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24. Oktober 2025

Was tun gegen Dooringgefahr: Polizei Hamburg empfiehlt Sicherheitsabstand von einem Meter

 

 Aktualisiert um 16.17 Uhr

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Zukünftige Radroute 17, Wagnerstraße: Dooringgefahr am Gefährdungsstreifen - © Stefan Warda

 

 

"Es sollte ein Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten werden" 

Unabhängig von diesem tragischen Unfall sei an einen ausreichenden Seitenabstand zu Stehzeugen erinnert. Schon 1998 empfahl die Hamburger Landespolizei in einem Flyer einen Seitenabstand von wenigstens einem Meter einzuhalten. 

"Fahren Radler an parkenden Fahrzeugen entlang, sei es auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg, sollten sie immer einen prüfenden Blick auf die Fahrzeuge richten. Es kann plötzlich eine Wagentür geöffnet werden, weil jemand aussteigen will. Es sollte ein Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten werden." 

 

 

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Flyer der Hamburger Landespolizeidirektion von 1998 - © FHH LPD 041

 

Leider existieren bis heute immer noch zahlreiche teilweise sogar benutzungspflichtige Fakeradwege, die entsprechend der obigen Empfehlung der Landespolizei nicht benutzt werden können. Viele der älteren Hamburger Radwege waren bzw. sind gerade einmal ein Meter schmal und verlaufen direkt angrenzend an Stehzeugen. 

 

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Kein ausreichender Abstand - © Stefan Warda

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Kein ausreichender Abstand - © Stefan Warda

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Kein ausreichender Abstand - © Stefan Warda

 

 

In vielen anderen Fällen werden Stehzeuge - aus Gedankenlosigkeit oder Nachlässigkeit - derartig falsch neben Radwegen, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen platziert, dass das Befahren der Radverkehrsanlagen bei Einhalten des erforderlichen Abstands nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen müssen Radfahrende - auch bei Radwegbenutzungspflicht - auf Fahrbahnen ausweichen, um sich zu schützen. Solche Radverkehrsanlagen gelten als unbenutzbar.

 

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Ahrensburg, Manhagener Allee: Unbenutzbarer Fakeradweg - © Stefan Warda

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Veloroute 4, Rathenaustraße: Unbenutzbarer Fakeradweg - © Stefan Warda

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Veloroute 4, Rathenaustraße: Unbenutzbarer Fakeradweg - © Stefan Warda

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Veloroute 4, Rathenaustraße: Unbenutzbarer Fakeradweg - © Stefan Warda

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Veloroute 4, Rathenaustraße: Unbenutzbarer Fakeradweg - © Stefan Warda

 

 

 

 

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12. Oktober 2025

Hamburg-Altona: Radfahrende dürfen den "Lessingtunnel" seit gestern wieder stadteinwärts durchfahren

 

 

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Zukünftige Radroute 7, "Lessingtunnel" / Scheel-Plessen-Straße: Radverkehr stadteinwärts wieder erlaubt - © Stefan Warda

 

Nach einem Hinweis an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde aufgrund der Vollsperrung des "Lessingtunnels" für den Radverkehr dürfen Radfahrende seit gestern zumindestens stadteinwärts die Unterführung wieder durchfahren. Radfahrende haben das Angebot gestern dankend angenommen.

 

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Zukünftige Radroute 7, "Lessingtunnel" / Scheel-Plessen-Straße: Radverkehr stadteinwärts wieder erlaubt - © Stefan Warda

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Zukünftige Radroute 7, "Lessingtunnel": Gestern wieder reger Radverkehr in Richtung Innenstadt - © Stefan Warda

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Zukünftige Radroute 7, "Lessingtunnel" / Harkortstraße: Radverkehr stadtauswärts bleibt untersagt, der Gehweg ist dafür zu schmal - © Stefan Warda

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Zukünftige Radroute 7, "Lessingtunnel" / Barnerstraße: Gehweg reicht gerade für den Fußverkehr aus - © Stefan Warda

 

 

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27. Oktober 2024

Fehlplanung an der Elbchaussee: "Schutzstreifen" sollen beseitigt werden - ADFC kritisiert Polizei

