Archive for the ‘Artenvielfalt’ Category

Zunehmende ausgebrachte Toxizität von Pestiziden gefährdet UN-Ziel eines weltweiten Biodiversitätsschutzes bis 2030

8. Februar 2026
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Ansteigende Trends der applizierten Pestizidgiftigkeit stehen der Erreichung der globalen UN-Ziele zur Sicherung der Biodiversität entgegen.

Medienmitteilung Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau vom 5.2.26 Zunehmende ausgebrachte Toxizität von Pestiziden gefährdet UN-Ziel eines weltweiten Biodiversitätsschutzes bis 2030

Bis 2030 die Risiken von Pestiziden, die in der Landwirtschaft ausgebracht werden, um 50 Prozent zu reduzieren, das hatten sich die Länder der Erde 2022 auf der 15. UN-Biodiversitätskonferenz (COP15) in Kanada zum Ziel gesetzt. Ein Forschungsteam der RPTU Kaiserslautern-Landau hat die Entwicklung der Giftigkeit von den in der Landwirtschaft angewendeten Pestiziden mit einem neuen Verfahren analysiert und nachgewiesen, dass diese UN-Zielerreichung gefährdet ist. In der Studie, die im Fachmagazin science erschienen ist, folgern die Autoren, dass nahezu alle Länder weltweit umgehend starke Anstrengungen unternehmen müssen, um das UN-Ziel noch erreichen zu können. 

Für die Studie haben die Wissenschaftler Daten über die weltweite Anwendung von Pestiziden ausgewertet und die eingesetzten Mengen jedes Wirkstoffs in Bezug zu dessen Giftigkeit gesetzt. Mit der Berechnung dieser so genannten ausgebrachten Toxizität, welche die Giftigkeit der in der Landwirtschaft eines Landes pro Jahr angewendeten Pestizide umfasst, hat ein Team um die Umweltwissenschaftler Ralf Schulz und Jakob Wolfram ein Verfahren entwickelt, mit dem nun die möglichen globalen Folgen abgeschätzt werden können, die landwirtschaftliche Pestizide auf die Biodiversität haben. „Dadurch erhalten wir einen ganz neuen Blick auf die möglichen Risiken für Umwelt und Biodiversität, die von der Ausbringung von Pestiziden ausgehen“, unterstreicht Ralf Schulz.

Schlüsselrolle: Weltweite Vergleichbarkeit der Daten

Herausfordernd für die weltweite Analyse ist die einheitliche Qualität der Daten. Um die Risiken auf globaler Ebene abschätzen und miteinander vergleichen zu können, werden Daten benötigt, die möglichst in allen Ländern vorhanden sind. Für die Studie wurden kommerzielle Anwendungsdaten verwendet, die diese Anforderungen erfüllten. Verfügbar waren sie für die Jahre 2013 bis 2019, was genau im Referenzzeitraum (2010 bis 2020) liegt, auf dem der UN-Beschluss basiert. „Für eine fortlaufende und lückenlose Betrachtung wäre es wichtig, dass alle Länder jährlich aktualisiert die Anwendungsdaten von Pestiziden pro Wirkstoff bereitstellen. Denn so liesse sich unmittelbar berechnen, ob sich die Länder auf dem Weg zur Zielerreichung gemäss UN-Biodiversitätskonferenz befinden“, so Jakob Wolfram.

Ausgebrachte Toxizität von Pestiziden stark zugenommen

Für die Berechnung der weltweit ausgebrachten Toxizität hat die Studie nun erstmals einen 625 Pestizide umfassenden Datensatz vorgelegt, für den Daten aus sieben verschiedenen regulatorischen Systemen verrechnet wurden und der die Giftigkeit für acht in der Zulassung von Pestiziden verwendeten Organismengruppen umfasst. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die ausgebrachte Toxizität über den betrachteten Zeitraum stark erhöht hat. „Das liegt teilweise an einer erhöhten Menge ausgebrachter Pestizide, da einerseits die Fläche an Ackerland zunimmt oder vorhandene Flächen intensiver bewirtschaftet werden, aber auch an einer steigenden Toxizität der ausgebrachten Mittel, insbesondere bei den Insektiziden“, so Ralf Schulz.

Besonders stark waren die Anstiege für Landinsekten, Bodenorganismen und Fische. Aber auch für wirbellose Gewässerorganismen, bestäubende Insekten und Landpflanzen zeigten sich Erhöhungen. Nur bei Gewässerpflanzen und Landwirbeltieren wurden Abnahmen beobachtet. Alle Gruppen von Pestiziden (Herbizide, Insektizide, Fungizide) trugen zur steigenden Toxizität bei, wobei für die unterschiedlichen Tier- und Pflanzengruppen jeweils etwa 20 Pestizidwirkstoffe von entscheidender Bedeutung waren. Diese sehr giftigen Wirkstoffe sollten als eine Massnahme zum besseren Biodiversitätsschutz durch weniger giftige Wirkstoffe ersetzt werden, auch wenn dies im Einzelfall nicht immer einfach möglich sein wird, so das Forschungsteam.

Im globalen Vergleich trugen im Analysezeitraum die Länder Brasilien, China, USA und Indien am meisten zur insgesamt ausgebrachten Toxizität von Pestiziden bei. In Nigeria erwies sich die ausgebrachte Toxizität als vergleichsweise gering. Diese könnte sich allerdings im Zuge der Intensivierung der Landwirtschaft, die häufig mit dem Einsatz von Wirkstoffen mit höherer Toxizität einhergeht, weiter erhöhen – und das in ganz Afrika, so die Forschenden. Obst und Gemüse, Mais, Sojabohnen, Getreide und Reis trugen zu rund 80 Prozent der weltweit ausgebrachten Pestizidtoxizität bei. „Das Zusammenspiel von Anbauflächen und darauf befindlichen Kulturen ist entscheidend für die ausgebrachte Toxizität und damit eine weitere Stellschraube für die landwirtschaftliche Planung zur Erreichung des Biodiversitätsschutzziels“, unterstreicht Ökotoxikologe Wolfram.

