
Herzlich willkommen bei mib � Mittelstand in Bayern e.V.
Fabian Ewald
Pr�sident
Mehrere große Wirtschaftsverbände warnen die Bundesregierung davor, den bisherigen Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen oder deutlich zu verteuern. Hintergrund ist ein Vorschlag der Alterssicherungskommission, Minijobs stärker in die Sozialversicherung einzubeziehen und steuerliche Vorteile weitgehend zu beenden.
Besonders betroffen wären Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie, Reinigung und Dienstleistungen. Verbände wie der Handelsverband Deutschland und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband sehen die Gefahr von höheren Kosten, mehr Bürokratie und zusätzlichen Personalengpässen.
Für viele Beschäftigte sind Minijobs attraktiv, weil sie sich mit Studium, Familie oder einem Hauptberuf kombinieren lassen. Fielen die bisherigen Vorteile weg, könnten geringere Nettoeinkünfte oder längere Arbeitszeiten die Folge sein.
Die Verbände fordern daher, Minijobs in ihrer heutigen Form zu erhalten. Sie argumentieren, dass diese Beschäftigungsform wichtig sei, um Personalengpässe auszugleichen und die Versorgung im Handel und Gastgewerbe sicherzustellen.
Fazit für den Mittelstand:
Für kleine und mittlere Unternehmen sind Minijobs oft ein wichtiges Instrument, um flexibel auf Auftragsschwankungen und Personalausfälle zu reagieren. Eine deutliche Verteuerung oder Einschränkung könnte die Personalkosten erhöhen, den Fachkräftemangel verschärfen und die Wettbewerbsfähigkeit vieler KMUs belasten.
«wenigerDie Debatte über den Kündigungsschutz in Deutschland gewinnt an Dynamik. Vertreter aus der Wirtschaft fordern seit Längerem mehr Flexibilität – insbesondere für Start-ups und kleinere Unternehmen. Auch aus der Politik kommen inzwischen erste Signale, dass Reformen zumindest diskutiert werden.
Hohe Hürden für junge Unternehmen
Aus Sicht vieler Unternehmer erschweren die aktuellen Regelungen den Unternehmensalltag. Sie argumentieren, dass Kündigungen häufig mit langwierigen Gerichtsverfahren und zusätzlichen Kosten verbunden sind. Diese Unsicherheit führe dazu, dass Unternehmen bei Neueinstellungen vorsichtiger werden.
Deshalb wird vorgeschlagen, den Kündigungsschutz für junge und kleinere Unternehmen zu lockern und gleichzeitig mehr Spielraum bei befristeten Arbeitsverträgen zu schaffen. Befürworter sehen darin eine Möglichkeit, schneller auf wirtschaftliche Veränderungen reagieren zu können.
Politik zeigt Gesprächsbereitschaft
Auch auf politischer Ebene wird über Veränderungen nachgedacht. Berichten zufolge gibt es Überlegungen, den Kündigungsschutz zumindest für Spitzenverdiener flexibler zu gestalten. Ob und in welcher Form daraus konkrete Gesetzesänderungen entstehen, ist derzeit jedoch noch offen.
Wissenschaft sieht differenziertes Bild
Ob ein strenger Kündigungsschutz tatsächlich zu weniger Neueinstellungen führt, ist wissenschaftlich bislang nicht eindeutig belegt. Fachleute weisen darauf hin, dass Unternehmen häufig andere Möglichkeiten nutzen, um flexibel zu bleiben – etwa befristete Arbeitsverträge, Leiharbeit oder Kurzarbeit.
Gleichzeitig kommen Studien zu dem Ergebnis, dass hohe Kosten bei Restrukturierungen Innovationen bremsen können. Wenn Unternehmen im Falle von Umstrukturierungen oder gescheiterten Projekten mit hohen finanziellen Belastungen rechnen müssen, investieren sie häufig vorsichtiger in neue und risikoreiche Entwicklungen.
Flexibilität und Sicherheit verbinden
Experten, die sich mit Arbeitsmarkt- und Innovationspolitik beschäftigen, sprechen sich daher nicht für einen vollständigen Abbau des Kündigungsschutzes aus. Stattdessen wird ein ausgewogener Ansatz empfohlen, der Flexibilität und soziale Absicherung miteinander verbindet. Diskutiert wird unter anderem, mehr Handlungsspielraum in Bereichen zu schaffen, in denen besonders viele Innovationen entstehen, ohne den Kündigungsschutz für die Mehrheit der Beschäftigten grundlegend zu verändern.
Fazit
Die Diskussion zeigt, wie schwierig der Ausgleich zwischen Arbeitnehmerrechten und unternehmerischer Flexibilität ist. Während Unternehmen auf geringere Hürden für Wachstum und Innovation drängen, bleibt die Frage offen, wie weit mögliche Reformen tatsächlich gehen werden. Klar ist jedoch: Das Thema Kündigungsschutz dürfte die politische und wirtschaftliche Debatte in den kommenden Monaten weiter begleiten.
«wenigerZwangsrente für Selbstständige: Neue Pflichtabgaben statt echter Entlastung
Die geplante Rentenversicherungspflicht für Selbstständige wird als Schutz vor Altersarmut verkauft. Der mib sieht darin jedoch vor allem eines: mehr Belastungen, mehr Bürokratie und weniger unternehmerische Freiheit.
Zwar sollen Neugründer in den ersten drei Jahren reduzierte Rentenbeiträge zahlen. Danach greift jedoch die volle Belastung. Da Selbstständige keinen Arbeitgeberanteil erhalten, müssen sie die Beiträge vollständig selbst tragen. Für viele Gründer, Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen bedeutet das zusätzliche Fixkosten in einer Phase, in der jeder Euro für Investitionen und Wachstum zählt.
Auch die geplante Einbeziehung bestehender Selbstständiger stößt beim mib-Vorstand negative Reaktionen aus. Der dafür notwendige Datenaustausch zwischen Finanzämtern und Rentenversicherung droht den bürokratischen Aufwand weiter zu erhöhen. Viele Unternehmer befürchten zudem neue Unsicherheiten bei der Statusfeststellung/ Beurteilung von Selbstständigkeit und Beschäftigungsverhältnissen.
Besonders umstritten ist die eingeschränkte Wahlfreiheit bei der Altersvorsorge. 70% der Selbstständigen haben bereits eigenverantwortlich vorgesorgt. Dennoch sollen sie künftig zusätzlich in ein staatliches System einzahlen, dessen langfristige Finanzierung selbst, immer wieder zur Diskussion steht.
Gefahr für Gründergeist und Wettbewerbsfähigkeit
Höhere Pflichtabgaben, mehr Bürokratie und weniger Flexibilität könnten den Schritt in die Selbstständigkeit weiter erschweren. Der mib warnt davor, dass Deutschland damit genau jene Menschen belastet, die Innovationen vorantreiben, Arbeitsplätze schaffen und wirtschaftliche Dynamik fördern.
Statt neuer Zwangsabgaben braucht es flexible Vorsorgemöglichkeiten, mehr Rechtssicherheit und bessere Rahmenbedingungen für Selbstständige. Andernfalls droht die Rentenpflicht zu einer weiteren Bremse für Unternehmertum und Gründungsbereitschaft in Deutschland zu werden.
«wenigerDie Verteidigungsausgaben in Europa steigen deutlich. Deutschland plant, seine jährlichen Ausgaben für die Bundeswehr bis 2030 auf rund 180 Milliarden Euro zu erhöhen. Auch viele andere NATO-Staaten investieren massiv in ihre Streitkräfte. Dennoch warnen Experten, dass mehr Geld allein nicht automatisch zu einer stärkeren Verteidigung führt.
Ein zentrales Problem sind die bestehenden Strukturen bei Beschaffung und Produktion. Viele Rüstungsprojekte verzögern sich, Ersatzteile fehlen und wichtige Systeme stehen nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung. Obwohl neue Aufträge vergeben werden, kommt ein Großteil der benötigten Ausrüstung nur langsam bei den Streitkräften an.
