Posts Tagged ‘SCoPAFF’

EU-Mitgliedstaaten blockieren Verbot von schädlichen endokrin wirksamen Pestiziden

8. Juli 2025
July 7, 2025 - 18:07

PAN Europe July 7, 2025 – 18:07

Quelle: EU Member States obstruct ban on harmful Endocrine-Disrupting Pesticides, Commission fails to enforce the law, Pesticide Action Network (PAN) Europe 7.7.25

Trotz eindeutiger rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen des EU-Rechts verzögern und behindern mehrere Mitgliedstaaten weiterhin das Verbot schädlicher endokrin wirkender Pestizide. Diese Stoffe können für die menschliche Gesundheit gefährlich sein und haben das Potenzial, die Fortpflanzung, die Kognition und die Entwicklung, insbesondere bei Kindern, zu beeinträchtigen. Während einige dieser Pestizide in den letzten Jahren verboten wurden, sind viele noch auf dem Markt. Anstatt sich an das Gesetz zu halten, beugt sich die Europäische Kommission dem politischen Druck und versäumt es, ein Verbot für vier Stoffe vorzuschlagen, die von der EFSA als schädlich für die Fortpflanzung und Entwicklung über unser Hormonsystem eingestuft wurden. PAN Europe schreibt: Dies ist inakzeptabel, illegal und gefährdet sowohl die öffentliche Gesundheit als auch die Umwelt ernsthaft.

Gemäss der EU-Pestizidverordnung (Verordnung Nr. 1107/2009) können endokrin wirksame Pestizide nur dann zugelassen werden, wenn die Exposition von Mensch und Umwelt vernachlässigbar ist. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat bestätigt, dass Buprofezin, Cyprodinil, Fludioxonil und Fenoxaprop-P-ethyl das Hormonsystem des Menschen stören können. Buprofezin wirkt sich auf die Schilddrüsenhormone aus, während die drei anderen Wirkstoffe mit den Sexualhormonen interagieren. Keiner dieser Stoffe erfüllt die Anforderung der „vernachlässigbaren Exposition“, so dass sie im Einklang mit dem Gesetz verboten werden müssen.

Zulassungen Schweiz

Heidi hat im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen nachgeschlagen. Zahlreiche Produkte mit diesen Wirkstoffen sind in der Schweiz zugelassen: 3 mit Buprofezin, 28 mit Cyprodinil, 38 mit Fludioxonil und 11 mit Fenoxaprop-P-ethyl.

Verlängerung statt Verbote

Bei der Fertigstellung der Risikobewertung dieser endokrin wirksamen Stoffe ist es bereits zu erheblichen Verzögerungen gekommen. Ihre Zulassungen sollten ursprünglich 2017 (Cyprodinil), 2018 (Fludioxonil und Fenoxaprop-P-ethyl) und 2021 (Buprofezin) auslaufen, wurden aber mehrfach verlängert.

Anstatt ihre längst überfälligen Verbote voranzutreiben, drängen einige Mitgliedstaaten aktiv auf eine Verlängerung der Zulassungen und verstossen damit direkt gegen das Gesetz. Sie berufen sich auf Artikel 4 Absatz 7 der Pestizidverordnung, der eine fünfjährige Zulassung eines Schadstoffs nur in Ausnahmefällen erlaubt. Dies ist dann der Fall, wenn der Stoff zur Bekämpfung einer schwerwiegenden Gefahr für die Pflanzengesundheit, die nicht durch andere verfügbare Mittel, einschliesslich nicht-chemischer Methoden, eingedämmt werden kann, für unerlässlich gehalten wird.

Die Kommission hat jedoch selbst eingeräumt, dass eine Erneuerung unter dieser Bedingung nicht machbar ist. Dennoch lässt sie die Stoffe in Gebrauch bleiben, während die Mitgliedstaaten förmliche Entscheidungen hinauszögern. In der Tat hat die Kommission in den letzten Monaten für keinen dieser vier Wirkstoffe einen Vorschlag zur Nichtverlängerung vorgelegt. Stattdessen schlägt die Kommission auf der kommenden Sitzung des Ständigen Ausschusses der Mitgliedstaaten (SCoPAFF) am 9. und 10. Juli vor, den Zulassungszeitraum für Buprofezin bis Dezember 2026 zu verlängern.