Der auf Basis des umfassenden Datensatzes errechnete Trend einer zunehmenden toxischen Belastung ist laut Forschungsteam vermutlich weitergegangen, da beispielsweise die Pestizidanwendungsdaten der Welternährungsorganisation FAO (Food and Agriculture Organization of the United Nations) auch nach 2019 global einen weiteren Anstieg zeigen.

Umfassendes Umdenken erforderlich

Ohne umgehende Massnahmen wird voraussichtlich nur Chile das von der UN gesteckte Ziel für 2030 erreichen. China, Japan und Venezuela wiesen im Beobachtungszeitraum einen abnehmenden Trend ausgebrachter Toxizität auf. Andere Länder, darunter auch Deutschland, müssen eine Trendumkehr erreichen und hinsichtlich der ausgebrachten Pestizidtoxizität auf ein Niveau von vor über 15 Jahren zurückkehren, um das UN-Ziel zu erreichen. Jakob Wolfram betont: „Dies kann vermutlich nur erreicht werden, wenn neben dem Umstieg auf weniger giftige Wirkstoffe auch deutlich mehr Fläche von konventioneller in ökologische Landwirtschaft umgewandelt wird, was zudem weitere positive Effekte für die Sicherstellung der globalen Biodiversität hätte.“

Die Studie:

Wolfram, J., Bussen, D., Bub, S., Petschick, L.L., Herrmann, L.Z., Schulz, R. (2026) Increasing applied pesticide toxicity trends counteract the global reduction target to safeguard biodiversity. Science 5 Feb 2026 Vol 391, Issue 6785 pp. 616-621.

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Gegner eines Systemwandels wollen die Lösung von Problemen uns Einzelpersonen zuschieben

29. Januar 2026

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Penguin Books

Soeben herausgekommen: It’s On You, ein Buch der Verhaltensforscher Nick Chater und George Loewenstein.

Wir dachten, wir könnten die Menschen dazu bewegen, die Welt zu einem besseren Ort zu machen. Wir haben uns geirrt. 

Vor zwei Jahrzehnten hielt die Verhaltensökonomie Einzug in die akademische Welt und in die Machtzentren auf beiden Seiten des Atlantiks, mit dem Versprechen, dass die Korrektur individueller Vorurteile zur Transformation der Gesellschaft beitragen könnte. Die Hoffnung war, dass Regierungen einen neuen Ansatz zur Bewältigung der tiefsten Herausforderungen der Gesellschaft verfolgen könnten, von unzureichender Altersvorsorge bis hin zum Klimawandel – indem sie die Menschen sanft, aber geschickt dazu bewegen, Entscheidungen zu ihrem eigenen Wohl und zum Wohl des Planeten zu treffen.

Das war alles sehr bequem und falsch. Wie die Verhaltensforscher Nick Chater und George Loewenstein in „It’s On You“ zeigen, funktionieren Anstösse selten und lenken uns von wirksamen politischen Massnahmen ab. Wenn man beispielsweise dazu angeregt wird, auf grüne Energie umzusteigen, reduziert das nicht den CO2-Ausstoss und lenkt von der eigentlichen Herausforderung ab, eine kohlenstoffarme Wirtschaft aufzubauen.

It’s on You zeigt, wie die Reichen und Mächtigen wiederholt einen cleveren Trick angewendet haben: Sie geben Einzelpersonen die Schuld für soziale Probleme, wobei die Verhaltensökonomie ein unwissender Komplize ist, während sie sich gleichzeitig gegen systemische Veränderungen einsetzen, die tatsächlich helfen könnten. Als zwei ursprüngliche Befürworter des Nudge-Prinzips argumentieren Chater und Loewenstein nun, dass echter Fortschritt nicht darin besteht, die Opfer schlechter Politik zu „reparieren“, sondern darin, die sozialen und wirtschaftlichen Regeln zum Wohle aller neu zu schreiben.

Nudge-Prinzip: Methode, das Verhalten von Menschen zu beeinflussen, ohne dabei auf Verbote und Gebote zurückgreifen oder ökonomische Anreize verändern zu müssen.

It’s On You. Nick Chater, George Loewenstein. Penguin Books, 352 Seiten, 2026, W H Allen (Verlag), 978-0-7535-6215-4 (ISBN)

Wussten Sie, dass der Begriff „Kohlenstoff-Fussabdruck“ von BP stammt, dem  grössten fossilen Brennstoffunternehmen der Welt, nicht etwa von Greenpeace oder dem WWF!

29.1.26 HOME

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Die Schweizerin Dorette Engi bringt nach 600 Jahren Störche zurück nach Grossbritannien

26. Dezember 2025

Dorette Engi, die Tochter eines erfolgreichen Chemikers aus Chur und pensionierte Kinderpsychotherapeutin, besass zusammen mit einer Miterbin das Schloss Marschlins und den dazugehörigen Gutshof im Churer Rheintal. Nach dem Verkauf des Schlosses im August 2021 an Rudolf von Liechtenstein ist sie immer noch Mitbesitzerin des Gutshofs. Im Beitrag Die Bauernhöfe der Dorette Engi: Schloss Marschlins GR und Broadridge in Devon GB erzählte Heidi von ihrem Bauernhof in Devon, den sie und ihre Kinder im Jahre 2019 gekauft hatten und dort das erste grosse Auswilderungsprojekt Grossbritanniens betreiben.

