Posts Tagged ‘Flufenacet’

Grenzwertlose Wirkstoffe nach dem Willen von Bundesrat Rösti

19. Februar 2026

Heidi hat zur Ergänzung ihres Beitrags Vom Wert einer guten Gesetzgebung (2) Grenzwerte vom 19.2.26 ein paar Informationen über die vier Wirkstoffe zusammengestellt, für die Bundesrat Rösti den Bauern zuliebe keine Grenzwerte festgelegt haben will, dies im Gegensatz zu den Fachleuten, welche Grenzwerte vorgeschlagen hatten. Gegenüber der Rundschau von SRF (Bauern-Power – Wie Pestizid-Grenzwerte verhindert wurden, Rundschau 18.2.26.) betonte Rösti, dass er es ist, der entscheidet. Und für die Produktion von gesunden Lebensmittel brauche es diese eben.

Flufenacet

Flufenacet Wikipedia: Im September 2024 schloss die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre Bewertung des Herbizids Flufenacet ab. Darin stellte sie fest, dass der Wirkstoff aufgrund der Schädigung des menschlichen Hormonhaushalts sowie weiterer Umweltrisiken und systematischer Lücken in der Risikobewertung unter die Ausschlusskriterien der Pflanzenschutzmittelverordnung fällt. Eine Wiederzulassung des Wirkstoffs durch die EU-Kommission ist damit nicht mehr möglich. Die EU-Kommission arbeitete dementsprechend einen Vorschlag für die Nichtgenehmigung von Flufenacet, inklusive Abverkaufs- und Aufbrauchfristen, aus. Am 12. März 2025 stimmten die EU-Mitgliedstaaten dem Vorschlag einstimmig zu.

In der Schweiz lief die Ausverkaufsfrist am 1. Januar 2026 ab und die Verwendungsfrist bis zum 1. Januar 2027.

Die Europäische Behörde hat mehrere Bedenken festgestellt. Insbesondere kam sie zu dem Schluss, dass Flufenacet die Kriterien für die Einstufung als endokriner Disruptor für die Schilddrüse (T) bei Menschen und Nichtzielorganismen erfüllt und dass nicht nachgewiesen wurde, dass die Exposition von Menschen und Nichtzielorganismen gegenüber diesem Wirkstoff in einem Pflanzenschutzmittel unter realistischen vorgeschlagenen Anwendungsbedingungen vernachlässigbar ist.

Die Behörde stellte ausserdem fest, dass der Flufenacet-Metabolit Trifluoressigsäure („TFA“) das Potenzial hat, das Grundwasser in Konzentrationen zu kontaminieren, die den in Anhang I Nummer 1 der Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten gesetzlichen Grenzwert von 0,1 μg/l deutlich überschreiten, und zwar in allen relevanten Grundwasserbewertungsszenarien für alle bewerteten repräsentativen Verwendungszwecke.

Hinsichtlich der intrinsischen toxikologischen Eigenschaften dieses Metaboliten ist anzumerken, dass einige der Registranten von TFA und seinen Salzen gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates ihre Registrierungsunterlagen aktualisiert haben, um anzugeben, dass diese Stoffe die Kriterien für die Einstufung als reproduktionstoxisch der Kategorie 2 gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B eingestuft werden können. Darüber hinaus haben die deutschen Behörden einen Vorschlag für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von TFA als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorgelegt.

Schliesslich gelten gemäss dem geltenden Leitfaden zur Bewertung der Relevanz von Metaboliten im Grundwasser Metaboliten, die ins Grundwasser gelangen und aufgrund ihrer Reproduktionstoxizität unabhängig von ihrer Kategorie gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 einzustufen sind, als toxikologisch relevant.

Auf der Grundlage dieser Elemente betrachtet die Kommission TFA als einen toxikologisch relevanten Metaboliten mit hohem Potenzial zur Grundwasserverschmutzung. Daher wurde nicht nachgewiesen, dass Flufenacet nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse keine schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser oder inakzeptable Auswirkungen auf die Umwelt hat.

In der Schweiz beziehen wir 80 Prozent des Trinkwassers aus dem Grundwasser.

Foramsulfuron

ECHA stuft Foramsulfuron mit H351 ein – kann vermutlich Krebs erzeugen. Produkte mit dem Wirkstoff Foramsulfuron sind Herbizide.

Lambda-Cyhalothrin

Lambda-Cyhalothrin ist ein Akarizid und Insektizid. Pesticide Properties DataBase (PPDB) University of Hertfordshire: Unbekannt ist, ob sie neurotoxisch sind oder Reproduktion und Entwicklung schädigen können und möglicherweise Toxizität für das Immunsystem und die Schilddrüse bei anfälligen Personen aufweisen. Sehr schädlich ist Lambda-Cyhalorhrin für Bestäuber wie Bienen und Hummeln und Nützlinge wie Raubmilben. Ebenfalls sehr toxisch ist dieser Wirkstoff für Säugetiere, Fische, Wasserlebewesen und Algen.

Deltamethrin

Wikipedia:Deltamethrin ist ein Insektizid aus der Gruppe der Pyrethroide und wird in der Tiermedizin gegen verschiedene Ektoparasiten eingesetzt. Es wird auch als Pflanzenschutzmittel und zum Imprägnieren von Moskitonetzen verwendet… In der Schweiz gilt für Getreide ein relativ hoher Rückstandshöchstgehalt von 2 Milligramm Deltamethrin pro Kilogramm… Es ist ein Nervengift…“

Schweizerisches Zentrum für Ökotoxikologie: „Für Deltamethrin wurden – basierend auf der oben erwähnten Studie einer Herstellerfirma – identische Qualitätskriterien für die Schweiz und für die EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgeschlagen. In der Schweiz wie auch in der EU überstiegen alle in Oberflächengewässern gemessenen Werte sowohl das chronische als auch das akute Qualitätskriterium (in der EU Environmental Quality Standard – EQS) von 17 bzw. 1,7 Pikogramm pro Liter. Das chronische Qualitätskriterium ist identisch mit dem zuletzt von den EFSA-Experten vorgeschlagenen RAC.“

Review article: Effects of pyrethroids on brain development and behavior: Deltamethrin. Neurotoxicology and Teratology. Volume 87, September–October 2021, 106983:

Highlights

  • Pyrethroid-Insektizide werden weltweit eingesetzt und können sich nachteilig auf Kinder auswirken.
  • Die Wirkmechanismen und Auswirkungen von Pyrethroiden werden mit Schwerpunkt auf Deltamethrin untersucht.
  • Deltamethrin kann akute und chronische Auswirkungen auf das Gehirn und das Verhalten haben.
  • Deltamethrin wirkt sich entwicklungsneurotoxisch auf Dopaminsysteme aus.
  • Entwicklung: Deltamethrin verursacht kognitive Beeinträchtigungen bei Ratten und Mäusen.

