Stopp Lohn-Angriff!

Hände weg von den Mindestlöhnen!

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Löhne müssen zum Leben reichen

Mehrere Kantone und Städte haben Mindestlöhne beschlossen, damit die Löhne zum Leben reichen. Das Bundesparlament will nun, dass diese im Gastgewerbe, im Coiffeurgewerbe oder in der Reinigung nicht mehr gelten sollen. Zigtausende sind betroffen, ein Grossteil von ihnen Frauen. Dieses Gesetz ist respektlos gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es ist aber auch respektlos gegenüber der Stimmbevölkerung. Denn meist wurden die Mindestlöhne in den Städten und Kantonen in Volksabstimmungen beschlossen.

Stoppen wir diesen Lohn-Angriff!

Danke, dass Sie das wichtige Referendum unterstützen. Gemeinsam stoppen wir diesen Lohn-Angriff. Vielen Dank!

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Argumente

Konkret sieht der Lohn-Angriff vor, dass kantonale und kommunale Mindestlöhne nicht mehr für alle Arbeitnehmenden gelten – selbst wenn Kantone oder Gemeinden ausdrücklich das Gegenteil beschlossen haben. Arbeitnehmende mit allgemeinverbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag sollen vom Schutz neuer Mindestlöhne ausgeschlossen werden. Das sind beispielsweise Serviceangestellte, Reinigungskräfte, Coiffeusen und Coiffeure oder Verkäufer:innen in Bäckereien.

Ein Lohn zum Leben

Miete, Krankenkassenprämien und der Wocheneinkauf kosten immer mehr. Mindestlöhne – die regelmässig an die Teuerung angepasst werden – sorgen dafür, dass der Lohn bei einem Vollzeitpensum zum Leben reicht, und zwar in jedem Beruf.

Lohnschutz erhalten

Bundesbern hat einen Angriff auf die Mindestlöhne beschlossen. In grossen Tieflohn-Branchen wie dem Gastgewerbe, der Reinigung oder bei Coiffeur-Salons dürften in Zukunft keine neuen Mindestlöhne eingeführt werden. Dort, wo sie schon gelten, sollen sie nicht mehr an die Teuerung angepasst werden. Doch Mindestlöhne müssen sicherstellen, dass alle von ihrem Lohn leben können!

Volksentscheide respektieren

Das Bundesgericht hat mehrfach bestätigt, dass Kantone und Gemeinden Mindestlöhne als sozialpolitische Massnahme einführen dürfen. Sie wurden demokratisch, oftmals durch Volksentscheide beschlossen. Der Lohn-Angriff verletzt also Rechtsstaat und Verfassung.

Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Was würde das Gesetz konkret bedeuten?

Die geplante Gesetzes-Änderung würde es ermöglichen, gesetzliche Mindestlöhne auf kantonaler und städtischer Ebene auszuhöhlen. Durch für allgemeingültig erklärte Gesamtarbeitsverträge sollen Tieflöhne ermöglicht werden, die unter dem in Kanton oder Gemeinden festgelegten Mindestlohn liegen.

Mindestlöhne wurden bewusst – oft sogar in Volksabstimmungen bestätigt – so definiert, dass sie ein existenzsicherndes Einkommen und ein Leben in Würde ermöglichen. Besonders betroffen vom Gesetz wären Arbeitnehmende im Tieflohnbereich, die schon heute kaum mit dem Lohn über die Runden kommen.

Warum sind Frauen besonders betroffen?

Fast zwei Drittel aller Beschäftigten mit Mindestlohn sind Frauen. Sie arbeiten besonders häufig in Tieflohnbranchen wie dem Gastgewerbe, der Reinigung oder im Coiffeurgewerbe. Und Frauen führen in diesen Branchen oft die schlecht bezahlten Tätigkeiten aus. Mindestlöhne verbessern deshalb insbesondere die Löhne von Frauen und reduzieren die Lohnungleichheit.