 

 Aktualisiert um 22.54 Uhr

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Elbchaussee: "Schutzstreifen" und korrekter Überholvorgang in den Gegenverkehr - © Stefan Warda


 

Elbchaussee: Schutzstreifen sollen durch Piktogrammketten ersetzt werden

Nach der Sanierung der Elbchaussee im Abschnitt zwischen Masnteuffelstraße und Parkstreife soll nachgebessert werden. Laut Abendblatt [] hätten Mitarbeitende von Polizei und Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) festgestellt, dass die Maße in den Plänen offenbar nicht stimmen würden und die Fahrbahnbreite der Elbchaussee nicht ausreichend sei, um dort einen "Schutzstreifen" auf der Fahrbahn zu installieren. Daraufhin habe die Polizei als Straßenverkehrsbehörde die Anordnung für die Schutzstreifen zurückgezogen. Die schon aufgetragenen Schutzstreifen in Richtung Westen sollen entfernt werden, die geplanten Schutzstreifen in Richtung Osten wurden nicht aufgetragen. 

 

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Elbchaussee, Hotel Louis C. Jacob : Piktogrammketten - © Stefan Warda

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Elbchaussee: Piktogrammkette und korrekter Überholvorgang in den Gegenverkehr - © Stefan Warda

 

Als Ersatz für die vormals geplanten Schutzstreifen sollen Piktogrammketten dienen, die schon an anderer Stelle der umgebauten Elbchaussee (z.B. beim Jenischpark in Richtung Westen) zur Anwendung gekommen sind. Darauf hätten sich laut Abendblatt [] Innenbehörde und Mobilitätswendebehörde verständigt. 


Kritik des ADFC

Planung und Umbau der Elbchaussee wurden stets kritisch vom ADFC begleitet. Ein Sprecher des ADFC kritisierte im Abendblatt [] insbesondere den Abschnitt der Elbchaussee zwischen dem Hotel Louis C. Jacob in Nienstedten und der Manteuffelstraße in Richtung Blankenese mit den noch vorhandenen "Schutzstreifen". 

"Ich kann es niemandem empfehlen, hier mit dem Rad zu fahren. Das macht keinen Spaß und braucht viel Selbstbewusstsein."

Viele Autofahrende würden den notwendigen Seitenabstand von 1,5 Meter beim Überholen nicht einhalten. In einer Pressemitteilung kritisiert der ADFC den geplanten Ersatz der Schutzstreifen durch Piktogrammketten als Aktionismus und Geldverschwendung. Der ADFC empfiehlt dagegen Tempo 30 auf der Elbchaussee für solche Abschnitte, auf denen Radfahrende auf der Fahrbahn fahren müssen (z.B. bei Piktogrammketten). In unübersichtlichen kurvigen Bereichen in Blankenese sollte ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen gelten.  

Kritik richtet der ADFC insbesondere an die Hamburger Polizei. Diese habe als Begründung für die Rücknahme der "Schutzstreifen" u.a. darauf verwiesen, dass Autofahrende beim Überholen von Radfahrenden nicht den erforderlichen Seitenabstand einhalten könnten, ohne in den Gegenverkehr zu fahren. Zur Einhaltung des Seitenabstands von 1,5 Meter sind Autofahrende jedoch grundsätzlich verpflichtet, ob mit oder ohne Schutzstreifen, ob Elbchaussee oder jegliche andere Straße in Hamburg oder anderswo.   

"Die Polizei begreift das systematische Fehlverhalten von Autofahrenden aber offenbar als Naturgesetz. Statt diese Ursache für Gefahren im Straßenverkehr wirksam zu bekämpfen, betreibt sie mit der Wegordnung des Schutzstreifen auf der Elbchaussee reinen Aktionismus, der für die Sicherheit von Radfahrenden nichts leistet."

Aus der Berichterstattung im Abendblatt [] könnte gelesen werden, dass seitens der Polizeisprecherin die Auffassung bestünde, dass ohne Schutzstreifen Autofahrende nicht in den Gegenverkehr fahren müssten, um Radfahrende zu überholen - wie auch immer da der notwendige Seitenabstand ausfallen soll.