Surserwoche 18.1.26. Kanton weiss nicht, ob die Sure von Insektizid Deltamethrin betroffen ist:

«Wir haben keine Daten. Wir wissen schlicht nicht, ob es Deltamethrin im Wasser der Sure hat», sagt Werner Göggel, Abteilungsleiter Gewässer und Boden bei der kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie. Das Messverfahren sei extrem aufwendig und teuer aufgrund der speziellen Probenahmetechnik, den nötigen Einrichtungen sowie des Analytikverfahrens. Die Messungen an der Wyna seien Teil eines Monitoringprogramms, welches mit dem Bundesamt für Umwelt zusammen durchgeführt worden sei. «Grundsätzlich misst man da, wo eine Möglichkeit besteht, dass Schadstoffe vorhanden sind», so Göggel.

Heidi meint: „Bundesrat Albert Rösti lügt uns an, wenn er sagt, dass diese vier Pestizide der Produktion von gesunden Lebensmitteln dienen. Und ohne Bestäuber wie Bienen entstehen viele Lebensmittel schon gar nicht, auch nicht Raps.“

20.2.26 HOME

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Vom Wert einer guten Gesetzgebung (2) Grenzwerte

19. Februar 2026

Für diese Pestizide wollte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Grenzwert festsetzen. Die letzten vier (rot markiert) wurden auf Wunsch des Bauernverbands gestrichen.

Für diese Pestizide wollte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Grenzwert festsetzen. Die letzten vier (rot markiert) wurden auf Wunsch des Bauernverbands gestrichen.

Am 7.5.14 schrieb Heidi über das Buch Vom Wert einer guten Gesetzgebung, Herausgeber Alain Griffel, Staats- und Verwaltungsrechts-Professor an der Universität Zürich. Aus aktuellem Anlass zitiert Heidi einmal mehr Martin Wyss, Professor an der Universität Bern und stellvertretender Fachbereichsleiter Abteilung 2 für Rechtsetzung beim Bundesamt für Justiz: „Bis heute hat noch kein Gesetz mit seiner puren Existenz in der Rechtsordnung irgendetwas gefördert … es sind stets die Vollzugsmassnahmen der zuständigen Organe, welche die gesetzlichen Absichten erfüllen und verwirklichen, nicht der Erlass selber…“ Nun verstösst ausgerechnet ein Bundesrat gegen Gesetze, konkret gegen die Gewässerschutzgesetzgebung!

Die Rundschau von SRF zitierte gestern (18.2.26) das Bundesamt für Justiz. „Es habe mehrfach beim zuständigen Bundesamt für Umwelt Bafu intervenierte. Beim Festlegen von Grenzwerten dürften landwirtschaftspolitische Argumente keine Rolle spielen, allein wie schädlich der Stoff sei, sei entscheidend. Das Bundesamt für Justiz schrieb bereits im April 2024 an die Adresse des Bafu: «Es ist deshalb rechtswidrig, aus landwirtschaftspolitischen Überlegungen von einer Anpassung der Grenzwerte von bestimmten Stoffen abzusehen, obwohl diese ökotoxikologisch begründet und notwendig sind, um die Anforderungen der Gewässerschutzgesetzgebung zu erfüllen.» Diese Einschätzung bekräftigte es erneut im Januar 2025.“

Bauern-Power – Wie Pestizid-Grenzwerte verhindert wurden. Rundschau 18.2.26.

Keine Grenzwerte für vier schädliche Wirkstoffe

Heidi hat in mehreren Beiträgen über das Vorgehen in Bundesrat Röstis Bundesamt für für Umwelt (BAFU) berichtet, denn es hat für vier toxische Wirkstoffe auf Wunsch des Schweizer Bauernverbands (SBV) keine Grenzwerte festgelegt:

Wyna ist kein Einzelfall, sondern Symptom besorgniserregender Entwicklung. Heidis Mist 16.1.26

Pestizid-Grenzwerte: Hat Albert Röstis Amt die Orientierung verloren? Heidis Mist 6.3.25

Bauernverband will keinen Grenzwert für 4 besonders schädliche Pestizide – Teil 3 Sackgasse. Heidis Mist 7.2.25

Bauernverband will keinen Grenzwert für 4 besonders schädliche Pestizide – Teil 2. Heidis Mist 6.2.25

Bauernverband will keinen Grenzwert für 4 besonders schädliche Pestizide – Teil 1. Heidis Mist 6.2.25

Für gesunde Lebensmittel

Im Rundschau-Beitrag von gestern behauptet Bundesrat Rösti, Ingenieur-Agronom und Doktor der technischen Wissenschaften (Institut für Agrarwirtschaft), es brauche diese Wirkstoffe, um gesunde Lebensmittel zu produzieren. Vielleicht hat er während des Studiums zu wenig über Pflanzenproduktion gelernt oder er will sehr bewusst die Zuschauerinnen und Zuschauer irreführen. Diese Aussage von Bundesrat Rösti darf mit gutem Gewissen als Fake News klassiert werden, denn sie können der Gesundheit schaden, bisweilen über den Umweg Trinkwasser. Das kann man in zahlreichen Publikationen und z.T. im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) nachlesen. Zu allem Übel hat er das mehrmals gesagt. Ein typischer Lobbyist im Bundesrat!