Heute wollte Heidi wissen, ob es Neues von der Familie Engi zu berichten gibt. Nicht mehr ganz neu ist, was sie gefunden hat, aber nicht weniger spektakulär. BBC berichtete am 13.6.25 darüber (von Heidi mit Hilfe von DeepL übersetzt):

Störche fliegen nach „600 Jahren“ wieder über Devon

Störche haben nach Jahrhunderten der Ausrottung in Grossbritannien ein „phänomenales“ Comeback in Devon gefeiert.

Die Weissstörche wurden im Rahmen eines langfristigen Projekts zur Renaturierung und Artenrettung von einer privaten Farm im Norden Devons freigelassen. Dorette Engi, die Besitzerin der Farm, sagte, dass allen Zuschauern „der Atem stockte“, als die zehn Störche zum ersten Mal in die Freiheit flogen. Seit 600 Jahren pflanzen sich Störche aufgrund von Jagd und Lebensraumverlust nicht mehr in Grossbritannien fort.

Die Störche wurden in zwei grossen Volieren auf dem Gelände aufgezogen, das Teil eines wachsenden Netzwerks von Satellitenstandorten ist, das von der Organisation Keep It Wild entwickelt wurde. Engi: „Es ist aussergewöhnlich. Diese Vögel haben seit über 600 Jahren nicht mehr frei hier gelebt, doch sobald sie die Wahl hatten, betraten sie die Landschaft, als wäre sie schon immer ihre gewesen“.

„Ich bin Schweizerin – dort gibt es überall Störche –, daher sind sie für mich ein kleiner Teil der Landschaft“, sagte Engi. „Wir schauen alle nach oben und unterbrechen unsere Tätigkeiten. Sie sind wunderschön.“ Sie sagte, die Freilassung sei „phänomenal“ gewesen und „es war völlig unerwartet, wie nervenaufreibend“ es war.

Nick Viney, Direktor von Keep It Wild, sagte: „Ich hoffe, dass immer mehr Landbesitzer diese prächtigen Vögel sehen und sich das Land, das sie bewirtschaften, neu vorstellen können, als ein Land, in dem wir alle gedeihen können.“

Storks soar over Devon again after ‚600 years‘. Andrea Ormsby, BBC 13.6.25

Einheimische berichten bereits von Sichtungen der Vögel. Dorette Engi: „Wenn man sie über der Baumgrenze sieht, wie sie mit müheloser Anmut ihre Kreise ziehen, ist das atemberaubend. Es fühlt sich an wie neues Leben und Hoffnung.“

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Die Sonne schenkt Wärme und Licht, sonst gäb‘ es Homo sapiens nicht.

25. Dezember 2025

Copyright: Heidi

Copyright: Heidi. Schützen wir auch die Grundwasserorganismen, die im Dunkeln leben! Auch sie haben eine Funktion auf unserer Erde.

Eigentlich sollte Heidi jetzt das Geschirr abwaschen, denn das Zubereiten der Pizza braucht Platz. Sie knetet immer mit 500 Gramm Mehl einen Teig für mehrere Pizzas. Portionenweise in Glasgefässe abgefüllt, gibt dies einen praktischen Vorrat. Heidi hat also eine Portion aus dem Tiefgefrierer genommen, genauso wie die nötigen Tomatenscheiben. Knoblauch muss sie noch schälen und Mozzarella liegt im Kühlschrank bereit.

Aber jetzt ist ein Gedicht in Form eines Kommentars zum neuesten Beitrag von Heidi eingetroffen – von Rainer Kirmse aus Altenburg/Thüringen. Heidi möchte, dass auch Sie, liebe Leserin, lieber Leser, diesen finden und lesen können. Le voilà! Er schliesst wie folgt: „Für Heidi und alle Leute ein frohes Fest
und alles Gute im neuen Jahr!🍀🌺“

Die Sonne schenkt Wärme und Licht,
sonst gäb‘ es Homo sapiens nicht.
Der Sonnenschein ist ein Segen,
so kann sich das Leben regen.
Sonnenenergie, nutzen wir sie!😉
Ein and’rer Stern, zur Weihnachtszeit,
soll Hoffnung bringen der Menschheit.

DER WEIHNACHTSSTERN 🌠
Ein heller Stern am Himmelszelt
brachte Hoffnung der ganzen Welt.
Der Weihnachtsstern, in aller Pracht,
leuchtet uns zur Heiligen Nacht.

Ein Stern, gelb wie uns’re Sonne,
die uns Wärme schenkt und Wonne.
Wir alle kommen von den Sternen,
wo die Elemente geboren.
Kein Atom in des Kosmos Fernen
geht im grossen Zyklus verloren.

So werden in allen Galaxien
Lebenskeime ihre Kreise zieh’n.
Gott ist in uns, in jeglichem Getier,
in toter Materie und spriessender Flur;
in allem, was am Himmel sehen wir,
in des Universums Architektur.
Das Christkind sandte er zur Erde,
dass hier endlich Frieden werde.

Freude und Glanz zur Weihnachtszeit,
doch daneben menschliches Leid.
Denkt daran, beim Schein der Kerzen,
macht weit auf Türen und Herzen.

Was einst in Bethlehem gescheh’n,
Christen gedenken und versteh’n.
Gott ist für uns Mensch geworden,
verschliessen wir nicht die Pforten.
Helfen wir Leuten in der Not,
teilen mit Hungrigen das Brot.
Für Mitbürger ein nettes Wort,
etwas Rücksicht an jedem Ort.