Hinzu kommt, dass die Anforderungen an die Industrie stark gestiegen sind. Während früher kleinere Stückzahlen ausreichten, werden heute deutlich größere Produktionskapazitäten benötigt. Viele Unternehmen müssen ihre Fertigung ausbauen und ihre Prozesse anpassen, um die steigende Nachfrage bedienen zu können.
Experten sehen außerdem großes Potenzial bei Innovationen. Moderne Technologien wie Künstliche Intelligenz, Drohnensysteme und digitale Vernetzung gewinnen zunehmend an Bedeutung. Damit solche Entwicklungen schneller vorangetrieben werden können, werden flexiblere Strukturen und eine engere Zusammenarbeit zwischen Staat, Industrie und innovativen Unternehmen gefordert.
Auch der Mittelstand könnte eine wichtige Rolle spielen. Viele kleinere Unternehmen verfügen über technisches Know-how und freie Kapazitäten, haben jedoch oft Schwierigkeiten, Zugang zu Aufträgen im Verteidigungsbereich zu erhalten. Lange Zulassungs- und Sicherheitsverfahren erschweren die Zusammenarbeit zusätzlich.
Die aktuelle Diskussion zeigt: Für eine leistungsfähige Verteidigung braucht es nicht nur höhere Budgets. Entscheidend sind auch schnellere Prozesse, moderne Produktionsstrukturen und die stärkere Einbindung innovativer Unternehmen und des Mittelstands. Nur so können die geplanten Investitionen ihre volle Wirkung entfalten.
«wenigerDie Pläne von Verteidigungsminister Boris Pistorius zur Stärkung der Bundeswehr-Reserve sorgen für Kritik aus der Wirtschaft. Mit einem neuen Gesetzentwurf soll eine Reserve von rund 200.000 einsatzbereiten Personen aufgebaut werden, die im Ernstfall kurzfristig verfügbar ist.
Kern der Reform: Reservedienste könnten künftig stärker verpflichtend werden. Je nach Dienstzeit sollen ehemalige Soldaten bis zum 45. oder sogar 65. Lebensjahr zu Übungen einberufen werden können.
Kritik der Arbeitgeber
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und ihr Präsident Rainer Dulger warnen vor Belastungen für Unternehmen. Das bisherige Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ habe sich bewährt und gleiche die Interessen von Bundeswehr und Wirtschaft aus.
Vor allem die fehlende Planbarkeit bereitet Sorgen. Unternehmen fordern klare Regeln, um Ausfälle von Beschäftigten rechtzeitig einplanen zu können.
Forderung nach Transparenz
Statt einer Verpflichtung plädieren Arbeitgeber für mehr Transparenz, etwa durch eine Auskunftspflicht für Beschäftigte über mögliche Reservedienste.
Sicht des Mittelstands
Aus Sicht vieler mittelständischer Unternehmen steht vor allem die praktische Umsetzbarkeit im Vordergrund. In vielen Betrieben sind Personalressourcen bereits knapp, sodass längere oder unvorhersehbare Ausfälle nur schwer kompensiert werden können. Zusätzliche Verpflichtungen könnten daher den betrieblichen Alltag spürbar belasten.
Einordnung
Hinter dem Streit steht die grundsätzliche Frage, wie sich militärische Einsatzfähigkeit und wirtschaftliche Stabilität miteinander vereinbaren lassen – ohne die Betriebe zusätzlich zu belasten.
«wenigerAb dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops und digitale Dienstleister einen verpflichtenden „Widerrufsbutton“ anbieten. Damit sollen Verbraucher Verträge genauso einfach widerrufen können, wie sie diese online abgeschlossen haben.
Betroffen sind alle Online-Verträge über Waren, Dienstleistungen oder Finanzprodukte, die über Websites oder Apps abgeschlossen werden.
Wen betrifft die neue Regelung?
Betroffen sind Unternehmen im B2C-Bereich, die online Verträge abschließen – also beispielsweise:
- Online-Shops
- Dienstleister mit Online-Buchung
- Anbieter digitaler Produkte
- Finanzdienstleister
- Apps und mobile Anwendungen
Die Pflicht gilt für alle Fernabsatzverträge, die über eine Website, einen Webshop oder eine App abgeschlossen werden.
Nicht betroffen sind Verträge, die beispielsweise per Telefon, Fax oder Bestellkarte abgeschlossen werden.
Was bedeutet das konkret für Unternehmen in Deutschland?
Unternehmen müssen ihre Webseiten und Apps technisch sowie rechtlich anpassen.
Künftig muss eine gut sichtbare Widerrufsfunktion integriert werden, die für Verbraucher leicht erreichbar ist.
So soll die Benutzeroberfläche aussehen
Die neue Regelung verlangt eine einfache, klare und sichtbare Lösung.
1. Sichtbarer Widerrufsbutton
Der Button muss:
- gut sichtbar platziert sein
- ohne Login erreichbar sein
- dauerhaft verfügbar sein
- klar beschriftet sein, z. B. mit:
„Vertrag widerrufen“
👉 Der Button sollte nicht im Footer „versteckt“ werden, sondern sichtbar im Kundenkonto, Bestellbereich oder Service-Menü erscheinen.
Der Widerruf läuft in zwei einfachen Schritten ab
Schritt 1: Daten eingeben
Nach dem Klick auf den Widerrufsbutton öffnet sich eine einfache Seite mit nur wenigen Angaben:
- Name des Kunden
- Vertrags- oder Bestellnummer
- E-Mail-Adresse für die Bestätigung
❌ Nicht erlaubt:
- Pflichtfelder zum Widerrufsgrund
- komplizierte Formulare
- zusätzliche Hürden
Schritt 2: Widerruf bestätigen
Am Ende erscheint ein zweiter klarer Button:
✅ „Widerruf bestätigen“
Erst danach wird der Widerruf abgeschickt.
Danach muss automatisch eine Bestätigung kommen
Der Kunde muss sofort eine Eingangsbestätigung erhalten – zum Beispiel per E-Mail.
Diese sollte enthalten:
- Datum und Uhrzeit
- Inhalt des Widerrufs
Wichtig für Unternehmen
Zusätzlich müssen:
- Widerrufsbelehrung angepasst werden
- Datenschutzerklärung aktualisiert werden
- Informationen barrierefrei dargestellt werden
Was passiert bei Verstößen?
Wer den Widerrufsbutton nicht korrekt umsetzt, riskiert:
- Abmahnungen
- Bußgelder
- verlängerte Widerrufsfristen von bis zu 12 Monaten und 14 Tagen
Fazit
Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Entscheidend ist dabei vor allem eine klare, sichtbare und verständliche Gestaltung der Online-Benutzeroberfläche. Der Widerruf soll künftig genauso einfach möglich sein wie der Kauf selbst.
Der Widerrufsbutton erleichtert den Zugang zum Widerrufsrecht, verändert jedoch nicht die bestehende Rechtslage. Es bleibt bei der gesetzlichen Widerrufsfrist von in der Regel 14 Tagen ab Vertragsschluss bzw. Erhalt der Ware.
⚠️ Kritisch: Die Regelung senkt die Hürden für den Widerruf erheblich, ohne gleichzeitig wirksame Schutzmechanismen für Unternehmen gegen missbräuchliche Bestellungen und anschließende Rückabwicklungen zu schaffen. Damit wird die wirtschaftliche Realität vieler Betriebe erneut belastet, statt sie regulatorisch mitzudenken.
Wie Präsident Fabian Ewald dazu sagt:
„Was für ein Wahnsinn – solche Regelungen verkennen vollständig die Realität in den Unternehmen. Betriebe, die ohnehin unter massivem Druck stehen, werden dadurch zusätzlich belastet. Das ist kein Fortschritt, sondern ein weiterer Schritt in die wirtschaftliche Schieflage vieler Mittelständler.“
«wenigerDie wirtschaftliche Unsicherheit unter Selbstständigen und kleinen Unternehmen in Deutschland nimmt weiter zu. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des ifo Instituts in Zusammenarbeit mit dem Softwareunternehmen Jimdo. Besonders fehlende Aufträge und eine schwierige Planbarkeit der kommenden Monate belasten viele Betriebe zunehmend.