Üble Machenschaften

Gegen solche Machenschaften auf höchster Ebene müssen wir uns vehement wehren, denn es gibt genügend „Verantwortliche“ auf einer tieferen Ebene, welche die Gesetze nicht vollziehen, nicht aus Unkenntnis, sondern bewusst. Eigentlich wären die Kantone für den Vollzug zuständig, aber dort happert es auch, sei es aus Unkenntnis, mangelnden Ressourcen oder mangelndem Wille.

Altes Bauern-Beispiel Pestizidverbot in der Grundwasserschutzzone S2

Heidi hatte in mehreren Beiträgen darüber geschrieben, zum letzten Mal: Grundwasserschutz: Wiedereinführung des Pestizidverbots in der Grundwasserschutzzone S2 überfällig. Heidis Mist 10.10.22.

Zitat: „Der Bundesrat hatte anno 1999 in der Grundwasserschutzzone S2 ein allgemeines Verbot für Pestizide erlassen. Und wie es im „Normalfall“ so geht, die Bauern haben das Verbot postwendend gekippt. So dürfen auch heute Pestizide bis fast an die Trinkwasserfassungen gespritzt werden. Ausgenommen sind etwa zwei Dutzend Wirkstoffe, welche als problematisch eingeschätzt werden.“

Heruntergeladen am 19.2.26

Heruntergeladen am 19.2.26

Heidi meint: „So kann es nicht weitergehen! Wir zahlen Steuern u.a. für unseren Schutz und den Schutz unserer Umwelt. Wehren wir uns!“

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Flufenacet wird in der EU verboten – und in der Schweiz?

18. Juni 2025

In der Schweiz sind 32 Produkte mit dem Wirkstoff Flufenacet zugelassen, fünf davon wurden erst 2024 neu zugelassen! Ende der EU-Genehmigung am 15. Juni 2025. Wann wird die Schweiz ein Verbot erlassen?

Das Umweltinstitut München meldet heute den grossen Erfolg und freut sich. Heidi hat folgenden Brief erhalten.

Liebe Heidi

Gemeinsam haben wir es geschafft: Nach unserem jahrelangen Einsatz gegen das gefährliche Pestizid Flufenacet wird das Ackergift nun in der gesamten EU verboten! Ein grosser Erfolg für den Umwelt- und Gesundheitsschutz und für alle, die sich dafür starkgemacht haben!

Flufenacet kam vor allem gegen Unkraut im Getreideanbau zum Einsatz – auf Kosten von Mensch und Natur: Denn Flufenacet kann die Organe und den Hormonhaushalt schädigen und ist sehr giftig für Wasserorganismen. Besonders problematisch: Der Stoff baut sich zu TFA ab, einer Ewigkeitschemikalie, die unsere Gewässer dauerhaft belastet.

Trotz dieser bekannten Risiken wurde Flufenacet immer wieder zugelassen – über mehr als elf Jahre hinweg: Die Zulassung hätte bereits 2013 enden sollen, doch ein juristisches Schlupfloch im EU-Recht ermöglichte immer neue Verlängerungen. Wir wollten diesen Missstand nicht hinnehmen und haben jahrelang für ein endgültiges Verbot gekämpft. Wir sammelten Daten über die negativen Auswirkungen von Flufenacet auf Umwelt und Gesundheit, klärten PolitikerInnen über die Gefahren von Flufenacet auf und bauten gemeinsam mit Partnerorganisationen öffentlichen Druck auf. Nun hat die Politik endlich reagiert und den Einsatz von Flufenacet in der EU verboten.

Dieser Erfolg zeigt: Dranbleiben lohnt sich – und gemeinsam können wir wirklich etwas bewegen! Doch unser Einsatz ist noch lange nicht zu Ende. Denn Flufenacet ist kein Einzelfall: Noch immer werden zahlreiche gefährliche Pestizide durch sogenannte „technische Verlängerungen“ über ihr Ablaufdatum hinaus am Markt gehalten. Deshalb kämpfen wir weiter: Für eine pestizidfreie Landwirtschaft, für saubere Gewässer und für den Schutz unserer Gesundheit.

Danke, dass Sie dabei an unserer Seite stehen!

Herzliche Grüsse

Ihre Sophia Guttenberger
Referentin für Landwirtschaft

Heidi ruft ihre LeserInnen dazu auf, ebenfalls dranzubleiben. Gefährliche Pestizide wie Flufenacet müssen endlich verboten werden!

EU verbietet das hormonell schädigende Herbizid Flufenacet. Heidis Mist 1.4.25

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88 Prozent der 2023 in Deutschland verkauften Pestizidmenge ohne aktuelle Risikoprüfung zugelassen!

5. Juni 2025

Allein im Jahr 2024 waren rund 70 Prozent der chemisch-synthetischen Pestizid-Wirkstoffe in der EU ohne aktuelle Risikoprüfung zugelassen.

Allein im Jahr 2024 waren rund 70 Prozent der chemisch-synthetischen Pestizid-Wirkstoffe in der EU ohne aktuelle Risikoprüfung zugelassen.

Das Umweltinstitut München informiert heute, 5.6.25: Gefährliche Pestizide in der Endlosschleife!

Seit Langem beobachten wir, dass in Deutschland und der EU Pestizide eingesetzt werden, ohne dass ihre Risiken nach aktuellem Stand der Wissenschaft geprüft wurden. Allmählich erhärtete sich für uns der Verdacht: Die sogenannten „technischen Verlängerungen“ im EU-Pestizidrecht könnten systematisch ausgenutzt werden, um gefährliche Stoffe über ihr Ablaufdatum hinaus auf dem Markt zu halten. Doch wie viele Pestizide werden tatsächlich ohne aktuelle Risikoprüfung immer weiter zugelassen? Und wie gross ist die Gefahr für Umwelt und Gesundheit?

Um Klarheit zu schaffen, gaben wir eine wissenschaftliche Auswertung bei einem renommierten Pestizidexperten in Auftrag. Dank der zahlreichen Spenden unserer UnterstützerInnen können wir die Ergebnisse nun veröffentlichen. Das Ausmass des Skandals hat uns selbst überrascht: Rund 88 Prozent der 2023 in Deutschland verkauften Pestizidmenge waren ohne aktuelle Risikoprüfung zugelassen! EU-weit waren es 2024 rund 70 Prozent der chemisch-synthetischen Wirkstoffe. Besonders brisant: Nur drei der derzeit in der EU zugelassenen Pestizidwirkstoffe wurden noch nie ohne aktuelle Risikoprüfung verlängert! Diese Zahlen lassen keinen Zweifel: Die allermeisten Ackergifte, die auf unseren Feldern landen, haben keine Bewertung nach heutigem wissenschaftlichen Stand.

