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Grenzwertlose Wirkstoffe nach dem Willen von Bundesrat Rösti

19. Februar 2026

Heidi hat zur Ergänzung ihres Beitrags Vom Wert einer guten Gesetzgebung (2) Grenzwerte vom 19.2.26 ein paar Informationen über die vier Wirkstoffe zusammengestellt, für die Bundesrat Rösti den Bauern zuliebe keine Grenzwerte festgelegt haben will, dies im Gegensatz zu den Fachleuten, welche Grenzwerte vorgeschlagen hatten. Gegenüber der Rundschau von SRF (Bauern-Power – Wie Pestizid-Grenzwerte verhindert wurden, Rundschau 18.2.26.) betonte Rösti, dass er es ist, der entscheidet. Und für die Produktion von gesunden Lebensmittel brauche es diese eben.

Flufenacet

Flufenacet Wikipedia: Im September 2024 schloss die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre Bewertung des Herbizids Flufenacet ab. Darin stellte sie fest, dass der Wirkstoff aufgrund der Schädigung des menschlichen Hormonhaushalts sowie weiterer Umweltrisiken und systematischer Lücken in der Risikobewertung unter die Ausschlusskriterien der Pflanzenschutzmittelverordnung fällt. Eine Wiederzulassung des Wirkstoffs durch die EU-Kommission ist damit nicht mehr möglich. Die EU-Kommission arbeitete dementsprechend einen Vorschlag für die Nichtgenehmigung von Flufenacet, inklusive Abverkaufs- und Aufbrauchfristen, aus. Am 12. März 2025 stimmten die EU-Mitgliedstaaten dem Vorschlag einstimmig zu.

In der Schweiz lief die Ausverkaufsfrist am 1. Januar 2026 ab und die Verwendungsfrist bis zum 1. Januar 2027.

Die Europäische Behörde hat mehrere Bedenken festgestellt. Insbesondere kam sie zu dem Schluss, dass Flufenacet die Kriterien für die Einstufung als endokriner Disruptor für die Schilddrüse (T) bei Menschen und Nichtzielorganismen erfüllt und dass nicht nachgewiesen wurde, dass die Exposition von Menschen und Nichtzielorganismen gegenüber diesem Wirkstoff in einem Pflanzenschutzmittel unter realistischen vorgeschlagenen Anwendungsbedingungen vernachlässigbar ist.

Die Behörde stellte ausserdem fest, dass der Flufenacet-Metabolit Trifluoressigsäure („TFA“) das Potenzial hat, das Grundwasser in Konzentrationen zu kontaminieren, die den in Anhang I Nummer 1 der Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten gesetzlichen Grenzwert von 0,1 μg/l deutlich überschreiten, und zwar in allen relevanten Grundwasserbewertungsszenarien für alle bewerteten repräsentativen Verwendungszwecke.

Hinsichtlich der intrinsischen toxikologischen Eigenschaften dieses Metaboliten ist anzumerken, dass einige der Registranten von TFA und seinen Salzen gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates ihre Registrierungsunterlagen aktualisiert haben, um anzugeben, dass diese Stoffe die Kriterien für die Einstufung als reproduktionstoxisch der Kategorie 2 gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B eingestuft werden können. Darüber hinaus haben die deutschen Behörden einen Vorschlag für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von TFA als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorgelegt.

Schliesslich gelten gemäss dem geltenden Leitfaden zur Bewertung der Relevanz von Metaboliten im Grundwasser Metaboliten, die ins Grundwasser gelangen und aufgrund ihrer Reproduktionstoxizität unabhängig von ihrer Kategorie gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 einzustufen sind, als toxikologisch relevant.

Auf der Grundlage dieser Elemente betrachtet die Kommission TFA als einen toxikologisch relevanten Metaboliten mit hohem Potenzial zur Grundwasserverschmutzung. Daher wurde nicht nachgewiesen, dass Flufenacet nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse keine schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser oder inakzeptable Auswirkungen auf die Umwelt hat.

In der Schweiz beziehen wir 80 Prozent des Trinkwassers aus dem Grundwasser.

Foramsulfuron

ECHA stuft Foramsulfuron mit H351 ein – kann vermutlich Krebs erzeugen. Produkte mit dem Wirkstoff Foramsulfuron sind Herbizide.

Lambda-Cyhalothrin

Lambda-Cyhalothrin ist ein Akarizid und Insektizid. Pesticide Properties DataBase (PPDB) University of Hertfordshire: Unbekannt ist, ob sie neurotoxisch sind oder Reproduktion und Entwicklung schädigen können und möglicherweise Toxizität für das Immunsystem und die Schilddrüse bei anfälligen Personen aufweisen. Sehr schädlich ist Lambda-Cyhalorhrin für Bestäuber wie Bienen und Hummeln und Nützlinge wie Raubmilben. Ebenfalls sehr toxisch ist dieser Wirkstoff für Säugetiere, Fische, Wasserlebewesen und Algen.

Deltamethrin

Wikipedia:Deltamethrin ist ein Insektizid aus der Gruppe der Pyrethroide und wird in der Tiermedizin gegen verschiedene Ektoparasiten eingesetzt. Es wird auch als Pflanzenschutzmittel und zum Imprägnieren von Moskitonetzen verwendet… In der Schweiz gilt für Getreide ein relativ hoher Rückstandshöchstgehalt von 2 Milligramm Deltamethrin pro Kilogramm… Es ist ein Nervengift…“

Schweizerisches Zentrum für Ökotoxikologie: „Für Deltamethrin wurden – basierend auf der oben erwähnten Studie einer Herstellerfirma – identische Qualitätskriterien für die Schweiz und für die EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgeschlagen. In der Schweiz wie auch in der EU überstiegen alle in Oberflächengewässern gemessenen Werte sowohl das chronische als auch das akute Qualitätskriterium (in der EU Environmental Quality Standard – EQS) von 17 bzw. 1,7 Pikogramm pro Liter. Das chronische Qualitätskriterium ist identisch mit dem zuletzt von den EFSA-Experten vorgeschlagenen RAC.“

Review article: Effects of pyrethroids on brain development and behavior: Deltamethrin. Neurotoxicology and Teratology. Volume 87, September–October 2021, 106983:

Highlights

  • Pyrethroid-Insektizide werden weltweit eingesetzt und können sich nachteilig auf Kinder auswirken.
  • Die Wirkmechanismen und Auswirkungen von Pyrethroiden werden mit Schwerpunkt auf Deltamethrin untersucht.
  • Deltamethrin kann akute und chronische Auswirkungen auf das Gehirn und das Verhalten haben.
  • Deltamethrin wirkt sich entwicklungsneurotoxisch auf Dopaminsysteme aus.
  • Entwicklung: Deltamethrin verursacht kognitive Beeinträchtigungen bei Ratten und Mäusen.

Surserwoche 18.1.26. Kanton weiss nicht, ob die Sure von Insektizid Deltamethrin betroffen ist:

«Wir haben keine Daten. Wir wissen schlicht nicht, ob es Deltamethrin im Wasser der Sure hat», sagt Werner Göggel, Abteilungsleiter Gewässer und Boden bei der kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie. Das Messverfahren sei extrem aufwendig und teuer aufgrund der speziellen Probenahmetechnik, den nötigen Einrichtungen sowie des Analytikverfahrens. Die Messungen an der Wyna seien Teil eines Monitoringprogramms, welches mit dem Bundesamt für Umwelt zusammen durchgeführt worden sei. «Grundsätzlich misst man da, wo eine Möglichkeit besteht, dass Schadstoffe vorhanden sind», so Göggel.

Heidi meint: „Bundesrat Albert Rösti lügt uns an, wenn er sagt, dass diese vier Pestizide der Produktion von gesunden Lebensmitteln dienen. Und ohne Bestäuber wie Bienen entstehen viele Lebensmittel schon gar nicht, auch nicht Raps.“

20.2.26 HOME

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Europäisches Gericht urteilt über die Genehmigung von Glyphosat und anderen Pestiziden

21. November 2025

Medienmitteilung der Aurelia Stiftung vom 19.11.25 Europäisches Gericht urteilt über die Genehmigung von Glyphosat und anderen Pestiziden – Zahlreiche Genehmigungen auf dem Prüfstand

Am 19.11.2025 hat das EU-Gericht in Luxemburg den Klagen der Aurelia Stiftung und weiterer Nichtregierungsorganisationen gegen die Verlängerung von Genehmigungen für Pestizid-Wirkstoffe stattgegeben.

