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Rechtsgutachten kritisiert EU-Gesetzentwurf: Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig

27. Januar 2026

Warum sind die Pestizid-Entscheide in der EU auch für die Schweiz entscheidend? Das können Sie im nachfolgenden Beitrag von OhneGift lesen Neue Pflanzenschutzmittelverordnung: ein Rückschritt im Gesundheits- und Umweltschutz – und der nächste steht bevor! 2.12.25

Mit der neuen Pflanzenschutzmittelverordnung wird die Gesundheits- und Umweltprüfung von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz verschlechtert. Doch damit nicht genug: Mit der laufenden Änderung des Landwirtschaftsgesetzes sollen ohne jegliche Prüfung Notfallzulassungen aus umliegenden Ländern übernommen werden. Der aktuelle politische Weg schwächt die Selbstbestimmung in Gesundheits- und Umweltfragen.

Auf den 1. Dezember 2025 hat der Bundesrat die neue Pflanzenschutzmittelverordnung in Kraft gesetzt. Mit dieser können sämtliche Bewilligungen von Pflanzenschutzmitteln (PSM), die in einem unserer Nachbarländer zugelassen sind, in einem sogenannt «vereinfachten Verfahren» in die Schweiz überführt werden. Es geht um Hunderte von PSM, die neu in die Schweizer Umwelt ausgebracht werden dürfen. Darunter auch hochgiftige und naturschädliche Stoffe. Ein Rückschritt im Gesundheits- und Umweltschutz.

Medienmitteilung PAN Germany vom 27.1.26

Rechtsgutachten kritisiert EU-Gesetzentwurf: Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig

EU-Kommission will regelmässige Risikobewertungen für Ackergifte wie Glyphosat abschaffen

● Gutachten: „Omnibus“-Gesetzespaket verstösst gegen EU-Schutzstandards und Urteil des EuGH

● Umwelt- und Verbraucherorganisationen fordern: Bundesregierung muss Pläne im EU-Rat am 2. Februar klar ablehnen

+++ Rechtsgutachten zum Download +++

Berlin, Hamburg, München, 27. Januar 2026. Die von der Europäischen Kommission geplante Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig. Das zeigt ein Rechtsgutachten, das mehrere Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen heute veröffentlicht haben.

Das Gutachten, das die Aurelia Stiftung, ClientEarth, die Deutsche Umwelthilfe, der Deutsche Naturschutzring, foodwatch, das Pestizid Aktions-Netzwerk und das Umweltinstitut München in Auftrag gegeben haben, warnt: Die Pläne der EU-Kommission führen zu „einer erheblichen Absenkung des Schutzniveaus für Umwelt und Gesundheit“. Zudem gebe es „ernsthafte Zweifel“ an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip und dem europarechtlich garantierten hohen Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt. Die Organisationen fordern EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen deshalb auf, die Pläne zu stoppen.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer muss klarmachen, dass Deutschland das Gesetzesvorhaben nicht unterstützt. Die Verbände fordern eine klare Ablehnung des Vorschlags durch die Bundesregierung auf der Sitzung des EU-Rates am 2. Februar.

Mit dem sogenannten „Food and Feed Safety Simplification Omnibus“-Gesetzespaket will die EU-Kommission die bisher vorgeschriebenen, regelmässigen Risikoprüfungen für Pestizidwirkstoffe abschaffen. Viele Ackergifte sollen künftig unbefristet genehmigt werden. Selbst wenn neue Studien zum Beispiel Hinweise auf Krebsrisiken oder auf eine Belastung des Grundwassers liefern, blieben die Pestizide auf dem Markt. Ausserdem will die Kommission die Fristen ausweiten, wie lange ein nachweislich problematischer Stoff selbst nach seinem Verbot noch eingesetzt werden darf.

Die geplanten Änderungen stehen laut Gutachten auch im klaren Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hat bereits 2019 in seinem richtungsweisenden Blaise-Urteil klargestellt, dass der Unionsgesetzgeber beim Erlass von Vorschriften zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln das Vorsorgeprinzip befolgen und ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherstellen muss. Dies beinhaltet insbesondere die Pflicht, den neuesten Stand der Wissenschaft zu berücksichtigen.

Das Gutachten kritisiert zudem, dass die Kommission den Gesetzesvorschlag im Schnellverfahren vorantreibt – ohne die verpflichtende ordentliche Folgenabschätzung und ohne die üblichen demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit wie ExpertInnen, Organisationen und Verbände im Rahmen einer öffentlichen Konsultation. Kritische Hinweise habe die Kommission ignoriert. Obwohl “mit erheblichen ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen zu rechnen” sei, heisst es in dem Gutachten.
Die Umwelt- und Verbraucherorganisationen fordern die Mitgliedstaaten und insbesondere die deutsche Bundesregierung auf, den Gesetzesvorschlag im EU-Rat abzulehnen.

Susanne Smolka, Referentin für Pestizide beim Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany): Der Gesetzesvorschlag wirft in einem undemokratischen Verfahren jahrzehntelange Errungenschaften zum Schutz unserer Gesundheit und der Umwelt über Bord. Leidtragende werden insbesondere unsere Kinder sein, die zukünftig noch schlechter vor Belastungen insbesondere mit hormonell schädigenden und reproduktionstoxischen Pestiziden und PFAS-Pestiziden geschützt sein werden.”

Thomas Radetzki, Aurelia Stiftung: „Die EU-Kommission plant, grundlegende Schutzmechanismen für Mensch und Natur ausser Kraft zu setzen. Einmal genehmigte Pestizide sollen praktisch unangreifbar sein. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Risiken brauchen nachträglich nicht mehr berücksichtigt zu werden – selbst wenn Behörden oder unabhängige Institutionen dies fordern. Unter dem Schlagwort „Bürokratieabbau“ droht der Schutz von Bienen und Biodiversität systematisch ausgehebelt zu werden. Wir fordern die EU-Kommission auf, Vorsorgeprinzip, wissenschaftsbasierte Risikobewertung und Revisionsfähigkeit bei Pestizidzulassungen verbindlich zu gewährleisten.“

Elisabeth Koch, Juristin bei ClientEarth: Die vorgeschlagenen Änderungen machen die jahrzehntelangen Fortschritte bei der Regulierung von Pestiziden zunichte und riskieren damit die Gesundheit von LandwirtInnen, VerbraucherInnen und der Natur. Ausserdem ignoriert es die Rechtsprechung des EuGH. Diese sagt klar: Die Risikobewertung muss neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Menschen einbeziehen und eine Abwägung treffen, die das Vorsorgeprinzip vor wirtschaftlichen Interessen priorisiert. Statt “Vereinfachung” schafft dieses Omnibuspaket Rechtsunsicherheit und Gesundheitsrisiken, von denen nur Unternehmen profitieren.”