"Unabhängig von dem falschen Maß habe die Polizei bei wiederholten Kontrollen zudem festgestellt, dass immer wieder gefährliche Situationen entstünden, so Levgrün weiter. Die Autofahrer müssten beim Überholen der Fahrradfahrer auf dem einzigen Radweg stadtauswärts – in die andere Richtung war keiner möglich – einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten. Dies sei aber oft nicht möglich, ohne dass die Autos in den Gegenverkehr fahren. „Fakt ist: So kann die Situation aus Sicht der Polizei nicht bleiben“, macht Levgrün eine klare Ansage."

Der von der Polizeisprecherin beschriebene Abschnitt der Elbchaussee hatte nur auf einer Seite Platz für einen Schutzstreifen. Die Polizeisprecherin macht jedoch keine Aussage zu Überholvergängen auf der Gegenseite der Straße im gleichen Abschnitt, auf der kein Schutzstreifen vorhanden ist. Werden dort nach Logik der Polizeisprecherin keine Radfahrenden überholt, weil dort keine Radverkehrsanlagen vorhanden sind? Müssen "Schutzstreifen" (oder auch Radfahrstreifen) auch an anderen Straßen in Hamburg entfernt werden, weil Autofahrende zum Überholen von Radfahrenden in den Gegenverkehr ausweichen müssen?


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Weidestraße: "Schutzstreifen" - der Radfahrer hält einen zu geringen Abstand zu Stehzeugen, das überholende Auto wird korrekt in den Gegenverkehr gesteuert - © Stefan Warda



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4. Januar 2024

Nach Unfallserie mit Gehenden: Polizei Hamburg empfiehlt neben sichtbarer Kleidung Schutzkleidung für alle

 

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Helme - © Stefan Warda

 

Helme für Gehende und Auto(mit)fahrende?

Zum Jahresbeginn meldete die Polizei Hamburg drei Unfälle mit Gehenden, von denen Frau zu Tode kam und die anderen beiden Personen schwer verletzt wurden. In einer Pressemitteilung zu den Unfällen empfiehlt die Polizei neben sichtbarer Kleidung "Schutzkleidung" für alle am Verkehr Teilnehmende. Sind damit z.B. Helme für Gehende sowie auch für Auto(mit)fahrende oder auch Arm- und Beinprotektoren gemeint?  


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Reflektierende Verkleidung - © Stefan Warda

"Für alle gilt: Eigenverantwortliches Verhalten durch Aufmerksamkeit, Achtsamkeit, sichtbare Kleidung, verkehrssichere Fahrzeuge und Schutzkleidung sind Beiträge jedes Einzelnen und damit Basis für einen sicheren Straßenverkehr."


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28. April 2023

Abbiegende Lkw bleiben eine große Gefahr

 

 

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Verkehrskontrolle am "autofreien" Jungfernstieg - © Stefan Warda

 

Die Hamburger Polizei meldet heute den Einsatz der Fahrradstaffeln zur gestrigen Kontrollaktion. Dabei seien auch die Geschwindigkeiten abbiegender Lkw an Kreuzungen kontrolliert worden. Das ist gut so.

"Unter anderem überprüften die Polizisten auch die Geschwindigkeiten abbiegender Lkw. Seit Ende April 2020 dürfen alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die innerorts auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, rechts abbiegen, zur Vermeidung schwerer Unfälle nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren."

Doch die wenigen Kontrollen reichen nicht aus. Weiterhin stellen abbiegende Lkw eine große Gefahr für Gehende und Radfahrende in unserer Stadt dar. 

Diese Woche wurde ein Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung einer 88-jährigen Dame (unterwegs zu Fuß mit Rollator) zu 2.250 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Fahrer soll sich bei dem Unfall im Jahr 2021 an der Kreuzung Habichtstraße / Bramfelder Straße nicht an das Schrittgeschwindigkeitsgebot gehalten haben. Laut NDR darf der Fahrer weiterhin Lkw fahren.  

