle syrischen Gruppen, Minderheiten und die Rolle der Frauen berücksichtige, um Frieden, Demokratie und Wiederaufbau zu ermöglichen. Zur Begründung wird angeführt, dass nur ein solcher inklusiver und demokratischer Ansatz eine echte Perspektive für Frieden, Demokratie und Wiederaufbau bieten könne. Die syrische Bevölkerung leide seit Jahren unter Diktatur, Krieg, Hunger, Vertreibung und wirtschaftlichem Verfall. Viele syrische Menschen, die in Deutschland lebten, würden die Wunden dieser Zeit weiterhin mit sich tragen und seien von der aktuellen Situation und Lage betroffen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Petition verwiesen.
Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht und zur Diskussion bereitgestellt. Der Petition schlossen sich 66 Mitzeichnende an und es gingen 110 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs mit dieser Petition einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen wurden. Es wird um Verständnis gebeten, dass möglicherweise nicht alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen dargestellt werden.
Aufgrund des Wahlperiodenwechsels konnte die Eingabe erst in der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages abschließend behandelt werden.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Sturz des Assad-Regimes bietet aus Sicht der Bundesregierung und des Petitionsausschusses den Syrern die Chance auf einen politischen Neuanfang in Freiheit und Selbstbestimmung.
Deutschland ist bereit, Syrien bei einem friedlichen Machtübergang, dem Wiederaufbau und nicht zuletzt einem gesellschaftlichen Versöhnungsprozess zu unterstützen. Das hat die Außenministerin bereits im Januar 2025 bei ihrem Besuch in Damaskus zusammen mit ihrem französischen Amtskollegen Barrot unterstrichen.
Um diesen Neuanfang zu unterstützen und den Menschen in Syrien eine Perspektive auf eine freie und demokratische Zukunft zu ermöglichen, hat das Auswärtige Amt bereits kurz nach dem Sturz des Assad-Regimes einen Acht-Punkte-Plan entwickelt ( auswaertiges-amt.de/de/service/laender/syrien-node/syrien-2690478 ). Der Plan enthält unter anderem Überlegungen zu einem friedlichen Machtübergang, zum Schutz vor einer Einflussnahme von außen, zum Umgang mit Akteuren vor Ort, zu humanitärer Hilfe und Wiederaufbau, zur Vergangenheitsbewältigung und zum Ausbau der diplomatischen Präsenz. Der Ausschuss möchte hervorheben, dass der Plan insbesondere einen umfassenden syrisch-geführten Dialogprozess fordert, an dem alle gesellschaftlichen, ethnischen und religiösen Gruppen Syriens beteiligt sind. Dieser Dialog ist aus Sicht der Bundesregierung und des Ausschusses die Voraussetzung dafür, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die politischen Strukturen wiederhergestellt werden kann.
Vor diesem Hintergrund hat das Auswärtige Amt begrüßt, dass am 25. Fabruar 2025 eine erste Nationale Dialog-Konferenz mit etwa 600 Teilnehmern aus unterschiedlichen Teilen und Gruppen der syrischen Gesellschaft stattgefunden hat. Die Bundesregierung betrachtet diese Konferenz als Auftakt in einem längerfristigen politischen Prozess, der in weiteren Schritten alle relevanten gersellschaftlichen Gruppen Syriens einbeziehen muss. Nur durch eine inklusive politische Lösung kann langfristig Frieden und Stabilität in Syrien sichergestellt werden. Daraufhin hat auch die damalige Außenministerin bei der Syrien-Konferenz in Paris am 13. Februar 2025 noch einmal hingewiesen.
Im Rahmen des Übergangsprozesses kündigte der syrische Interimspräsident Ahmed al-Scharaa am 13. März 2025 die neue syrische Verfassung an. Aus Sicht der Bundesregierung und des Ausschusses ist begrüßenswert, dass die Verfassung Freiheitsrechte wie Meinungsfreiheit und auch Gleichheitsrechte garantiert: Niemand darf aufgrund von Rasse, Geschlecht oder Religion diskriminiert werden. Der Islam und die Scharia waren bereits zuvor eine Quelle des syrischen Rechts. In der neuen Verfassungserklärung bleiben sie die primäre, aber nicht die einzige Rechtsquelle.
Am 29. März 2025 gab Interimspräsident Ahmed al-Scharaa zudem 23 Kabinettsminister bekannt, die das Land führen sollen, bis es freie Wahlen in Syrien geben kann. Die Ernennung einer neuen Regierung in Syrien stellt nach übereinstimmender Auffassung des Auswärtigen Amts und des Petitionsausschusses einen wichtigen Schritt im Prozess einer politischen Neugestaltung dar und wird insofern begrüßt. Anlass zur Hoffnung gibt zudem, dass das Kabinett Mitglieder der drusischen, christlichen, alawitischen und kurdischen Gemeinschaften umfasst und dass die Auswahl der Minister auf ihrer fachlichen Expertise beruht. Der Umstand, dass Frauen in der syrischen Übergangsregierung unterrepräsentiert sind, wurde seitens des Auswärtigen Amts bereits kritisiert.
Auch Gewalttaten gegen religiöse und ethnische Minderheiten in Syrien hat die Bundesregierung klar verurteilt.
Die Bundesregierung steht in regelmäßigem direktem Kontakt mit der syrischen Regierung und erläutert die Erwartungen und Ratschläge Deutschlands für die Übergangszeit.
Die Bundesregierung ist bereit, Syrien bei diesem Übergangs- und Dialogprozess sowie bei dessen Stabilisierung und Wiederaufbau weiter zu unterstützen.
Der Petitionsausschuss befürwortet eine engagierte Unterstützung Syriens im Übergangsprozess und bei Stabilisierung und Wiederaufbau. Dieses Engagement sollte nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses die Interessen der pluralen syrischen Zivilgesellschaft und die Wahrung von Menschenrechten im Blick behalten. Insbesondere die Rechte von Frauen und Angehörigen von Minderheiten sollten dabei berücksichtigt werden. Das Zielbild eines freien, friedlichen und stabilen Syriens ist nach Ansicht des Ausschusses auch im Interesse Deutschlands. Dies gilt – wie mit der Petition angesprochen – nicht zuletzt in Anbetracht der zahlreichen Menschen mit syrischen Wurzeln, die in Deutschland leben und sich Frieden in ihrer Heimat wünschen, auch weil sie etwa Familienangehörige in Syrien besuchen oder dauerhaft in ihre Heimat zurückkehren möchten.
Um zu erreichen, dass die Petition in die diesbezüglichen Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse auf nationaler und internationaler Ebene einbezogen wird, empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen, soweit es um die Unterstützung von Frieden, Demokratie und einen Wiederaufbau in Syrien unter Berücksichtigung von Frauen und Minderheitsgruppen geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – zur Erwägung zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Der abweichende Antrag der Fraktion Die Linke, die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – zur Erwägung zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.
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