Laut der Umfrage sieht inzwischen mehr als jeder fünfte Selbstständige seine finanzielle Zukunft als bedroht an. Damit ist die Stimmung unter Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen deutlich angespannter als in der Gesamtwirtschaft.
Fehlende Aufträge als zentrales Problem
Fast die Hälfte der befragten Selbstständigen gab an, derzeit unter Auftragsmangel zu leiden. Viele Unternehmen und Kunden agieren aktuell zurückhaltend, Investitionen werden verschoben und die allgemeine Konsumstimmung bleibt verhalten. Besonders kleine Betriebe und Solo-Selbstständige spüren diese Entwicklung unmittelbar.
Neben den wirtschaftlichen Herausforderungen wächst auch die Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Geschäftsentwicklung. Immer mehr Selbstständige geben an, ihre Situation nur schwer einschätzen zu können. Dadurch wird langfristige Planung zunehmend schwieriger.
Diskussion um Rentenversicherungspflicht für Selbstständige
Zusätzlich sorgt die Diskussion über eine mögliche Rentenversicherungspflicht für Selbstständige derzeit für Verunsicherung. Die Bundesregierung prüft aktuell eine Ausweitung der Altersvorsorgepflicht für bisher nicht verpflichtend abgesicherte Selbstständige.
Der Mittelstand in Bayern (mib), der BDS Deutschland sowie die Landesverbände lehnen eine verpflichtende Rentenversicherung für Selbstständige ab. Viele Selbstständige sorgen bereits eigenverantwortlich für ihre Altersvorsorge und benötigen vor allem mehr Planungssicherheit und bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Geschäftsklima weiter verschlechtert
Die aktuelle Lage wirkt sich auch deutlich auf das Geschäftsklima aus. Die Erwartungen vieler Selbstständiger für die kommenden Monate haben sich weiter eingetrübt. Negative Einschätzungen zur aktuellen Geschäftslage nehmen zu und die allgemeine Zukunftszuversicht sinkt.
Gerade kleinere Unternehmen stehen dabei häufig vor besonderen Herausforderungen, da sie wirtschaftliche Schwankungen oft weniger gut abfedern können als größere Betriebe.
Selbstständige bleiben wichtiger Teil der Wirtschaft
Trotz der angespannten Situation bleiben Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen ein zentraler Bestandteil der deutschen Wirtschaft. Sie schaffen Arbeitsplätze, treiben Innovationen voran und sorgen in vielen Branchen für Flexibilität und Wachstum.
Umso wichtiger bleibt es, die aktuellen Herausforderungen ernst zu nehmen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die unternehmerisches Handeln auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ermöglichen.
«wenigerDie Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des Arbeitszeitgesetzes. Künftig soll nicht mehr die tägliche Höchstarbeitszeit im Mittelpunkt stehen, sondern eine wöchentliche Obergrenze. Damit könnten sich die Arbeitszeiten für Millionen Beschäftigte verändern.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte an, dass bereits im Juni ein Gesetzentwurf vorgestellt werden soll. Ziel der Reform sei es, mehr Flexibilität im Arbeitsalltag zu ermöglichen und Beruf sowie Privatleben besser vereinbaren zu können.
Was sich ändern könnte
Bisher gilt in Deutschland grundsätzlich der Acht-Stunden-Tag. Nach den Plänen der Bundesregierung soll künftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten. Dadurch könnten Arbeitnehmer ihre Stunden flexibler verteilen – etwa durch längere Arbeitstage und zusätzliche freie Tage.
Bundeskanzler Friedrich Merz sieht darin mehr Freiheit für Arbeitnehmer und Unternehmen. Auch Wirtschaftsvertreter begrüßen die Pläne und verweisen auf modernere Arbeitsmodelle und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kritik von Gewerkschaften
Der Deutscher Gewerkschaftsbund kritisiert die geplanten Änderungen hingegen deutlich. Gewerkschaften warnen vor längeren Belastungen und gesundheitlichen Risiken durch zu lange Arbeitstage.
DGB-Chefin Yasmin Fahimi befürchtet, dass Beschäftigte ohne Tarifvertrag künftig stärker unter Druck geraten könnten.
Schutz durch Zeiterfassung
Um Missbrauch zu verhindern, soll die Reform mit einer verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung verbunden werden. Laut Arbeitsministerin Bas dürfe die neue Regelung nicht zu einer schleichenden Ausweitung der Arbeitszeiten führen.
Fest steht: Sollte die Reform umgesetzt werden, würde sie den deutschen Arbeitsalltag grundlegend verändern – sowohl für Unternehmen als auch für Beschäftigte.
«wenigerLiebe Mitglieder, liebe Selbstständige, liebe Unternehmer,
nachdem das Entlastungspaket wenig förderlich für die Wirtschaft ist, die Gesundheitsreform die Geringverdiener belastet, 90% des Sondervermögens zweckentfremdet wurden, hat nun die Bundesregierung eine zentrale Renten-Kommission beauftragt, die Rentenversicherungspflicht für „Selbstständige“ neu zu bewerten. Vater Staat braucht Geld und 4 Mio. Selbstständige bieten sich hier als Einnahmequelle an.
Aktueller Stand Mai 2026:
Die Kommission soll bis zum Juni/Juli 2026 konkrete Vorschläge für eine umfassende Rentenreform vorlegen, dessen Kernpunkte die Ausweitung der Versicherungspflicht auf bisher nicht abgesicherte Gruppen, insbesondere „neue“ Selbstständige liegt.
Die Bundesregierung (CDU/ SPD) möchte die Altersvorsorgepflicht (AVP) primär für 70% der Selbstständigen, die bisher keine verpflichtende Vorsorge haben, einführen.
Wahlrecht: Aktuell wird über ein Modell debattiert, bei dem Selbstständige zwar grundsätzlich pflichtversichert werden, aber die Wahl haben: Entweder sie zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein oder sie weisen eine adäquate private Absicherung nach (z. B. über das neue „Altersvorsorge-Depot“, oder nach freier Wahl des Kapitalaufbaus.
Statusfeststellung: Parallel dazu arbeiten Union und SPD an einer Reform der Statusfeststellung, um die Unterscheidung zwischen Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit rechtssicherer zu machen.
Das „Altersvorsorge-Depot“ als Alternative: Dieses Gesetz soll es Selbstständigen ermöglichen, privat und renditestärker (z. B. über ETFs, Immobilien)vorzusorgen. Die Kommission prüft, inwieweit dieses Depot als Nachweis für die Erfüllung der Vorsorgepflicht anerkannt wird, um den „Zwang“ zur gesetzlichen Rente abzumildern.
Wie in den vergangenen Jahren festgestellt, sorgen Selbstständige selbst für Ihre Altersvorsorge. Entsprechende Statements liegen der Bundesregierung seit über 8 Jahren vor.
Der Mittelstand in Bayern mit seinem Präsidenten Fabian Ewald sowie seinen Vorständen, der BDS Deutschland mit seiner Präsidentin Liliane Gatterer und seine jeweiligen Landesverbände lehnen die Rentenversicherungspflicht für Selbständige ab.
Herzliche Grüße
Fabian Ewald
Präsident
«wenigerIn einem Gespräch zwischen dem CDU-Bundestagsabgeordneten Pascal Reddig und Vertretern der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern standen die geplanten Reformen in den Bereichen Rente und Gesundheit sowie die aktuelle wirtschaftliche Lage im Fokus. An dem Austausch nahmen unter anderem IHK-Präsidentin Natasha Rohde und Hauptgeschäftsführer Gunther Quidde teil.
Renten- und Gesundheitsreformen im Blick
Im Rahmen des Treffens gab Reddig Einblicke in die Arbeit der Rentenkommission der Bundesregierung, deren stellvertretender Vorsitzender er ist. Konkrete Ergebnisse sollen Ende Juni vorgestellt werden. Ziel ist es, die Beiträge langfristig stabil zu halten und gleichzeitig das Versorgungsniveau zu sichern.
Dabei soll die private Altersvorsorge künftig eine größere Rolle spielen. Diskutiert wird unter anderem die Einführung eines staatlich geförderten Altersvorsorgedepots ab 2027. Insgesamt wird ein Zusammenspiel aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge angestrebt.