Gestern wurde eine Radfahrerin am Reiherdamm von einem Lkw-Fahrer "übersehen" und schwer verletzt (HA [€]).

"Die Frau befuhr laut Polizei vorschriftsmäßig den Radweg des Reiherdamms im Stadtteil Steinwerder – was ein Lkw-Fahrer offenbar übersehen hatte."

Doch auch Pkw-Fahrende sind viel zu häufig vollkommen außer Kontrolle: Gestern erfasste ein Rotlichtfahrer einen Radfahrer, der dadurch mehrere Knochenbrüche erlitt. Warnwesten und Helme helfen bei solchen Unfällen so gut wie gar nichts.

 

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6. April 2022

Hamburgs Straßenverkehrsbehörden - Denn sie wissen nicht, was sie tun


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Harkortstraße, benutzungspflichtiger Fakeradweg vorher links und nachher rechts - © Stefan Warda


 Vorher:

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Harkortstraße, benutzungspflichtiger Fakeradweg (Verkehrszeichen 241, Zustand 2018) - © Stefan Warda

 

Nachher:

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Harkortstraße, benutzungspflichtiger Fakeradweg (Verkehrszeichen 241, Zustand April 2022) - © Stefan Warda
 

 

In Hamburg können Radfahrende sehr leicht den Eindruck bekommen, dass die Mitarbeitenden der Straßenverkehrsbehörden oftmals wirklich nicht wissen, was sie tun. Als Beispiel dazu ein Fakeradweg in der Harkortstraße in Altona: 2018 noch begann Richtung Norden vor der Bahnunterführung ein benutzungspflichtiger "Radweg" zur Kreuzung mit der Stresemannstraße. Gehende konnten damals eigentlich relativ zufrieden sein, denn für sie war eine Gehwegbreite von mehr als zwei Metern vorgehalten. Der vom Gehweg getrennte "Radweg" war dagegen nur einen halben Meter breit und daher zum Radfahren absolut ungeeignet. Die Anordnung führte selsbtverständlich dazu, dass viele Radfahrende regelwidrig auf dem Gehweg unterwegs waren. 

2022 gilt eine neue Regelung: Gehende müssen sich nunmehr mit dem schmalen Streiflein unmittelbar am Kantstein begnügen, während Radfahrende den vormaligen Gehweg zugewiesen bekommen haben. Auch dies führt selbstverständlich zu Regelverstößen. Gehende weichen bei dieser Konstellation regelwidrig auf den benutzungspflichtigen und sogar benutzbaren Radweg aus.

 

 

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8. September 2021

Hamburg: Neue ernste Konfliktstelle am Hauptbahnhof im Verlauf der Velorouten 7 und 8

Hamburg: Again bad planning at construction site along cycle routes

 

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Velorouten 7 und 8, Steintorbrücke: "Getrennte Geh- und Radwege" an der Baustelle - © Stefan Warda

 

Hamburgs Radfahrende sind Kummer gewohnt, wenn sie rund um den Bahnhof radeln wollen. Neben der Dauerkonfliktstelle am Steintorwall durch extrem ausufernde Sondernutzungen und anderen Konfliktstellen (u.a. durch schlechtes Design) kommt nun eine weitere erheblicke Konfliktstelle an der Steintorbrücke hinzu. In Kürze sollen die neuen Treppenzugänge zu den Bahnsteigen für die Gleise 11, 12, 13 und 14 an die Steintorbrücke angeschlossen werden. Weitere sollen bald folgen. Zudem sollen spätestens ab Ende des Jahres 16 Buslinien auf der Steintorbrücke halten. Genau zwischen der Bushaltestelle für die 16 Linien und den Treppenabgängen zu den Bahnsteigen verläuft der Radweg der Velorouten 7 und 8. Busfahrgäste steigen aus den Bussen direkt auf den Radweg aus. Mit den regen Personenströmen von den Bahnsteigen über die neuen Treppenzugänge wird der Radweg demnächst vollkommen unbenutzbar sein. Es bleibt zu hoffen, dass für Radfahrende auf der Südseite der Steintorbrücke in Kürze eine neue Lösung gefunden wird. 