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH): „Das Omnibus-Gesetzespaket ist ein politischer Etikettenschwindel: Unter dem Deckmantel von Bürokratieabbau wird in der EU der Schutz von Mensch und Natur bei Pestiziden systematisch zurückgebaut. Unbefristete Wirkstoffzulassungen, auch bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Risiken und längere Aufbrauchfristen selbst bei bedenklichen Stoffen sind nichts anderes als ein Freifahrtschein für gefährliche Ackergifte. Wer das durchwinkt, nimmt Umwelt- und Gesundheitsschäden billigend in Kauf. Wir erwarten von der Bundesregierung klare Kante im Rat. Dieser Gesetzesvorschlag muss abgelehnt werden. Was wir brauchen, ist die Rückkehr zu echter Risiko-Kontrolle, statt immer mehr Deregulierung.“

Fabian Holzheid, Geschäftsführer am Umweltinstitut München: „Mit diesem Omnibus-Gesetzespaket würde die EU-Kommission ein gefährliches Signal senden: Pestizide dürften dauerhaft auf dem Markt bleiben, selbst wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse auf erhebliche Risiken hinweisen. Das ist rechtswidrig und verantwortungslos. Ursula von der Leyen muss die Pläne zurückziehen – und die Bundesregierung darf ihnen nicht zustimmen.”

Annemarie Botzki von der Verbraucherorganisation foodwatch: „Der EU-Kommission sind die Profite von BayerMonsanto und Co. offenbar wichtiger als die Gesundheit von uns BürgerInnen. Ursula von der Leyen nimmt in Kauf, dass noch mehr Rückstände von Ackergiften in unseren Lebensmitteln landen.”

Quellen und weiterführende Informationen:

Heidis Frage: „In welcher Welt leben wir? Wer regiert?“

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Klima und Pestizide: Eine schön-schaurige Mischung

12. Dezember 2025
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Copyright: MW. Eine blühende Sojapflanze im Dezember!

Heidi hat dieses schöne Bild zugeschickt erhalten. Der Fotograf schrieb: „Die etwas wärmeren Tage führen dazu, dass der Rosmarin vor unserer Terrasse blüht. Auf einer meiner täglichen “Wanderungen” hatte ich letzten Sommer einige Soya-Körner gesammelt. Ein Korn habe ich in einem Topf gezogen. Nun gibt es schon Blüten.“ Das ist eine schöne Seite der Klimaerwärmung.

Ein beunruhigender Brief von PAN Germany

Die Europäische Kommission schlägt derzeit eine Reihe von Massnahmen vor, um Pestizide massiv zu deregulieren. Heidi hat bereits darüber berichtet Pestizid-Alarm: Stoppen wir die Giftpläne der EU! Medieninformation des Umweltinstituts München. Was in der EU läuft, das betrifft auch uns in der Schweiz. Die EU will mehr giftige Pestizide ohne regelmässige Kontrollen zulassen. Sie verkaufen dies als leichteren Zugang zu biologischen Bekämpfungsmitteln wie „natürlichen Herbiziden”, aber die Änderungen gelten auch für hochgiftige Pestizide. PAN Europe schreibt:

Die Änderungen würden Folgendes bewirken:

  • Schädliche Pestizide könnten unbegrenzt auf dem Markt bleiben.
  • Selbst wenn bestimmte Pestizide verboten würden, könnten sie noch drei Jahre lang verwendet werden.
  • Unabhängige wissenschaftliche Forschung würde ignoriert werden.

Starker öffentlicher Druck ist dringend erforderlich. Es handelt sich noch um einen Vorschlag eines Kommissars, der geändert werden kann. Am 16. Dezember wird die EU-Kommission den endgültigen Plan vorlegen. Anschliessend wird er mit den EU-Mitgliedstaaten und dem Parlament diskutiert. „Helfen Sie mit und fordern Sie den EU-Kommissar Ihres Landes auf, diese Änderungen zu blockieren und den Fokus auf das Verbot schädlicher Pestizide zu legen“, schreibt PAN Europe heute.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier: Beenden Sie das Zeitalter der giftigen Pestizide. Pesticide Action Network Europe.

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Europaweit Getreideprodukte mit Ewigkeitschemikalie TFA belastet

4. Dezember 2025
Copyright: PAN Europe

Copyright: PAN Europe

Pressemitteilung PAN Germany Untersuchung deckt auf: Europaweit Getreideprodukte mit Ewigkeitschemikalie TFA belastet 4.12.25.

Eine neue Studie von PAN Europe zeigt hohe Konzentrationen der fortpflanzungsschädlichen “Ewigkeitschemikalie” Trifluoressigsäure (TFA) in Getreideprodukten des täglichen Bedarfs. Die höchsten TFA-Werte wurden in Frühstücksflocken gefunden und die Durchschnittswerte liegen 107-mal höher als die im Leitungswasser. Der Bericht zeigt, dass unsere Ernährung einen wesentlichen Beitrag zur TFA-Exposition des Menschen darstellt. Gemeinsam mit PAN Europe fordert PAN Germany die Regulierungsbehörden auf, unverzüglich eine weitaus strengere Sicherheitsgrenze für TFA festzulegen und alle PFAS-Pestizide vom Markt zu nehmen.

Für die Studie wurden 66 konventionelle Getreideprodukte aus 16 europäischen Ländern auf TFA analysiert. Darunter waren Frühstückscerealien, beliebte Süssigkeiten, Nudeln, Croissants, Vollkorn- und Weissbrote sowie Mehl. Da die Lebensmittelbehörden TFA in Lebensmitteln nicht überwachen, ist dies die erste Studie, die Produkte aus verschiedenen EU-Ländern auf diesen Stoff hin untersucht hat. Sie ergänzt frühere Recherche-Berichte über hohe TFA-Werte in europäischen Weinen und die weit verbreitete TFA-Belastung von Trinkwasser.