Im Gesundheitsbereich liegen bereits konkrete Reformvorschläge vor, die derzeit im parlamentarischen Verfahren beraten werden.
Wirtschaftliche Lage belastet den Mittelstand
Vertreter der IHK schilderten im Gespräch die aktuelle Stimmung in der Wirtschaft. Besonders der Mittelstand steht demnach unter erheblichem Druck. Als zentrale Herausforderungen wurden vor allem hohe Energiekosten, steigende Belastungen und zunehmende Bürokratie genannt.
Bestehende Entlastungsmaßnahmen werden von vielen Unternehmen als nicht ausreichend bewertet oder sind in der Praxis schwer umzusetzen.
Forderung nach klarer wirtschaftspolitischer Linie
Aus Sicht der Wirtschaft braucht es vor allem verlässliche Rahmenbedingungen und spürbare Entlastungen. Gefordert werden unter anderem geringere Steuer- und Energiekosten, weniger Bürokratie sowie mehr Planungssicherheit für Investitionen.
Zugleich wurde betont, dass notwendige Reformen nicht weiter aufgeschoben werden sollten. Eine nachhaltige Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme gilt als zentrale Voraussetzung für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit.
Fazit
Das Gespräch verdeutlicht die derzeitige Herausforderung: Während politische Reformen vorbereitet werden, wächst im Mittelstand der Druck nach schnellen und wirksamen Maßnahmen. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, wirtschaftliche Entlastung und strukturelle Reformen miteinander zu verbinden.
«wenigerDer Deutsche Bundestag hat eine Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Ab 2027 soll die bisherige Riester-Rente durch ein neues staatlich gefördertes Vorsorgemodell ersetzt werden. Ziel ist es, private Altersvorsorge einfacher, günstiger und renditestärker zu machen.
Die Reform wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD verabschiedet. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil bezeichnete sie als „wirklichen Meilenstein“. Vor allem für Menschen mit geringeren Einkommen und für Familien solle sich private Vorsorge künftig stärker lohnen – „ab dem ersten Euro“, so der Minister.
Die Linkspartei stimmte gegen das Gesetz, Grüne und AfD enthielten sich. Bevor die Reform endgültig in Kraft tritt, muss noch der Bundesrat zustimmen. Geplant ist der Start zum 1. Januar 2027.
Mehr Flexibilität und höhere Renditechancen
Das neue System soll mehrere Vorsorgevarianten bieten:
- eine Variante mit 100 Prozent Garantie auf die eingezahlten Beiträge
- eine Variante mit 80 Prozent Garantie und höheren Renditechancen
- ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie, das stärker am Kapitalmarkt investiert
Ein einfaches Standardprodukt mit gedeckelten Verwaltungskosten soll besonders Menschen mit geringem Einkommen den Einstieg erleichtern. Angeboten werden soll es von einem öffentlichen Träger.
Neu ist zudem, dass künftig auch Selbstständige in die staatlich geförderte private Altersvorsorge einbezogen werden sollen – anders als bisher bei der Riester-Rente.
Staatliche Zuschüsse bleiben zentral
Der Staat unterstützt das Sparen weiterhin mit Zuschüssen:
- Bis 360 Euro Sparbetrag pro Jahr gibt es 50 Cent staatlichen Zuschuss pro Euro.
- Für Beträge zwischen 360 und 1.800 Euro jährlich beträgt der Zuschuss 25 Cent pro Euro.
Damit ist eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr möglich. Zusätzlich bleibt ein Kinderzuschlag von 300 Euro jährlich, der bereits bei einem monatlichen Sparbetrag von 25 Euro erreicht werden kann.
Mit der Reform will die Bundesregierung erreichen, dass künftig mehr Menschen zusätzlich zur gesetzlichen Rente privat vorsorgen.
«wenigerDie Europäische Union treibt den Ausbau ihrer internationalen Handelsbeziehungen weiter voran. In den vergangenen Tagen wurden wichtige Fortschritte bei zwei großen Freihandelsabkommen erzielt – mit Australien sowie mit den Staaten des südamerikanischen Wirtschaftsbündnisses Mercosur.
Nach rund acht Jahren Verhandlungen einigten sich die EU und Australien auf ein umfassendes Handelsabkommen. Die Einigung wurde von Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, und dem australischen Premierminister Anthony Albanese bekannt gegeben. Das Abkommen sieht vor, mehr als 99 Prozent der Zölle auf europäische Warenexporte nach Australien abzuschaffen. Unternehmen könnten dadurch jährlich rund eine Milliarde Euro an Zollkosten einsparen. Besonders profitieren dürften Branchen wie Maschinenbau, Automobilindustrie und Chemie.
Parallel dazu soll das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten ab Mai vorläufig angewendet werden. Die Ratifizierung haben bislang Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay abgeschlossen. In der EU steht die endgültige Zustimmung noch aus, da das Europäische Parlament zunächst eine rechtliche Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof abwartet.
Das Mercosur-Abkommen würde eine der größten Freihandelszonen der Welt schaffen und könnte vor allem europäischen Industriebranchen neue Absatzmärkte eröffnen. Gleichzeitig gibt es Kritik, insbesondere aus der Landwirtschaft – etwa in Frankreich –, wo stärkere Konkurrenz durch südamerikanische Agrarimporte befürchtet wird.
Mit beiden Abkommen verfolgt die EU das Ziel, ihre Handelsbeziehungen zu diversifizieren und wirtschaftliche Kooperationen mit internationalen Partnern zu stärken.
«wenigerIn Deutschland genießen angestellte Schwangere umfassenden Schutz durch das Mutterschutzgesetz. Selbstständige Frauen hingegen stehen während Schwangerschaft und Geburt weitgehend ohne gesetzlichen Schutz da. Studien zeigen, dass jährlich etwa 27.000 schwangere Selbstständige Einkommensausfällen ausgesetzt sind. Dies betrifft nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die unternehmerische Planung und Entwicklung des eigenen Unternehmens.
Damit wird deutlich: Eine Reform ist nicht nur eine Frage individueller Absicherung, sondern ein Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität und Zukunftsfähigkeit unseres Mittelstands.
Strukturelle Problematik
Die derzeitige Gesetzeslage gilt ausschließlich für abhängig Beschäftigte. Fehlende Einkommensabsicherung, begrenzte Versicherungsoptionen und fehlende Vertretungsregelungen führen zu erheblichen Risiken. Viele Selbstständige arbeiten während der Schwangerschaft unter Bedingungen, die bei Angestellten ein Beschäftigungsverbot auslösen würden, und kehren bereits wenige Wochen nach der Geburt zurück.
Wirtschaftliche Relevanz
Mutterschutz betrifft alle selbstständigen Frauen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema kann dabei helfen:
- wirtschaftliche Risiken frühzeitig zu erkennen und strukturell zu reduzieren,
- Planungssicherheit während der Schwangerschaft und in der Elternzeit zu stärken,
- langfristige unternehmerische Potenziale und Fachkräfte für unsere Wirtschaft zu sichern.
Praxisnahe Lösungsansätze
- Information & Beratung: klare Orientierung zu Mutterschutz, Einkommensabsicherung und Versicherungsoptionen sowie transparente Darstellung bestehender Versorgungslücken.
- Branchenspezifische Lösungen: flexible Modelle für Soloselbstständige, Unternehmerinnen mit Angestellten oder hybride Erwerbsformen.
- Finanzielle Absicherung: solidarische Finanzierung, steuerliche Entlastungen und gezielte Förderprogramme zur Abmilderung von Einkommenseinbußen und zur Reduzierung individueller unternehmerischer Risiken in der Schwangerschaft und in der Zeit rund um die Geburt.
- Rechtliche Weiterentwicklung:Prüfung gesetzlicher Anpassungen zur Herstellung von Wettbewerbsneutralität zwischen selbstständiger und angestellter Erwerbstätigkeit.
- Vernetzung & Erfahrungsaustausch: Panels, Kurzveranstaltungen oder Austauschplattformen für Best Practices sowie Einbindung von Verbänden und politischen Akteuren in die Entwicklung tragfähiger Reformmodelle.