 

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Steintorbrücke: Treppe zum Bahnsteig an Gleis 11 und 12 - © Stefan Warda

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Steintorbrücke mit Treppen zu den Bahnsteigen der Gleise 11, 12, 13 und 14 - © Stefan Warda

 

Derzeit ist der Radweg - wegen der Baustelle - sogar benutzungspflichtig. Die Anordnung wurde durch die zuständige örtliche Straßenverkehrsbehörde getroffen (PK14). Laut einem Mitarbeiter hätte die Anordnung getroffen werden müssen, weil die Fahrspuren der Fahrbahn durch die Baustelle eingeengt seien. Tatsächlich ist die Fahrbahn derzeit in keiner Weise durch die Baustelle auf der Nebenfläche stadtauswärts betroffen. Dann müsse die Radwegbenutzungspflicht eben angeordnet werden wegen der in Längsrichtung verlaufenden Fuge auf der Fahrbahn, durch die Radfahrende gefährdet werden könnten. Diese Fuge war jedoch auch schon während all der Jahre ohne Radwegbenutzungspflicht vorhanden. Zudem ist eine Radwegbenutzungspflicht für getrennte Geh- und Radwege verordnet worden, obwohl im Baustellenbereich lediglich noch der Radweg benutzbar ist. Getrennte Verkehrsräume sind also nicht vorhanden. Und in Gegenrichtung ist auf dem kurzen Baustellenabschnitt eine Gehwegbenutzungspflicht angeordnet worden. Diese hätte zur Folge, dass stadteinwärts Radelnde auf die linke Straßenseite wechseln müssten, da der rechte Radweg stadteinwärts ohne Radwegbenutzungspflicht ausgewiesen ist. 

 

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Velorouten 7 und 8, Steintorbrücke: "Getrennte Geh- und Radwege" - © Stefan Warda

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Velorouten 7 und 8, Steintorbrücke: "Getrennte Geh- und Radwege", angeblich angeordnet wegen eingeschränkter Fahrbahnbreiten - © Stefan Warda

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Velorouten 7 und 8, Steintorbrücke: Gemeinsamer Geh- und Radweg auf der linken Straßenseite - © Stefan Warda

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Velorouten 7 und 8, Steintorbrücke: Gemeinsamer Geh- und Radweg auf der linken Straßenseite, angeblich angeordnet wegen eingeschränkter Fahrbahnbreiten - © Stefan Warda


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Velorouten 7 und 8, Mönckebergstraße / Steintorwall: Mit dem Ausbau der Veloroute im Jahr 2012 wurde die Radwegbenutzungspflicht auf der Steintorbrücke aufgehoben - © Stefan Warda

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Velorouten 7 und 8, Steintorbrücke / Steintorwall: die Radwegbenutzungspflicht beginnt erst weit hinter der Kreuzung - © Stefan Warda

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Velorouten 7 und 8, Steintorbrücke / Steintorwall: die Radwegbenutzungspflicht beginnt erst weit hinter der Kreuzung - © Stefan Warda

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Velorouten 7 und 8, Steintorbrücke: U.a. wegen der Rille wurde die Radwegbenutzungspflicht angeordnet, obwohl die Rille auch schon 2012 vorhanden war - © Stefan Warda

 

 

Bei der verantwortlichen Fachbehörde für Straßenverkehr der Hamburger Innenstadt mangelt es wohl an fundiertem Fachwissen. Immerhin soll es laut Straßenverkehrsbehörde vor Verlegung der Haltestelle für 16 Buslinien auf die Steintorbrücke bis Ende des Jahres noch einen Radfahrstreifen geben. Derzeit halten dort noch nicht ganz so viele Buslinien.