Möglich macht diesen Skandal eine gesetzliche Hintertür im EU-Pestizidrecht. Eigentlich gilt: Sobald die Zulassung eines Wirkstoffs ausläuft, muss die Herstellerfirma einen Antrag stellen, damit sie das Pestizid weiterverkaufen darf. Die Behörden sollen dann auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse die Risiken innerhalb von drei Jahren neu bewerten. Doch wenn sich diese Bewertung verzögert, kann die EU-Kommission eine sogenannte technische Verlängerung erteilen. Als Ausnahmeregelung gedacht ist dies mittlerweile zur Regel geworden.

Besonders alarmierend: Auch erwiesenermassen gefährliche Wirkstoffe wie zum Beispiel Chlortoluron, Pendimethalin und Flufenacet werden durch diese Praxis seit Jahren auf dem Markt gehalten – obwohl sie als krebserregend oder hormonell wirksam gelten oder sich zu sogenannten Ewigkeitschemikalien abbauen, die unsere Umwelt über Jahrzehnte belasten.

Für uns ist klar: Der Missbrauch der technischen Verlängerungen muss aufhören! Deshalb machen wir die Ergebnisse unserer Analyse jetzt öffentlich – und konfrontieren im nächsten Schritt die Bundesregierung und die EU-Kommission mit den Fakten und Zahlen. Denn nur mit politischem Druck können wir erreichen, dass diese Praxis endlich gestoppt wird.

Eine anschauliche Übersicht der Analyseergebnisse finden Sie auf unserer Website

Heidi ergänzt:

21 Produkte mit dem Wirkstoff Chlorotoluron sind in der Schweiz zugelassen, 9 davon Parallelimport aus Deutschland oder Frankreich. Gefahrenkennzeichnung Schweiz u.a.

  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

Pendimethalin ist ein „Substitutionskandidate“. Es ist sehr giftig für Wasserorganismen, kann die Fortpflanzungsfähigkeit von Vögeln beeinträchtigen und bei Insekten das Immunsystem und die Zellstruktur schädigen. In den USA ist Pendimethalin offiziell als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. Zudem gibt es Hinweise auf schädliche Auswirkungen auf die Entwicklung des Fötus während der Schwangerschaft und das Hormonsystem von Menschen. Ausserdem verbreitet sich das Pestizid kilometerweit über die Luft.

Oder z.B. Pendimethalin + Flufenacet in Mischung:

  • H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
  • H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
  • H315 Verursacht Hautreizungen.

Heidis Frage: „Haben Sie Vertrauen in die zugelassenen Pestizide?“

5.6.25 HOME

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EU verbietet das hormonell schädigende Herbizid Flufenacet

1. April 2025

PAN Germany informiert: Verbot des hormonell schädigenden Herbizids Flufenacet beschlossen

Diesen Monat fiel auf EU-Ebene die Entscheidung, die Genehmigung für den problematischen Pestizidwirkstoff Flufenacet nicht zu verlängern. PAN Germany begrüsst diese Entscheidung als einen wichtigen Beitrag für einen besseren Gesundheits- und Umweltschutz.

Im Dezember 2024 hatte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Nichterneuerung der Wirkstoffgenehmigung des Herbizids Flufenacet vorgelegt und diesem jetzt in der Märzsitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel – kurz SCoPAFF – zugestimmt. Dies ist ein Erfolg des Umwelt- und Verbraucherschutzes, für den sich auch PAN Germany mit anderen Umweltorganisationen eingesetzt hatte.

Allerdings wird aller Wahrscheinlichkeit nach damit die Gefahr noch nicht gebannt sein. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass nach Genehmigungsende für Flufenacet am 15. Juni 2025 eine einjährige Abverkaufs- und Aufbrauchsfrist im Rahmen der nationalen Mittelzulassungen ermöglicht werden soll.

Flufenacet kann das Hormonsystem von Menschen und Tieren schädigen. Das Herbizid stört die Funktion der Schilddrüsenhormone und kann u.a. die Entwicklung des Gehirns und somit neurologische Funktionen und Fähigkeiten negativ beeinflussen.

Der Wirkstoff zählt zu den PFAS-Ewigkeitschemikalien und baut sich in den sehr persistenten und mobilen Metaboliten TFA (Trifluoracetat) ab. TFA wiederum kann zu Entwicklungsschäden führen. Deshalb wird TFA auf eine Gefahrenklassifizierung als R 1b Stoff – als wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen – geprüft. TFA besitzt ein sehr hohes Potential für Grundwasserkontaminationen und wird bereits in hohen Mengen im Grundwasser sowie in Trinkwasser- und Mineralwasserproben nachgewiesen.

Laut EU-Kommission kann eine ungefährliche – „vernachlässigbare“ – Exposition nicht sichergestellt werden. Jegliche weitere Fristverlängerung der Anwendung würde somit ein unnötiges und unakzeptables Risiko für empfindliche Gruppen wie Schwangere und Neugeborene und dies besonders im ländlichen Raum darstellen.

PAN Germany mahnt an, dass Menschen nicht weiteren Spritzeinsätzen mit Flufenacet direkt oder indirekt ausgesetzt werden dürfen. Da der Metabolit TFA sich aufgrund seiner hohen Persistenz in der Umwelt akkumuliert, muss der Eintrag über Flufenacet und weiterer TFA-emittierender Pestizide auch zum Schutz unserer Trinkwasserressourcen unverzüglich beendet werden.

PAN Germany erwartet von der neuen Bundesregierung und der Zulassungsbehörde BVL ein klares Bekenntnis zum Gesundheitsschutz und insofern den sofortigen Stopp der Mittelzulassungen ohne Aufbrauchfristen mit Ende der EU-Genehmigung am 15. Juni 2025.

