Posts Tagged ‘Cyprodinil’

EU-Mitgliedstaaten blockieren Verbot von schädlichen endokrin wirksamen Pestiziden

8. Juli 2025
July 7, 2025 - 18:07

PAN Europe July 7, 2025 – 18:07

Quelle: EU Member States obstruct ban on harmful Endocrine-Disrupting Pesticides, Commission fails to enforce the law, Pesticide Action Network (PAN) Europe 7.7.25

Trotz eindeutiger rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen des EU-Rechts verzögern und behindern mehrere Mitgliedstaaten weiterhin das Verbot schädlicher endokrin wirkender Pestizide. Diese Stoffe können für die menschliche Gesundheit gefährlich sein und haben das Potenzial, die Fortpflanzung, die Kognition und die Entwicklung, insbesondere bei Kindern, zu beeinträchtigen. Während einige dieser Pestizide in den letzten Jahren verboten wurden, sind viele noch auf dem Markt. Anstatt sich an das Gesetz zu halten, beugt sich die Europäische Kommission dem politischen Druck und versäumt es, ein Verbot für vier Stoffe vorzuschlagen, die von der EFSA als schädlich für die Fortpflanzung und Entwicklung über unser Hormonsystem eingestuft wurden. PAN Europe schreibt: Dies ist inakzeptabel, illegal und gefährdet sowohl die öffentliche Gesundheit als auch die Umwelt ernsthaft.

Gemäss der EU-Pestizidverordnung (Verordnung Nr. 1107/2009) können endokrin wirksame Pestizide nur dann zugelassen werden, wenn die Exposition von Mensch und Umwelt vernachlässigbar ist. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat bestätigt, dass Buprofezin, Cyprodinil, Fludioxonil und Fenoxaprop-P-ethyl das Hormonsystem des Menschen stören können. Buprofezin wirkt sich auf die Schilddrüsenhormone aus, während die drei anderen Wirkstoffe mit den Sexualhormonen interagieren. Keiner dieser Stoffe erfüllt die Anforderung der „vernachlässigbaren Exposition“, so dass sie im Einklang mit dem Gesetz verboten werden müssen.

Zulassungen Schweiz

Heidi hat im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen nachgeschlagen. Zahlreiche Produkte mit diesen Wirkstoffen sind in der Schweiz zugelassen: 3 mit Buprofezin, 28 mit Cyprodinil, 38 mit Fludioxonil und 11 mit Fenoxaprop-P-ethyl.

Verlängerung statt Verbote

Bei der Fertigstellung der Risikobewertung dieser endokrin wirksamen Stoffe ist es bereits zu erheblichen Verzögerungen gekommen. Ihre Zulassungen sollten ursprünglich 2017 (Cyprodinil), 2018 (Fludioxonil und Fenoxaprop-P-ethyl) und 2021 (Buprofezin) auslaufen, wurden aber mehrfach verlängert.

Anstatt ihre längst überfälligen Verbote voranzutreiben, drängen einige Mitgliedstaaten aktiv auf eine Verlängerung der Zulassungen und verstossen damit direkt gegen das Gesetz. Sie berufen sich auf Artikel 4 Absatz 7 der Pestizidverordnung, der eine fünfjährige Zulassung eines Schadstoffs nur in Ausnahmefällen erlaubt. Dies ist dann der Fall, wenn der Stoff zur Bekämpfung einer schwerwiegenden Gefahr für die Pflanzengesundheit, die nicht durch andere verfügbare Mittel, einschliesslich nicht-chemischer Methoden, eingedämmt werden kann, für unerlässlich gehalten wird.

Die Kommission hat jedoch selbst eingeräumt, dass eine Erneuerung unter dieser Bedingung nicht machbar ist. Dennoch lässt sie die Stoffe in Gebrauch bleiben, während die Mitgliedstaaten förmliche Entscheidungen hinauszögern. In der Tat hat die Kommission in den letzten Monaten für keinen dieser vier Wirkstoffe einen Vorschlag zur Nichtverlängerung vorgelegt. Stattdessen schlägt die Kommission auf der kommenden Sitzung des Ständigen Ausschusses der Mitgliedstaaten (SCoPAFF) am 9. und 10. Juli vor, den Zulassungszeitraum für Buprofezin bis Dezember 2026 zu verlängern.

Fludioxonil, der endokrinschädliche PFAS in Obst und Gemüse

Der Stoff, gegen dessen Verbot sich die Mitgliedstaaten am stärksten wehren, ist Fludioxonil, das seit Dezember 2024 im SCoPAFF diskutiert wird. Fludioxonil ist nicht nur ein endokrin wirksamer Stoff, der die sexuelle Entwicklung und die Fortpflanzung beeinträchtigt, sondern auch ein PFAS. Wie im PAN-Bericht „Verbotene Früchte“ dargelegt, gehört Fludioxonil zu den am häufigsten nachgewiesenen Wirkstoffen in Obst und Gemüse in der EU, die für eine Substitution in Frage kommen. Fludioxonil ist ein in allen Mitgliedstaaten zugelassenes Fungizid, das für eine breite Palette von Obst, Gemüse, Bohnen, Zierpflanzen und Getreide verwendet wird.