Fazit
Vorschlag Fazit: Mutterschutz für selbstständige Frauen ist ein strukturelles Thema mit hoher wirtschaftlicher Relevanz. Eine Weiterentwicklung der bestehenden Rahmenbedingungen stärkt nicht nur die Planungssicherheit einzelner Unternehmerinnen, sondern auch die Stabilität und Zukunftsfähigkeit unseres Mittelstands.
Der mib unterstützt die Aktion „Mutterschutz für selbstständige Frauen“!
«wenigerGPS-Tracker für Kinder – etwa in Form von Smartwatches oder Anhängern – werden immer beliebter. Laut einer Umfrage des Bitkom haben bereits 6 % der Deutschen ihre Kinder per GPS geortet, 24 % können es sich vorstellen.
Gerade für Betreuungseinrichtungen ist das Thema relevant – denn es betrifft Sicherheit, Datenschutz und Kinderrechte gleichermaßen.
Datenschutz: Besondere Sensibilität erforderlich
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt klar: Kinder genießen einen besonderen Schutz bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
Problematisch beim GPS-Tracking sind insbesondere:
- unklare Datenverarbeitung und Serverstandorte
- mögliche Sicherheitslücken bei Anbietern
- Datenübermittlung in Drittländer
- verbotene Abhörfunktionen (untersagt durch die Bundesnetzagentur)
Selbst bekannte Hersteller standen bereits wegen IT-Sicherheitsmängeln in der Kritik; auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde eingeschaltet.
Kindeswohl und Persönlichkeitsrechte
Neben der elterlichen Fürsorgepflicht stehen die Grundrechte des Kindes – insbesondere das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung. Auch die UN-Kinderrechtskonvention betont den Schutz der Privatsphäre von Kindern.
Eine dauerhafte Ortung kann:
- das Vertrauen beeinträchtigen
- die Selbstständigkeit hemmen
- eine trügerische Sicherheit vermitteln
Empfehlung für Einrichtungen
Für Betreuungseinrichtungen bedeutet das:
- Sensibler Umgang mit dem Thema im Elternaustausch
- Klare datenschutzrechtliche Haltung
- Keine aktive Einbindung privater Tracking-Systeme in die Organisationsabläufe
Sicherheit entsteht nicht allein durch Technik, sondern durch Aufklärung, Vertrauen und verantwortungsvolle Begleitung.
«wenigerEin aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 19. November 2025 macht es für Verbraucher einfacher, zu verstehen, wie ihr Bonitätsscore berechnet wird.
Worum geht es?
Eine Frau hatte 2018 einen Kredit beantragt, der abgelehnt wurde. Die Bank erhielt zuvor von der SCHUFA einen Score von 85,96 %, der als „deutlich erhöhtes bis hohes Risiko“ bewertet wurde. Die Frau wollte wissen, wie genau dieser Wert zustande kommt – die bisherigen Antworten der SCHUFA waren jedoch zu allgemein und unverständlich.
Das Gericht entscheidet
Das VG Wiesbaden stellte klar: Verbraucher haben ein Recht auf verständliche Informationen, wenn automatisierte Scores über sie erstellt werden. Die SCHUFA muss jetzt erklären:
- Welche persönlichen Daten in die Berechnung einfließen.
- Warum diese Daten wichtig sind.
- Welche Daten am meisten Einfluss auf das Ergebnis haben.
- Wie sich Veränderungen der Daten auf den Score auswirken würden.
- Warum ein bestimmter Score als „hohes Risiko“ bewertet wird.
Die SCHUFA muss nicht ihren Algorithmus offenlegen, aber die Erklärung muss für den Betroffenen nachvollziehbar sein.
Warum das für Sie wichtig ist
Das Urteil gibt Verbrauchern mehr Transparenz und Kontrolle über ihren Bonitätsscore. Wer von einer automatisierten Bewertung betroffen ist, kann nun besser nachvollziehen, wie Entscheidungen wie Kreditablehnungen entstehen, und sich dagegen zur Wehr setzen, falls nötig.
«wenigerAm 29. Januar haben wir in Berlin offiziell das „Wir Unternehmen. Hauptstadtbüro“ eröffnet. Mit dem Start des Hauptstadtbüros bündeln Wir Unternehmen. Hauptstadtbüro | Bund der Selbständigen Deutschland e.V., die angeschlossenen BDS-Landesverbände, German Mittelstand e.V. sowie mib – Mittelstand in Bayern e.V. ihre politische Arbeit in der Hauptstadt.
Unser Ziel ist klar:
Die Stimme des Mittelstands im politischen Raum sichtbarer, schlagkräftiger und kampagnenfähiger zu machen.
Das Hauptstadtbüro ist bewusst kein klassischer Wirtschaftsverband, sondern eine moderne politische Plattform. Ziel ist es, die Realität aus den Betrieben aufzunehmen, zu bündeln und in politische Prozesse zu übersetzen – praxisnah, lösungsorientiert und politisch anschlussfähig.
Konkret wird das Hauptstadtbüro:
- die Realität aus den Betrieben in Politik übersetzen,
- als Ansprechpartner für Politik, Medien und Verwaltung agieren,
- Kampagnen zu zentralen Mittelstandsthemen vorantreiben – darunter
Arbeitskosten, Bürokratie-Tempo, Fachkräftesicherung, Selbständigkeit und Unternehmensnachfolge.
Ein wichtiger Baustein sind die Zukunftsräte Mittelstand, in denen Unternehmer direkt an praxisnahen Reformvorschlägen mitarbeiten. Ergänzt wird dies durch die Kampagne „Meine 50 Cent – kleiner Beitrag, große Wirkung“, mit der ein unabhängiges und schlagkräftiges Budget für die politische Arbeit des Mittelstands aufgebaut werden soll.
Mit dem Wir Unternehmen. Hauptstadtbüro entstehen Strukturen, mit denen der Mittelstand in Berlin künftig mehr Sichtbarkeit, mehr Durchsetzungskraft und deutlich mehr politischen Punch entfalten kann.
«wenigerDie Europäische Kommission wollte mit weniger Bürokratie die Wirtschaft entlasten. Nach aktuellen Zahlen des Wirtschaftsverbands Gesamtmetall ist jedoch das Gegenteil eingetreten: Im Jahr 2025 wurden so viele neue EU-Rechtsakte initiiert wie seit 15 Jahren nicht mehr.
Mehr Regulierung trotz gegenteiliger Ankündigungen
Nach Angaben von Gesamtmetall brachte die EU-Kommission im vergangenen Jahr 1.456 neue Rechtsakte auf den Weg. Damit erreicht die Regulierungstätigkeit ein historisch hohes Niveau. Die angekündigte Vereinfachung und Entlastung für Unternehmen bleibt aus Sicht der Wirtschaft bislang ohne messbaren Effekt.
Unternehmen stoßen an Belastungsgrenzen
Die Vielzahl neuer Regelungen stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe kämpfen damit, neue Vorgaben zeitnah umzusetzen. Der Verband kritisiert, dass die hohe Frequenz neuer Vorschriften den administrativen Aufwand weiter erhöht und betriebliche Ressourcen bindet, die für Innovation und Wachstum benötigt würden.
Umfang der neuen Rechtsakte
Die von der EU-Kommission angestoßenen Regelungen setzen sich aus unterschiedlichen Instrumenten zusammen:
- 21 Richtlinien
- 102 Verordnungen
- 137 delegierte Rechtsakte
- 1.196 Durchführungsrechtsakte
Gerade delegierte und Durchführungsrechtsakte führen häufig zu zusätzlichem Anpassungsbedarf, da sie bestehende Regelwerke detaillieren und kurzfristig wirksam werden.
Forderung nach mehr Praxisnähe
Aus Sicht von mib – Mittelstand in Bayern zeigt diese Entwicklung erneut die wachsende Kluft zwischen politischen Ankündigungen und der Realität in den Unternehmen. Bürokratieabbau darf kein Schlagwort bleiben, sondern muss sich an der tatsächlichen Belastbarkeit der Betriebe orientieren.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen benötigen verlässliche, verständliche und umsetzbare Rahmenbedingungen. Nur so können sie ihre Rolle als Rückgrat der Wirtschaft erfüllen, investieren, innovieren und Arbeitsplätze sichern. mib spricht sich daher für eine klare Priorisierung, mehr Praxisnähe und einen messbaren Abbau unnötiger Regulierung aus.