Flufenacet in der Schweiz

In der Schweiz sind 32 Produkte mit dem Wirkstoff Flufenacet zugelassen, davon 21 Parallelimporte. Wie Daniel Bütler im K-Tipp Nr. 6 vom 26.3.25 berichtete, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) 2024 fünf Flufenacet-haltige Produkte neu zugelassen. Zum Zeitpunkt der Zulassung war die Schädlicheit dieses Wirkstoffes bereits hinreichend bekannt.

Heidi erwartet vom BLV, dass es Flufenacet ohne Ausverkaufs- und Aufbrauchfrist per 15.6.25 verbietet. Zudem soll das BLV die Bauernschaft hinreichend informieren, damit sie ab 15.6.25 bei illegalem Versprühen nicht so tun können, als hätten sie das nicht gewusst!

Verbot des hormonell schädigenden Herbizids Flufenacet beschlossen. PAN Germany 31.3.25

EU-Verordnungsentwurf für die nicht-Genehmigung des Pestizids Flufenacet

PAN Europe „EU Member States agree to ban flufenacet – PAN Europe calls for immediate action on all PFAS pesticides

Offener Brief „Hormonelle Schädlichkeit von Flufenacet bestätigt: 49 Umweltgruppen fordern ein sofortiges Verbot“

BVL „Information zu Flufenacethaltigen Pflanzenschutzmitteln: Widerruf nach Abschluss des europäischen Verfahrens“

Heimlichtuerei des Bundes bei Pestiziden. Daniel Bütler, K-Tipp Nr. 6 vom 26.3.25

TFA flächendeckend im Grundwasser. AQUA & GAS 21.11.24

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Zulassung von Pestiziden: Gesundheit hat keine offiziellen Unterstützer

26. März 2025

Am 9.1.25 bat Heidi Félix Fraga, Co-Leiter Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel Schweiz, ihr eine Liste der 2024 neu zugelassenen Pestizide zuzustellen. Die Antwort: „Wir publizieren jedoch keine Listen der jährlich neu ausgestellten Zulassungen, da dies erheblichen Zusatzaufwand generieren würde.“ Zum Glück war Daniel Bütler vom K-Tipp hartnäckiger als Heidi und verlangte diese Liste unter Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz.

Was Heidi befürchtet hatte, zeigte sich in der Analyse der 101 neuen Pestizide. Für 21 besteht laut den Behörden ein „besonderes Risikopotenzial“. Darunter sind fünf Mittel mit dem hochgiftigen Wirkstoff Flufenacet, der in der Schweiz bald verboten werden dürfte. Heidi hat schon mehrmals über Flufenacet geschrieben. Zum Beispiel gab das Verwaltungsgericht Braunschweig dem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe gegen die Zulassung des flufenacethaltigen Pestizids Elipris statt.

Weitere 20 Pestizid können etwa Krebs verursachen, das Kind im Mutterleib schädigen, schwere Augen- oder/und Organschäden verursachen und/oder sind für Bienen schädlich. Im Weitern bedenklich ist, dass neun dieser Mittel den Stoff TFA bilden, eine Ewigkeitschemikalie, die bereits flächendeckend im Grundwasser ist. Aktuell sind gegen 30 Wirkstoffe bzw. etwa 260 Produkte zugelassen, die sich potentiell zu TFA abbauen. Allein im Jahr 2022 wurden mehr als 40 Tonnen dieser Wirkstoffe eingesetzt. Heidi hat am 29.2.25 ausführlich darüber berichtet In der Schweiz bewilligte PFAS-Pestizide.

Offensichtlich war Daniel Bütler vom K-Tipp erstaunt darüber, dass 40 Prozent der neu zugelassenen Pestizide als besonders problematisch gelten und hat beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) nachgefragt. Das BLV antwortete, dass eben auch die Landwirtschaft berücksichtigt werden müsse und dass diese Pestizide „unter Einhaltung der Vorschriften als sicher gelten.“ Das sind die üblichen „Sprüche“, die Heidi schon X-mal gehört hat. Aber ob sie halten, was sie versprechen? Wohl eher nicht! Immer wieder gibt es sogenannte „Überraschungen“. Beispiele sind Atrazin, Chlorothalonil, TFA usw., um nur drei zu nennen.

Heidi meint: „Das BLV ist keine unabhängige Zulassungsstelle für Pestizide und im Bundesrat und im Parlament wimmelt es von AgrarlobbyistInnen. Wo bleiben die LobbyistInnen für unsere Gesundheit? Das Vorsorgeprinzip wird regelmässig sträflich übergangen und das Trinkwasser verschmutzt. Die chemische Verschmutzung schreitet voran!“

Heimlichtuerei des Bundes bei Pestiziden. Daniel Bütler, K-Tipp Nr. 6 vom 26.3.25

TFA flächendeckend im Grundwasser. AQUA & GAS 21.11.24

26.3.24 HOME

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Deutsches Verwaltungsgericht stoppt den Verkauf des flufenacethaltigen Pestizids Elipris

19. Februar 2025

Medienmitteilung Deutsche Umwelthilfe (DUH)18.2.25: Hochgiftiges Pestizid Elipris darf ab sofort nicht mehr verkauft werden – Deutsche Umwelthilfe gewinnt Eilverfahren

  • Das Verwaltungsgericht Braunschweig gibt Eilantrag der DUH gegen Zulassung des flufenacethaltigen Pestizids Elipris statt.
  • Flufenacet gehört zu den am meisten eingesetzten Pestizid-Wirkstoffen in Deutschland und ist besonders bedenklich.
  • Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat zunächst angekündigten Widerruf nicht umgesetzt, obwohl dieser rechtlich zulässig und aus Umweltsicht dringend nötig wäre