Neun Mitgliedstaaten blockieren derzeit die Bemühungen um ein Verbot dieses Wirkstoffs und setzen sich unter Berufung auf die EU-Vision für Landwirtschaft und Ernährung für eine Verlängerung der Zulassung ein. Sie behaupten, es gäbe keine Alternativen. Dieses Argument spiegelt eine von der Industrie geprägte Sichtweise wider, die wissenschaftliche Beweise für die Verfügbarkeit und Rentabilität von Alternativen ignoriert. Eurostat-Daten zeigen, dass die Ernteerträge trotz des Verbots schädlicher Pestizide im Laufe der Zeit stabil geblieben sind. Darüber hinaus haben zahlreiche von der EU finanzierte Projekte gezeigt, dass der Integrierte Pflanzenschutz (IPM) den Pestizideinsatz um 50-80 Prozent reduzieren kann, ohne die Ernteerträge zu beeinträchtigen.

Cyprodinil, ein endokrin wirkendes Fungizid

Kurz nach Fludioxonil stand auch Cyprodinil auf der Tagesordnung. Dieses Fungizid wurde von der EFSA ebenfalls als endokrinschädlich für die menschliche Gesundheit eingestuft, mit ähnlich schädlichen Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit. Einige Mitgliedstaaten haben erneut argumentiert, dass ein Verbot sowohl von Fludioxonil als auch von Cyprodinil den Pflanzenschutz beeinträchtigen könnte, da sie eine ähnliche Wirkungsweise haben. Produkte, die beide Stoffe enthalten, sind in den Mitgliedstaaten für den Einsatz bei Obst und Gemüse zugelassen.

Druck der Mitgliedstaaten

PAN Europe hat die Kommission mehrfach schriftlich aufgefordert, ihrer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, die Nichtverlängerung dieser vier Stoffe vorzuschlagen und dem Druck der Mitgliedstaaten zu widerstehen, sie auf dem Markt zu belassen. Die Koalition EDC-Free Europe, die mehr als 70 öffentliche Interessengruppen vertritt, die über endokrin wirksame Chemikalien und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Tierwelt besorgt sind, hat ebenfalls ernsthafte Bedenken geäussert.

PAN Europe fordert

Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen im Einklang mit dem EU-Recht und der Wissenschaft handeln und das öffentliche Interesse und künftige Generationen über den kurzfristigen privaten Profit stellen.

Weiterführende Literatur siehe EU Member States obstruct ban on harmful Endocrine-Disrupting Pesticides, Commission fails to enforce the law, Pesticide Action Network (PAN) Europe 7.7.25

8.7.25 HOME

Datenschutzerklärung

Pestizide: Wasserpilze zu wenig geschützt

25. Februar 2015

Laub in Bächen liefert Energie und Nährstoffe für Wasserorganismen. Auch in angrenzende Landökosysteme liefern Bäche viel Energie und Nährstoffe, z.B. über den Schlupf von Insektenlarven, die ihrerseits Futter für Amphibien oder Fledermäuse sind. Das Foto zeigt den Hainbach bei Frankweiler zur Zeit des Laubfalls. Foto: Jochen Zubrod, Universität Koblenz-Landau

Laub in Bächen liefert Energie und Nährstoffe für Wasserorganismen. Auch in angrenzende Landökosysteme liefern Bäche viel Energie und Nährstoffe, z.B. über den Schlupf von Insektenlarven, die ihrerseits Futter für Amphibien oder Fledermäuse sind. Das Foto zeigt den Hainbach bei Frankweiler zur Zeit des Laubfalls. Foto: Jochen Zubrod, Universität Koblenz-Landau

“Gewässer sind häufig stärker belastet als vorhergesagt… Das Verfahren zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der EU bedarf einer Überarbeitung…“ das forderte die Universität Koblenz-Landau vor mehr als einem Jahr aufgrund einer Studie mit Fungiziden, siehe Pflanzenschutzmittel-Risikobewertung in der EU praxisfern – In der Schweiz? Heidis Mist 12.12.13. Ähnlich alarmierend waren die Resultate einer Insektizid-Studie derselben Universität, siehe Medieninformation vom 8.8.12. Die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln ist aufwändig, weshalb sich die Schweizer Zulassungsbehörde grösstenteils auf Angaben der Hersteller und Prüfresultate der EU stützt.