«wenigerAm 03.02.2026 war ich als Präsident des Mittelstand im Bayern und Vorstandsmitglied des OWWF zu Besuch bei Professor Dr. Giorgi Khubua, dem Generalkonsul Georgiens. Zusammen mit seinem Stab diskutierten wir wirtschaftliche und auch politische Belange. Professor Khubua und ich begrüßen beide die von Digitalminister Dr. Fabian Mehring ins Leben gerufene Allianz gegen Desinformation. Dieser erklärte auf einer Veranstaltung der VBW, dass sowohl In- und ausländische Feinde unserer Demokratie jede Möglichkeit nutzen, das Internet als Medium für Manipulationen zu missbrauchen. Wir entwickelten Strategien, um die demokratische Bewegung in Georgien stärker zu festigen. Seit dem Einmarsch des russischen Heeres in Georgien im Jahre 2008 versucht Georgien einen diplomatischen Weg zu gehen, um weitere Eskalationen zu verhindern. Es liegt nun an Europa sich nicht abzuwenden, sondern gemeinsam die Demokratie in Georgien zu stärken.
«wenigerViele Arbeitgeber sind unsicher, ob sie beim Umgang mit E-Mails und Internetzugängen ihrer Beschäftigten dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Aktuelle Hinweise der Aufsichtsbehörden sorgen inzwischen für mehr Klarheit.
Kein Telekommunikationsanbieter – kein Fernmeldegeheimnis
Nach aktueller Rechtsauffassung gelten Arbeitgeber in der Regel nicht als Anbieter von Telekommunikationsdiensten im Sinne des § 3 TDDDG. Die Bereitstellung von E-Mail-Postfächern und Internetzugängen dient als Arbeitsmittel und stellt kein eigenständiges wirtschaftliches Geschäft dar. Das hat die Bundesnetzagentur im Juli 2025 bestätigt. Auch die Datenschutzaufsichtsbehörden teilen diese Einschätzung.
Damit ist das Fernmeldegeheimnis für Arbeitgeber grundsätzlich nicht anwendbar, selbst wenn die private Nutzung von E-Mail oder Internet erlaubt oder geduldet wird.
Maßgeblich ist die DSGVO
Statt Telekommunikationsrecht gilt beim Zugriff auf E-Mails und Nutzungsdaten ausschließlich die DSGVO. Zugriffe sind nur mit einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage zulässig. Anlasslose Kontrollen oder ungerechtfertigte Einsichtnahmen sind unzulässig – auch für IT-Beschäftigte.
Was Unternehmen jetzt beachten sollten
Trotz der Klarstellung empfehlen die Aufsichtsbehörden klare interne Regelungen:
- Schriftliche Vorgaben zur privaten Nutzung von E-Mail und Internet
- Eindeutige Zugriffs- und Vertretungsregelungen
- Dokumentation von Zugriffen
- Regelmäßige Schulungen zu Datenschutz und internen Richtlinien
Viele Unternehmen schließen die private Nutzung betrieblicher E-Mail-Adressen bewusst aus, um den Zugriff bei Abwesenheiten rechtssicher zu ermöglichen.
Fazit
Das Fernmeldegeheimnis verliert für Arbeitgeber zunehmend an Bedeutung. Entscheidend bleibt ein datenschutzkonformer Umgang nach DSGVO. Klare Regeln, Transparenz und Schulungen sorgen für Rechtssicherheit und minimieren Risiken im Unternehmensalltag.
«wenigerBis Ende 2026 müssen alle EU-Mitgliedstaaten ihren Bürgern eine EU Digital Identity Wallet zur Verfügung stellen. Grundlage dafür ist die eIDAS-Verordnung 2.0. Ziel ist es, digitale Identitätsnachweise EU-weit einheitlich, sicher und nutzerfreundlich zu machen.
Was ist die EU Digital Identity Wallet?
Die EU Digital Identity Wallet ist eine staatliche App, die als digitale Brieftasche funktioniert. Nutzer können darin wichtige Dokumente wie Personalausweis, Führerschein, Zeugnisse oder Qualifikationsnachweise speichern und bei Bedarf digital vorlegen.
Zusätzlich ermöglicht die Wallet rechtsgültige elektronische Signaturen.
Wofür kann die Wallet genutzt werden?
Geplante und bereits getestete Anwendungsfälle sind unter anderem:
- Bankkonto eröffnen
- SIM-Karte registrieren
- Verträge digital unterschreiben
- Online-Identifikation beim Einkaufen
- Nutzung digitaler Gesundheitsdienste
- Steuererklärung abgeben
- Einschreibung an Hochschulen
- Reisetickets verwalten oder ein Auto anmieten
Diese Anwendungsfälle werden in EU-Dokumenten und Pilotprojekten konkret vorbereitet.
Warum wird die Wallet verpflichtend?
Bisherige nationale eID-Lösungen funktionieren oft nicht grenzüberschreitend und werden nur begrenzt genutzt. Die EU Digital Identity Wallet soll:
- Behördengänge und Geschäftsprozesse vereinfachen
- Sicherheit und Datenschutz erhöhen
- den digitalen Binnenmarkt stärken
- Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten geben
Ab wann gilt was?
- Bis Ende 2026: Alle EU-Staaten müssen eine Wallet bereitstellen
- Ab 2027: Bestimmte Unternehmen, vor allem in regulierten Branchen (z. B. Banken) sowie große Unternehmen, müssen die Wallet als Identitätsnachweis akzeptieren
- Für kleinere Unternehmen besteht derzeit keine generelle Pflicht
Fazit
Die EU Digital Identity Wallet ist ein zentrales Digitalprojekt der EU. Ob sie sich im Alltag durchsetzt, hängt von Akzeptanz, Nutzerfreundlichkeit und Vertrauen ab. Klar ist jedoch: Unternehmen und Mitglieder sollten das Thema im Blick behalten, da die Wallet künftig eine wichtige Rolle in digitalen Geschäfts- und Verwaltungsprozessen spielen wird.
«wenigerChinas Außenhandel erreicht neue Rekordwerte – mit spürbaren Folgen für Deutschland. 2025 stieg der chinesische Handelsüberschuss auf rund 1,2 Billionen US-Dollar. Während die Exporte um 5,5 Prozent zulegten, stagnierten die Importe. Grund dafür ist eine schwache Binnennachfrage, die chinesische Unternehmen dazu zwingt, ihre Waren verstärkt auf den Weltmarkt zu bringen.
Besonders Europa und Deutschland bekommen diese Exportoffensive zu spüren. Die chinesischen Ausfuhren nach Deutschland stiegen um 10,5 Prozent, während die deutschen Exporte nach China um 2,1 Prozent zurückgingen. China ist damit erneut Deutschlands wichtigster Handelspartner – allerdings mit einer zunehmend unausgeglichenen Handelsbilanz.
Chinesische Unternehmen konkurrieren längst nicht mehr nur über niedrige Preise. Dank staatlicher Unterstützung haben sie technologisch stark aufgeholt und setzen deutschen Schlüsselindustrien zu. Nach der Autoindustrie geraten zunehmend Maschinenbau und Chemie unter Druck. Der Wettbewerb findet heute auf Augenhöhe statt – auch für den deutschen Mittelstand.
Der anhaltende Zollstreit mit den USA führte dazu, dass chinesische Warenströme in andere Regionen umgeleitet wurden. Exporte nach Europa, Südamerika und Afrika nahmen deutlich zu. Gleichzeitig zeigten Exportkontrollen auf Rohstoffe und Vorprodukte, wie abhängig europäische Lieferketten von China sind.
Zwar gibt es zuletzt leichte Entspannungssignale im Handel zwischen China und der EU, etwa bei E-Autos oder Solartechnik. Eine grundlegende Trendwende ist jedoch nicht in Sicht. Auch für 2026 bleibt das außenwirtschaftliche Umfeld angespannt.