Zu den wichtigsten Ergebnissen gehören:

  • Weit verbreitete Kontamination von Getreideprodukten in ganz Europa: TFA wurde in 81,8% der Proben (54 von 66 Proben) aus 16 europäischen Mitgliedstaaten nachgewiesen.
  • Hohe Belastung: Die durchschnittliche TFA-Konzentration betrug 78,9 Mikrogramm pro Kilogramm (μg/kg) mit Spitzenwerten von bis zu 360 μg/kg. Weizenprodukte waren deutlich stärker kontaminiert als andere Getreideprodukte.
  • Lebensmittel sind neben Trinkwasser der wichtigste Expositionsweg: Die nachgewiesenen TFA-Gehalte sind 107-mal höher als die durchschnittlichen TFA-Konzentrationen im Trinkwasser. [1]
  • Für TFA gibt es keine spezifischen EU-Rückstandshöchstgehalte für Lebensmittel („MRL-Werte“). Da aktuelle Studien zeigen, dass die Substanz schädlich für Fortpflanzung, Entwicklung und für die Schilddrüse ist, sollte der Standard-MRL von 0,01 mg/kg (10 μg/kg) gelten, der auch für Pestizide gilt, die diese Toxizität verursachen. Demnach überschritten 54 Proben diesen Standard-MRL.

Das mit 360 µg/kg TFA am stärksten belastete Lebensmittel ist ein typisches Frühstücksmüsli, gekauft in Irland. Bei den drei deutschen Produkten lag die Weizenmehl-Probe auch EU-weit mit 310 µg/kg auf einem der Spitzenplätze, gefolgt von Dinkelnudeln aus Süddeutschland mit 150 µg/kg und einem vergleichsweise niedrigen Wert von 13 µg/kg bei Roggenvollkornbrot.

„Menschen werden mit TFA belastet, das hauptsächlich über PFAS-Pestizide in die Nahrung und das Trinkwasser gelangt. In Deutschland sind noch immer 27 PFAS-Wirkstoffe in Pestiziden zugelassen, die TFA freisetzen können. Unsere Untersuchung unterstreicht die Dringlichkeit eines sofortigen Verbots von PFAS-Pestiziden in Deutschland und EU-weit, um diese relevante Belastungsquelle zu stoppen“, fordert Dr. Peter Clausing, Toxikologe beim Pestizid Aktions-Netzwerk e.V., PAN Germany.

TFA, ein Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden und PFAS-Kühlmitteln, den sogenannten F-Gasen, ist extrem langlebig, mobil und sehr gut wasserlöslich. Die Chemikalie wird von den deutschen Behörden in die zweithöchste Stufe (1B) als reproduktionstoxisch eingestuft. Die gesetzlich geforderten Studien bringen TFA mit einer verminderten Spermienqualität und negativen Auswirkungen auf die Schilddrüsen-, Leber- und Immunfunktionen in Verbindung. Aufgrund seiner Wasserlöslichkeit reichert sich TFA in Wasser und Böden an, wo es von Pflanzen aufgenommen wird.

In 81,8% der Proben überschritt der TFA-Gehalt den vorgeschriebenen Höchstwert für Rückstände reproduktionstoxischer oder hormonell wirksamer Stoffe. Pestizide, die TFA freisetzen, müssen dringend verboten werden. Wir können nicht zulassen, dass Kinder und schwangere Frauen Chemikalien ausgesetzt sind, von denen wir wissen, dass sie die reproduktive Gesundheit schädigen“, fügt Dr. Angeliki Lysimachou, Leiterin der Abteilung Wissenschaft und Politik bei PAN Europe, hinzu.

Gemeinsam mit PAN Europe und den anderen Netzwerkorganisationen fordert PAN Germany die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA nachdrücklich auf, einen strengen Schutzwert für die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge von TFA festzulegen, und appelliert an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, PFAS-Pestizide zu verbieten und TFA in Lebensmitteln zu überwachen. 

Lesen Sie den vollständigen Bericht (engl.)

Lesen Sie die Fragen und Antworten (engl.)

In der Schweiz bewilligte PFAS-Pestizide

Aufgrund der Studie von PAN Europe und Global 2000 vom 27.2.24 Report: Toxic Harvest – The rise of forever pesticides in fruit and vegetables in Europe hat Heidi am 29.2.24 im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) nachgeschlagen und 21  PFAS-Wirkstoffe in 260 Produkten gefunden. Die Details finden Sie in In der Schweiz bewilligte PFAS-Pestizide.

Heidi schrieb am Schluss des Beitrags:

Heidi meint: „Es ist an der Zeit, diese problematischen Pestizide zu verbieten!“

Heidi ist heute überzeugt, dass aufgrund der sich häufenden Informationen die PFAS-Pestizide sofort zu verbieten sind, selbst wenn die Landwirtschaftsvertreter behaupten sollten, dann müssten wir hungern.

4.12.25 HOME

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Das Exportgeschäft mit verbotenen Pestiziden floriert weiter

23. September 2025

Klick auf das Bild im Bericht führt zu einer grösseren Ansicht. Karte: opak.ch

Klick auf das Bild im Bericht führt zu einer grösseren Ansicht. Karte: opak.ch

PAN Germany informiert in ihrer Medienmitteilung von heute (23.9.25): „Die heute veröffentlichte Auswertung der offiziellen Pestizid-Exportdaten durch Public Eye und Unearthed zeigt: Trotz massiver Kritik von MenschenrechtsexpertInnen, zurückliegenden politischen Versprechen rechtlich dagegen zu handeln und weltweiten Protesten, haben in der EU ansässige Unternehmen ihre Exporte verbotener Pestizide in den vergangenen Jahren weiter gesteigert. Die meisten dieser EU-Exporte kamen aus Deutschland.“

Der Bericht von Public Eye und Unearthed Verbotene Pestizide – Massive Zunahme der Exporte aus der EU beginnt wie folgt: „Eine exklusive Recherche von Public Eye und Unearthed zeigt, dass die Europäische Union im Jahr 2024 fast 122’000 Tonnen verbotene Pestizide exportiert hat. Dabei hatte sich die EU-Kommission verpflichtet, diese Praxis einzustellen. Die Pestizide wurden mehrheitlich in Länder mit niedrigem oder mittlerem Einkommen exportiert, in denen die Risiken für Gesundheit und Umwelt höher sind. Syngenta gehört zu den wichtigsten Exporteuren dieser Gefahrenstoffe.“

Heidi empfiehlt ihren LeserInnen, den vollständigen Bericht zu lesen und die interaktive Karte Export von verbotenen Pestiziden aus der UE (2024) zu studieren. Sie zeigt welche Länder welche Pestizide wohin exportieren.