Das EU-Gericht erklärt damit die umstrittene Praxis der EU-Kommission für rechtswidrig. Diese verlängert die Genehmigung von Pestizid-Wirkstoffen nach dem Ende ihres Geltungszeitraums routinemässig, wenn sich das Verfahren zur Wiederzulassung des Wirkstoffs verzögert. Infolge dieser routinemässigen Verlängerung sind hunderte von Pestiziden weiter im Verkehr und werden verwendet, obwohl die vorgeschriebene Risikoprüfung für die Wiederzulassung noch nicht abgeschlossen werden konnte.

Die EU-Kommission stützt ihre Verlängerungsentscheidungen auf eine Ausnahmeregelung der EU-Pflanzenschutzverordnung. Das EU-Gericht beanstandet nun die „automatische und systematische“ Verlängerung der Genehmigungen. Die Verlängerung sei vorläufiger Natur und habe Ausnahmecharakter. Insbesondere müsse die Kommission konkret prüfen, ob der Antragssteller zu Verzögerungen im Verfahren beigetragen hat, z.B. durch lückenhafte oder mangelhafte Daten.

Die Aurelia Stiftung (Berlin) hatte wegen der 2022 erfolgten Verlängerung der Genehmigung des Wirkstoffes Glyphosat (BAYER) gegen die EU-Kommission geklagt. Ausser der Klage der Aurelia Stiftung hat das EU-Gericht den von den Umweltorganisationen Pollinis France und PAN Europe erhobenen Klagen zu den Pestizid-Wirkstoffen Boscalid und Dimoxystrobin stattgegeben. An den Verfahren haben diverse Hersteller von Pestiziden und ihre Interessenverbände als Streithelfer auf Seiten der EU-Kommission sowie Vertreter des Europäischen Rates und des EU-Parlaments mitgewirkt.

Viele Genehmigungen von Pestizid-Wirkstoffen verlängert die EU-Kommission auf Grundlage einer Ausnahmeregelung immer wieder, obwohl die erforderliche aktuelle Risikoprüfung noch nicht abgeschlossen war. Infolgedessen sind Wirkstoffe auch nach Ablaufen der regulären Genehmigung lange Zeit weiter im Verkehr, obwohl die letzte abgeschlossene Risikobewertung schon Jahrzehnte alt ist. Das in Verkehr halten von Pestiziden mit ungeklärten Risiken für Bienen und Biodiversität widerspricht dem Vorsorgeprinzip und der EU-Pestizidverordnung. Diese erlaubt Ausnahmen nur in besonders begründeten Fällen.

„Das EU-Gericht beendet die verheerende Praxis der EU-Kommission, die hunderte Pestizidwirkstoffe allein durch Ausnahmegenehmigungen am Markt und damit auf dem Acker hält. Die heutigen Urteile stellen sicher, dass die vorgeschriebene Risikoprüfung für Pestizide regelmässig aktualisiert wird. Wir freuen uns, dass das Gericht damit auch ausdrücklich dem Vorrang des Umwelt- und Gesundheitsschutzes vor wirtschaftlichen Interessen Rechnung trägt. Im Falle der Verlängerung der Glyphosat-Genehmigung muss die Kommission nun konkret prüfen, ob das Verfahren durch lückenhafte, mangelhafte oder verspätet eingereichte Daten der Hersteller (Glyphosat-Konsortium) verzögert worden ist.“ So Thomas Radetzki, Vorstandsvorsitzender der Aurelia Stiftung.

Rechtsanwalt Dr. Achim Willand von der Kanzlei [GGSC]:
„Mit den heutigen Urteilen stellt das EU-Gericht systematische Fehler der EU-Kommission bei der Anwendung der EU-Zulassungsregeln für Pestizide fest. Die Kommission darf nicht länger die Ausnahme zur Regel machen: bei Verzögerungen im Wiederzulassungs-Verfahren dürfen die Pestizid-Genehmigungen nur noch im Ausnahmefall nach konkreter Prüfung des Einzelfalls verlängert werden. Das Gericht beendet daher die Praxis der routinemässigen Verlängerung von Genehmigungen, selbst wenn die letzte abgeschlossene Risikoprüfung des Pestizids schon viele Jahre zurückliegt.“ Dr. Willand vertritt die Aurelia Stiftung in verschiedenen Verfahren zu Pestizid Zulassungen.

Auswirkungen der Urteile des EU-Gerichts

Das EU-Gericht verwirft die bisherige Praxis der EU-Kommission, Pestizid-Genehmigungen nach Auslaufen ihres Geltungszeitraums bei jedweder Verzögerung im Wiederzulassungsverfahren um Jahre – und oft mehrmals – zu verlängern. Die Kommission darf die Genehmigungen nicht mehr routinemässig verlängern, vielmehr muss sie die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. In dem von der Aurelia Stiftung erstrittenen Urteil macht das Gericht deutlich, dass genau geprüft werden muss, ob der Antragssteller – hier: Glyphosat-Hersteller – durch lückenhafte Daten zu Verzögerungen beigetragen hat.

Die aktuellen Urteile zeigen systematische Fehler der EU-Kommission bei der Anwendung der EU-Zulassungsregeln für Pestizide auf und haben gleichermassen Bedeutung für hunderte andere Pestizid-Wirkstoffe. Denn ein grosser Teil der Pestizide in der EU wird allein aufgrund solcher routinemässigen und rechtswidrigen Verlängerungsentscheidungen der EU-Kommission vermarktet.

Die EU-Kommission kann Rechtsmittel gegen die heutigen Urteile beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

Zum rechtlichen Hintergrund des Verfahrens

In der EU müssen Pestizid-Wirkstoffe eine strenge Risikoprüfung auf Basis der aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse durchlaufen, bevor sie eine Genehmigung für die Vermarktung und die Verwendung erhalten. An der Risikoprüfung wirken nach EU-Recht insbesondere die EFSA und die EU-Kommission mit. Diese entscheidet schliesslich nach Beteiligung der EU-Mitliedstaaten über die Genehmigung.

Genehmigte Wirkstoffe müssen regelmäsig auf Grundlage des aktuellen Standes der Wissenschaft überprüft werden. Daher sind Genehmigungen für Pestizid-Wirkstoffe nach EU-Recht immer befristet (maximal 15 Jahre). Dadurch soll sichergestellt werden, dass rechtzeitig eine aktualisierte Risikoprüfung durchgeführt wird, wenn der Wirkstoff weiter im Verkehr bleiben und verwendet werden soll. Diesen „zyklischen Ansatz“ bestätigt jetzt auch das EU-Gericht.

Der Hersteller muss 3 Jahre vor Ablauf des Genehmigungszeitraums einen Antrag auf Wiederzulassung (Erneuerung der Genehmigung) stellen. Er muss nachweisen, dass der Wirkstoff unschädlich ist. Sämtliche für den Nachweis erforderliche Studien und Daten muss der Hersteller in der Anfangsphase des Verfahrens vorlegen.

Für jeden Schritt der Risikoprüfung und der Entscheidungsfindung sind im EU-Recht genaue Verfahrensfristen festgelegt, damit nach spätestens 3 Jahren über die Wiederzulassung entschieden werden kann. Ohne Wiederzulassung werden der Wirkstoff sowie alle Pflanzenschutzmittel, die diesen enthalten, vom Markt genommen.

Das EU-Gericht bestätigt ausdrücklich die von der Aurelia Stiftung im Verfahren geltend gemachte Bedeutung der Befristung von Pestizid-Genehmigungen. Die Befristung stellt die wiederkehrende Risikoprüfung anhand des aktuellen Erkenntnisstandes sicher.

Die Kommission verstösst systematisch gegen den vom EU-Gericht hervorgehobenen „zyklischen Ansatz“ – vor allem, indem sie Genehmigungen verlängert, wenn die vorgeschriebenen Verfahrensfristen um viele Monate oder Jahre überschritten worden sind.