Krisen erschüttern den Globus,
die Politik mehrt den Verdruss.
Fassen wir Mut und Zuversicht,
des Volker Stimme hat Gewicht.

Wir alle suchen nach dem Sinn,
wo steuert die Gesellschaft hin?
Für unser gedeihliches Streben
muss es Werte und Ziele geben,
den Respekt vor jeglichem Leben.

Mit oder ohne Religion,
Welt ohne Kriege die Vision.

Rainer Kirmse , Altenburg

Für Heidi und alle Leute ein frohes Fest
und alles Gute im neuen Jahr!🍀🌺

25.12.25 HOME

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Vom Leiter Rechtsdienst BAFU zum Maler

19. Dezember 2025

Gemälde von Florian Wild

Gemälde von Florian Wild

Florian Wild: „Kunst ist für mich Ausdruck von Intuition, Beobachtung und Wandel.“

35 Jahre lang arbeitete der Jurist Florian Wild im Umweltrecht. Als Leiter der Abteilung Recht des Bundesamts für Umwelt (BAFU) lernte Heidi ihn kennen. Wenn sie rechtliche Fragen hatte, leitete er diese rasch an die zuständigen MitarbeiterInnen zur Bearbeitung weiter. An der Vernissage Kommentar Gewässerschutzgesetz und Wasserbaugesetz (GSchG/WBG) vom 31.5.16 traf Heidi Wild persönlich. Er hielt einen Vortrag über die Bedeutung des Kommentars aus der Sicht des Bundes.

Seit September 2023 ist Wild pensioniert, doch er beschäftigt sich weiterhin mit umweltrechtlichen Fragen, denn der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen liegt ihm sehr am Herzen.

Die Malerei begleitete Wild schon sein ganzes Leben lang. Seit seiner Pensionierung widmet er sich mit neuer Hingabe der Malerei – vor allem mit Acrylfarben. Diese ermöglichen ihm, seine intuitive Wahrnehmung von Farben, Formen und Figuren spontan und kraftvoll auszudrücken. Jeder Pinselstrich sei für ihn ein Experiment, ein Ausdruck innerer Prozesse und ein Spiel mit Kontrasten und Harmonie. Ein besonderes Merkmal bei Florian Wild ist der nahe Bezug zur Biodiversität und zur Landschaft.

Sein Interesse an der Kunstgeschichte wächst, besonders fasziniert ihn die Zeit der Umbrüche, Epochen in denen sich die Kunst von Konventionen befreit: Impressionismus, Expressionismus, Kubismus, Dadaismus.

Seine Bilder sollen berühren, inspirieren oder auch einfach nur zum Verweilen einladen. Kunst ist für Florian Wild ein lebendiger Prozess – offen, ehrlich und immer im Wandel.

Ausstellung in Bern

Auf seiner Homepage Florianspainting schreibt Wild unter News: „Mit Freude kündige ich meine erste Ausstellung «Intuition für Farben und Figuren» an.“

Vom 8. bis 15.2.26 sind Gemälde von Florian Wild im Werkhof Egelsee, Muristrasse 21E, 3006 Bern ausgestellt:

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Ausstellung: Florian Wild. Verein am See

Heidi empfiehlt ihren LeserInnen, die Ausstellung dieses interessanten Malers zu besuchen.

19.12.25 HOME

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EU: freie Bahn für Gentechnik

5. Dezember 2025

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Copyright: Aurelia Stiftung

Soeben hat Heidi folgenden Brief aus Berlin von der Aurelia Stiftung erhalten:

EU-Trilog: freie Bahn für Gentechnik 

Kurz nach Redaktionsschluss des neuen Aurelia Magazins, erreichte uns folgende dramatische Nachricht:

In einer nächtlichen Sitzung erzwang die dänische EU-Ratspräsidentschaft am 3. Dezember bei den Verhandlungen zur Gentechnik-Deregulierung, dass Gentechnik-Pflanzen künftig ohne Kennzeichnung und ohne Risikoprüfung in die Natur freigesetzt werden sollen.

Sämtliche Wildpflanzenarten sollen verändert und patentiert werden können. Eine Beschränkung auf Agrarpflanzen wurde abgelehnt. Gentechnisch veränderte Lebensmittel sollen künftig ungeprüft und ohne Kennzeichnung in die Regale gelangen. Die Forderungen des EU-Parlaments nach Patentverbot, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit wurden abgelehnt. Ein schwarzer Tag für die Biodiversität und für den Verbraucherschutz!

Ein kleiner Lichtblick immerhin: insektengiftige Pflanzen bleiben weiterhin reguliert. Ebenso herbizid-resistente Pflanzen, etwa solche, die resistent sind gegen Glyphosat. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein – könnte man meinen. Leider ist dem nicht so. Bis zuletzt behauptete die Agrogentechnik-Lobby, Gentechnik-Pflanzen mit unter 20 Veränderungen seien sicher – bis die Aurelia Stiftung gemeinsam mit ihren Partnern (siehe neues Aurelia Magazin) in einer Studie das Gegenteil bewies. So konnten wir die EU-Abgeordneten vor der drohenden Gesetzeslücke für insektengiftige Gentechnik-Pflanzen warnen.

Noch ist das Gentechnikgesetz nicht endgültig verabschiedet. Es hätte verheerende Folgen für Biene, Mensch und Natur! Das Europäische Parlament muss noch zustimmen. Leider ist es nicht unwahrscheinlich, dass die konservative EVP mit ihrem Vorsitzenden Manfred Weber von der CSU gemeinsam mit der extremen Rechten für patentierte Gentechnikpflanzen ohne Kennzeichnung und Risikoprüfung stimmt. Nutzen sie die einzige Chance jetzt noch Einfluss darauf zu nehmen:

Die Botschaft der Bienen ist:

-> Jetzt die Petition „Keine Gentechnik durch die Hintertür!“ unterzeichnen! Über eine halbe Million Menschen haben bereits unterschrieben.
(Bitte nicht mehr als einmal unterschreiben.)