Fludioxonil, der endokrinschädliche PFAS in Obst und Gemüse

Der Stoff, gegen dessen Verbot sich die Mitgliedstaaten am stärksten wehren, ist Fludioxonil, das seit Dezember 2024 im SCoPAFF diskutiert wird. Fludioxonil ist nicht nur ein endokrin wirksamer Stoff, der die sexuelle Entwicklung und die Fortpflanzung beeinträchtigt, sondern auch ein PFAS. Wie im PAN-Bericht „Verbotene Früchte“ dargelegt, gehört Fludioxonil zu den am häufigsten nachgewiesenen Wirkstoffen in Obst und Gemüse in der EU, die für eine Substitution in Frage kommen. Fludioxonil ist ein in allen Mitgliedstaaten zugelassenes Fungizid, das für eine breite Palette von Obst, Gemüse, Bohnen, Zierpflanzen und Getreide verwendet wird.

Neun Mitgliedstaaten blockieren derzeit die Bemühungen um ein Verbot dieses Wirkstoffs und setzen sich unter Berufung auf die EU-Vision für Landwirtschaft und Ernährung für eine Verlängerung der Zulassung ein. Sie behaupten, es gäbe keine Alternativen. Dieses Argument spiegelt eine von der Industrie geprägte Sichtweise wider, die wissenschaftliche Beweise für die Verfügbarkeit und Rentabilität von Alternativen ignoriert. Eurostat-Daten zeigen, dass die Ernteerträge trotz des Verbots schädlicher Pestizide im Laufe der Zeit stabil geblieben sind. Darüber hinaus haben zahlreiche von der EU finanzierte Projekte gezeigt, dass der Integrierte Pflanzenschutz (IPM) den Pestizideinsatz um 50-80 Prozent reduzieren kann, ohne die Ernteerträge zu beeinträchtigen.

Cyprodinil, ein endokrin wirkendes Fungizid

Kurz nach Fludioxonil stand auch Cyprodinil auf der Tagesordnung. Dieses Fungizid wurde von der EFSA ebenfalls als endokrinschädlich für die menschliche Gesundheit eingestuft, mit ähnlich schädlichen Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit. Einige Mitgliedstaaten haben erneut argumentiert, dass ein Verbot sowohl von Fludioxonil als auch von Cyprodinil den Pflanzenschutz beeinträchtigen könnte, da sie eine ähnliche Wirkungsweise haben. Produkte, die beide Stoffe enthalten, sind in den Mitgliedstaaten für den Einsatz bei Obst und Gemüse zugelassen.

Druck der Mitgliedstaaten

PAN Europe hat die Kommission mehrfach schriftlich aufgefordert, ihrer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, die Nichtverlängerung dieser vier Stoffe vorzuschlagen und dem Druck der Mitgliedstaaten zu widerstehen, sie auf dem Markt zu belassen. Die Koalition EDC-Free Europe, die mehr als 70 öffentliche Interessengruppen vertritt, die über endokrin wirksame Chemikalien und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Tierwelt besorgt sind, hat ebenfalls ernsthafte Bedenken geäussert.

PAN Europe fordert

Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen im Einklang mit dem EU-Recht und der Wissenschaft handeln und das öffentliche Interesse und künftige Generationen über den kurzfristigen privaten Profit stellen.

Weiterführende Literatur siehe EU Member States obstruct ban on harmful Endocrine-Disrupting Pesticides, Commission fails to enforce the law, Pesticide Action Network (PAN) Europe 7.7.25

8.7.25 HOME

Datenschutzerklärung

EU verbietet das hormonell schädigende Herbizid Flufenacet

1. April 2025

PAN Germany informiert: Verbot des hormonell schädigenden Herbizids Flufenacet beschlossen

Diesen Monat fiel auf EU-Ebene die Entscheidung, die Genehmigung für den problematischen Pestizidwirkstoff Flufenacet nicht zu verlängern. PAN Germany begrüsst diese Entscheidung als einen wichtigen Beitrag für einen besseren Gesundheits- und Umweltschutz.

Im Dezember 2024 hatte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Nichterneuerung der Wirkstoffgenehmigung des Herbizids Flufenacet vorgelegt und diesem jetzt in der Märzsitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel – kurz SCoPAFF – zugestimmt. Dies ist ein Erfolg des Umwelt- und Verbraucherschutzes, für den sich auch PAN Germany mit anderen Umweltorganisationen eingesetzt hatte.

Allerdings wird aller Wahrscheinlichkeit nach damit die Gefahr noch nicht gebannt sein. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass nach Genehmigungsende für Flufenacet am 15. Juni 2025 eine einjährige Abverkaufs- und Aufbrauchsfrist im Rahmen der nationalen Mittelzulassungen ermöglicht werden soll.