Das Gericht bestätigt überdies unsere Auffassung, dass die Kommission genau prüfen muss, ob eine Verzögerung in den Verantwortungsbereich des Herstellers fällt, etwa weil er erst auf Anforderung der Behörden Daten nachgeliefert hat, für deren Auswertung dann längere Zeit benötigt wird. Hersteller dürften nicht durch routinemässige Verlängerung seitens der Kommission auch nach Ablauf der Verfahrensfristen immer wieder die Gelegenheit bekommen, Daten nachzureichen.

Zum Wirkstoff Glyphosat

Die Genehmigung für Glyphosat lief im Dezember 2022 aus. In dem 3-jährigen Verfahren zur Wiederzulassung (Erneuerung) von Glyphosat (zwischen 2019 und 2022) konnte die erforderliche Risikoprüfung jedoch nicht abgeschlossen werden. Es bestanden noch erhebliche Datenlücken, teils fehlten auch Methoden (Leitlinien), um bestimmte Risiken überhaupt prüfen zu können. Die EU-Kommission verlängerte die Genehmigung zunächst bis Ende 2023, insbesondere um der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) mehr Zeit zu geben für die Auswertung der von den Herstellern nachgelieferten Daten.

Nachdem im Laufe des Jahres 2023 die Risikoprüfung aus Sicht der EU-Kommission abgeschlossen werden konnte, hat diese dem Wirkstoff wieder eine reguläre Genehmigung für weitere 10 Jahre erteilt. In dieser Wiederzulassung des Wirkstoffs ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten bei der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln, die Glyphosat enthalten, bestimmte Risiken vertieft untersuchen und ggf. „Risikominderungsmassnahmen“ treffen. Diese Abwälzung von Aufgaben der Risikoprüfung von der EU-Ebene auf die Mitgliedstaaten ist unseres Erachtens unionsrechtswidrig.

Die gravierendste Auswirkung von Glyphosat ist wahrscheinlich die Beeinträchtigung der Biodiversität durch den breiten Einsatz dieses Totalherbizids auf einem grossen Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Nach wie vor existiert jedoch keine anerkannte wissenschaftliche Methode (Leitlinie) zur Bewertung von Auswirkungen des Pestizideinsatzes auf die Biodiversität. Es ist daher völlig ungewiss, ob in den Mitgliedstaaten angemessene Beschränkungs- oder Ausgleichsmassnahmen zum Schutz der Biodiversität getroffen werden.

Vor diesem Hintergrund klagen die Aurelia Stiftung und andere Verbände auch gegen diese Wiederzulassung von Glyphosat für 10 Jahre bei dem EU-Gericht (Az Aurelia-Verfahrens: T-578/24).

Weitere Informationen

Mehr Informationen zu den Glyphosat Klagen der Aurelia Stiftung seit 2017.

Pflanzenschutzmittel: Eine befristete Verlängerung der Genehmigung von
Wirkstoffen darf nicht automatisch oder systematisch erfolgen. Gerichtshof der Europäischen Union, PRESSEMITTEILUNG Nr. 143/25 vom 19.11.25


Heidi schreibt selbständig – ohne künstliche Intelligenz (KI).

20.11.25 HOME

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Gerechtigkeit für Lebewesen: Neuer historischer Sieg für die Biodiversität

5. September 2025

Copiright: POLLINIS

Copiright: POLLINIS

Medieninformation von Pollinis Justice pour le Vivant : Nouvelle victoire historique pour la biodiversité 3.9.25, übersetzt von Heidi mit Hilfe von DeepL.

Es ist eine echte Revolution im Kampf gegen Pestizide: Am 3. September 2025 hat das Verwaltungsberufungsgericht (CAA) von Paris den Staat aufgefordert, seine als mangelhaft bewerteten Protokolle zur Bewertung und Zulassung von Pestiziden zu reformieren, um sie an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten.

Im Rahmen des Dossiers „Justice pour le Vivant“ (JPLV), das seit 2022 von Notre Affaire à Tous, POLLINIS, Biodiversité sous nos pieds, ANPER-TOS und ASPAS vorangetrieben wird, bestätigt die CAA die Verurteilung des französischen Staates wegen seiner Verantwortung für den Zusammenbruch der biologischen Vielfalt. Vor dem Hintergrund der Verabschiedung des Duplomb-Gesetzes und trotz massiver Mobilisierung der Bürger ist diese Entscheidung ein grosser Sieg für die Wissenschaft und all diejenigen – Opfer, Verbände und Kollektive –, die seit Jahren auf die Gefährlichkeit von Pestiziden hinweisen. Diese auf europäischer Ebene beispiellose Entscheidung könnte nun den Weg für ähnliche Klagen in anderen Mitgliedstaaten der Union ebnen.

Zwei Jahre nach der ersten Verurteilung des Staates am 29. Juni 2023 wegen seiner Verantwortung für die massive Kontamination der Ökosysteme durch Pestizide erkennt das Verwaltungsberufungsgericht von Paris erneut die „weit verbreitete, diffuse, chronische und dauerhafte Kontamination von Gewässern und Böden durch Pflanzenschutzmittel” an.

Entsprechend den Schlussfolgerungen der öffentlichen Berichterstatterin verpflichtet das Gericht den Staat, die Protokolle zur Bewertung und Zulassung von Pestiziden, die keinen ausreichenden Schutz für Lebewesen bieten, zu aktualisieren und die derzeit geltenden Marktzulassungen (AMM) innerhalb von 24 Monaten zu überprüfen, bei denen die Bewertungsmethodik nicht den Anforderungen, insbesondere dem Vorsorgeprinzip, entsprochen hätte. Dieses Prinzip verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer „umfassenden Bewertung auf der Grundlage der zuverlässigsten verfügbaren wissenschaftlichen Daten sowie der neuesten Ergebnisse der internationalen Forschung” (§29 S. 14). Es verpflichtet den Staat ausserdem, innerhalb der nächsten sechs Monate einen Zeitplan für die Überprüfung der betreffenden Zulassungen aufzustellen.

Konkret erkennt das Gericht Mängel im Bewertungs- und Zulassungsverfahren an, das von der Anses (Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail, Nationale Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umweltsicherheit und Arbeitssicherheit) unter der Verantwortung des Staates durchgeführt wurde. Er erkennt einen direkten Kausalzusammenhang zwischen den Unzulänglichkeiten der Risikobewertung und dem Rückgang der biologischen Vielfalt an und ist der Ansicht, dass eine Aktualisierung der Verfahren unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse die Auswirkungen von Pestiziden auf die Umwelt verringern würde.

Für die klagenden Verbände ist diese Entscheidung mehr als historisch: „Es ist eine echte juristische und wissenschaftliche Revolution! Vor dem Hintergrund ständiger Angriffe auf die Umwelt und nachdem das Parlament gerade das tödliche Duplomb-Gesetz verabschiedet hat, bekräftigt die Justiz ihre Rolle als Gegenmacht, indem sie der katastrophalen Politik unserer Entscheidungsträger in diesem Bereich einen Riegel vorschiebt. Diese Entscheidung wird alles verändern: die landwirtschaftlichen Praktiken, die öffentliche Politik und die Art und Weise, wie der Staat endlich Gesundheit und Umwelt betrachtet. Sie ist das Ergebnis eines langwierigen Kampfes, der von Wissenschaftlern, Verbänden und Bürgern in ganz Frankreich geführt wurde – ein echter kollektiver Sieg, der Teil einer breiten militanten Bewegung ist. Die Regierung muss nun alles tun, um dieses Gerichtsurteil zu respektieren. Es geht um den Schutz der biologischen Vielfalt, der öffentlichen Gesundheit, aber auch um das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit selbst.

Wir fordern den Staat, der nun bereits zweimal verurteilt wurde, auf, keine Kassationsbeschwerde einzulegen und diese Gerichtsentscheidung endlich zu respektieren. Sollte er dennoch beschliessen, das Verfahren fortzusetzen, wäre dies leider der endgültige Beweis dafür, dass der Staat zu allem bereit ist, um die Interessen der Agrochemieindustrie trotz ihrer katastrophalen Auswirkungen auf alle Lebewesen weiterhin zu schützen. Diese Entscheidung würde erneut dem allgemeinen Interesse und dem von den BürgerInnen deutlich zum Ausdruck gebrachten Willen zuwiderlaufen, die eine wirklich ehrgeizige Politik zur Reduzierung des Einsatzes der gefährlichsten Pestizide erwarten.