Der wachsende Einfluss Chinas markiert einen strukturellen Wandel der Weltwirtschaft. Für Deutschland ist das ein Weckruf: Wettbewerbsfähigkeit, industrielle Resilienz und strategische Unabhängigkeit rücken stärker denn je in den Fokus.
«wenigerZu Beginn des Jahres 2026 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft, die für Unternehmen, Arbeitgeber und Beschäftigte von Bedeutung sind. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Neuerungen übersichtlich für Sie zusammengestellt.
Mindestlohn
Zum 01. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro. Unser Rechentool Mindestlohn unterstützt Sie bei eventuellen Anpassungen.
Minijob-Grenze
Ab dem 01. Januar 2026 steigt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs auf 603,00 Euro brutto, entsprechend 7.236 Euro im Jahr. Grund dafür ist die Kopplung der Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn, sodass sie sich mit jeder Erhöhung des Mindeststundenlohns automatisch anpasst. Maßgeblich ist dabei, dass bei mehreren Minijobs die Einkünfte zusammengerechnet werden. Wird die Grenze überschritten, liegt kein Minijob mehr vor. Unverändert möglich bleibt jedoch ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sofern die Verdienstgrenze eingehalten wird. Zudem dürfen Minijobber die Grenze in bis zu zwei Monaten pro Jahr kurzfristig überschreiten, ohne ihren Status zu verlieren.
Grenzwerte in der Sozialversicherung ab 01. Januar 2026
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Jahr |
Monat |
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BBG Kranken- und Pflegeversicherung |
69.750,00 EUR |
5.812,50 EUR |
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BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung bundeseinheitlich |
101.400,00 EUR |
8.450,00 EUR |
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Allgemeine Versicherungspflichtgrenze |
77.400 EUR |
6.450,00 EUR |
BBG = Beitragsbemessungsgrenze
Beitragssätze in der Sozialversicherung ab 01. Januar 2026
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Rentenversicherung |
18,6 % |
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Arbeitslosenversicherung |
2,6 % |
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Pflegeversicherung |
3,6 % |
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Krankenversicherung |
allgemein 14,6 % |
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durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Krankenversicherung |
2,9 % |
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Insolvenzgeldumlage |
0,15 % |
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Künstlersozialabgabe |
4,9 % |
Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten
Bei Erwerbsminderungsrentnern sind weiterhin Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese werden für das Jahr 2026 erneut erhöht. Bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze ab dem 01. Januar 2026 41.527,50 EUR. Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung beträgt sie 20.763,75 EUR.
Ausgleichsabgabe: Neue Staffelbeträge fällig im März 2026
Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht in Bezug auf schwerbehinderte Menschen nicht oder nur teilweise erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe von bis zu 815,00 Euro zahlen. Die genaue Höhe richtet sich nach der Betriebsgröße und der genauen Beschäftigungsquote.
Neue Beträge ab 01. Januar 2025
- 3 bis unter 5 Prozent 155 Euro
- 2 bis unter 3 Prozent 275 Euro
- 0 bis unter 2 Prozent 405 Euro
- 0 Prozent 815 Euro
Quelle: Bekanntmachung über die Anpassung der Ausgleichsabgabe, der Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung, der übernahmefähigen Kinderbetreuungskosten und der Finanzierung der beiden Interessenvertretungen in Werkstätten für behinderte Menschen auf Bundesebene (02.12.2024)
Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2025 erneut per Verordnung die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von zwölf auf 24 Monate beschlossen (4. KugBeV). Die Verordnung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, haben durch diese Verlängerung die Möglichkeit, anstelle der regulären Bezugsdauer von 12 Monaten bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten zu beziehen.
Betriebliche Altersversorgung: Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II)
- Anhebung der Abfindungsgrenzen
- Betriebsvereinbarung von Opting-Out-Systemen zur automatischen Entgeltumwandlung
- Erweiterung der Anschlussmöglichkeiten zu bestehenden Sozialpartnermodellen
- Vorzeitige Inanspruchnahme der Betriebsrente bei Bezug von Teilrenten
- Auszahlmöglichkeit für Pensionskassen auch ohne Erwerbsfortfall
- Flexibilisierung der Bedeckungsvorschriften für Pensionskassen
- Zulassung von Kapitalleistung in Raten für Pensionsfonds
Hinweis: Zum 01. Juli 2026 tritt ein Fortsetzungsrecht für Direktversicherungen nach entgeltlosen Zeiten in Kraft. Zum 01. Januar 2027 werden die Fördergrenzen für den Betriebsrentenaufbau von Geringverdienern angehoben. Lesen Sie hier den ausführlichen Artikel.
Stromsteuer: Entlastung nur für Teile der Wirtschaft
Ab 01. Januar 2026 gilt dauerhaft die abgesenkte Stromsteuer auf das europäische Minimum für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft (die anderenfalls zum Jahreswechsel ausgelaufen wäre). Eine Entlastung der übrigen Wirtschaft bleibt weiterhin notwendig.
Gaspreis: Wegfall der Gasspeicherumlage
Die Gasspeicherumlage entfällt ab 2026, wodurch Gasverbraucher spürbar entlastet werden. Wichtig ist, dass diese Entlastung vollständig weitergegeben wird und die Finanzierung dauerhaft über den Bundeshaushalt erfolgt.
Geothermie: Schnellere Genehmigungen ab 2026
Ab 2026 gelten schnellere, vereinfachte und digitalisierte Genehmigungsverfahren für Geothermieprojekte. Ob die Beschleunigung in der Praxis ankommt, hängt maßgeblich von ausreichenden Behördenkapazitäten und einer funktionierenden digitalen Umsetzung ab.
Pflicht-Beteiligung der Kommunen an neuen Wind- und Solarparks in Bayern
Ab dem 01. Januar 2026 müssen Betreiber neuer Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern die anliegenden Gemeinden, Städte und Landkreise verbindlich mit 0,2 bis 0,3 Cent je eingespeister Kilowattstunde an der Wertschöpfung beteiligen; dies kann durch Direktzahlungen oder individuell vereinbarte Modelle erfolgen. Ausgenommen sind u. a. nicht-EEG-geförderte Anlagen, bestimmte Sonder-PV-Anlagen, Bürgerenergiegesellschaften sowie bereits genehmigte oder weit fortgeschrittene Projekte, für die Übergangsregelungen gelten.
Lohn- und Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag
Der Grundfreibetrag wird auf 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro) pro Jahr angehoben, für verheiratete Paare steigt er entsprechend auf jährlich 24.696 Euro (2025: 24.192 Euro).
Pendler können ab 2026 für jeden gefahrenem Kilometer 38 Cent als Werbungskosten geltend machen. Zuvor lag der Betrag für die ersten 20 Kilometer bei 30 Cent.
Zum 01. Januar 2026 werden die lohnsteuerlichen Freigrenzen zum Solidaritätszuschlag bei Einzelveranlagung von bisher 19.950 Euro auf 20.350 Euro und bei Zusammenveranlagung von bisher 39.900 Euro auf 40.700 Euro angehoben.
Steuerliche Forschungszulage
Die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage steigt für neue Projekte ab 01. Januar 2026 von zehn auf zwölf Millionen Euro. Zu den förderfähigen direkten Forschungs- und Entwicklungskosten wird ein pauschaler Gemeinkosten-Zuschlag von 20 Prozent eingeführt. Die maximale Förderhöhe steigt für große Unternehmen auf 3, für KMU auf 4,2 Millionen Euro je Unternehmen und Jahr. Die Förderfähigen Aufwendungen für Eigenleistungen von Einzelunternehmern steigen von 70 Euro auf 100 Euro pro Stunde.
Start der Regelphase des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM)
Um die importierten Emissionen mit einem CO2-Preis zu belegen, startet ab 01. Januar 2026 das CBAM-Regelsystem mit weiteren Pflichten für Importeure bestimmter Produkte.
Je nach Produktgruppe werden, analog zum ETS 1, verschiedene Treibhausgase durch den CBAM erfasst. Bei Zement, Strom, Ammoniak, Eisen und Stahl sowie Wasserstoff unterliegen nur die CO2-Emissionen dem CBAM. Bei den Düngemitteln – mit Ausnahme von Ammoniak – wird neben dem Treibhausgas CO2 auch Distickstoffoxid (N2O) durch den CBAM erfasst. Bei Aluminium fallen neben den CO2-Emissionen die Emissionen perfluorierter Kohlenwasserstoffe (PFC) unter das Instrument.