-> Jetzt diesen Newsletter an möglichst viele Mitmenschen weiterleiten!
Die Aurelia Stiftung bleibt weiter dran und prüft rechtliche Schritte gegen das lebensfeindliche Gesetz.

Spenden Sie jetzt!

Faktencheck zum Aurelia-Newsletter: Was stimmt – und was überzeichnet ist?

5.12.25 HOME

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Pestizid-Alarm: Stoppen wir die Giftpläne der EU!

24. November 2025
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Copyright: Umweltinstitut München

Wieso interessiert sich Heidi für die Giftpläne der EU? Am 20.8.25 schrieb der Bund in einer Medienmitteilung: „Die Pflanzenschutzmittelverordnung wurde überarbeitet. Die Revision optimiert das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel und gleicht es weiter an das der EU an. Damit können Pflanzenschutzmittel künftig in einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden, wenn sie bereits in einem Nachbarland bewilligt sind… Sie tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft.“ Also müssen wir die Entwicklungen in der EU als ebenfalls Betroffene im Detail verfolgen.

Genau diese Entwicklungen sind aber besorgniserregend wie das Umweltinstitut München heute (24.11.25) schreibt:

Ausgerechnet die Abteilung innerhalb der EU-Kommission, die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständig ist, will der Agrarindustrie ein giftiges Weihnachtsgeschenk machen – und jahrzehntelang erkämpfte Schutzstandards einfach streichen. Künftig sollen gefährliche Pestizide unbefristet zugelassen werden dürfen – ohne regelmässige Risikoprüfung, ohne Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Das müssen wir verhindern!

Fordern Sie jetzt mit uns: Hände weg von unseren Schutzstandards!

Sehr geehrte Frau Präsidentin von der Leyen,
sehr geehrte Kommissarinnen und Kommissare,

innerhalb der Kommission wird aktuell im Rahmen des Food and Feed Safety Simplification Omnibus Package ein Vorschlagsentwurf der Generaldirektion für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit diskutiert, der mich mit grosser Sorge erfüllt:

Der am 4. November veröffentlichte Statusbericht von Kommissar Olivér Várhelyi hat noch ausdrücklich betont, dass durch das Omnibuspaket bestehende Schutzstandards nicht geschwächt werden sollen. Nun sind aber doch tiefgreifende Änderungen im Pestizidrecht geplant, die jahrzehntelang erkämpfte Schutzstandards gefährden: Die Abschaffung regelmässiger Wiederzulassungen, verlängerte Übergangsfristen für verbotene Wirkstoffe und die Möglichkeit, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu ignorieren – das alles sind Angriffe auf das Vorsorgeprinzip und damit auf den Schutz von Gesundheit, Umwelt und Artenvielfalt.

Als EU-Bürger:in und Verbraucher:in bitte ich Sie deshalb eindringlich:

  • Halten Sie an der regelmässigen Neubewertung von Pestizidwirkstoffen fest.
    Die regelmäßige Neubewertung ist essenziell, um den aktuellen Stand der Wissenschaft angemessen zu berücksichtigen und Risiken für Gesundheit und Umwelt zu minimieren.
  • Verhindern Sie verlängerte Übergangsfristen für verbotene Wirkstoffe.
    Ein Verbot muss wirksam und umgehend greifen, nicht erst Jahre später. Es ist unverantwortlich, die Belastung durch gefährliche Pestizide wie Flufenacet oder Chlorpyrifos nicht sofort zu stoppen.
  • Sichern Sie die verpflichtende Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in allen Zulassungs- und Bewertungsverfahren.
    Wissenschaftliche Evidenz darf nicht der „Verfahrensvereinfachung“ geopfert werden. Ihre Rolle muss gestärkt, nicht geschwächt werden.
  • Bewahren Sie das europäische Vorsorgeprinzip. Der Schutz von Menschen, Umwelt und Biodiversität muss Vorrang vor kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen haben.

Ich appelliere an Sie: Schützen Sie unsere Lebensgrundlagen – und verhindern Sie, dass die EU im Pestizidrecht den Rückwärtsgang einlegt.

Mit freundlichen Grüssen
[Ihr Name und Wohnort werden automatisch ergänzt. Ihre Mailadresse wird nicht weitergegeben.]

Jetzt mitmachen:

Pestizid-Alarm: Stoppen wir die Giftpläne der EU!

Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) – wird die Schweiz zum Königreich der Pestizide? Georg Odermatt, Hans Maurer, Ralph Hablützel


Heidi schreibt selbständig – ohne künstliche Intelligenz (KI).

24.11.25 HOME

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Europäisches Gericht urteilt über die Genehmigung von Glyphosat und anderen Pestiziden

21. November 2025

Medienmitteilung der Aurelia Stiftung vom 19.11.25 Europäisches Gericht urteilt über die Genehmigung von Glyphosat und anderen Pestiziden – Zahlreiche Genehmigungen auf dem Prüfstand

Am 19.11.2025 hat das EU-Gericht in Luxemburg den Klagen der Aurelia Stiftung und weiterer Nichtregierungsorganisationen gegen die Verlängerung von Genehmigungen für Pestizid-Wirkstoffe stattgegeben.