Berlin, 18.2.2025: Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bezüglich der Zulassung für das flufenacethaltige Pestizidprodukt Elipris stattgegeben. Damit darf das Produkt der Corteva Agriscience Germany GmbH ab sofort nicht mehr verkauft oder angewendet werden, bis über die in der Hauptsache anhängige Klage der DUH entschieden ist. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte Anfang Februar mitgeteilt, sämtliche Zulassungen für die derzeit in Deutschland zugelassenen flufenacethaltigen Mittel – anders als im vergangenen Jahr angekündigt – doch nicht zu widerrufen und auf eine europäische Lösung zu warten.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das BVL hat die Chance verpasst, einen sofortigen Widerruf aller flufenacethaltigen Pestizide zum Schutz von Mensch und Umwelt durchzusetzen, obwohl ein sofortiger Widerruf rechtlich zulässig und fachlich dringend geboten ist. Jetzt haben wir mit unserem Eilverfahren das Verbot eines besonders gefährlichen Produktes erzwungen. Flufenacet gehört zu den am meisten eingesetzten Pestiziden in Deutschland und ist gleichzeitig mit besonderen Gesundheits- und Umweltrisiken verbunden. Diesen Sommer und Herbst darf es nicht mehr auf unseren Äckern landen – dafür kämpfen wir mit unseren Verfahren gegen den erbitterten Widerstand der Pestizidindustrie.“

Ende September 2024 stufte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Flufenacet als hormonell schädlich ein. Dies hat bei konsequenter Anwendung der EU-Pestizidverordnung zur Folge, dass die EU-weite Genehmigung des Wirkstoffs nicht erneuert werden kann.

Hintergrund

Der in Pestizidprodukten wie Elipris und Tactic enthaltene Wirkstoff Flufenacet gehörte nach Daten des BVL im Jahr 2023 mit 683 Tonnen zu den absatzstärksten Pestizid-Wirkstoffen in Deutschland und wird grossflächig im Getreideanbau verwendet. Ein Abbauprodukt von Flufenacet ist die „Ewigkeits-Chemikalie“ Trifluoressigsäure (TFA). Der Einsatz von Flufenacet ist die Hauptursache für den pestizidbedingten Eintrag von TFA in die Umwelt und führt zu einer Belastung von Grundwasser und Böden. Das ist besonders besorgniserregend, weil es keine praktikablen Methoden gibt, um TFA wieder aus der Umwelt zu entfernen.

Heidi meint: „Auch in der Schweiz besteht dringender Handlungsbedarf, sind doch 32 Produkte mit Flufenacet zugelassen, wovon 21 Parallelimporte. Im Herbst 2024 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sogar fünf flufenacethaltige Produkte (Parallelimporte) neu bewilligt!“

Die Verkaufsmenge in der Schweiz betrug 2023 7’395 Tonnen. Als endokriner Disruptor kann sich Flufenacet auf das Hormonsystem auswirken und somit zu Tumoren und Fortpflanzungsstörungen führen wie Rückgang der Spermienzahl und -qualität.

Hochgiftiges Pestizid Elipris darf ab sofort nicht mehr verkauft werden – Deutsche Umwelthilfe gewinnt Eilverfahren. Medieninformation Deutsche Umwelthilfe (DUH) 18.2.25

Das BLV bewilligte fünf weitere schädliche Flufenacet-Pestizide! Heidis Mist 20.12.24

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Bauernverband will keinen Grenzwert für 4 besonders schädliche Pestizide – Teil 1

6. Februar 2025

Für diese Pestizide wollte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Grenzwert festsetzen. Die letzten vier (rot markiert) wurden auf Wunsch des Bauernverbands gestrichen.

Für diese elf Pestizide wollte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Grenzwert festsetzen. Die letzten vier (rot markiert) wurden auf Wunsch des Schweizer Bauernverbands gestrichen.

Die Rundschau von SRF hat am 5.2.25 darüber informiert wie sehr der Schweizer Bauernverband (SBV) Einfluss auf die Setzung von Grenzwerten nimmt: Gewässerschutz – Departement Rösti: Kein Grenzwert für hochgiftiges Insektizid. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wollte einen Grenzwert für elf problematische Pestizide festsetzen, doch der SBV konnte vier besonders schädliche von der Liste streichen, was nicht gesetzeskonform ist und das Vorsorgeprinzip verletzt. Heidi informiert nun über die vier gestrichenen Pestizide.

Flufenacet: Hormon und PFAS

Über das Herbizid Flufenacet schrieb Heidi am 20.12.24, denn das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwessen (BLV) hatte im Herbst fünf weitere Pestizide mit dem Wirkstoff Flufenacet (Parallelimport) zugelassen: Das BLV bewilligte fünf weitere schädliche Flufenacet-Pestizide!

27 Herbizide waren am 27.5.24 bereits zugelassen, als Heidi den folgenden Beitrag veröffentlichte: In der Schweiz sind mindestens 9 besonders schädliche Pestizid-Wirkstoffe erlaubt. Darin schrieb sie: „Nicht auf der ursprünglichen Toxic-12-Liste, aber als PFAS mit dem sehr persistenten und grundwasserverschmutzenden Metaboliten TFA nachgewiesen ist Flufenacet. In der Schweiz sind 27 Produkte mit dem Wirkstoff Flufenacet (Herbizid) zugelassen.“

Und weiter: Die europäische Zulassungsbehörde EFSA empfiehlt, die Zulassung von Flufenacet nicht zu verlängern.

PAN Germany informierte am 14.11.24, dass 49 Umweltgruppen ein sofortiges Verbot ohne Abverkauf- und Aufbrauchfristen von Flufenacet fordern, da die hormonelle Schädlichkeit bestätigt wurde. PAN Germany schreibt:

„In den Schlussfolgerungen der European Food Safety Authority (EFSA) wird Flufenacet als endokriner Disruptor bezeichnet, der sich auf die Schilddrüsenhormone auswirkt. Die Störung der Schilddrüsenfunktion kann die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen und Schwangere und Neugeborene einem unnötigen Risiko aussetzen.

Flufenacet ist auch eine Per- und Polyfluoralkylsubstanz (PFAS), die zu TFA abgebaut wird, einer persistenten und hochmobilen PFAS, die die europäischen Wassersysteme, einschliesslich unserer ursprünglichsten Gewässer, verunreinigt. Da TFA als fortpflanzungsgefährdend eingestuft wird, sollte sein Vorkommen im Grund- und Trinkwasser den gesetzlichen Grenzwert von 0,1 µg/L nicht überschreiten – ein Schwellenwert, der laut EFSA weit überschritten wird. Vor kurzem kam eine Gruppe von WissenschaftlerInnen zu dem Schluss, dass TFA in unserem Trinkwasser die Kriterien einer planetaren Grenzbedrohung für neuartige Stoffe erfüllt.“

Foramsulfuron

Das Herbizid  Foramsulfuron ist für Mais bzw. Futter- und Zuckerrüben zugelassen. Im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLV sind die folgenden Gefahrenkennzeichnungen vermerkt:

  • EUH208 Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
  • H315 Verursacht Hautreizungen.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Ein weiteres Problem ist die hohe Löslicheit in Wasser. Foramsulfuron ist daher auswaschgefährdet, kann also leicht ins Grundwasser und somit ins Trinkwasser geraten.