Wir stehen der Regierung zur Verfügung, um sie bei der Umsetzung dieses Gerichtsurteils zu unterstützen. Erste konkrete Massnahmen können sofort ergriffen werden, darunter insbesondere:

  • Aktualisierung der Verfahren zur Risikobewertung von Pestiziden durch Anpassung an die wissenschaftlichen Protokolle der EFSA von 2013;
  • Stärkung der Unabhängigkeit der Anses durch Bereitstellung von mehr personellen und finanziellen Mitteln;
  • Die Zulassungen für SDHI-Fungizide sowie Insektizide und Herbizide, deren Gefahren für die Biodiversität und den Menschen dokumentiert sind, neu bewerten.

Medieninformation von Pollinis Justice pour le Vivant : Nouvelle victoire historique pour la biodiversité 3.9.25

Ergänzung von Heidi

SDHI-Fungizide hemmen die Zellatmung, indem sie ein Enzym der Mitochondrien, das Enzym Succinat-Dehydrogenase (SDH), blockieren. Sie tun dies artenunabhängig und blockieren so das Enzym sowohl bei Regenwürmen, Bienen und Pilzen als auch beim Menschen.

Nationalrätin Python Valentine forderte mit Motion 20.4486 vom 25.12.20 den sofortigen Widerruf der Zulassung der SDHI-Fungizide. Aus der Antwort des Bundesrates: „…Es besteht kein Grund für einen sofortigen Rückzug der bestehenden Bewilligungen der SDHI Fungizide. Die Kommission der Europäischen Union kommt nach Konsultation der Experten der Mitgliedstaaten zur gleichen Schlussfolgerung und wird neue Erkenntnisse im Rahmen der Erneuerung der SDHI Wirkstoffe berücksichtigen. Die Schweiz wird basierend auf der Evaluation der EU die zugelassenen Produkte überprüfen und die Anwendungsbedingungen, falls nötig, anpassen oder Anwendungen zurückziehen.

Lesen Sie auch Pariser Verwaltungsgericht verurteilt französischen Staat wegen Pflanzenschutzmittel-Schäden an der Biodiversität. Georg Odermatt, OhneGift 6.9.25

Heidi hofft, dass dieses Gerichtsurteil weiter Kreise ziehen wird und auch in der Schweiz beachtet wird.

5.9.25 HOME

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EU-Mitgliedstaaten blockieren Verbot von schädlichen endokrin wirksamen Pestiziden

8. Juli 2025
July 7, 2025 - 18:07

PAN Europe July 7, 2025 – 18:07

Quelle: EU Member States obstruct ban on harmful Endocrine-Disrupting Pesticides, Commission fails to enforce the law, Pesticide Action Network (PAN) Europe 7.7.25

Trotz eindeutiger rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen des EU-Rechts verzögern und behindern mehrere Mitgliedstaaten weiterhin das Verbot schädlicher endokrin wirkender Pestizide. Diese Stoffe können für die menschliche Gesundheit gefährlich sein und haben das Potenzial, die Fortpflanzung, die Kognition und die Entwicklung, insbesondere bei Kindern, zu beeinträchtigen. Während einige dieser Pestizide in den letzten Jahren verboten wurden, sind viele noch auf dem Markt. Anstatt sich an das Gesetz zu halten, beugt sich die Europäische Kommission dem politischen Druck und versäumt es, ein Verbot für vier Stoffe vorzuschlagen, die von der EFSA als schädlich für die Fortpflanzung und Entwicklung über unser Hormonsystem eingestuft wurden. PAN Europe schreibt: Dies ist inakzeptabel, illegal und gefährdet sowohl die öffentliche Gesundheit als auch die Umwelt ernsthaft.

Gemäss der EU-Pestizidverordnung (Verordnung Nr. 1107/2009) können endokrin wirksame Pestizide nur dann zugelassen werden, wenn die Exposition von Mensch und Umwelt vernachlässigbar ist. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat bestätigt, dass Buprofezin, Cyprodinil, Fludioxonil und Fenoxaprop-P-ethyl das Hormonsystem des Menschen stören können. Buprofezin wirkt sich auf die Schilddrüsenhormone aus, während die drei anderen Wirkstoffe mit den Sexualhormonen interagieren. Keiner dieser Stoffe erfüllt die Anforderung der „vernachlässigbaren Exposition“, so dass sie im Einklang mit dem Gesetz verboten werden müssen.

Zulassungen Schweiz

Heidi hat im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen nachgeschlagen. Zahlreiche Produkte mit diesen Wirkstoffen sind in der Schweiz zugelassen: 3 mit Buprofezin, 28 mit Cyprodinil, 38 mit Fludioxonil und 11 mit Fenoxaprop-P-ethyl.

Verlängerung statt Verbote

Bei der Fertigstellung der Risikobewertung dieser endokrin wirksamen Stoffe ist es bereits zu erheblichen Verzögerungen gekommen. Ihre Zulassungen sollten ursprünglich 2017 (Cyprodinil), 2018 (Fludioxonil und Fenoxaprop-P-ethyl) und 2021 (Buprofezin) auslaufen, wurden aber mehrfach verlängert.

Anstatt ihre längst überfälligen Verbote voranzutreiben, drängen einige Mitgliedstaaten aktiv auf eine Verlängerung der Zulassungen und verstossen damit direkt gegen das Gesetz. Sie berufen sich auf Artikel 4 Absatz 7 der Pestizidverordnung, der eine fünfjährige Zulassung eines Schadstoffs nur in Ausnahmefällen erlaubt. Dies ist dann der Fall, wenn der Stoff zur Bekämpfung einer schwerwiegenden Gefahr für die Pflanzengesundheit, die nicht durch andere verfügbare Mittel, einschliesslich nicht-chemischer Methoden, eingedämmt werden kann, für unerlässlich gehalten wird.

Die Kommission hat jedoch selbst eingeräumt, dass eine Erneuerung unter dieser Bedingung nicht machbar ist. Dennoch lässt sie die Stoffe in Gebrauch bleiben, während die Mitgliedstaaten förmliche Entscheidungen hinauszögern. In der Tat hat die Kommission in den letzten Monaten für keinen dieser vier Wirkstoffe einen Vorschlag zur Nichtverlängerung vorgelegt. Stattdessen schlägt die Kommission auf der kommenden Sitzung des Ständigen Ausschusses der Mitgliedstaaten (SCoPAFF) am 9. und 10. Juli vor, den Zulassungszeitraum für Buprofezin bis Dezember 2026 zu verlängern.

Fludioxonil, der endokrinschädliche PFAS in Obst und Gemüse

Der Stoff, gegen dessen Verbot sich die Mitgliedstaaten am stärksten wehren, ist Fludioxonil, das seit Dezember 2024 im SCoPAFF diskutiert wird. Fludioxonil ist nicht nur ein endokrin wirksamer Stoff, der die sexuelle Entwicklung und die Fortpflanzung beeinträchtigt, sondern auch ein PFAS. Wie im PAN-Bericht „Verbotene Früchte“ dargelegt, gehört Fludioxonil zu den am häufigsten nachgewiesenen Wirkstoffen in Obst und Gemüse in der EU, die für eine Substitution in Frage kommen. Fludioxonil ist ein in allen Mitgliedstaaten zugelassenes Fungizid, das für eine breite Palette von Obst, Gemüse, Bohnen, Zierpflanzen und Getreide verwendet wird.

Neun Mitgliedstaaten blockieren derzeit die Bemühungen um ein Verbot dieses Wirkstoffs und setzen sich unter Berufung auf die EU-Vision für Landwirtschaft und Ernährung für eine Verlängerung der Zulassung ein. Sie behaupten, es gäbe keine Alternativen. Dieses Argument spiegelt eine von der Industrie geprägte Sichtweise wider, die wissenschaftliche Beweise für die Verfügbarkeit und Rentabilität von Alternativen ignoriert. Eurostat-Daten zeigen, dass die Ernteerträge trotz des Verbots schädlicher Pestizide im Laufe der Zeit stabil geblieben sind. Darüber hinaus haben zahlreiche von der EU finanzierte Projekte gezeigt, dass der Integrierte Pflanzenschutz (IPM) den Pestizideinsatz um 50-80 Prozent reduzieren kann, ohne die Ernteerträge zu beeinträchtigen.