 

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Velorouten 7 und 8, Steintorbrücke: Bushaltestelle, Engstelle wegen Baustelle und Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

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Velorouten 7 und 8, Steintorbrücke: Bushaltestelle für endende Buslinien nahe Steintorplatz - © Stefan Warda

 

 

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18. Januar 2021

Autogerechte Stadt Hagen: Polizei will Raserservice einstellen

Hagen: Police to discontinue service for speeder

Aktualisiert um 21:15 Uhr

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Hagen, Enneper Straße: Geschwindigkeitskontrollgerät  - © Stefan Warda

 

Die Polizei der Stadt Hagen will laut der WP ab diesem Monat die bislang seit vielen Jahren durchgeführte Ankündigung ihrer Geschwindigkeitskontrollen einstellen. Damit wird der angeschlagenen Lokalpresse weniger Informationsstoff zur Verfügung stehen.

 

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Quelle: WR

 

Laut WP habe sich die Ankündigung von Überwachungsaktionen in der Konsequenz als nicht wirkungsvoll erwiesen. Die neue Praxis wäre ein immerhin klitzekleiner Schritt in Richtung Vision Zero . . .

 

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Hagen, Graf-von-Galen-Ring - © Stefan Warda

 

 

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30. November 2020

Hamburg: Entwarnung an der Baustelle St. Pauli Hafenstraße

Hamburg: Pedestrians get back sidewalk at St. Pauli Hafenstraße

Aktualisiert am 01.12.2020

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Baustelle St. Pauli Hafenstraße / Davidstraße: Der gestern noch angeordnete Radweg ist wieder Gehweg - © Stefan Warda

 

Gehende müssen nicht mehr auf die Fahrbahn ausweichen

Die Verkehrsschikane an der Baustelle St. Pauli Hafenstraße ist heute aufgehoben. Gehende müssen an der Baustelle nicht mehr auf die Fahrbahn ausweichen. Der zuvor angeordnete Radweg dient wieder als Gehweg. Radfahrende fahren stadtauswärts auf der Fahrbahn, stadteinwärts besteht auch die Möglichkeit, den Gehweg bei Schritttempo zu beradeln.

 

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Baustelle St. Pauli Hafenstraße / Davidstraße gestern mit Wildgehenden: Der vorherige Gehweg wwar als Zweirichtungsradweg angeorndet. Gehende mussten daher auf die Fahrbahn wechseln - © Stefan Warda

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Baustelle St. Pauli Hafenstraße: Radfahrende nutzen heute wieder in beide Fahrtrichtungen die Fahrbahnen - © Stefan Warda

 

Mangelndes Fachwissen bei der Hamburger Polizei?

Grund für die schnelle Beseitigung der nicht regelkonformen Anordungen war die hartnäckige Beschwerde eines fachkundigen Bürgers. Die Polizei, die zunächst kein Problem in der sonderbaren Verkehrsführung entdeckt haben wollte (Gehende sollten die Fahrbahn benutzen), will die Anordnungen noch am Sonntag geändert haben. Offenbar besteht noch erheblicher Schulungsbedarf bei den Polizeidienststellen, wo auch die örtlichen Straßenverkehrsbehörden angesiedelt sind.

 

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20. November 2020

Wildparkendennotstand in Hamburg: Polizei empfiehlt den Notruf 110

 

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Wildparkende in Hamburg - © Stefan Warda

 

Das Elbe-Wochenblatt berichtete im Zusammenhang mit der Einrichtung der Veloroute 11 auf der Denickestraße in Harburg über Probleme mit Wildparkenden. Die Polizei empfehle wegen Wildparkenden gern den Polizeiruf 110 zu nutzen.

 

"Wer sieht, dass die Autos den Gehweg zuparken, könne sehr gern die Polizei unter 110 anrufen."

 

 

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Wildparkende in Hamburg - © Stefan Warda

 

 

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23. September 2020

Wildfahrende in Hamburg: Fahrradstaffel ahndet Seitenabstands-Verstöße

 Hamburg: Police against overtaking car drivers 

 

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Bitte Abstand! So möchten wir nicht überholt werden - © Stefan Warda

Die Fahrradstaffel der Polizei war gestern unter Verstärkung der Verkehrsstaffel mit insgesamt 38 Beamten im Einsatz gegen Regelverstöße im Straßenverkehr. Festgestellt wurden 163 Verstöße, darunter dreizehn Mal Überholen mit zu geringem Seitenabstand und 26 Wildparkende auf Radverkehrsanlagen.