Syngenta hat einen Teil seiner Aktivitäten nach Deutschland verlagert, insbesondere aus Frankreich, denn ein französisches Gesetz verbietet seit 2020 den Export verbotener Pestizide.

In der Schweiz spielt der Bundesrat auf Zeit

Die Schweiz exportiert selbst auch verbotene Pestizide, und zwar in völlig intransparenter Weise. 2020 hatte der Bundesrat noch beschlossen, die Regelungen zu verschärfen, um diese Exporte «strenger zu kontrollieren». Jedoch wurde die Liste der Stoffe, die der Schweizer Regelung für den Export gefährlicher Chemikalien unterliegen, seitdem nie aktualisiert. Dutzende von Pestiziden, die kürzlich in der Schweiz verboten wurden, sind von keiner Kontrolle erfasst und können frei aus der Schweiz exportiert werden. Die Aktualisierung dieser Liste wurde mehrfach verschoben und hätte nun endlich in diesem Jahr erfolgen sollen. Die Dienststellen von Umweltminister Albert Rösti haben diesen Schritt jedoch erneut verschoben, womöglich in der bewussten Absicht, dieses Instrument seiner Vorgängerin Simonetta Sommaruga zu torpedieren. Nun ist von einer Vorlage die Rede, die im Herbst 2026 präsentiert und zwei Jahre später in Kraft treten soll.

Vereinigtes Königreich: Gift von Syngenta

Auch aus dem Vereinigten Königreich exportiert der Basler Agrochemiekonzern Syngenta verbotene Pestizide. Und das in rauen Mengen. Dabei ist das wichtigste Produkt das Herbizid Diquat, das in der Europäischen Union wegen seiner akuten Toxizität und dem «hohen Risiko» für Landwirtinnen und Landwirte sowie Anwohnende verboten ist. In seinem Werk in Huddersfield produziert Syngenta das Herbizid nach wie vor für den Export, und zwar mehrheitlich nach Brasilien. Dort wird eine steigende Zahl von Vergiftungsfällen bei Landarbeitenden verzeichnet, wie Public Eye für den Bundesstaat Paraná konkret belegen konnte.

Zudem liefert Syngenta weiterhin Tausende Tonnen des berüchtigten Produkts Paraquat aus: ein Herbizid, das weltweit für Zehntausende Vergiftungen verantwortlich ist. In den USA, dem grössten Importeur, sieht sich der Konzern mit Klagen von Hunderten von FarmerInnen konfrontiert, die teils an Parkinson erkrankt sind. Sie machen Paraquat dafür verantwortlich und werfen dem Schweizer Konzern vor, sie nicht über die potenziellen Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung dieses Produkts informiert zu haben.

Heidi meint: „Eigentlich sollten wir KonsumentInnen uns vehement gegen diese Exporte wehren, denn die Wahrscheinlichkeit, dass bei uns verbotene Pestizide in importierten Lebensmittel enthalten sind, ist gross. Das zeigen auch immer die Öffentlichen Warnungen und Rückrufe von Lebensmitteln des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).“

Öffentliche Warnungen und Rückrufe von Lebensmitteln. Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

23.9.25 HOME

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TFA-bildende Pestizide: Deutsche Umwelthilfe stellt Antrag auf Zulassungswiderruf für drei Produkte

25. August 2025

Gefahrenkennzeichnung von Banjo Forte. Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), abgerufen am 25.8.25

Gefahrenkennzeichnung von Banjo Forte. Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), abgerufen am 25.8.25

Medienmitteilung PAN Germany 25.8.25 TFA-bildende Pestizide: Deutsche Umwelthilfe stellt Antrag auf Zulassungswiderruf für drei Produkte

  • DUH geht mit fachlicher Unterstützung von PAN Germany gegen Zulassungen für Produkte Banjo, Brodal und Luna Experience vor
  • Hinweise auf Bildung von Trifluoressigsäure – Ewigkeitschemikalie verschmutzt das Grundwasser und gilt als potenziell fortpflanzungsgefährdend
  • DUH fordert Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf, sämtliche TFA-bildenden Pestizide schnellstmöglich vom Markt zu nehmen

Bemerkung von Heidi: Banjo und Luna Experience sind auch in der Schweiz zugelassen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit fachlicher Unterstützung der deutschen Sektion des Pesticide Action Network (PAN) Anträge auf Zulassungswiderruf für die Pestizidmittel Banjo, Brodal und Luna Experience gestellt. Alle Mittel enthalten Trifluoressigsäure (TFA) bildende Wirkstoffe und tragen zu Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser bei. Messungen haben bereits in 78 Prozent aller Grundwasserbrunnen in Deutschland TFA nachgewiesen– teils in extrem hohen Konzentrationen.

Für TFA wurde eine Einstufung als reproduktionstoxisch beantragt. Tierstudien deuten auf Fehlbildungen bei Nachkommen hin. Laut EU-Pestizidverordnung ist eine Zulassung zwingend zu entziehen, sobald Hinweise auf schädliche Auswirkungen auf Umwelt oder Gesundheit vorliegen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit unseren juristischen Verfahren gegen TFA-bildende Pestizide zwingen wir das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum Handeln. Es ist völlig unverantwortlich, dass die deutsche Zulassungsbehörde im Sinne der Agrochemieindustrie zulässt, dass Pestizide unser Trinkwasser mit hochpersistenten und giftigen Stoffen belasten. Jede Saison, in der diese Mittel weiter auf den Feldern landen, gefährdet die Verfügbarkeit sicheren Trinkwassers. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss die Zulassungen unverzüglich widerrufen.“

Peter Clausing, Toxikologe, PAN Germany: „Lange galt TFA als zwar extrem persistentes, aber toxikologisch unauffälliges Abbauprodukt. Doch im Tierversuch wurden Missbildungen (Fehlbildungen) an Nachkommen beobachtet, insbesondere mit Erblindung verbundene Augenschäden. Das Pestizidrecht sieht vor, dass solche neuen Erkenntnisse berücksichtigt werden und im konkreten Fall zu einem Verbot führen müssen. Zum Schutz unserer Kinder vor lebenslangen Gesundheitsschäden und zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser fordern wir, umgehend TFA emittierende Pestizide vom Markt zu nehmen.“