Flufenacet kann das Hormonsystem von Menschen und Tieren schädigen. Das Herbizid stört die Funktion der Schilddrüsenhormone und kann u.a. die Entwicklung des Gehirns und somit neurologische Funktionen und Fähigkeiten negativ beeinflussen.

Der Wirkstoff zählt zu den PFAS-Ewigkeitschemikalien und baut sich in den sehr persistenten und mobilen Metaboliten TFA (Trifluoracetat) ab. TFA wiederum kann zu Entwicklungsschäden führen. Deshalb wird TFA auf eine Gefahrenklassifizierung als R 1b Stoff – als wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen – geprüft. TFA besitzt ein sehr hohes Potential für Grundwasserkontaminationen und wird bereits in hohen Mengen im Grundwasser sowie in Trinkwasser- und Mineralwasserproben nachgewiesen.

Laut EU-Kommission kann eine ungefährliche – „vernachlässigbare“ – Exposition nicht sichergestellt werden. Jegliche weitere Fristverlängerung der Anwendung würde somit ein unnötiges und unakzeptables Risiko für empfindliche Gruppen wie Schwangere und Neugeborene und dies besonders im ländlichen Raum darstellen.

PAN Germany mahnt an, dass Menschen nicht weiteren Spritzeinsätzen mit Flufenacet direkt oder indirekt ausgesetzt werden dürfen. Da der Metabolit TFA sich aufgrund seiner hohen Persistenz in der Umwelt akkumuliert, muss der Eintrag über Flufenacet und weiterer TFA-emittierender Pestizide auch zum Schutz unserer Trinkwasserressourcen unverzüglich beendet werden.

PAN Germany erwartet von der neuen Bundesregierung und der Zulassungsbehörde BVL ein klares Bekenntnis zum Gesundheitsschutz und insofern den sofortigen Stopp der Mittelzulassungen ohne Aufbrauchfristen mit Ende der EU-Genehmigung am 15. Juni 2025.

Flufenacet in der Schweiz

In der Schweiz sind 32 Produkte mit dem Wirkstoff Flufenacet zugelassen, davon 21 Parallelimporte. Wie Daniel Bütler im K-Tipp Nr. 6 vom 26.3.25 berichtete, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) 2024 fünf Flufenacet-haltige Produkte neu zugelassen. Zum Zeitpunkt der Zulassung war die Schädlicheit dieses Wirkstoffes bereits hinreichend bekannt.

Heidi erwartet vom BLV, dass es Flufenacet ohne Ausverkaufs- und Aufbrauchfrist per 15.6.25 verbietet. Zudem soll das BLV die Bauernschaft hinreichend informieren, damit sie ab 15.6.25 bei illegalem Versprühen nicht so tun können, als hätten sie das nicht gewusst!

Verbot des hormonell schädigenden Herbizids Flufenacet beschlossen. PAN Germany 31.3.25

EU-Verordnungsentwurf für die nicht-Genehmigung des Pestizids Flufenacet

PAN Europe „EU Member States agree to ban flufenacet – PAN Europe calls for immediate action on all PFAS pesticides

Offener Brief „Hormonelle Schädlichkeit von Flufenacet bestätigt: 49 Umweltgruppen fordern ein sofortiges Verbot“

BVL „Information zu Flufenacethaltigen Pflanzenschutzmitteln: Widerruf nach Abschluss des europäischen Verfahrens“

Heimlichtuerei des Bundes bei Pestiziden. Daniel Bütler, K-Tipp Nr. 6 vom 26.3.25

TFA flächendeckend im Grundwasser. AQUA & GAS 21.11.24

1.4.25 HOME

Datenschutzerklärung

POLLINIS gewinnt wichtigen Prozess um Pestizid-Transparenz in der EU

31. Januar 2025

Wildbienen sind wichtige Bestäuber von Kulturpflanzen.

Wildbienen sind wichtige Bestäuber von Kulturpflanzen.

Vielen Dank, lieber Leser, für den Hinweis auf den Sieg von POLLINIS, über welchen bereits der Infosperber berichtet hat. In der Schweiz wehren sich gerade die Bauern vehement gegen mehr Transparenz beim Ausbringen von Pestiziden, obwohl auch die übrige Bevölkerung davon betroffen ist.