Die Vorlage trifft Frauen deshalb besonders stark. Die Erfahrungen in Genf zeigen, dass Mindestlöhne wirken: Bereits zwei Jahre nach der Einführung hat sich der Anteil der Frauen mit Löhnen unter dem Mindestlohn halbiert. Genau diese Fortschritte werden mit der Vorlage angegriffen.

Warum sind die Kantone gegen die Vorlage?

Kantone sind gemäss Verfassung für die Sozialpolitik zuständig. Gesetzliche Mindestlöhne sind eine vom Bundesgericht und dem Parlament anerkannte sozialpolitische Massnahme. Das Gesetzes-Vorhaben aber will den Kantonen ihre verfassungsmässige Kompetenz in diesem Bereich wegnehmen. Das verstösst gegen den Föderalismus und das Subsidiaritätsprinzip.

Private Verträge über Volksentscheide zu stellen, widerspricht rechtstaatlichen Grundsätzen, verletzt die Verfassung und greift den Föderalismus an. Auch der Bundesrat warnt, dass die Vorlage verfassungswidrig ist.

Aber wurden die Mindestlöhne nicht demokratisch beschlossen?

Doch! Das ist ja so stossend! Die kantonalen Mindestlöhne demokratisch beschlossen, oft sogar in Volksabstimmungen bestätigt und direktdemokratisch legitimiert. Sie durch ein Bundesgesetz zu untergraben, stellt ein Angriff auf die Volksrechte und die Demokratie dar.

Nein zur Politik der tiefen Löhne

Mindestlöhne sind eine Erfolgsgeschichte. Wo sie eingeführt werden, gibt es weniger Armutslöhne. Und zwar ohne, dass dadurch die Arbeitslosigkeit stieg. Unter dem Strich bewirken Mindestlöhne genau das, was man von ihnen erwartet: Arbeitnehmende mit den tiefsten Löhnen haben dank ihnen mehr Geld zum Leben.

Kantonale Mindestlöhne schützen nicht nur einzelne Arbeitnehmende. Sie stabilisieren das gesamte Lohnniveau. Umgekehrt heisst das: werden Mindestlöhne geschwächt, steigt der Druck auf die Löhne insgesamt. Unternehmen mit fairen Löhnen geraten unter Druck durch unseriöse Konkurrenz mit Dumpinglöhnen.

Wer die Vorlage sonst noch ablehnt

Dieser Gesetzes-Vorstoss wird von den Gewerkschaften, dem Bundesrat und den Kantonen abgelehnt. Vertreter:innen der Städte, Parteien wie SP und Grüne aber auch Politiker:innen bürgerlicher Parteien stellen sich gegen diesen Angriff auf die kantonalen Mindestlöhne. Daneben lehnen verschiede Sozialverbände und sogar Arbeitgeber-Verbände, etwa aus der Romandie, die Vorlage ab.

Gemeinsam können wir diesen direkten Angriff auf unsere Löhne verhindern.
Bitte unterschreiben Sie das Referendum.

Meinungen zum Angriff auf die Mindestlöhne

Pierre-Yves Maillard

Wer Vollzeit arbeitet, muss vom Lohn leben können. Kantonale oder kommunale Mindestlöhne tragen den regionalen Umständen Rechnung und garantieren, dass Arbeit sich lohnt.

Pierre-Yves Maillard, SGB-Präsident

Vania Alleva

Hände weg von den Mindestlöhnen! Das Gesetz ist ein Angriff auf alle Beschäftigten und trifft besonders viele Frauen

Vania Alleva, Präsidentin Unia

Christian Dandres

Während die Konzentration des Reichtums neue Höchststände erreicht, wollen Bürgerliche und Arbeitgeber ausgerechnet den finanziell schwächsten Arbeitnehmenden das Nötigste nehmen.

Christian Dandres,
Nationalrat für den Kanton Genf

RR Camenzind

Diese Änderung verstösst klar gegen die in der Ver­fassung ver­ankerte Kompetenz-Ver­teilung zwi­schen Bund und Kantonen. 25 Kantons­­regie­rungen haben deshalb die Vor­lage abgelehnt.

Urban Camenzind (Mitte), Regierungsrat Uri, Präsident Volkswirtschaftsdirektoren-Konferenz

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