Hintergrund:
Die in Pestizidprodukten wie Banjo, Brodal und Luna Experience enthaltenen Wirkstoffe Fluazinam, Diflufenican und Fluopyram gehören zu den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) und werden als Fungizide und Herbizide unter anderem in diversen Ackerbaukulturen und im Weinbau verwendet. Das Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden ist die Ewigkeitschemikalie Trifluoressigsäure (TFA). TFA ist hochbeständig, breitet sich über das Grundwasser aus und überschreitet bereits heute an zahlreichen Grundwassermessstellen den Grenzwert von 0,1 µg/l deutlich. Um TFA wieder aus der Umwelt und aus dem Trinkwasser zu entfernen, gibt es keine praktikablen Methoden. Zuletzt hat auch die dänische Zulassungsbehörde mehr als 20 Pflanzenschutzmittel wegen TFA-Bildung vom Markt genommen.

Heidis Ergänzung: In der Schweiz sind 30 Pestizide mit dem Wirkstoff Fluazinam zugelassen, 53 mit Diflufenican und 17 mit Fluopyram.

Heidis Frage: „Wann endlich mistet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) das Pflanzenschutzmittelverzeichnis aus? Zu viele höchst schädliche Pestizide sind heute zugelassen!“

TFA-bildende Pestizide: Deutsche Umwelthilfe stellt Antrag auf Zulassungswiderruf für drei Produkte. Medieninformation Deutsche Umwelthilfe (DUH) 25.8.25

25.8.25 HOME

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EU verbietet das hormonell schädigende Herbizid Flufenacet

1. April 2025

PAN Germany informiert: Verbot des hormonell schädigenden Herbizids Flufenacet beschlossen

Diesen Monat fiel auf EU-Ebene die Entscheidung, die Genehmigung für den problematischen Pestizidwirkstoff Flufenacet nicht zu verlängern. PAN Germany begrüsst diese Entscheidung als einen wichtigen Beitrag für einen besseren Gesundheits- und Umweltschutz.

Im Dezember 2024 hatte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Nichterneuerung der Wirkstoffgenehmigung des Herbizids Flufenacet vorgelegt und diesem jetzt in der Märzsitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel – kurz SCoPAFF – zugestimmt. Dies ist ein Erfolg des Umwelt- und Verbraucherschutzes, für den sich auch PAN Germany mit anderen Umweltorganisationen eingesetzt hatte.

Allerdings wird aller Wahrscheinlichkeit nach damit die Gefahr noch nicht gebannt sein. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass nach Genehmigungsende für Flufenacet am 15. Juni 2025 eine einjährige Abverkaufs- und Aufbrauchsfrist im Rahmen der nationalen Mittelzulassungen ermöglicht werden soll.

Flufenacet kann das Hormonsystem von Menschen und Tieren schädigen. Das Herbizid stört die Funktion der Schilddrüsenhormone und kann u.a. die Entwicklung des Gehirns und somit neurologische Funktionen und Fähigkeiten negativ beeinflussen.

Der Wirkstoff zählt zu den PFAS-Ewigkeitschemikalien und baut sich in den sehr persistenten und mobilen Metaboliten TFA (Trifluoracetat) ab. TFA wiederum kann zu Entwicklungsschäden führen. Deshalb wird TFA auf eine Gefahrenklassifizierung als R 1b Stoff – als wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen – geprüft. TFA besitzt ein sehr hohes Potential für Grundwasserkontaminationen und wird bereits in hohen Mengen im Grundwasser sowie in Trinkwasser- und Mineralwasserproben nachgewiesen.

Laut EU-Kommission kann eine ungefährliche – „vernachlässigbare“ – Exposition nicht sichergestellt werden. Jegliche weitere Fristverlängerung der Anwendung würde somit ein unnötiges und unakzeptables Risiko für empfindliche Gruppen wie Schwangere und Neugeborene und dies besonders im ländlichen Raum darstellen.

PAN Germany mahnt an, dass Menschen nicht weiteren Spritzeinsätzen mit Flufenacet direkt oder indirekt ausgesetzt werden dürfen. Da der Metabolit TFA sich aufgrund seiner hohen Persistenz in der Umwelt akkumuliert, muss der Eintrag über Flufenacet und weiterer TFA-emittierender Pestizide auch zum Schutz unserer Trinkwasserressourcen unverzüglich beendet werden.

PAN Germany erwartet von der neuen Bundesregierung und der Zulassungsbehörde BVL ein klares Bekenntnis zum Gesundheitsschutz und insofern den sofortigen Stopp der Mittelzulassungen ohne Aufbrauchfristen mit Ende der EU-Genehmigung am 15. Juni 2025.

Flufenacet in der Schweiz

In der Schweiz sind 32 Produkte mit dem Wirkstoff Flufenacet zugelassen, davon 21 Parallelimporte. Wie Daniel Bütler im K-Tipp Nr. 6 vom 26.3.25 berichtete, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) 2024 fünf Flufenacet-haltige Produkte neu zugelassen. Zum Zeitpunkt der Zulassung war die Schädlicheit dieses Wirkstoffes bereits hinreichend bekannt.

Heidi erwartet vom BLV, dass es Flufenacet ohne Ausverkaufs- und Aufbrauchfrist per 15.6.25 verbietet. Zudem soll das BLV die Bauernschaft hinreichend informieren, damit sie ab 15.6.25 bei illegalem Versprühen nicht so tun können, als hätten sie das nicht gewusst!

Verbot des hormonell schädigenden Herbizids Flufenacet beschlossen. PAN Germany 31.3.25

EU-Verordnungsentwurf für die nicht-Genehmigung des Pestizids Flufenacet

PAN Europe „EU Member States agree to ban flufenacet – PAN Europe calls for immediate action on all PFAS pesticides

Offener Brief „Hormonelle Schädlichkeit von Flufenacet bestätigt: 49 Umweltgruppen fordern ein sofortiges Verbot“

BVL „Information zu Flufenacethaltigen Pflanzenschutzmitteln: Widerruf nach Abschluss des europäischen Verfahrens“

Heimlichtuerei des Bundes bei Pestiziden. Daniel Bütler, K-Tipp Nr. 6 vom 26.3.25

TFA flächendeckend im Grundwasser. AQUA & GAS 21.11.24

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Bauernverband will keinen Grenzwert für 4 besonders schädliche Pestizide – Teil 1

6. Februar 2025

Für diese Pestizide wollte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Grenzwert festsetzen. Die letzten vier (rot markiert) wurden auf Wunsch des Bauernverbands gestrichen.