Das EU-Gericht erklärt damit die umstrittene Praxis der EU-Kommission für rechtswidrig. Diese verlängert die Genehmigung von Pestizid-Wirkstoffen nach dem Ende ihres Geltungszeitraums routinemässig, wenn sich das Verfahren zur Wiederzulassung des Wirkstoffs verzögert. Infolge dieser routinemässigen Verlängerung sind hunderte von Pestiziden weiter im Verkehr und werden verwendet, obwohl die vorgeschriebene Risikoprüfung für die Wiederzulassung noch nicht abgeschlossen werden konnte.

Die EU-Kommission stützt ihre Verlängerungsentscheidungen auf eine Ausnahmeregelung der EU-Pflanzenschutzverordnung. Das EU-Gericht beanstandet nun die „automatische und systematische“ Verlängerung der Genehmigungen. Die Verlängerung sei vorläufiger Natur und habe Ausnahmecharakter. Insbesondere müsse die Kommission konkret prüfen, ob der Antragssteller zu Verzögerungen im Verfahren beigetragen hat, z.B. durch lückenhafte oder mangelhafte Daten.

Die Aurelia Stiftung (Berlin) hatte wegen der 2022 erfolgten Verlängerung der Genehmigung des Wirkstoffes Glyphosat (BAYER) gegen die EU-Kommission geklagt. Ausser der Klage der Aurelia Stiftung hat das EU-Gericht den von den Umweltorganisationen Pollinis France und PAN Europe erhobenen Klagen zu den Pestizid-Wirkstoffen Boscalid und Dimoxystrobin stattgegeben. An den Verfahren haben diverse Hersteller von Pestiziden und ihre Interessenverbände als Streithelfer auf Seiten der EU-Kommission sowie Vertreter des Europäischen Rates und des EU-Parlaments mitgewirkt.

Viele Genehmigungen von Pestizid-Wirkstoffen verlängert die EU-Kommission auf Grundlage einer Ausnahmeregelung immer wieder, obwohl die erforderliche aktuelle Risikoprüfung noch nicht abgeschlossen war. Infolgedessen sind Wirkstoffe auch nach Ablaufen der regulären Genehmigung lange Zeit weiter im Verkehr, obwohl die letzte abgeschlossene Risikobewertung schon Jahrzehnte alt ist. Das in Verkehr halten von Pestiziden mit ungeklärten Risiken für Bienen und Biodiversität widerspricht dem Vorsorgeprinzip und der EU-Pestizidverordnung. Diese erlaubt Ausnahmen nur in besonders begründeten Fällen.

„Das EU-Gericht beendet die verheerende Praxis der EU-Kommission, die hunderte Pestizidwirkstoffe allein durch Ausnahmegenehmigungen am Markt und damit auf dem Acker hält. Die heutigen Urteile stellen sicher, dass die vorgeschriebene Risikoprüfung für Pestizide regelmässig aktualisiert wird. Wir freuen uns, dass das Gericht damit auch ausdrücklich dem Vorrang des Umwelt- und Gesundheitsschutzes vor wirtschaftlichen Interessen Rechnung trägt. Im Falle der Verlängerung der Glyphosat-Genehmigung muss die Kommission nun konkret prüfen, ob das Verfahren durch lückenhafte, mangelhafte oder verspätet eingereichte Daten der Hersteller (Glyphosat-Konsortium) verzögert worden ist.“ So Thomas Radetzki, Vorstandsvorsitzender der Aurelia Stiftung.

Rechtsanwalt Dr. Achim Willand von der Kanzlei [GGSC]:
„Mit den heutigen Urteilen stellt das EU-Gericht systematische Fehler der EU-Kommission bei der Anwendung der EU-Zulassungsregeln für Pestizide fest. Die Kommission darf nicht länger die Ausnahme zur Regel machen: bei Verzögerungen im Wiederzulassungs-Verfahren dürfen die Pestizid-Genehmigungen nur noch im Ausnahmefall nach konkreter Prüfung des Einzelfalls verlängert werden. Das Gericht beendet daher die Praxis der routinemässigen Verlängerung von Genehmigungen, selbst wenn die letzte abgeschlossene Risikoprüfung des Pestizids schon viele Jahre zurückliegt.“ Dr. Willand vertritt die Aurelia Stiftung in verschiedenen Verfahren zu Pestizid Zulassungen.

Auswirkungen der Urteile des EU-Gerichts

Das EU-Gericht verwirft die bisherige Praxis der EU-Kommission, Pestizid-Genehmigungen nach Auslaufen ihres Geltungszeitraums bei jedweder Verzögerung im Wiederzulassungsverfahren um Jahre – und oft mehrmals – zu verlängern. Die Kommission darf die Genehmigungen nicht mehr routinemässig verlängern, vielmehr muss sie die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. In dem von der Aurelia Stiftung erstrittenen Urteil macht das Gericht deutlich, dass genau geprüft werden muss, ob der Antragssteller – hier: Glyphosat-Hersteller – durch lückenhafte Daten zu Verzögerungen beigetragen hat.

Die aktuellen Urteile zeigen systematische Fehler der EU-Kommission bei der Anwendung der EU-Zulassungsregeln für Pestizide auf und haben gleichermassen Bedeutung für hunderte andere Pestizid-Wirkstoffe. Denn ein grosser Teil der Pestizide in der EU wird allein aufgrund solcher routinemässigen und rechtswidrigen Verlängerungsentscheidungen der EU-Kommission vermarktet.

Die EU-Kommission kann Rechtsmittel gegen die heutigen Urteile beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

Zum rechtlichen Hintergrund des Verfahrens

In der EU müssen Pestizid-Wirkstoffe eine strenge Risikoprüfung auf Basis der aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse durchlaufen, bevor sie eine Genehmigung für die Vermarktung und die Verwendung erhalten. An der Risikoprüfung wirken nach EU-Recht insbesondere die EFSA und die EU-Kommission mit. Diese entscheidet schliesslich nach Beteiligung der EU-Mitliedstaaten über die Genehmigung.