Cyprodinil, ein endokrin wirkendes Fungizid

Kurz nach Fludioxonil stand auch Cyprodinil auf der Tagesordnung. Dieses Fungizid wurde von der EFSA ebenfalls als endokrinschädlich für die menschliche Gesundheit eingestuft, mit ähnlich schädlichen Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit. Einige Mitgliedstaaten haben erneut argumentiert, dass ein Verbot sowohl von Fludioxonil als auch von Cyprodinil den Pflanzenschutz beeinträchtigen könnte, da sie eine ähnliche Wirkungsweise haben. Produkte, die beide Stoffe enthalten, sind in den Mitgliedstaaten für den Einsatz bei Obst und Gemüse zugelassen.

Druck der Mitgliedstaaten

PAN Europe hat die Kommission mehrfach schriftlich aufgefordert, ihrer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, die Nichtverlängerung dieser vier Stoffe vorzuschlagen und dem Druck der Mitgliedstaaten zu widerstehen, sie auf dem Markt zu belassen. Die Koalition EDC-Free Europe, die mehr als 70 öffentliche Interessengruppen vertritt, die über endokrin wirksame Chemikalien und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Tierwelt besorgt sind, hat ebenfalls ernsthafte Bedenken geäussert.

PAN Europe fordert

Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen im Einklang mit dem EU-Recht und der Wissenschaft handeln und das öffentliche Interesse und künftige Generationen über den kurzfristigen privaten Profit stellen.

Weiterführende Literatur siehe EU Member States obstruct ban on harmful Endocrine-Disrupting Pesticides, Commission fails to enforce the law, Pesticide Action Network (PAN) Europe 7.7.25

8.7.25 HOME

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Generalanwalt des EU-Gerichtshofs hält Wiederzulassung des Pestizids Cypermethrin durch die EU für rechtswidrig

5. Juni 2025

Medieninformation PAN Europe 5.5.25 EU Court Advocate General considers EU re-approval of pesticide cypermethrin unlawful

Der Generalanwalt des Gerichtshofs der EU kam heute (5.5.25) zu dem Schluss, dass die Europäische Kommission rechtswidrig gehandelt hat, indem sie das Pestizid Cypermethrin erneut zugelassen hat, obwohl die Daten zur Toxizität im Wiederzulassungsdossier grosse Lücken aufwiesen, indem sie sich auf nicht validierte und unrealistische Risikominderungsmassnahmen stützte und die Toxizität für Insekten ausser Acht liess. Der Generalanwalt stimmt mit vielen Argumenten überein, die PAN Europe in diesem Berufungsverfahren gegen die Wiederzulassung von Cypermethrin, einem hochgiftigen Insektizid, vorgebracht hat. [1]

Es ist das erste Mal, dass eine zivilgesellschaftliche Organisation ein Verfahren zur EU-Pestizidzulassung vor das höchste Gericht der EU gebracht hat. Ermöglicht wurde dies durch die Überarbeitung der Aarhus-Verordnung im Jahr 2021, die es Nichtregierungsorganisationen ermöglicht, Pestizidzulassungen auf EU-Ebene anzufechten. Im Jahr 2024 wies das Gericht der EU die Klage gegen die Wiederzulassung von Cypermethrin ab [2], und PAN Europe legte gegen diese Entscheidung Rechtsmittel vor dem Gerichtshof ein [3][4]. In seinen heutigen Schlussanträgen empfiehlt der Generalanwalt dem Gerichtshof, das Urteil des Gerichts aufzuheben.

„Der Schlussantrag des Generalanwalts sendet ein klares Signal: Die Europäische Kommission kann die Regeln nicht beugen, um der Pestizidindustrie und den Mitgliedstaaten zu dienen“, sagte Martin Dermine, Executive Director von PAN Europe. „Das EU-Recht ist nicht optional: Es ist dazu da, die Gesundheit der Menschen und die Umwelt zu schützen, nicht die Bequemlichkeit der Unternehmen.“

Das Gutachten unterstreicht, dass die Europäische Kommission die wissenschaftlichen Schlussfolgerungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nicht umgehen kann, ohne stichhaltige und evidenzbasierte Begründungen vorzulegen. Die EFSA hatte eindeutig festgestellt, dass unter realistischen Bedingungen keine sichere Verwendung von Cypermethrin ermittelt werden kann. Die Kommission widersprach diesem Gutachten jedoch, indem sie nicht validierte Massnahmen zur Risikominderung erfand, wie z. B. die unrealistische Annahme, dass eine 99-prozentige Verringerung der Sprühabdrift die Verwendung des Stoffes sicher machen würde.

Professor Antoine Bailleux, Rechtsbeistand von PAN Europe, sagte: „Nach der Enttäuschung über das Urteil des Gerichts ist es beruhigend zu sehen, dass einer der angesehensten Generalanwälte des Gerichtshofs die meisten unserer Argumente unterstützt. Auch wenn wir mehr Zeit benötigen, um diese ausserordentlich detaillierten und eingehenden Schlussanträge zu analysieren, scheinen zwei Punkte besonders bemerkenswert: (1) Die Kommission muss detailliert darlegen, warum sie einen Wirkstoff trotz der von der EFSA aufgeworfenen ‚kritischen Problembereiche‘ erneuert; (2) die Langzeittoxizität der verschiedenen Bestandteile eines Pflanzenschutzmittels (einschliesslich, aber nicht nur des Wirkstoffs), einschliesslich ihrer ‚Cocktail-Effekte‘, muss gründlich untersucht werden. Diese beiden Punkte entsprechen dem gesunden Menschenverstand, wurden aber bei der Erneuerung von Cypermethrin ignoriert.“

„Der EU-Gerichtshof hat bereits 2019 klargestellt, dass vor der Erteilung einer EU-Zulassung die Langzeittoxizität von mindestens einer Pestizidformulierung geprüft werden muss. Der Generalanwalt erinnert noch einmal an diese Verpflichtung, aber die Kommission und die Mitgliedstaaten missachten diese rechtliche Verpflichtung weiterhin, was die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in hohem Masse gefährdet. Wir sind zuversichtlich, dass der Gerichtshof nun dieser Stellungnahme folgt und die Gesundheit der Bürger besser schützt“, so Salomé Royne, Policy Officer bei PAN Europe. „Die Bürger haben etwas Besseres verdient als gefährliche Pestizide, die auf der Grundlage unvollständiger wissenschaftlicher Erkenntnisse zugelassen wurden.“

Das endgültige Urteil des Gerichtshofs wird im Laufe des Jahres 2025 erwartet.

Hintergrund

Cypermethrin ist ein synthetisches Pyrethroid-Insektizid, das für Bienen und Wasserorganismen hochgiftig ist und im Verdacht steht, das menschliche Hormonsystem zu stören. Trotz deutlicher Warnzeichen („kritische Problembereiche“) und eines unvollständigen Dossiers haben die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten den Stoff 2021 erneut zugelassen. PAN Europe erhob Klage mit dem Argument, die Kommission habe EU-Recht, die wissenschaftliche Bewertung der EFSA und das Vorsorgeprinzip missachtet.

Medieninformation PAN Europe 5.5.25 EU Court Advocate General considers EU re-approval of pesticide cypermethrin unlawful

Notes:

[1] Opinion of the Advocate General of the EU Court of Justice(link is external)

[2] Judgement of the General Court of 21 February 2024, Case T‑536/22, Pesticide Action Network Europe (PAN Europe) v. European Commission(link is external)

[3] Appeal brought on 29 April 2024 by Pesticide Action Network Europe (PAN Europe) against the judgment of the General Court (Fourth Chamber) delivered on 21 February 2024 in Case T-536/22(link is external)

[4] PAN Europe appeals the General Court judgment on the EU re-approval of endocrine-disruptor cypermethrin

Cypermethrin in der Schweiz

In der Schweiz sind 16 Produkte mit dem Wirkstoff Cypermethrin zugelassen, wovon sogar sechs für die nichtberufliche Verwendung.