Das Oekotoxzentrum der Eawag hat dieses Herbizid ausführlich untersucht: EQS – Vorschlag des Oekotoxzentrums für Foramsulfuron.

Über Lambda-Xyhalothrin und Deltamethrin wird Heidi demnächst berichten.

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Das BLV bewilligte fünf weitere schädliche Flufenacet-Pestizide!

20. Dezember 2024

Die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel des Bundes wurde Anfang 2022 vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zum Bundes­amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) transferiert. Es wurden acht Mitarbeitende vom BLW ins BLV verschoben. Kritikpunkt war u.a. die fehlende Unabhängigkeit.

Wer aber wie Heidi regelmässig Pestizide im Pflanzenschutzmittelverzeichnis nachschlägt, hat nicht den Eindruck, dass sich viel geändert hat. Das zeigen auch die im Herbst neu bewilligten Mittel. Darunter sind solche, die das Kind im Mutterleib schädigen können, hormonähnlich wirken, die Organe schädigen oder Krebs verursachen können. Den Link zu den neu zugelassenen Pestiziden hat Heidi im neuesten Newsletter der Initiative Für eine sichere Ernährung gefunden. Sie wurden im Bundesblatt Oktober 2024 veröffentlicht: Allgemeinverfügung über die Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel. BLV 30.10.24.

Heidi schrieb am 17.5.24, dass 27 Herbizide mit dem Wirkstoff Flufenacet in der Schweiz zugelassen sind. Flufenacet ist eine Per- und polyfluorierte Alkylverbindung (PFAS) mit dem sehr persistenten und grundwasserverschmutzenden Metaboliten TFA (In der Schweiz sind mindestens 9 besonders schädliche Pestizid-Wirkstoffe erlaubt). TFA tritt flächendeckend im Grundwasser auf und verschmutzt das Trinkwasser (TFA im Grundwasser). Im Trinkwasser kann TFA nur schwer abgetrennt werden.

Deutschland: Sofortiges Verbot gefordert

Die europäische Zulassungsbehörde EFSA empfiehlt, die Zulassung von Flufenacet nicht zu verlängern. Darüber entscheidet der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel der EU (SCoPAFF. Laut EFSA fällt der Wirkstoff unter die Ausschlusskriterien der Zulassungsverordnung (EG) Nr. 1107/2009. Das schliesst eine erneuerte Genehmigung in der EU aus.

PAN Germany informierte am 14.11.24, dass 49 Umweltgruppen ein sofortiges Verbot ohne Abverkauf- und Aufbrauchfristen von Flufenacet fordern, da die hormonelle Schädlichkeit bestätigt wurde. PAN Germany schreibt:

„In den Schlussfolgerungen der European Food Safety Authority (EFSA) wird Flufenacet als endokriner Disruptor bezeichnet, der sich auf die Schilddrüsenhormone auswirkt. Die Störung der Schilddrüsenfunktion kann die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen und Schwangere und Neugeborene einem unnötigen Risiko aussetzen.

Flufenacet ist auch eine Per- und Polyfluoralkylsubstanz (PFAS), die zu TFA abgebaut wird, einer persistenten und hochmobilen PFAS, die die europäischen Wassersysteme, einschliesslich unserer ursprünglichsten Gewässer, verunreinigt. Da TFA als fortpflanzungsgefährdend eingestuft wird, sollte sein Vorkommen im Grund- und Trinkwasser den gesetzlichen Grenzwert von 0,1 µg/L nicht überschreiten – ein Schwellenwert, der laut EFSA weit überschritten wird. Vor kurzem kam eine Gruppe von WissenschaftlerInnen zu dem Schluss, dass TFA in unserem Trinkwasser die Kriterien einer planetaren Grenzbedrohung für neuartige Stoffe erfüllt.“

Schweiz: 5 weitere Flufenacet-Pestizide bewilligt

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat im Herbst 2024 fünf weitere Herbizide mit dem Wirkstoff Flufenacet bewilligt! Total sind es nun 32. Risiken und möglichen Schäden durch Flufenacet sind längst bekannt, neues Wissen ist hinzugekommen. Es handelt sich bei den neuzugelassenen um Parallelimporte. Wer hier die Gefahrenkennzeichnung lesen will, steht da wie der Esel am Berg, denn es heisst im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLV lediglich: „Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette“. Für Produkte mit den gleichen Wirkstoffen (Flufenacet + Diflufenican, unterschiedliche Beistoffe) werden die folgenden H-Gefahrenkennzeichnungen angegeben:

Aduka, Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLV, abgerufen am 19.12.24

Herbizid Aduka, Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLV, abgerufen am 19.12.24

Heidi meint: „Es ist unverständlich, dass das BLV weitere Flufenacet-Pestizide bewilligt hat.“

Transfer der Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel ins BLV und Organisationsüberprüfung im BLW. Vereinigung der Kader des Bundes (VKB) 22.9.21

European Food Safety Authority (EFSA), Peer review of the pesticide risk assessment of the active substance flufenacet(link is external), September 2024.

PAN Europe, TFA in Water: Dirty PFAS Legacy Under the Radar, May 2024; PAN Europe, TFA: The Forever Chemical in the Water We Drink, July 2024.

The Global Threat from the Irreversible Accumulation of Trifluoroacetic Acid (TFA)(link is external), Hans Peter H. Arp, Andrea Gredelj, Juliane Glüge, Martin Scheringer and Ian T. Cousins, 30 October 2024.