Der eigentliche Zertifikatekauf startet dann im Februar 2027.
Leitfaden CO₂-Grenzausgleich (CBAM) – Folgen für Unternehmen
Position Green Deal und Clean Industrial Deal
Strengere Vorschriften im EU-Emissionshandel (EU-ETS II)
Ab 2026 sind jeweils bis zum 30. April jährliche Berichte über die Emissionen des Vorjahres durch Inverkehrbringer von Brennstoffen der Sektoren Verkehr, Gebäude einzureichen. Die ab 2026 berichteten Brennstoffemissionen sind nun erstmalig durch eine akkreditierte Stelle zu prüfen.
«wenigerDie Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) will ab 2026 einen klaren Schwerpunkt auf die wirtschaftliche Erholung Deutschlands legen. Gleichzeitig kündigt die Union tiefgreifende Reformen in der Sozial- und Rentenpolitik an, die für viele spürbare Veränderungen mit sich bringen dürften.
Unternehmenssteuer soll früher sinken
CSU-Chef und Ministerpräsident Dr. Markus Söder fordert, die geplante Senkung der Körperschaftsteuer vorzuziehen. Statt ab 2028 soll sie bereits rückwirkend zum 1. Januar 2026 greifen. Die Kosten beziffert Markus Söder auf rund 4,6 Milliarden Euro. Ziel ist es, Investitionen anzuregen und ein positives Signal an Unternehmen zu senden. Unterstützung kommt auch von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann.
Länger arbeiten rückt in den Fokus
In der Rentenpolitik spricht Markus Söder offen von Reformen, die „weh tun“ werden. Angesichts des demografischen Wandels hält die Union es für notwendig, dass künftig länger gearbeitet wird – bezogen auf Lebens-, Jahres- und Wochenarbeitszeit. Auch Linnemann betont, dass es keine Denkverbote geben dürfe, Arbeit sich aber stärker lohnen müsse.
Reform der Alterssicherung geplant
Eine Reformkommission soll noch in diesem Jahr Vorschläge für ein neues Rentenpaket vorlegen. Diskutiert wird unter anderem, das Renteneintrittsalter künftig an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Zudem bringt Söder einen schrittweisen Abbau der „Rente mit 63“ ins Gespräch.
Fazit
Die Union setzt auf wirtschaftliche Impulse und strukturelle Reformen im Rentensystem. Während Steuerentlastungen für Unternehmen zügig umgesetzt werden sollen, bleibt offen, wie tragfähig ein Konsens bei den sensiblen Sozialthemen innerhalb der Koalition sein wird.
«wenigerDer deutsche Mittelstand blickt mit wachsender Sorge auf das Jahr 2026. Trotz politischer Versprechen eines wirtschaftlichen Aufbruchs erwarten mehr als die Hälfte der mittelständischen Unternehmen einen weiteren Abschwung. Nur eine Minderheit rechnet mit einer spürbaren Erholung. Damit wird deutlich: Das Vertrauen in eine schnelle Trendwende ist gering.
Die Kritik an der Wirtschaftspolitik fällt entsprechend deutlich aus. Viele mittelständische Unternehmen sehen die Ursachen der anhaltenden Krise weniger in der globalen Konjunktur als in den heimischen Rahmenbedingungen. Zahlreiche politische Maßnahmen werden als wirkungslos oder zu kurz gedacht wahrgenommen, während zentrale strukturelle Probleme ungelöst bleiben.
Der Mittelstand fordert seit Jahren konkrete Reformen: einen spürbaren Abbau der Bürokratie, steuerliche Entlastungen, flexiblere Arbeitsmarktregelungen sowie dauerhaft bezahlbare und planbare Energiepreise. Solange diese Punkte nicht angegangen werden, fehlt es an Planungssicherheit. Die Folge ist Zurückhaltung bei Investitionen – viele Unternehmen wollen ihre Ausgaben 2026 weiter drosseln oder Projekte aufschieben. Damit verstärkt sich der wirtschaftliche Stillstand zusätzlich.
Zwischen den Branchen zeigen sich deutliche Unterschiede. Während Dienstleister sowie Teile der Bau- und Finanzwirtschaft vorsichtig optimistisch in die Zukunft blicken, dominiert in der Industrie Pessimismus. Besonders klassische Industriezweige rechnen mit schwierigen Jahren. Einzelne Lichtblicke gibt es im Luft- und Raumfahrzeugbau sowie in Teilen des Maschinen- und Schiffbaus, die von Sonderfaktoren profitieren.
Auch der Arbeitsmarkt bleibt angespannt. In vielen Branchen wird mit weiterem Stellenabbau gerechnet, während Neueinstellungen selten sind. Zwar prognostizieren Wirtschaftsforscher für 2026 ein leichtes Wachstum, dieses beruht jedoch vor allem auf staatlichen Investitionen und Sondereffekten – nicht auf einer nachhaltigen wirtschaftlichen Dynamik.
Das Fazit ist ernüchternd: Der Mittelstand sieht sich weiterhin mit unsicheren Rahmenbedingungen konfrontiert und verliert zunehmend die Geduld. Ohne spürbare Reformen droht Deutschland, im internationalen Wettbewerb weiter an Boden zu verlieren.
«wenigerDie angespannte wirtschaftliche Lage in Deutschland wirkt sich zunehmend auf die berufliche Ausbildung aus. Wie aktuelle Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigen, haben Unternehmen im Jahr 2025 erneut weniger junge Menschen ausgebildet. Damit droht sich der Fachkräftemangel in vielen Branchen weiter zuzuspitzen.
Weniger neue Auszubildende und schrumpfendes Angebot
2025 wurden bundesweit 476.000 Ausbildungsverträge abgeschlossen – rund 10.300 weniger als im Vorjahr. Besonders betroffen sind Industrie und Handel mit einem Rückgang von etwa fünf Prozent, während freie Berufe und Handwerk leicht zulegen konnten.
Laut BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser ist der Rückgang eine Folge der wirtschaftlich schwierigen Lage. Viele Betriebe hätten ihre Angebote reduziert – mit direkten Folgen für Jugendliche. Gleichzeitig mahnt er: „Wer heute nicht ausbildet, dem fehlen morgen die Fachkräfte.“
Das Ausbildungsangebot ist erneut geschrumpft – rund fünf Prozent weniger betriebliche Lehrstellen verschärfen das Ungleichgewicht am Markt. Während Unternehmen weniger Plätze anbieten, bleibt die Nachfrage junger Menschen stabil.
Trotz zahlreicher unbesetzter Stellen fanden viele Jugendliche keinen Ausbildungsplatz. Das zeigt: Angebot und Nachfrage passen immer weniger zusammen.
Fachkräftemangel bleibt Herausforderung – besonders auf dem Land
Trotz wirtschaftlicher Zurückhaltung bleibt der Fachkräftemangel ein zentrales Problem. Immer mehr Unternehmen klagen über fehlende qualifizierte Arbeitskräfte, und der demografische Wandel verschärft die Situation weiter.
Besonders auf dem Land ist die Lage angespannt: Auf 100 Ausbildungsplätze kommen dort nur 73 Bewerber, während es in Städten deutlich mehr sind. Experten raten ländlichen Betrieben, gezielt junge Menschen aus Städten anzusprechen und Angebote wie Wohn- oder Mobilitätslösungen attraktiver zu gestalten.
Fazit
Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die wirtschaftliche Lage das Ausbildungsengagement vieler Betriebe beeinflusst und die Fachkräfteprobleme in Deutschland langfristig verschärft. Unternehmen sind gefordert, weiterhin in die Ausbildung zu investieren – besonders in ländlichen Regionen, um junge Menschen vor Ort zu halten. Gleichzeitig ist die Politik gefragt, die Wirtschaft zu stabilisieren, Ausbildungschancen zu verbessern und Engpässe bei Fachkräften langfristig zu verhindern.
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