5.6.25 HOME

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Deutsches Verwaltungsgericht stoppt den Verkauf des flufenacethaltigen Pestizids Elipris

19. Februar 2025

Medienmitteilung Deutsche Umwelthilfe (DUH)18.2.25: Hochgiftiges Pestizid Elipris darf ab sofort nicht mehr verkauft werden – Deutsche Umwelthilfe gewinnt Eilverfahren

  • Das Verwaltungsgericht Braunschweig gibt Eilantrag der DUH gegen Zulassung des flufenacethaltigen Pestizids Elipris statt.
  • Flufenacet gehört zu den am meisten eingesetzten Pestizid-Wirkstoffen in Deutschland und ist besonders bedenklich.
  • Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat zunächst angekündigten Widerruf nicht umgesetzt, obwohl dieser rechtlich zulässig und aus Umweltsicht dringend nötig wäre

Berlin, 18.2.2025: Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bezüglich der Zulassung für das flufenacethaltige Pestizidprodukt Elipris stattgegeben. Damit darf das Produkt der Corteva Agriscience Germany GmbH ab sofort nicht mehr verkauft oder angewendet werden, bis über die in der Hauptsache anhängige Klage der DUH entschieden ist. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte Anfang Februar mitgeteilt, sämtliche Zulassungen für die derzeit in Deutschland zugelassenen flufenacethaltigen Mittel – anders als im vergangenen Jahr angekündigt – doch nicht zu widerrufen und auf eine europäische Lösung zu warten.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das BVL hat die Chance verpasst, einen sofortigen Widerruf aller flufenacethaltigen Pestizide zum Schutz von Mensch und Umwelt durchzusetzen, obwohl ein sofortiger Widerruf rechtlich zulässig und fachlich dringend geboten ist. Jetzt haben wir mit unserem Eilverfahren das Verbot eines besonders gefährlichen Produktes erzwungen. Flufenacet gehört zu den am meisten eingesetzten Pestiziden in Deutschland und ist gleichzeitig mit besonderen Gesundheits- und Umweltrisiken verbunden. Diesen Sommer und Herbst darf es nicht mehr auf unseren Äckern landen – dafür kämpfen wir mit unseren Verfahren gegen den erbitterten Widerstand der Pestizidindustrie.“

Ende September 2024 stufte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Flufenacet als hormonell schädlich ein. Dies hat bei konsequenter Anwendung der EU-Pestizidverordnung zur Folge, dass die EU-weite Genehmigung des Wirkstoffs nicht erneuert werden kann.

Hintergrund

Der in Pestizidprodukten wie Elipris und Tactic enthaltene Wirkstoff Flufenacet gehörte nach Daten des BVL im Jahr 2023 mit 683 Tonnen zu den absatzstärksten Pestizid-Wirkstoffen in Deutschland und wird grossflächig im Getreideanbau verwendet. Ein Abbauprodukt von Flufenacet ist die „Ewigkeits-Chemikalie“ Trifluoressigsäure (TFA). Der Einsatz von Flufenacet ist die Hauptursache für den pestizidbedingten Eintrag von TFA in die Umwelt und führt zu einer Belastung von Grundwasser und Böden. Das ist besonders besorgniserregend, weil es keine praktikablen Methoden gibt, um TFA wieder aus der Umwelt zu entfernen.

Heidi meint: „Auch in der Schweiz besteht dringender Handlungsbedarf, sind doch 32 Produkte mit Flufenacet zugelassen, wovon 21 Parallelimporte. Im Herbst 2024 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sogar fünf flufenacethaltige Produkte (Parallelimporte) neu bewilligt!“

Die Verkaufsmenge in der Schweiz betrug 2023 7’395 Tonnen. Als endokriner Disruptor kann sich Flufenacet auf das Hormonsystem auswirken und somit zu Tumoren und Fortpflanzungsstörungen führen wie Rückgang der Spermienzahl und -qualität.

Hochgiftiges Pestizid Elipris darf ab sofort nicht mehr verkauft werden – Deutsche Umwelthilfe gewinnt Eilverfahren. Medieninformation Deutsche Umwelthilfe (DUH) 18.2.25

Das BLV bewilligte fünf weitere schädliche Flufenacet-Pestizide! Heidis Mist 20.12.24

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POLLINIS gewinnt wichtigen Prozess um Pestizid-Transparenz in der EU

31. Januar 2025

Wildbienen sind wichtige Bestäuber von Kulturpflanzen.

Wildbienen sind wichtige Bestäuber von Kulturpflanzen.

Vielen Dank, lieber Leser, für den Hinweis auf den Sieg von POLLINIS, über welchen bereits der Infosperber berichtet hat. In der Schweiz wehren sich gerade die Bauern vehement gegen mehr Transparenz beim Ausbringen von Pestiziden, obwohl auch die übrige Bevölkerung davon betroffen ist.

Hier folgt die Medieninformation von POLLINIS:

In einem Verfahren von POLLINIS hat der Gerichtshof der Europäischen Union am 20.1.25 ein entscheidendes Urteil für die Transparenz von EU-Entscheidungen gefällt. Dank dieser Entscheidung kann die Europäische Kommission nicht mehr systematisch und ohne wirkliche Begründung den Zugang zu Dokumenten über die Beratungen der Mitgliedstaaten über die Regulierung von Pestiziden in Europa verweigern.

Am Donnerstag, den 16.1.25, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) POLLINIS in seinem Verfahren gegen die Europäische Kommission endlich Recht gegeben. Die Kommission kann nun nicht mehr den Zugang zu Dokumenten verweigern, die die Positionen der Mitgliedstaaten zur Regulierung von Pestiziden in Europa auflisten, ohne dies im Einzelnen zu begründen.

Das Urteil des EuGH krönt somit die seit sieben Jahren andauernden Bemühungen des Vereins, den Skandal um die „Bienentests“ zu verstehen. Diese Protokolle zur Risikobewertung von Pestiziden wurden 2013 von der Europäischen Gesundheitsagentur (EFSA) formalisiert und trotz ihrer entscheidenden Bedeutung für den Schutz von Bestäubern nie verabschiedet.

Ein Sieg für die Transparenz der EU

Um den Einfluss der Agrochemieindustrie auf diese Blockade aufzudecken, hatte der Verband den Zugang zu 78 Dokumenten beantragt, die die Positionen der Mitgliedsstaaten im „Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel“, so die englische Abkürzung SCoPAFF, enthüllten.

Dieser technische Ausschuss, der eine zentrale Rolle in der Umweltpolitik des Kontinents – und insbesondere in der Pestizidpolitik – spielt, bleibt in der Tat undurchsichtig: Die Zusammenfassung der Protokolle enthält keine Einzelheiten der Verhandlungen, die Abstimmungen der Staaten werden nicht veröffentlicht und sogar die Identität ihrer Vertreter im SCoPAFF wird geheim gehalten.

Oder nahezu. Wie POLLINIS in einer dreiteiligen Untersuchung aufdeckte, scheint es, dass die Agrochemielobby in der EU einen privilegierten Zugang zu einigen Mitgliedern des Ausschusses hat und dass der Mangel an Transparenz vor allem den Interessen der Industrie dient.

Vor diesem für die Demokratie beunruhigenden Hintergrund erinnert und bestätigt die Entscheidung des EuGH das Prinzip eines möglichst umfassenden Rechts der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten.

POLLINIS und die 125’000 Bürgerinnen und Bürger, die ihre Petition unterzeichnet haben, fordern nun die EU-Exekutive auf, noch weiter zu gehen und die Abstimmungen und Argumente der Mitgliedstaaten im Rahmen der Verhandlungen des Ausschusses zu veröffentlichen. Um sich an diesem Kampf zu beteiligen:

Signer la pétition

LIRE L’ENQUÊTE DE POLLINIS SUR LE SCOPAFF

POLLINIS ist eine unabhängige NGO, die sich dafür einsetzt, das Aussterben von Bienen und anderen bestäubenden Insekten, von denen die gesamte Biodiversität abhängt, zu stoppen.

POLLINIS remporte un procès majeur pour la transparence de l’UE. POLLINIS 20.1.25

Ein Sieg für die Bienen. Philippe Stalder, Infosperber 29.1.25

31.1.25  HOME

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Klage eingereicht: Glyphosat kann das Gehirn langfristig schädigen

26. Dezember 2024
Copyright: Umweltinstitut München

Copyright: Umweltinstitut München

Mitteilung Umweltinstitut München vom 26.12.24:

„2023 wurde der Einsatz von Glyphosat in der EU für weitere zehn Jahre genehmigt. Diese fatale Entscheidung konnten wir nicht hinnehmen: Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen beschlossen wir im Dezember 2023, vor Gericht zu ziehen. Nun haben unsere AnwältInnen Klage vor dem Europäischen Gericht eingereicht.