Für diese elf Pestizide wollte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Grenzwert festsetzen. Die letzten vier (rot markiert) wurden auf Wunsch des Schweizer Bauernverbands gestrichen.

Die Rundschau von SRF hat am 5.2.25 darüber informiert wie sehr der Schweizer Bauernverband (SBV) Einfluss auf die Setzung von Grenzwerten nimmt: Gewässerschutz – Departement Rösti: Kein Grenzwert für hochgiftiges Insektizid. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wollte einen Grenzwert für elf problematische Pestizide festsetzen, doch der SBV konnte vier besonders schädliche von der Liste streichen, was nicht gesetzeskonform ist und das Vorsorgeprinzip verletzt. Heidi informiert nun über die vier gestrichenen Pestizide.

Flufenacet: Hormon und PFAS

Über das Herbizid Flufenacet schrieb Heidi am 20.12.24, denn das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwessen (BLV) hatte im Herbst fünf weitere Pestizide mit dem Wirkstoff Flufenacet (Parallelimport) zugelassen: Das BLV bewilligte fünf weitere schädliche Flufenacet-Pestizide!

27 Herbizide waren am 27.5.24 bereits zugelassen, als Heidi den folgenden Beitrag veröffentlichte: In der Schweiz sind mindestens 9 besonders schädliche Pestizid-Wirkstoffe erlaubt. Darin schrieb sie: „Nicht auf der ursprünglichen Toxic-12-Liste, aber als PFAS mit dem sehr persistenten und grundwasserverschmutzenden Metaboliten TFA nachgewiesen ist Flufenacet. In der Schweiz sind 27 Produkte mit dem Wirkstoff Flufenacet (Herbizid) zugelassen.“

Und weiter: Die europäische Zulassungsbehörde EFSA empfiehlt, die Zulassung von Flufenacet nicht zu verlängern.

PAN Germany informierte am 14.11.24, dass 49 Umweltgruppen ein sofortiges Verbot ohne Abverkauf- und Aufbrauchfristen von Flufenacet fordern, da die hormonelle Schädlichkeit bestätigt wurde. PAN Germany schreibt:

„In den Schlussfolgerungen der European Food Safety Authority (EFSA) wird Flufenacet als endokriner Disruptor bezeichnet, der sich auf die Schilddrüsenhormone auswirkt. Die Störung der Schilddrüsenfunktion kann die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen und Schwangere und Neugeborene einem unnötigen Risiko aussetzen.

Flufenacet ist auch eine Per- und Polyfluoralkylsubstanz (PFAS), die zu TFA abgebaut wird, einer persistenten und hochmobilen PFAS, die die europäischen Wassersysteme, einschliesslich unserer ursprünglichsten Gewässer, verunreinigt. Da TFA als fortpflanzungsgefährdend eingestuft wird, sollte sein Vorkommen im Grund- und Trinkwasser den gesetzlichen Grenzwert von 0,1 µg/L nicht überschreiten – ein Schwellenwert, der laut EFSA weit überschritten wird. Vor kurzem kam eine Gruppe von WissenschaftlerInnen zu dem Schluss, dass TFA in unserem Trinkwasser die Kriterien einer planetaren Grenzbedrohung für neuartige Stoffe erfüllt.“

Foramsulfuron

Das Herbizid  Foramsulfuron ist für Mais bzw. Futter- und Zuckerrüben zugelassen. Im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLV sind die folgenden Gefahrenkennzeichnungen vermerkt:

  • EUH208 Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
  • H315 Verursacht Hautreizungen.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Ein weiteres Problem ist die hohe Löslicheit in Wasser. Foramsulfuron ist daher auswaschgefährdet, kann also leicht ins Grundwasser und somit ins Trinkwasser geraten.

Das Oekotoxzentrum der Eawag hat dieses Herbizid ausführlich untersucht: EQS – Vorschlag des Oekotoxzentrums für Foramsulfuron.

Über Lambda-Xyhalothrin und Deltamethrin wird Heidi demnächst berichten.

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Das BLV bewilligte fünf weitere schädliche Flufenacet-Pestizide!

20. Dezember 2024

Die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel des Bundes wurde Anfang 2022 vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zum Bundes­amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) transferiert. Es wurden acht Mitarbeitende vom BLW ins BLV verschoben. Kritikpunkt war u.a. die fehlende Unabhängigkeit.

Wer aber wie Heidi regelmässig Pestizide im Pflanzenschutzmittelverzeichnis nachschlägt, hat nicht den Eindruck, dass sich viel geändert hat. Das zeigen auch die im Herbst neu bewilligten Mittel. Darunter sind solche, die das Kind im Mutterleib schädigen können, hormonähnlich wirken, die Organe schädigen oder Krebs verursachen können. Den Link zu den neu zugelassenen Pestiziden hat Heidi im neuesten Newsletter der Initiative Für eine sichere Ernährung gefunden. Sie wurden im Bundesblatt Oktober 2024 veröffentlicht: Allgemeinverfügung über die Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel. BLV 30.10.24.

Heidi schrieb am 17.5.24, dass 27 Herbizide mit dem Wirkstoff Flufenacet in der Schweiz zugelassen sind. Flufenacet ist eine Per- und polyfluorierte Alkylverbindung (PFAS) mit dem sehr persistenten und grundwasserverschmutzenden Metaboliten TFA (In der Schweiz sind mindestens 9 besonders schädliche Pestizid-Wirkstoffe erlaubt). TFA tritt flächendeckend im Grundwasser auf und verschmutzt das Trinkwasser (TFA im Grundwasser). Im Trinkwasser kann TFA nur schwer abgetrennt werden.

Deutschland: Sofortiges Verbot gefordert

Die europäische Zulassungsbehörde EFSA empfiehlt, die Zulassung von Flufenacet nicht zu verlängern. Darüber entscheidet der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel der EU (SCoPAFF. Laut EFSA fällt der Wirkstoff unter die Ausschlusskriterien der Zulassungsverordnung (EG) Nr. 1107/2009. Das schliesst eine erneuerte Genehmigung in der EU aus.