Genehmigte Wirkstoffe müssen regelmäsig auf Grundlage des aktuellen Standes der Wissenschaft überprüft werden. Daher sind Genehmigungen für Pestizid-Wirkstoffe nach EU-Recht immer befristet (maximal 15 Jahre). Dadurch soll sichergestellt werden, dass rechtzeitig eine aktualisierte Risikoprüfung durchgeführt wird, wenn der Wirkstoff weiter im Verkehr bleiben und verwendet werden soll. Diesen „zyklischen Ansatz“ bestätigt jetzt auch das EU-Gericht.

Der Hersteller muss 3 Jahre vor Ablauf des Genehmigungszeitraums einen Antrag auf Wiederzulassung (Erneuerung der Genehmigung) stellen. Er muss nachweisen, dass der Wirkstoff unschädlich ist. Sämtliche für den Nachweis erforderliche Studien und Daten muss der Hersteller in der Anfangsphase des Verfahrens vorlegen.

Für jeden Schritt der Risikoprüfung und der Entscheidungsfindung sind im EU-Recht genaue Verfahrensfristen festgelegt, damit nach spätestens 3 Jahren über die Wiederzulassung entschieden werden kann. Ohne Wiederzulassung werden der Wirkstoff sowie alle Pflanzenschutzmittel, die diesen enthalten, vom Markt genommen.

Das EU-Gericht bestätigt ausdrücklich die von der Aurelia Stiftung im Verfahren geltend gemachte Bedeutung der Befristung von Pestizid-Genehmigungen. Die Befristung stellt die wiederkehrende Risikoprüfung anhand des aktuellen Erkenntnisstandes sicher.

Die Kommission verstösst systematisch gegen den vom EU-Gericht hervorgehobenen „zyklischen Ansatz“ – vor allem, indem sie Genehmigungen verlängert, wenn die vorgeschriebenen Verfahrensfristen um viele Monate oder Jahre überschritten worden sind.

Das Gericht bestätigt überdies unsere Auffassung, dass die Kommission genau prüfen muss, ob eine Verzögerung in den Verantwortungsbereich des Herstellers fällt, etwa weil er erst auf Anforderung der Behörden Daten nachgeliefert hat, für deren Auswertung dann längere Zeit benötigt wird. Hersteller dürften nicht durch routinemässige Verlängerung seitens der Kommission auch nach Ablauf der Verfahrensfristen immer wieder die Gelegenheit bekommen, Daten nachzureichen.

Zum Wirkstoff Glyphosat

Die Genehmigung für Glyphosat lief im Dezember 2022 aus. In dem 3-jährigen Verfahren zur Wiederzulassung (Erneuerung) von Glyphosat (zwischen 2019 und 2022) konnte die erforderliche Risikoprüfung jedoch nicht abgeschlossen werden. Es bestanden noch erhebliche Datenlücken, teils fehlten auch Methoden (Leitlinien), um bestimmte Risiken überhaupt prüfen zu können. Die EU-Kommission verlängerte die Genehmigung zunächst bis Ende 2023, insbesondere um der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) mehr Zeit zu geben für die Auswertung der von den Herstellern nachgelieferten Daten.

Nachdem im Laufe des Jahres 2023 die Risikoprüfung aus Sicht der EU-Kommission abgeschlossen werden konnte, hat diese dem Wirkstoff wieder eine reguläre Genehmigung für weitere 10 Jahre erteilt. In dieser Wiederzulassung des Wirkstoffs ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten bei der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln, die Glyphosat enthalten, bestimmte Risiken vertieft untersuchen und ggf. „Risikominderungsmassnahmen“ treffen. Diese Abwälzung von Aufgaben der Risikoprüfung von der EU-Ebene auf die Mitgliedstaaten ist unseres Erachtens unionsrechtswidrig.

Die gravierendste Auswirkung von Glyphosat ist wahrscheinlich die Beeinträchtigung der Biodiversität durch den breiten Einsatz dieses Totalherbizids auf einem grossen Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Nach wie vor existiert jedoch keine anerkannte wissenschaftliche Methode (Leitlinie) zur Bewertung von Auswirkungen des Pestizideinsatzes auf die Biodiversität. Es ist daher völlig ungewiss, ob in den Mitgliedstaaten angemessene Beschränkungs- oder Ausgleichsmassnahmen zum Schutz der Biodiversität getroffen werden.

Vor diesem Hintergrund klagen die Aurelia Stiftung und andere Verbände auch gegen diese Wiederzulassung von Glyphosat für 10 Jahre bei dem EU-Gericht (Az Aurelia-Verfahrens: T-578/24).

Weitere Informationen

Mehr Informationen zu den Glyphosat Klagen der Aurelia Stiftung seit 2017.

Pflanzenschutzmittel: Eine befristete Verlängerung der Genehmigung von
Wirkstoffen darf nicht automatisch oder systematisch erfolgen. Gerichtshof der Europäischen Union, PRESSEMITTEILUNG Nr. 143/25 vom 19.11.25


Heidi schreibt selbständig – ohne künstliche Intelligenz (KI).

20.11.25 HOME

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Die letzte Birne am Spalier

18. November 2025

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Copyright: Heidi

Zuoberst am Birnenspalier blieb eine Birne zurück, die einfach nicht fallen wollte. Das erinnert Heidi an die Geschichte Joggeli söll ga Birli schüttle:

Es schickt dr Herr dr Joggeli us
er söll go Birli schüttle.
Joggeli wott nid Birli schüttle,
d‘ Birli wei nid falle…

Freude an dieser Birne haben die Meisen. Mehrmals täglich kommt eine vorbei, pickt und hält immer wieder Ausschau nach allfälligen Feinden. Zum Schluss putz sie ihren Schnabel an einem Ästchen … und weg ist sie.