Glyphosat kann das Gehirn langfristig schädigen

Noch immer ist Glyphosat das deutschland- und auch weltweit meist eingesetzte Pflanzengift – trotz seiner Gefahren für die menschliche Gesundheit: Bereits 2015 hat die Weltgesundheitsorganisation Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Seitdem haben zahlreiche unabhängige Studien zudem deutliche Zusammenhänge zwischen dem Unkrautvernichter und neurologischen Erkrankungen wie zum Beispiel Parkinson gezeigt.

Neueste Erkenntnisse aus Laborversuchen mit Mäusen (externer Link zur Studie) zeigen nun: Auch ein kurzer Kontakt mit Glyphosat kann das Gehirn langfristig schädigen. Denn auch Monate nach dem Kontakt war Glyphosat im Gehirn der Mäuse noch nachweisbar – und ebenso die Auswirkungen, wie die WissenschaftlerInnen feststellen konnten. So kam es zu anhaltenden Entzündungsreaktionen, die neurodegenerative Erkrankungen wie Alzheimer vorantreiben können. Diese neuen Erkenntnisse unterstreichen einmal mehr, was wir schon lange wissen: Glyphosat ist und bleibt eine Gefahr – nicht nur für die Umwelt, sondern auch für unsere Gesundheit.

Wir fechten die Zulassung vor Gericht an

Dass die EU den Einsatz von Glyphosat trotz seiner Gefahren für weitere zehn Jahre genehmigt hat, ist ein absoluter Skandal! Diese Entscheidung konnten wir nicht hinnehmen. Daher beschlossen wir gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen wie dem Pesticide Action Network Europe (PAN), die erneute Genehmigung gerichtlich anzufechten. Dazu stellten wir im ersten Schritt einen formellen Antrag auf eine sogenannte interne Überprüfung der Zulassung von Glyphosat bei der Europäischen Kommission.

Datenlücken zu den Risiken von Glyphosat ignoriert

Dabei bezogen wir uns auf die zahlreichen Mängel in der Arbeit der Behörden, die für die Genehmigung von Glyphosat zuständig sind, also die Europäische Kommission sowie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Bei der letzten Zulassung ignorierte die EU-Kommission gravierende Datenlücken, die von der EFSA in Bezug auf die Giftigkeit von Glyphosat für Tiere und Menschen festgestellt wurden. Zudem verwarfen die Behörden systematisch Erkenntnisse der unabhängigen Wissenschaft oder gewichteten diese viel niedriger als Studien der Pestizidindustrie.

Wir kämpfen, solange es dauert!

Unseren Antrag auf interne Überprüfung hat die EU-Kommission abgewiesen. Darauf haben wir nun reagiert, indem wir vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) Klage einreichten. Das Ziel der Klage: Die Europäische Kommission soll gerichtlich dazu verpflichtet werden, die Zulassung von Glyphosat zu überprüfen.

Damit beginnt jetzt offiziell die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen allen Parteien. Auch die Glyphosat-Hersteller wie Bayer und Syngenta haben nun die Möglichkeit, sich in das Gerichtsverfahren einzuschalten und werden dabei keine Kosten und Mühen scheuen, um ihren Bestseller Glyphosat weiter auf dem Markt zu halten. Dieser nächste Verfahrensschritt wird sich mindestens bis Mitte 2026 ziehen.“

Im Newsletter bittet das Umweltinstitut München um Spenden: „Doch wir stehen mächtigen Gegnern gegenüber: Die Hersteller von Glyphosat – Konzerne wie Bayer und Syngenta – werden alles daransetzen, ihre Profite zu schützen. Mit teuren SpitzenanwältInnen werden sie dafür kämpfen, dass das Ackergift weiterhin auf unseren Feldern eingesetzt werden darf. Nur gemeinsam können wir es schaffen, ihnen die Stirn zu bieten!“

Glyphosat kann das Gehirn langfristig schädigen. Umweltinstitut München 26.12.24

Umwelt-NGOs bringen Glyphosat vor den Europäischen Gerichtshof. Heidis Mist 11.12.24

26.12.24 HOME

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Das BLV bewilligte fünf weitere schädliche Flufenacet-Pestizide!

20. Dezember 2024

Die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel des Bundes wurde Anfang 2022 vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zum Bundes­amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) transferiert. Es wurden acht Mitarbeitende vom BLW ins BLV verschoben. Kritikpunkt war u.a. die fehlende Unabhängigkeit.

Wer aber wie Heidi regelmässig Pestizide im Pflanzenschutzmittelverzeichnis nachschlägt, hat nicht den Eindruck, dass sich viel geändert hat. Das zeigen auch die im Herbst neu bewilligten Mittel. Darunter sind solche, die das Kind im Mutterleib schädigen können, hormonähnlich wirken, die Organe schädigen oder Krebs verursachen können. Den Link zu den neu zugelassenen Pestiziden hat Heidi im neuesten Newsletter der Initiative Für eine sichere Ernährung gefunden. Sie wurden im Bundesblatt Oktober 2024 veröffentlicht: Allgemeinverfügung über die Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel. BLV 30.10.24.

Heidi schrieb am 17.5.24, dass 27 Herbizide mit dem Wirkstoff Flufenacet in der Schweiz zugelassen sind. Flufenacet ist eine Per- und polyfluorierte Alkylverbindung (PFAS) mit dem sehr persistenten und grundwasserverschmutzenden Metaboliten TFA (In der Schweiz sind mindestens 9 besonders schädliche Pestizid-Wirkstoffe erlaubt). TFA tritt flächendeckend im Grundwasser auf und verschmutzt das Trinkwasser (TFA im Grundwasser). Im Trinkwasser kann TFA nur schwer abgetrennt werden.

Deutschland: Sofortiges Verbot gefordert

Die europäische Zulassungsbehörde EFSA empfiehlt, die Zulassung von Flufenacet nicht zu verlängern. Darüber entscheidet der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel der EU (SCoPAFF. Laut EFSA fällt der Wirkstoff unter die Ausschlusskriterien der Zulassungsverordnung (EG) Nr. 1107/2009. Das schliesst eine erneuerte Genehmigung in der EU aus.

PAN Germany informierte am 14.11.24, dass 49 Umweltgruppen ein sofortiges Verbot ohne Abverkauf- und Aufbrauchfristen von Flufenacet fordern, da die hormonelle Schädlichkeit bestätigt wurde. PAN Germany schreibt:

„In den Schlussfolgerungen der European Food Safety Authority (EFSA) wird Flufenacet als endokriner Disruptor bezeichnet, der sich auf die Schilddrüsenhormone auswirkt. Die Störung der Schilddrüsenfunktion kann die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen und Schwangere und Neugeborene einem unnötigen Risiko aussetzen.

Flufenacet ist auch eine Per- und Polyfluoralkylsubstanz (PFAS), die zu TFA abgebaut wird, einer persistenten und hochmobilen PFAS, die die europäischen Wassersysteme, einschliesslich unserer ursprünglichsten Gewässer, verunreinigt. Da TFA als fortpflanzungsgefährdend eingestuft wird, sollte sein Vorkommen im Grund- und Trinkwasser den gesetzlichen Grenzwert von 0,1 µg/L nicht überschreiten – ein Schwellenwert, der laut EFSA weit überschritten wird. Vor kurzem kam eine Gruppe von WissenschaftlerInnen zu dem Schluss, dass TFA in unserem Trinkwasser die Kriterien einer planetaren Grenzbedrohung für neuartige Stoffe erfüllt.“

Schweiz: 5 weitere Flufenacet-Pestizide bewilligt

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat im Herbst 2024 fünf weitere Herbizide mit dem Wirkstoff Flufenacet bewilligt! Total sind es nun 32. Risiken und möglichen Schäden durch Flufenacet sind längst bekannt, neues Wissen ist hinzugekommen. Es handelt sich bei den neuzugelassenen um Parallelimporte. Wer hier die Gefahrenkennzeichnung lesen will, steht da wie der Esel am Berg, denn es heisst im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLV lediglich: „Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette“. Für Produkte mit den gleichen Wirkstoffen (Flufenacet + Diflufenican, unterschiedliche Beistoffe) werden die folgenden H-Gefahrenkennzeichnungen angegeben:

Aduka, Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLV, abgerufen am 19.12.24

Herbizid Aduka, Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLV, abgerufen am 19.12.24

Heidi meint: „Es ist unverständlich, dass das BLV weitere Flufenacet-Pestizide bewilligt hat.“

Transfer der Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel ins BLV und Organisationsüberprüfung im BLW. Vereinigung der Kader des Bundes (VKB) 22.9.21

European Food Safety Authority (EFSA), Peer review of the pesticide risk assessment of the active substance flufenacet(link is external), September 2024.