PAN Germany informierte am 14.11.24, dass 49 Umweltgruppen ein sofortiges Verbot ohne Abverkauf- und Aufbrauchfristen von Flufenacet fordern, da die hormonelle Schädlichkeit bestätigt wurde. PAN Germany schreibt:

„In den Schlussfolgerungen der European Food Safety Authority (EFSA) wird Flufenacet als endokriner Disruptor bezeichnet, der sich auf die Schilddrüsenhormone auswirkt. Die Störung der Schilddrüsenfunktion kann die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen und Schwangere und Neugeborene einem unnötigen Risiko aussetzen.

Flufenacet ist auch eine Per- und Polyfluoralkylsubstanz (PFAS), die zu TFA abgebaut wird, einer persistenten und hochmobilen PFAS, die die europäischen Wassersysteme, einschliesslich unserer ursprünglichsten Gewässer, verunreinigt. Da TFA als fortpflanzungsgefährdend eingestuft wird, sollte sein Vorkommen im Grund- und Trinkwasser den gesetzlichen Grenzwert von 0,1 µg/L nicht überschreiten – ein Schwellenwert, der laut EFSA weit überschritten wird. Vor kurzem kam eine Gruppe von WissenschaftlerInnen zu dem Schluss, dass TFA in unserem Trinkwasser die Kriterien einer planetaren Grenzbedrohung für neuartige Stoffe erfüllt.“

Schweiz: 5 weitere Flufenacet-Pestizide bewilligt

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat im Herbst 2024 fünf weitere Herbizide mit dem Wirkstoff Flufenacet bewilligt! Total sind es nun 32. Risiken und möglichen Schäden durch Flufenacet sind längst bekannt, neues Wissen ist hinzugekommen. Es handelt sich bei den neuzugelassenen um Parallelimporte. Wer hier die Gefahrenkennzeichnung lesen will, steht da wie der Esel am Berg, denn es heisst im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLV lediglich: „Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette“. Für Produkte mit den gleichen Wirkstoffen (Flufenacet + Diflufenican, unterschiedliche Beistoffe) werden die folgenden H-Gefahrenkennzeichnungen angegeben:

Aduka, Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLV, abgerufen am 19.12.24

Herbizid Aduka, Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLV, abgerufen am 19.12.24

Heidi meint: „Es ist unverständlich, dass das BLV weitere Flufenacet-Pestizide bewilligt hat.“

Transfer der Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel ins BLV und Organisationsüberprüfung im BLW. Vereinigung der Kader des Bundes (VKB) 22.9.21

European Food Safety Authority (EFSA), Peer review of the pesticide risk assessment of the active substance flufenacet(link is external), September 2024.

PAN Europe, TFA in Water: Dirty PFAS Legacy Under the Radar, May 2024; PAN Europe, TFA: The Forever Chemical in the Water We Drink, July 2024.

The Global Threat from the Irreversible Accumulation of Trifluoroacetic Acid (TFA)(link is external), Hans Peter H. Arp, Andrea Gredelj, Juliane Glüge, Martin Scheringer and Ian T. Cousins, 30 October 2024.

Wirkstoff Flufenacet fällt weg. BWagrar 4.11.24

Verbot von Flufenacet: Landwirte drohen Wettbewerbsnachteile. agrarheute 11.11.24

20.12.24 HOME

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Umwelt-NGOs bringen Glyphosat vor den Europäischen Gerichtshof

11. Dezember 2024

Rechtliches Engagement für einen vorzeitigen Zulassungsstopp

Brüssel, Hamburg 11.12.2024. Gemeinsame Pressemitteilung. Gemeinsam mit dem Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Europe und seinen Mitgliedern – ClientEarth, Générations Futures, Global 2000 und PAN Niederlande – ficht PAN Germany heute die Zulassung von Glyphosat durch die Europäische Union vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) an.

Die von den NGOs dem Gerichtshof vorgelegte “Klage auf Nichtigerklärung“ basiert auf einer umfassenden wissenschaftlichen und rechtlichen Analyse und benennt gravierende Mängel im Bewertungsverfahren von Glyphosat. Die NGOs belegen: Die EU-Kommission und ihre wissenschaftlichen Agenturen haben wiederholt kritische Studien, die schädliche Wirkungen von Glyphosat dokumentieren, unbegründet ausgeschlossen oder deren Ergebnisse systematisch heruntergespielt und dabei Richtlinien und internationale Standards der Risikobewertung verletzt. Hierdurch wurden Gesundheits- und Umweltrisiken systematisch unterschätzt und die Genehmigung des umstrittenen Unkrautvernichters bis 2033 erneuert.

Zu den wichtigsten Argumenten in dem von den NGOs an den EuGH übermittelten Antrag auf Annullierung zählen:

  • Ignorierte Neurotoxizitätsrisiken: Dokumente zeigen, dass renommierte WissenschafterInnen die EU-Behörden vor einem Zusammenhang zwischen Glyphosat und neurologischen Erkrankungen wie Parkinson oder Autismus sowie vor kognitiven Defiziten bei Kindern warnten. Diese Risiken wurden im Zulassungsverfahren nicht widerlegt, da die Behörden Studien, die diese Risiken identifizierten, unberücksichtigt liessen.
  • Fehlerhafte Statistiken: Die von EU-Behörden für die Beurteilung von Krebsstudien angewendeten statistischen Verfahren entsprachen – wie schon im vorhergehenden Zulassungsverfahren – nicht den geltenden Leitlinien und führten dazu, dass die statistische Aussagekraft positiver Tumorbefunde aus Tierexperimenten fälschlich herabgestuft wurde.
  • Krebseinstufung durch WHO: Die Bewertung der EU-Behörden von Glyphosat als “nicht DNA-schädigend” und “wahrscheinlich nicht krebserregend” steht nach wie vor in ungelöstem Widerspruch zur Krebseinstufung durch die WHO-Krebsforschungsagentur IARC. Letztere sah erst kürzlich nach Überprüfung des aktuellen Stands der Forschung ihre Einstufung bestätigt und erklärte, dass eine Neubewertung derzeit nicht erforderlich sei.

