Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 28.01.2025

Nikolas Steffen

Herzog-Welf-Str. 60

85604 Zorneding

1. Geltungsbereich:

Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer abgeschlossen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Leistungsumfang:

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Kunden Dienstleistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen. Dazu gehören die Bereitstellung der technischen Mittel zum Abspielen der Musik (USB-Stick) sowie die Durchführung der Musikdarbietung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Dies gilt auf für DJs im Rahmen einer Agenturleistung.

3. Zahlungsbedingungen:

Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarte Summe fristgerecht zu zahlen. Die Zahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsbeginn per Überweisung auf das Konto des Auftragnehmers.

4. Haftung:

Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.

5. Stornierung:

Im Falle einer Stornierung des Auftrags durch den Kunden gelten folgende Stornierungsbedingungen für die Stornogebühr:

Ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der vereinbarten Angebotssumme

Ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 80% der vereinbarten Angebotssumme

Weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 100% der vereinbarten Angebotssumme

6. Musikwünsche:

Der Auftragnehmer berücksichtigt nach Möglichkeit die Musikwünsche des Kunden. Für die Qualität und Aktualität der Musik wird jedoch keine Garantie übernommen.

7. Sonstiges:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein bzw. gegen ein Gesetz oder gegen eine gerichtliche Entscheidung verstoßen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

8. Ausfall des Auftragnehmers:

Sollte der Auftragnehmer oder ein Dienstleister aus Agenturleistungen aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderer unvorhergesehener Umstände nicht in der Lage sein, den Auftrag auszuführen, so wird er den Kunden unverzüglich darüber informieren. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen, falls dies möglich ist. Sollte dies nicht möglich sein, wird die vereinbarte Gesamtsumme zurückgezahlt (sofern diese im Voraus bezahlt wurde) und es entstehen keine weiteren Ansprüche des Kunden gegenüber dem Auftragnehmer.

9. GEMA-Gebühren:

Die GEMA-Gebühren für die öffentliche Aufführung von Musik werden vom Veranstalter getragen und sind nicht in der Vergütung des Auftragnehmers enthalten. Der Veranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Anmeldungen und Zahlungen an die GEMA vorzunehmen und den Auftragnehmer von jeglichen diesbezüglichen Ansprüchen freizustellen. Dies gilt auch für vergleichbare Regelungen im Auasland.

10. Arbeitsbedingungen:

Der Veranstalter stellt dem Auftragnehmer ausreichend Platz, Stromanschlüsse und auf Anforderung einen Internetzugang mit mindestens 20mbit/s Downstream für die Aufstellung und Nutzung der Musik- und Lichtanlage und des mitgebrachten Equipments zur Verfügung.

11. Beschädigung des Equipments des Auftragnehmers

Sollte während der Veranstaltung Equipment durch den Kunden, seine Mitarbeiter, Gäste oder durch Mitarbeiter des Veranstaltungsorts beschädigt werden, so ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für die Reparatur oder Ersatz des beschädigten Equipments zu tragen. Der Auftragnehmer wird den Kunden unverzüglich über die Beschädigung informieren und ihm die Schadenshöhe nennen. Der Kunde ist verpflichtet, den Schaden in voller Höhe innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.

12. Verlängerung und Auftrittszeit

Wenn die tatsächlich aufgelegte Zeit von der vereinbarten Spielzeit abweicht, gelten folgende Regelungen:

Falls der Kunde eine Verkürzung der vereinbarten Spielzeit wünscht, ist dies möglich. In diesem Fall wird der vereinbarte Preis jedoch nicht reduziert.

Sollte der Auftragnehmer die vereinbarte Spielzeit, aufgrund unvorhergesehener Umstände wie technischen Problemen beim Equipment des Auftragnehmers oder spontan auftretende Krankheit, nicht einhalten können, wird er dem Aufraggeber den anteiligen Betrag (von der Endsumme) für die nicht gespielte Zeit erstatten.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, wie

z.B. Wetterbedingungen, Stromausfälle oder technische Probleme, die von Dritten verursacht wurden.

Für den Fall, dass der Auftragnehmer auf Wunsch des Kunden eine zusätzliche Spielzeit leistet, die über die vereinbarte Zeit hinausgeht, wird der Auftragnehmer entsprechend dem Stundensatz von EUR 200,00 bezahlt, sofern nicht anders im Angebot angegeben. Dies gilt auch für Agenturleistungen.