Pilze: Basis der Nahrungskette

Pilze haben in Bachökosystemen die zentrale ökologische Rolle, eingetragenes Laubmaterial „vorzuverdauen“ und dadurch die enthaltene Energie sowie die enthaltenen Nährstoffe für andere Wasserorganismen wie Insektenlarven oder Kleinkrebse verfügbar zu machen. Diese wiederum dienen unter anderem Fischen als Nahrung.

Auch in angrenzende Landökosysteme liefern Bäche Energie und Nährstoffe, beispielsweise über den Schlupf von Insektenlarven, die ihrerseits Futter für Amphibien oder Fledermäuse sind. Werden die an der Basis der Nahrungskette stehenden Pilze gefährdet, kann sich dies daher über die ökologischen Ebenen hinweg auswirken.

Fungizide gefährden Wasserökosystem

In der Landwirtschaft eingesetzte Fungizide gefährden diese Pilze, was weitreichende ökologische Folgen haben könnte. Das zeigen zwei neue Studien des Instituts für Umweltwissenschaften der Universität Koblenz-Landau. Untersucht wurden synthetische (künstlich erzeugte) Pilzbekämpfungsmittel (Azoxystrobin, Carbendazim, Cyprodinil, Quinoxyfen und Tebuconazol) sowie die anorganischen Fungizide Kupfer und Schwefel, die zu den ältesten Fungiziden zählen; beide werden auch in der ökologischen Landwirtschaft eingesetzt.

Kupfer und Tebuconazol bereits in sehr niedrigen Konzentrationen schädlich

Die Landauer Forscher konnten zum einen zeigen, dass die untersuchten Fungizide Zusammensetzung und Wachstum der Pilzgemeinschaften auf Laub verändern können. Zudem wiesen sie nach, dass besonders Kupfer und Tebuconazol bereits bei sehr niedrigen Konzentrationen die Abbauleistung der Pilze beeinträchtigen. Tebuconazol gehört zu einer Wirkstoffgruppe, die ein Fünftel aller in Europa zugelassenen Fungizide umfasst.

Wirkung von Fungiziden auf Wasserpilze bisher weitestgehend ignoriert

„Die Ergebnisse der Studie zeigen eindeutig, dass die aktuelle Risikobewertung von Fungiziden in Europa Konzentrationen im Gewässer zulässt, die für aquatische Pilze nicht als sicher einzustufen sind“, erklärt Jochen Zubrod, der Erstautor der beiden Studien. „Obwohl aquatische Pilze für Bachökosysteme von grundlegender Bedeutung sind, wurde ihre Beeinflussung durch Fungizide bislang von Wissenschaft wie auch von regulatorischer Seite weitestgehend ignoriert“, so Zubrod weiter.

Neue Testsysteme für PSM-Zulassungsverfahren nötig

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hatte bereits 2013 – als Reaktion auf eine frühere Landauer Studie – vorgeschlagen, geeignetere Testverfahren während des Zulassungsverfahrens von Fungiziden zu nutzen. Bislang ist das aber nicht verpflichtend und wird daher auch nicht praktiziert. Zum Schutze des Gewässerökosystems müssten während des Zulassungsverfahrens für Pilzbekämpfungsmittel zwingend geeignetere Testsysteme zum Einsatz kommen.

EU-Zulassungsverfahren für Fungizide schützt Schlüsselorganismen in Bachökosystemen nicht ausreichend, Medieninformation der Universität Koblenz-Landau vom 25.2.15

Postwendender Kommentar eines Gewässerschützers zur Medieninformation: „Leider interessiert das wirklich Wichtige so gut wie niemanden … Kommt den Leuten offenbar zu kleinfitzelig vor – dabei sind gerade DAS die Lebensgrundlagen.“

Die Studien:

Synthetische Fungizide

Die Studie „Does the current fungicide risk assessment provide sufficient protection for key drivers in aquatic ecosystem functioning?”, Jochen P. Zubrod, Dominic Englert, Alexander Feckler, Natalia Koksharova, Marco Konschak, Rebecca Bundschuh, Nadja Schnetzer, Katja Englert, Ralf Schulz, Mirco Bundschuh wurde publiziert in Environmental Science & Technology. Sie ist online abrufbar unter:
http://pubs.acs.org/doi/abs/10.1021/es5050453

Anorganische Fungizide

Die Studie „Inorganic fungicides as routinely applied in organic and conventional agriculture can increase palatability but reduce microbial decomposition of leaf litter”, Jochen P. Zubrod, Alexander Feckler, Dominic Englert, Natalia Koksharova, Ricki R. Rosenfeldt, Frank Seitz, Ralf Schulz, Mirco Bundschuh wurde publiziert in Journal of Applied Ecology. Sie ist online abrufbar unter:
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/1365-2664.12393/abstract

25.2.15 HOME