Wirkstoff Flufenacet fällt weg. BWagrar 4.11.24

Verbot von Flufenacet: Landwirte drohen Wettbewerbsnachteile. agrarheute 11.11.24

20.12.24 HOME

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In der Schweiz bewilligte PFAS-Pestizide

29. Februar 2024

Durchschnittliche PFAS-Kontamination von in der EU beprobtem Obst im Zeitraum 2011-2021. Report: Toxic Harvest – The rise of forever pesticides in fruit and vegetables in Europe. PAN Europe und Global 2000 27.2.24

Durchschnittliche PFAS-Kontamination von in der EU beprobtem Obst im Zeitraum 2011-2021. Report: Toxic Harvest – The rise of forever pesticides in fruit and vegetables in Europe. PAN Europe und Global 2000 27.2.24

Die Studie von PAN Europe und Global 2000 vom 27.2.24 Report: Toxic Harvest – The rise of forever pesticides in fruit and vegetables in Europe schliesst mit folgenden Worten (übersetzt von Heidi mithilfe von DeepL:

„Die Ergebnisse zeigen, dass die Verwendung von PFAS in Pestiziden dazu führt, dass PFAS-Pestizidrückstände von den europäischen Verbrauchern immer häufiger verdaut werden. Diese Quelle der PFAS-Kontamination sollte im Vergleich zu anderen, bekannteren PFAS nicht heruntergespielt werden. Die fortgesetzte Anreicherung von PFAS in Böden, Gewässern, der Nahrungskette und die entstehenden Cocktails sind ein chronisches Risiko sowohl für die Umwelt als auch für die menschliche Gesundheit. Ein Verbot von PFAS-Pestiziden und -Rückständen in Lebensmitteln ist dringend erforderlich, um die PFAS-Belastung in Lebensmitteln einzudämmen und die Gesundheit der Bürger, einschliesslich der am meisten gefährdeten Gruppen, zu schützen.“

Zusätzlich zu den PFSA-Pestiziden gibt es PFAS-Beistoffe. Das Deutsche Umweltbundesamt schreibt dazu: „In der Regel stellt die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln einen direkten Eintrag sowohl der enthaltenen Wirkstoffe als auch der Bei- und Zusatzstoffe in die Umwelt dar. Somit führt die Verwendung der extrem beständigen PFAS als Bei- oder Zusatzstoff zu einer Kontamination der Böden und auch des Grundwassers durch Versickerung.“

In der Schweiz zugelassene PFAS-Pestizide

In der Studie wurden 47 PFAS-Pestizide analysiert, siehe Annex 1, Seite 88. Heidi hat auf dieser nicht ganz vollständigen Basis im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) nachgeschlagen und 21  PFAS-Wirkstoffe in 260 Produkten gefunden. Sie sind mit einer Ausnahme alle sehr schädlich für Wasserorganismen, viele können Allergien auslösen, schwere Augenreizungen usw. verursachen. Heidi hat im Folgenden nur die besonders gesundheits- und umweltschädlichen Gefahren aufgeführt. Je nach Produkt kann es kleine Abweichungen geben, handelt es sich doch zum Teil um Mischungen von Wirkstoffen und unterschiedlichen Beistoffen, aber allgemein sollten die nachfolgenden Spezifikationen stimmen.

26 Insektizide

  • Flonicamid
    7 Produkte: gefährlich für Bienen
  • Lambda-Cyhalothrin
    18 Produkte, davon 4 für nichtberufliche Anwendung: Pufferzone je nach Kultur 20, 50 bzw. 100 m Abstand zu Gewässern, gefährlich für Bienen, Gefahr von Resistenzbildung, H361d kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
  • Tefluthrin
    1 Produkt: Saatbeizmittel

86 Fungizide

  • Cyflufenamid
    9 Produkte: Luftapplikation, 6 m Abstand zu Gewässern, Gefahr von Resistenzbildung
  • Fluazinam
    29 Produkte: Reben 50 m Abstand zu Gewässern, H361d kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
  • Fluopicolide
    6 Produkte: H361d kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen, SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
  • Fluopyram
    15 Produkte: Luftapplikation, Reben 20 m Abstand von Gewässern, H361d kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
  • Flutolanil
    2 Produkte: kann vermutlich Krebs erzeugen, Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
  • Penthiopyrad
    4 Produkte: Gefahr der Resistenzbildung
  • Trifloxystrobin
    21 Produkte, wovon 2 für die nichtberufliche Anwendung: Luftapplikation, Gefahr der Resistenzbildung,

148 Herbizide

  • Diflufenican
    49 Produkte, wovon 4 für die nichtberufliche A: Abstand von 6 m zu Gewässern, H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
  • Flazasulfuron
    12 Produkte: Abstand 6 m von Gewässern, H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
  • Fluazifop-P-butyl
    9 Produkte: H361d kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
  • Flufenacet
    27 Produkte: Abstand von 6 m zu Gewässern, H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
  • Flurochloridone
    4 Produkte: Pufferstreifen 20 m zu Gewässern, 6 m zu Biotopen, H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
  • Isoxaflutole
    5 Produkte: Abstand 3 m zu Biotopen, SPe 1 – Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 60 g des Wirkstoffs Isoxaflutole pro Hektar auf derselben Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden, H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen, SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
  • Penoxsulam
    2 Produkte: SPe 1 – Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 60 g des Wirkstoffs Isoxaflutole pro Hektar auf derselben Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden, SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
  • Pyroxsulam
    17 Produkte
  • Tembotrione
    5 Produkte
  • Triflusulfuron-methyl
    12 Produkte: in EU bis 19.11.23 zugelassen, Abstand 6 m zu Biotopen, H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen, je nach Produkt auch SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
  • Tritosulfuron
    6 Produkte: SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen. Je nach Produkte 6 m Pufferzone zu Biotopen.

Heidi meint: „Es ist an der Zeit, diese problematischen Pestizide zu verbieten!“

Report: Toxic Harvest – The rise of forever pesticides in fruit and vegetables in Europe. PAN Europe und Global 2000 27.2.24

PFAS in Pflanzenschutzmitteln. Umweltbundesamt 13.3.23

Europäische Bevölkerung ist über Obst und Gemüse zunehmend PFAS-Pestiziden ausgesetzt. Heidis Mist 28.2.24

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