PAN Europe, TFA in Water: Dirty PFAS Legacy Under the Radar, May 2024; PAN Europe, TFA: The Forever Chemical in the Water We Drink, July 2024.

The Global Threat from the Irreversible Accumulation of Trifluoroacetic Acid (TFA)(link is external), Hans Peter H. Arp, Andrea Gredelj, Juliane Glüge, Martin Scheringer and Ian T. Cousins, 30 October 2024.

Wirkstoff Flufenacet fällt weg. BWagrar 4.11.24

Verbot von Flufenacet: Landwirte drohen Wettbewerbsnachteile. agrarheute 11.11.24

20.12.24 HOME

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digiFLUX: Ein mysteriöses Geschenk des Bundesrats an die Bauern

17. Dezember 2024

Heidi sitzt am Küchentisch, den Kopf auf beide Hände gestützt. Sie versucht, die neueste Meldung des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) zu digiFLUX zu verstehen, die da lautet:

„Mitteilungspflicht bei Pflanzenschutzmitteln beschränkt

Der Bundesrat hat entschieden, dass im Bereich Pflanzenschutzmittel (PSM) einzig Chemische Stoffe und Mikroorganismen mitteilungspflichtig sind. «Das ist ein angemessener Kompromiss, um die Aufwände für die Mitteilungspflicht weiter zu senken», schreibt der Bundesrat in seinen Erläuterungen. Makroorganismen (z.B. Nützlinge) und Grundstoffe müssen folglich nicht mehr in digiFLUX deklariert werden. Die Informationslücke, die dadurch entsteht, ist laut Bundesrat vertretbar – zumal die Umweltrisiken durch diese Stoffe ohnehin weniger bedeutend seien. Auch die Mitteilungspflicht von Saat- und Pflanzgut, das vorgängig mit PSM behandelt wurde, entfällt. Dies gilt für die Inverkehrbringung wie auch die Anwendung.“

Weil Heidi nicht versteht, was genau damit gemeint ist, geht sie in den Stall und frägt den Alpöhi.

Heidi: „Was sind Chemische Stoffe? Was sind Grundstoffe?“

Alpöhi: „Ich habe keine Ahnung. Wo hast du diese komischen Begriffe aufgeschnappt?“

Heidi: „Das muss etwas Rechtes sein, denn der Bundesrat hat sie verwendet. Wen soll ich fragen?“

Alpöhi: „Ruf doch Fräulein Rottenmeier an. Um diese Zeit ist sie noch im Büro.“

Heidi geht ans Telefon und wählt die Frankfurter Nummer. Und, siehe da, nach wenigen Sekunden nimmt sie ab.

Fräulein Rottenmeier: „Guten Tag! Sie sprechen mit Fräulein Rottenmeier. Wer ruft mich an?“

Heidi: „Liebes Fräulein Rottenmeier. Ich bin’s, Heidi.“

Fräulein Rottenmeier: „Endlich ein Lebenszeichen von dir! Das freut mich.“

Heidi: „Wir hatten viel zu tun, denn der Geissenpeter ist krank und ich musste ihm helfen. Ich habe eine Frage. Es geht um digiFLUX. Darüber habe ich Ihnen ja schon einiges erzählt. Unser Bundesrat hat entschieden, dass im Bereich Pflanzenschutzmittel einzig Chemische Stoffe und Mikroorganismen mitteilungspflichtig sind. Grundstoffe müssen die Bauern nicht registriert. Was sind Chemische Stoffe? Was sind Grundstoffe?“

Fräulein Rottenmeier: „Diese Fragen kann ich dir nicht einfach so beantworten, aber warte, ich suche im Internet…
Hier habe ich eine Definition für Chemische Stoffe in Lebensmitteln der efsa, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit:

Chemische Stoffe sind die Grundbausteine für alles in der Welt. Sämtliche Lebewesen – einschließlich Menschen, Tieren und Pflanzen – bestehen daraus. Auch alle Lebensmittel setzen sich aus chemischen Stoffen zusammen. Diese sind in der Regel unschädlich und oftmals sogar erwünscht – so etwa Nährstoffe wie Kohlenhydrate, Proteine, Fette und Ballaststoffe, die ebenfalls aus chemischen Verbindungen bestehen. Viele dieser Stoffe kommen natürlich vor und tragen zu einer ausgewogenen Ernährung und unserem Esserlebnis bei.

Chemische Stoffe können jedoch eine Vielzahl toxikologischer Eigenschaften haben, von denen sich einige auf Mensch und Tier auswirken können. Meist sind diese nicht schädlich, sofern wir ihnen nicht für lange Zeit und in hohen Dosen ausgesetzt sind. Die Wissenschaft trägt zum Schutz vor diesen schädlichen Wirkungen bei, indem sie sichere Grenzwerte ermittelt. Diese wissenschaftliche Beratung dient als Informationsgrundlage für Entscheidungsträger, welche die Verwendung chemischer Stoffe in Lebensmitteln regulieren bzw. versuchen, deren Vorkommen in der Lebensmittelkette zu begrenzen.

Heidi: „Das ist aber wirklich seltsam. Das würde ja heissen, dass die Bauern ALLES registrieren müssen. Das kann es nicht sein. Vielleicht meint der Bundesrat mit Chemischen Stoffen die Synthetischen Pestizide, Stoffe, die von der Agrochemie hergestellt werden. Wer weiss!“

Fräulein Rottenmeier: „Für Grundstoffe habe ich eine Definition des Deutschen Bundesamts für Ernährungssicherheit (BAES) gefunden:

Grundstoffe (englisch: basic substances) nach Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind Stoffe, die für den Pflanzenschutz von Nutzen sind, jedoch nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet oder als Pflanzenschutzmittel vermarktet werden. Weiters müssen die Stoffe unbedenklich sein und sie dürfen keine Störungen des Hormonsystems und keine neurotoxischen oder immuntoxischen Wirkungen auslösen können.“

Heidi: „Das ist ein weitgefasster Begriff. Er scheit mir auch etwas vage zu sein. Was damit wohl alles gemeint ist?“

Fräulein Rottenmeier: „Das kann ich dir auch nicht weiter erklären. Meine Erfahrung ist, dass Ämter gerne unklar kommunizieren mit dem Ziel, danach in grosser Freiheit handeln zu können. Oder sie sind so unwissend, dass sie unter Chemischen Stoffen einfach Gifte meinen, was aber konkretisiert werden müsste. Du wirst wohl erst in Zukunft wissen, was sie mit diesem mysteriösen Text konkret meinen. Ich habe jetzt noch den Link angeklickt und in der Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2024/AP22+ nach digiFLUX gesucht. Dieser Begriff kommt 266-mal vor, scheint also viele Gemüter zu bewegen.“

Heidi: „Vielen Dank, Fräulein Rottenmeier, für Ihre Hilfe. Ich bin Ihnen dankbar dafür. Fast hätte ich vergessen, Ihnen die Grüsse des Alpöhi zu übermitteln. Auch wünschen wir Ihnen frohe Weihnachten und ein glückliches 2025.“

Fräulein Rottenmeier: „Du kannst mich jederzeit anrufen, wenn du Fragen hast. Nun vergiss aber die Probleme und geniesse die Feiertage. Klara und Herr Sesemann besuchen an Weihnachten Mutter Sesemann und ich freue mich auf zwei Wochen Ferien. Adieu Heidi.“

Heidi wärmt Wasser und schüttet Tee an. Was soll sie nur dem Geissenpeter erzählen?

Pestizide: Die Bauern wollen keine Transparenz. Heidis Mist 15.10.24

17.12.24 HOME

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