Hier folgt die Medieninformation von POLLINIS:

In einem Verfahren von POLLINIS hat der Gerichtshof der Europäischen Union am 20.1.25 ein entscheidendes Urteil für die Transparenz von EU-Entscheidungen gefällt. Dank dieser Entscheidung kann die Europäische Kommission nicht mehr systematisch und ohne wirkliche Begründung den Zugang zu Dokumenten über die Beratungen der Mitgliedstaaten über die Regulierung von Pestiziden in Europa verweigern.

Am Donnerstag, den 16.1.25, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) POLLINIS in seinem Verfahren gegen die Europäische Kommission endlich Recht gegeben. Die Kommission kann nun nicht mehr den Zugang zu Dokumenten verweigern, die die Positionen der Mitgliedstaaten zur Regulierung von Pestiziden in Europa auflisten, ohne dies im Einzelnen zu begründen.

Das Urteil des EuGH krönt somit die seit sieben Jahren andauernden Bemühungen des Vereins, den Skandal um die „Bienentests“ zu verstehen. Diese Protokolle zur Risikobewertung von Pestiziden wurden 2013 von der Europäischen Gesundheitsagentur (EFSA) formalisiert und trotz ihrer entscheidenden Bedeutung für den Schutz von Bestäubern nie verabschiedet.

Ein Sieg für die Transparenz der EU

Um den Einfluss der Agrochemieindustrie auf diese Blockade aufzudecken, hatte der Verband den Zugang zu 78 Dokumenten beantragt, die die Positionen der Mitgliedsstaaten im „Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel“, so die englische Abkürzung SCoPAFF, enthüllten.

Dieser technische Ausschuss, der eine zentrale Rolle in der Umweltpolitik des Kontinents – und insbesondere in der Pestizidpolitik – spielt, bleibt in der Tat undurchsichtig: Die Zusammenfassung der Protokolle enthält keine Einzelheiten der Verhandlungen, die Abstimmungen der Staaten werden nicht veröffentlicht und sogar die Identität ihrer Vertreter im SCoPAFF wird geheim gehalten.

Oder nahezu. Wie POLLINIS in einer dreiteiligen Untersuchung aufdeckte, scheint es, dass die Agrochemielobby in der EU einen privilegierten Zugang zu einigen Mitgliedern des Ausschusses hat und dass der Mangel an Transparenz vor allem den Interessen der Industrie dient.

Vor diesem für die Demokratie beunruhigenden Hintergrund erinnert und bestätigt die Entscheidung des EuGH das Prinzip eines möglichst umfassenden Rechts der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten.

POLLINIS und die 125’000 Bürgerinnen und Bürger, die ihre Petition unterzeichnet haben, fordern nun die EU-Exekutive auf, noch weiter zu gehen und die Abstimmungen und Argumente der Mitgliedstaaten im Rahmen der Verhandlungen des Ausschusses zu veröffentlichen. Um sich an diesem Kampf zu beteiligen:

Signer la pétition

LIRE L’ENQUÊTE DE POLLINIS SUR LE SCOPAFF

POLLINIS ist eine unabhängige NGO, die sich dafür einsetzt, das Aussterben von Bienen und anderen bestäubenden Insekten, von denen die gesamte Biodiversität abhängt, zu stoppen.

POLLINIS remporte un procès majeur pour la transparence de l’UE. POLLINIS 20.1.25

Ein Sieg für die Bienen. Philippe Stalder, Infosperber 29.1.25

31.1.25  HOME

Datenschutzerklärung

Das BLV bewilligte fünf weitere schädliche Flufenacet-Pestizide!

20. Dezember 2024

Die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel des Bundes wurde Anfang 2022 vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zum Bundes­amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) transferiert. Es wurden acht Mitarbeitende vom BLW ins BLV verschoben. Kritikpunkt war u.a. die fehlende Unabhängigkeit.

Wer aber wie Heidi regelmässig Pestizide im Pflanzenschutzmittelverzeichnis nachschlägt, hat nicht den Eindruck, dass sich viel geändert hat. Das zeigen auch die im Herbst neu bewilligten Mittel. Darunter sind solche, die das Kind im Mutterleib schädigen können, hormonähnlich wirken, die Organe schädigen oder Krebs verursachen können. Den Link zu den neu zugelassenen Pestiziden hat Heidi im neuesten Newsletter der Initiative Für eine sichere Ernährung gefunden. Sie wurden im Bundesblatt Oktober 2024 veröffentlicht: Allgemeinverfügung über die Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel. BLV 30.10.24.