Die ganze Medieninformation lesen Sie hier: Umwelt-NGOs bringen Glyphosat vor den Europäischen Gerichtshof. PAN Germany 11.12.24

Glyphosat-Verbot in Vietnam seit 2019

Zum Beispiel Vietnam hat offiziell alle Arten von Unkrautvernichtungsmitteln auf der Basis von Glyphosat, einem Wirkstoff, der beim Menschen Krebs verursachen kann, von der Liste der in dem Land zugelassenen Pflanzenschutzmittel gestrichen.

Glyphosate-based weedkiller officially banned in Vietnam. Tuổi Trẻ 11.4.19

Krieg ohne Ende. Chemiewaffen im Vietnamkrieg, Agent Orange und andere Kriegsverbrechen. Peter Jaeggi 2022

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Europäische Bevölkerung ist über Obst und Gemüse zunehmend PFAS-Pestiziden ausgesetzt

28. Februar 2024

Veröffentlicht am 27.2.24

Veröffentlicht am 27.2.24. Mit einem Klick auf das Bild geht es direkt zur Studie.

Medienmitteilung von PAN Germany vom 27.2.24:

Ein am 27.2.24 veröffentlichter Bericht des Europäischen Pestizid Aktions-Netzwerks (PAN Europe) und seinen Mitgliedsgruppen enthüllt eine bittere Wahrheit: Europäische BürgerInnen sind über ihre Lebensmittel zunehmend Cocktails von PFAS-Pestiziden ausgesetzt. Der Anteil dieser für Gesundheit und Umwelt hoch problematischen Stoffe hat sich in den untersuchten Lebensmitteln in nur einem Jahrzehnt nahezu verdreifacht. Dies ergibt die Auswertung der Befunde aus dem amtlichen EU-Monitoring von Pestizidrückständen in Lebensmitteln der Jahre 2011 bis 2021, in dem am 27.2.24 vorgestellten Bericht „Toxic Harvest: The rise of forever pesticides in fruit and vegetables in Europe“.

Die Ergebnisse geben Anlass zu ernster Sorge für die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Als Reaktion darauf fordern die herausgebenden Organisationen ein zügiges EU-weites Verbot aller PFAS-Pestizide.“

Zu den wichtigsten Erkenntnissen der Studie gehören:

  • Zwischen 2011 und 2021 wurden in Obst und Gemüse in der EU Rückstände von 31 verschiedenen PFAS-Pestiziden nachgewiesen;
  • Die Zahl der Obst- und Gemüsesorten, die Rückstände von mindestens einem PFAS-Pestizid enthalten, hat sich in der EU innerhalb von 10 Jahren verdreifacht;
  • Im Jahr 2021 waren in Europa angebaute Früchte wie Erdbeeren (37 %), Pfirsiche (35 %) und Aprikosen (31 %) besonders häufig kontaminiert und enthielten oft Cocktails aus drei bis vier verschiedenen PFAS in einer einzigen Probe;
  • Innerhalb der EU stammen die am stärksten mit PFAS-kontaminierten Lebensmitteln aus den Niederlanden, Belgien, Österreich, Spanien, Portugal und Griechenland, bei den in die EU importierten Lebensmitteln aus Costa Rica, Indien und Südafrika.

Das am häufigsten in Deutschland nachgewiesen PFAS-Pestizid ist das Insektizid Lambda-Cyhalothrin.

Die vollständige Medieninformation finden Sie hier: Europäische Bevölkerung ist über Obst und Gemüse zunehmend PFAS-Pestiziden ausgesetzt. Medienmitteilung PAN Germany 27.2.24

Cyhalothrin, Wikipedia

Cyhalothrin, Wikipedia

Nichtzielorganismen wie Nützlinge

Das Deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit schrieb im PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) für das Pflanzenschutzmittel KARIS 10 CS mit dem Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin (Stand: 28.11.2013): „Wegen der sehr hohen Toxizität des Mittels für verschiedene Gruppen der Nichtzielorganismen sind Risikominderungsmassnahmen (Einhaltung von Abständen und Einsatz abdriftmindernder Applikationstechnik) erforderlich, um Einträge in benachbarte Areale auf ein vertretbares Mass zu minimieren.“

Auch für nichtberufliche Anwendung

Auch in der Schweiz sind PFAS-Pestizide zugelassen z.B. 18 Insektizide mit dem Nervengift Lambda-Cyhalothrin, wovon vier für die nichtberufliche Verwendung zugelassen sind. Der Trick für die Zulassung der nichtberuflichen Verwendung scheint die Verdünnung 0.0015 % 0.015 g/l zu sein (Kendo Spray). Für die professionelle Anwenung liegt die Konzentration etwa bei 9.43 % 100 g/l (Kendo von Syngenta).

Das Rezept: Man nehme ein Pestizid mit Auflagen wie für Kendo und verdünne es gebrauchsfertig. Mit der Sprayflasche lässt sich natürlich nicht so weit spritzen wie mit einem Profigerät, aber schädlich bleiben sie trotzdem, denn sie müssen ja töten.

Zum Beispiel Kendo von Syngenta

Nachfolgend ausgewählte Auflagen für Kendo:

  • Für alle nicht nachfolgend erwähnten Pufferzonen, d.h für 82 Kulturen/Kulturgruppen von Erdbeeren … Blumenkulturen und Grünpflanzen gilt:
    1 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  • 3 SPe 8: Gefährlich für Bienen – Darf nur ausserhalb des Bienenfluges am Abend mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen. Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
  • Himbeeren, Hopfen, Buchsbäume, Zier- und Sportrasen:
    5 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  • Birne und Aprikose:
    9 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  • SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Pflanzenschutzmittel, welches ein Pyrethroid enthält, nicht mehr als 1 mal pro Kultur ausgebracht werden.

Insektizid Kendo mit dem Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin von Syngenta

Insektizid Kendo mit dem Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin von Syngenta

Kendo ist gegen etwa 37 Schädlinge/Schädlingsgruppen und 88 Kulturen/Kulturgruppen zugelassen.

Europäische Bevölkerung ist über Obst und Gemüse zunehmend PFAS-Pestiziden ausgesetzt. Medienmitteilung PAN Germany 27.2.24

Report: Toxic Harvest – The rise of forever pesticides in fruit and vegetables in Europe. PAN Europe und Global 2000 27.2.24

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report), Pflanzenschutzmittel: KARIS 10 CS. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. 28.11.13

Reportage: Syngenta in Brasilien – Aus heiterem Himmel, Public Eye 15.9.18

28.2.24 HOME

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