Heidi schreibt selbständig – ohne künstliche Intelligenz (KI).

18.11.25 HOME

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Leservorschlag: Der Kanton Bern soll einen Ranger für die Wytweiden einstellen

14. November 2025

Copyright: Martin F. Holzhaufen mit allerlei Abfallholz.

Copyright: Martin F. Holzhaufen mit allerlei Abfallholz.

Copyright: Martin F. Offenbar wurde der obige Asthaufen angezündet.

Copyright: Martin F. Offenbar wurde der obige Asthaufen angezündet.

Der Kanton Bern will die Wytweiden als Kulturgut erhalten, also sollte er auch dafür sorgen, dass sie ordentlich bewirtschaftet werden. Heidi erhält immer wieder Informationen über Missstände. Obwohl Mottfeuer klar verboten sind, verbrennen Bewirtschafter Asthaufen, manchmal sogar zusammen mit Abfällen. Martin F. hatte Anfang August 2025 einen solchen Haufen fotografiert und Anfang September die Asche. Regelmässig werden Herbizide gegen Brombeeren eingesetzt. Dafür braucht es eine Bewilligung der für die Forstwirtschaft zuständigen kantonalen Stellen. Heidi würde es z.B. interessieren, ob eine solche in jedem Fall vorliegt.

Heidi hat Fachleuten der Abteilung Naturförderung (ANF) Fragen gestellt und prompt Antworten erhalten.

Wer ist für Kontrollen zuständig?

Die Kontrolle von landwirtschaftlichen Betrieben ist in der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) geregelt. Die Einhaltung der Bestimmungen aus der Direktzahlungsverordnung, wo auch Biodiversitätsförderflächen dazuzählen, wird mindestens einmal innerhalb von acht Jahren kontrolliert. Die Kontrolle wird durch eine unabhängige Kontrollorganisation durchgeführt. Bei allfälligen Verstössen werden Sanktionen bzw. Beitragskürzungen ausgesprochen. Für die Auslösung dieser Kontrollen ist die Abteilung Direktzahlungen des Kantons Bern zuständig. Im Falle eines Verdachts einer unsachgemässen Bewirtschaftung von Biodiversitätsförderflächen oder Naturschutzvertragsflächen kann die ANF jederzeit eine risikobasierte Kontrolle anordnen, welche die gleichen Folgen wie eine ordentliche Kontrolle hat.

In der Zuständigkeit der ANF liegen Flächen, welche im Inventar der Trockenstandorte oder Feuchtgebiete sowie innerhalb von Naturschutzgebieten liegen. Auf diesen Flächen werden Bewirtschaftungsverträge (sogenannte Naturschutzverträge) abgeschlossen. Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ausserhalb von Inventaren oder Naturschutzgebieten (beispielsweise «nur» Biodiversitätsförderflächen wie extensive Wiesen) ist die Abteilung Direktzahlungen zuständig. Liegt nun eine Wytweide nicht innerhalb eines Trockenstandorts oder eines Naturschutzgebiets ist die Abteilung Direktzahlungen zuständig.

Wytweiden-Projekt

Heidis Frage: Könnte ein Projekt lanciert werden, etwa Fachhochschule, welches die Wytweiden unter die Lupe nimmt und versucht Probleme zu lösen? So könnten gleichzeitig die Wytweiden kontrolliert werden bzw. deren Zustand festgehalten werden. Für die Bauern könnte das durchaus positiv sein.

Gerne nehmen wir diesen Input auf; hin und wieder haben wir die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit Fachhochschulen Fragestellungen rund um das Thema Naturschutz zu bearbeiten. Im besonderen Fall der Wytweiden gibt es zusätzlich eine eigens dafür zuständige Kommission, zusammengesetzt aus Vertretern von Wald- und Landwirtschaft sowie Naturschutz, welche sich dem Erhalt und der Weiterentwicklung von Wytweiden widmet. Dort werden beispielsweise Themen rund um die Bewirtschaftung inkl. Bekämpfung von Problempflanzen oder invasiven Neophyten, wie der armenischen Brombeere, aufgegriffen.

Einen Ranger einstellen!

Heidi findet den Vorschlag eines Lesers interessant: Der Kanton Bern solle einen Ranger einstellen. Das müsste kein Vollzeitjob sein. Sie kann sich vorstellen, dass Leute, die sich gerne in der Natur aufhalten, für wenig Geld regelmässig die Wytweiden durchstreifen würden. Eigentlich ist es ja erstaunlich, dass kaum jemand etwas unternimmt. Die Rückstände von Feuern und Herbizideinsätzen sind ja lange sichtbar! Und es müsste eine Liste mit den Bewilligungen für Herbizideinsätze vorhanden sein. Dann könnte beurteilt werden, ob solche Bewilligungen systematisch ausgestellt werden oder ob die Zuständigen sich für alternative Bekämpfungsmethoden stark machen, was nicht der Fall zu sein scheint, meint Heidi.

Apropos Kontrollen

Vor 14 Jahren hat Heidi von einem einflussreichen Bundesbeamten den Anstoss, Informationen und den Titel erhalten für den folgenden Beitrag: Das BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern, Heidis Mist vom 14.6.11. Sie meint, dass sich seither nicht allzu viel geändert hat.

Das BLW verteilt jedes Jahr 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern (2). Heidis Mist 8.3.20

Wieder ein Mottfeuer im Berner Jura! 11.8.25

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