 

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Vorgesehener Seitenabstand beim Überholen - © Stefan Warda

 

 

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12. Mai 2020

Hamburg: Polizeieinsatz gegen sogenannte Geisterradler

Hamburg: Police control against rule violating cyclists

Aktualisiert am 13.05.2020
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Dooringgefahr von rechts, äußerst risikofreudiger Geisterradler von vorn auf der Esplanade - © Stefan Warda


Schwerpunkteinsatz der Fahrradstaffeln wegen "Befahren der falschen Radwegseite"

Die Fahrradstaffeln Süd und Innenstadt West führten gestern mit Unterstützung der Landespolizei gezielte Schwerpunktkontrollen gegen "Geisterradler" und "Gehwegradler" durch. Die Einsätze erfolgten an der Veloroute 10 an der Kreuzung Billhorner Brückenstraße / Zweibrückenstraße, an der Kreuzung Buxtehuder Straße / Schloßmühlendamm und an der Hoheluftchaussee. Für 61 Radfahrende wurde das "Radfahren auf der falschen Radwegseite" oder vermutlich eher das Befahren des Radwegs auf der falschen Straßenseite gebührenpflichtig.

No risk no fun


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Edmund-Siemers-Allee - © Stefan Warda

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Zukünftige Veloroute 1, Arnoldstraße - © Stefan Warda

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Richardstraße - © Stefan Warda

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Richardstraße - © Stefan Warda

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Veloroute 1, Neuer Kamp - © Stefan Warda

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Neuer Pferdemarkt - © Stefan Warda

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Neuer Pferdemarkt - © Stefan Warda

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Neuer Pfedemarkt - © Stefan Warda

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Schanzenstraße vor dem Umbau - © Stefan Warda


Illegales Geisterradeln versus Zwangsgeisterradeln

Sie tauchen nahezu überall oft unverhofft auf und wollen ja immer nur ein ganz kurzes Stück und absolut ausnahmsweise entgegen der vorgegebenen Richtung Radfahren. Manches Verhalten von Radfahrenden als "Geisterradler" macht fassungslos und wirkt erschreckend. Gleichwohl ordnen Hamburgs Straßenverkehrsbehörden, die weiterhin leider immer noch wie auch die Fahrradstaffeln bei der Polizei Hamburg beheimatet sind, gegenläufigen Radverkehr auf Straßen bzw. für Radwege an, die dafür vollkommen ungeeignet sind. Beispielsweise sollen Radfahrende auf der Südseite der Osdorfer Landstraße (B 431) zwischen Schenefelder Landstraße und Isfeldstraße den zum Teil sehr schmalen Radweg unsinnigerweise im Gegenverkehr befahren, und das, obwohl auf der anderen Straßenseite ein ebenso benutzungspflichter Radweg vorhanden ist. Radfahrende in Richtung Innenstadt werden so in extreme Konfliktsituationen geführt. Auf dem Radweg ist eine Begegnung nicht möglich. Zudem sind Radfahrende in beide Richtungen wegen Stehzeugen der Dooringgefahr ausgesetzt. Die anordnenden Polizeibeamten rechnen also damit, dass Radfahrende regelwidrig auf den Gehweg ausweichen - auf jeden Fall, um den Gegenverkehr vorbeizulassen. Ob die Polizeibeamten der Fahrradstaffeln das "Befahren des Gehwegs", welches gestern ebenfalls in sechzehn Fällen geahndet wurde, an solchen Stellen durchführen, an denen ihre Kollegen aus den Straßenverkehrsbehörden den unmöglichen Begegnungsverkehr auf Radwegen angeordnet haben? Und wie sollen Radfahrende verstehen, dass das offensichtlich unzurecht erlaubte Geisterradeln an anderer Stelle dagegen nicht erlaubt ist?