Heidi schrieb am 17.5.24, dass 27 Herbizide mit dem Wirkstoff Flufenacet in der Schweiz zugelassen sind. Flufenacet ist eine Per- und polyfluorierte Alkylverbindung (PFAS) mit dem sehr persistenten und grundwasserverschmutzenden Metaboliten TFA (In der Schweiz sind mindestens 9 besonders schädliche Pestizid-Wirkstoffe erlaubt). TFA tritt flächendeckend im Grundwasser auf und verschmutzt das Trinkwasser (TFA im Grundwasser). Im Trinkwasser kann TFA nur schwer abgetrennt werden.

Deutschland: Sofortiges Verbot gefordert

Die europäische Zulassungsbehörde EFSA empfiehlt, die Zulassung von Flufenacet nicht zu verlängern. Darüber entscheidet der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel der EU (SCoPAFF. Laut EFSA fällt der Wirkstoff unter die Ausschlusskriterien der Zulassungsverordnung (EG) Nr. 1107/2009. Das schliesst eine erneuerte Genehmigung in der EU aus.

PAN Germany informierte am 14.11.24, dass 49 Umweltgruppen ein sofortiges Verbot ohne Abverkauf- und Aufbrauchfristen von Flufenacet fordern, da die hormonelle Schädlichkeit bestätigt wurde. PAN Germany schreibt:

„In den Schlussfolgerungen der European Food Safety Authority (EFSA) wird Flufenacet als endokriner Disruptor bezeichnet, der sich auf die Schilddrüsenhormone auswirkt. Die Störung der Schilddrüsenfunktion kann die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen und Schwangere und Neugeborene einem unnötigen Risiko aussetzen.

Flufenacet ist auch eine Per- und Polyfluoralkylsubstanz (PFAS), die zu TFA abgebaut wird, einer persistenten und hochmobilen PFAS, die die europäischen Wassersysteme, einschliesslich unserer ursprünglichsten Gewässer, verunreinigt. Da TFA als fortpflanzungsgefährdend eingestuft wird, sollte sein Vorkommen im Grund- und Trinkwasser den gesetzlichen Grenzwert von 0,1 µg/L nicht überschreiten – ein Schwellenwert, der laut EFSA weit überschritten wird. Vor kurzem kam eine Gruppe von WissenschaftlerInnen zu dem Schluss, dass TFA in unserem Trinkwasser die Kriterien einer planetaren Grenzbedrohung für neuartige Stoffe erfüllt.“

Schweiz: 5 weitere Flufenacet-Pestizide bewilligt

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat im Herbst 2024 fünf weitere Herbizide mit dem Wirkstoff Flufenacet bewilligt! Total sind es nun 32. Risiken und möglichen Schäden durch Flufenacet sind längst bekannt, neues Wissen ist hinzugekommen. Es handelt sich bei den neuzugelassenen um Parallelimporte. Wer hier die Gefahrenkennzeichnung lesen will, steht da wie der Esel am Berg, denn es heisst im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLV lediglich: „Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette“. Für Produkte mit den gleichen Wirkstoffen (Flufenacet + Diflufenican, unterschiedliche Beistoffe) werden die folgenden H-Gefahrenkennzeichnungen angegeben:

Aduka, Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLV, abgerufen am 19.12.24

Herbizid Aduka, Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLV, abgerufen am 19.12.24

Heidi meint: „Es ist unverständlich, dass das BLV weitere Flufenacet-Pestizide bewilligt hat.“

Transfer der Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel ins BLV und Organisationsüberprüfung im BLW. Vereinigung der Kader des Bundes (VKB) 22.9.21

European Food Safety Authority (EFSA), Peer review of the pesticide risk assessment of the active substance flufenacet(link is external), September 2024.

PAN Europe, TFA in Water: Dirty PFAS Legacy Under the Radar, May 2024; PAN Europe, TFA: The Forever Chemical in the Water We Drink, July 2024.

The Global Threat from the Irreversible Accumulation of Trifluoroacetic Acid (TFA)(link is external), Hans Peter H. Arp, Andrea Gredelj, Juliane Glüge, Martin Scheringer and Ian T. Cousins, 30 October 2024.

Wirkstoff Flufenacet fällt weg. BWagrar 4.11.24

Verbot von Flufenacet: Landwirte drohen Wettbewerbsnachteile. agrarheute 11.11.24

20.12.24 HOME

Datenschutzerklärung