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Osdorfer Landstraße: Zwangsgeisterradeln behördlich verordnet - © Stefan Warda

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Osdorfer Landstraße: Zwangsgeisterradeln mit Dooringgefahr behördlich verordnet - © Stefan Warda

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Osdorfer Landstraße: Zwangsgeisterradeln mit Dooringgefahr behördlich verordnet - © Stefan Warda

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Osdorfer Landstraße: Zwangsgeisterradeln behördlich verordnet auf einem regulär ein Meter schmalen Radweg - © Stefan Warda

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Osdorfer Landstraße: Zwangsgeisterradeln behördlich verordnet auf einem regulär 1,3 Meter schmalen Radweg - © Stefan Warda



Gegen Behördenwillkür helfen manchmal nur Gerichte

Es ist in der "Fahrradstadt" Hamburg leider sehr, sehr lästig, gegen solche Behördenunsitten vorgehen zu müssen. Zur Aufhebung des illegalen Radgegenverkehrs entlang des Poppenbütteler Wegs im Verlauf der noch geplanten Veloroute 14 musste das Verwaltungsgericht eingeschaltet werden. Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde und die Verkehrsdirektion sahen den Radgegenverkehr auf dem nur ein Meter schmalen Radweg, falls er denn mal je nach Zustand des mangelhaften Vegetationsunterhalts für einige Monate im Jahr diese Breite vorweist, beharrten darauf, wegen Schülerverkehr das Unmögliche wie auch immer möglich zu machen. Wegen solcher Behördenwillkür in der "Fahrradstadt" sollten die Straßenverkehrsbehörden aus der Innenbehörde ausgelagert werden.


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Zukünftige Veloroute 14, Poppenbütteler Weg / Hummelsbüttler Hauptstraße: Nach Widerspruch und Gerichtsverfahren - © Stefan Warda

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Zukünftige Veloroute 14, Poppenbütteler Weg / Hummelsbüttler Hauptstraße: Vor Widerspruch und Gerichtsverfahren - © Stefan Warda

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Zukünftige Veloroute 14, Poppenbütteler Weg: Auf diesem "Radweg" sollte Gegenverkehr stattfinden - © Stefan Warda

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Zukünftige Veloroute 14, Poppenbütteler Weg / Brillkamp: Nach Widerspruch und Gerichtsverfahren - © Stefan Warda

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Zukünftige Veloroute 14, Poppenbütteler Weg / Brillkamp: Vor Widerspruch und Gerichtsverfahren - © Stefan Warda

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Zukünftige Veloroute 14, Poppenbütteler Weg / Barkhusenweg: Nach Widerspruch und Gerichtsverfahren - © Stefan Warda

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Zukünftige Veloroute 14, Poppenbütteler Weg / Barkhusenweg: Vor Widerspruch und Gerichtsverfahren - © Stefan Warda

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Zukünftige Veloroute 14, Poppenbütteler Weg / "eppendorf": Vor Widerspruch und Gerichtsverfahren - © Stefan Warda



In einigen Straßen wurde der unmögliche Radgegenverkehr mittlerweile aufgehoben, z.B. entlang der Hummelsbüttler Landstraße. Derzeit wird Radfahrenden aber immer noch in der Straße Bellevue im Verlauf der geplanten Alsterfahrradachsen der Radgegenverkehr zugemutet, obwohl der schmale Radweg dieses nicht ermöglicht. auch dort wird das regelwidrige Befahren des Gehwegs geduldet, obwohl es ansonsten nicht geduldet wird. Mit dem geplanten Umbau dieses Teilstücks der Alsterfahrradachse soll diese Situation entschärft werden. Im betroffenen Abschnitt dürfen Radfahrende zur Vermeidung des Konflikts leider nicht entgegen der Einbahnrichtung die Fahrbahn nutzen. Wer also andere Radfahrende nicht vom Radweg drängen will muss die Straße Bellevue in Richtung Norden meiden.


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Bellevue / Sierichstraße, 2007: Benutzungspflichtiger "Zweirichtungsradweg" - © Stefan Warda

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Bellevue / Sierichstraße: "Zweirichtungsradweg" - © Stefan Warda

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Bellevue: "Zweirichtungsradweg" für Gegenverkehr ungeeignet - © Stefan Warda

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Bellevue: "Zweirichtungsradweg" für Gegenverkehr ungeeignet - © Stefan Warda



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